Zugelassene Versandapotheken wie die im Test unterliegen denselben Pflichten wie Vor-Ort-Apotheken. So sollten Sie vorgehen, damit Sie sicher an Arzneimittel kommen:
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Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022- Rezept einreichen. Rezeptfreie Mittel lassen sich direkt auf den Websites der Versandapotheken bestellen. Wichtig: Rezepte müssen Sie stets im Original einsenden. Sehen Sie auf der Homepage nach, ob und wie Sie das Porto erlassen bekommen. Manche Versender bieten zudem auf ihrer Website oder in ihrer App Möglichkeiten, E-Rezepte einzusenden.
- Telefonnummer angeben. Für die Beratung braucht der Versender Ihre Telefonnummer und hat daher die Pflicht, diese beim Bestellen abzufragen. Geben Sie Ihre Nummer gegebenenfalls auch unaufgefordert an. Legen Sie sie beispielsweise Ihrem Rezept bei.
- Warnhinweise sichten. Achten Sie auf schriftliche Hinweise im Arzneimittelpäckchen – etwa zu Wechselwirkungen des Medikaments mit anderen Arzneien.
- Fragen klären. Auch Sie als Kundin oder Kunde können die Versandapotheke erreichen. Diese muss eine Hotline zur pharmazeutischen Beratung anbieten, die Sie auf der Website finden. Gibt es keine entsprechende Nummer, lassen Sie sich über die allgemeine Nummer durchstellen.
- Arzneien nennen. Wenn Sie ein neues Medikament brauchen und bereits andere Mittel nehmen oder Vorerkrankungen haben, weisen Sie darauf hin. Das hilft, Wechselwirkungen und ähnliche Probleme zu verhindern – auch mit rezeptfreien Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln.
- Seriöse Anbieter erkennen. Zugelassene Versandapotheken haben auf der Website ein Siegel: ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Beim Klicken darauf gelangt man auf ein offizielles Versandhandelsregister. Andere Händler, die etwa übers Internet verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, handeln illegal und könnten gefälschte Arzneien verkaufen.
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Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022-
- Der Bundesgerichtshof hat DocMorris endgültig den Betrieb von videounterstützten Abgabeterminals für Medikamente verboten und damit die Urteile beider Vorinstanzen...
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- Rezeptpflichtige Arzneimittel müssen neuerdings mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und Erstöffnungsschutz versehen sein. Das System heißt SecurPharm und dient...
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Was bei DocMorris nirgends offiziell steht: Trotz Anzeige "sofort verfügbar" kann ein bestimmtes Medikament längerfristig nicht lieferbar sein. Denn der Web-Auftritt wird nicht etwa in Echtzeit aktualisiert, sondern nur von Zeit zu Zeit. So kann es durchaus passieren, dass ein eingeschicktes Papier-Rezept für "sofort verfügbare" Arznei per Schneckenpost mit einem "tut uns leid" zurückkommt. Irreführend und ärgerlich! Insider-Tipp dazu, aus der Firmenstruktur: Vor der Bestellung die kostenfreie Hotline anrufen und explizit abfragen, ob lieferbar oder nicht. Die Mitarbeiter greifen dann auf eine andere Datenbank zu.
Also die Antwort der Stiftung Warentest direkt unter meinem Kommentar finde ich absolut nicht hilfreich. Es werden rechtliche Bestimmungen zitiert aber nicht die Frage des Lesers beantwortet. In einem Gesetz kann stehen, was immer will. Tatsache ist, dass Versandapotheken nicht kühlpflichtige Medikamente mit normaler Logistik wie DHL oder Hermes versenden. Hier gibt es keinerlei Kontrolle über die Temperaturen auf dem Versandweg. Lediglich kühlpflichtige Artikel, die meist bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden müssen, werden auch gekühlt versendet. Der gesunde Menschenverstand sagt einem dann natürlich, dass man im Hochsommer bei sehr heißer Witterung vielleicht nur Medikamente online bestellt, die temperaturunkritisch sind. Wenn man dies im Einzelfall nicht weiß, sollte man bei solchen Seiten dann vielleicht auf die vor Ort Apotheke ausweichen.
@NaWInteressierter: Auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Regelungen (Arzneimittelgesetz, Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, Apothekenbetriebsordnung, Apothekengesetz) müssen in- und ausländische EU-Versandhändler, die für den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland berechtigt sind, dafür Sorge tragen, dass kühlkettenpflichtige Arzneimittel bis zur Übergabe an den Patienten ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden. Konkret heißt es etwa nach §17 2a der Apothekenbetriebsordnung:
„Bei dem nach § 11a des Apothekengesetzes erlaubten Versand hat der Apothekenleiter sicherzustellen, dass 1. das Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt; insbesondere müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden; die Einhaltung muss bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen valide nachgewiesen werden,…“
Hallo,
für viele Arzneimittel gelten Lagerbedingungen von 15-25 Grad Celsius. Wie wird das eigentlich auf dem Versandweg, der ja wohl 3-4 Tage in Anspruch nimmt und bei z.B. sommerlichen Temperaturen erfolgt, sicher gestellt, das die Qualität erhalten bleibt? Sind das temperaturgeführte Versandwege?
@verena155: Es freut uns sehr, dass Sie mit Ihrer Versand-Apotheke so gut zufrieden sind. Und ja, wir haben die fachliche Qualität von Online-Apotheken unter die Lupe genommen und leider war keine gut. Unter: „So haben wir getestet“ www.test.de/Online-Apotheke-Versandapotheke-Test-4695736-4695739/ finden Sie Hintergrundinformationen zu unseren Testmethoden.