Um ihr fachliches Können zu prüfen, stellten wir Versendern sieben Aufgaben.
Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022
Fall 1: Wir bestellten zwei Medikamente, die ganz ähnlich wirken: mit Omeprazol und Pantoprazol. Diese Doppelmedikation sollte verhindert werden.
Fall 2: Ein Kunde bestellte vier Packungen eines rezeptfreien Mittels mit Sumatriptan. Wir erwarteten eine Mengenbegrenzung, da es ab einer gewissen Stückzahl rezeptpflichtig ist. Auch das Alter des Kunden war zu beachten. Sein Geburtsdatum hatte er jeweils angegeben.
Fall 3 und 4: Bei zwei Aufgaben waren Wechselwirkungen zu erkennen: einmal von Itraconazol (rezeptpflichtig) und Pantoprazol (rezeptfrei); einmal von Methotrexat (rezeptpflichtig) und Ibuprofen (rezeptfrei).
Fall 5, 6 und 7: Bei drei Aufgaben prüften wir, ob Versender gründlich und korrekt zu rezeptfreien Mitteln beraten. Konkret ging es einmal um Probiotika bei Reizdarm, einmal um Schlafmittel und einmal um das Mittel Maaloxan gegen Sodbrennen.
Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022
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Also die Antwort der Stiftung Warentest direkt unter meinem Kommentar finde ich absolut nicht hilfreich. Es werden rechtliche Bestimmungen zitiert aber nicht die Frage des Lesers beantwortet. In einem Gesetz kann stehen, was immer will. Tatsache ist, dass Versandapotheken nicht kühlpflichtige Medikamente mit normaler Logistik wie DHL oder Hermes versenden. Hier gibt es keinerlei Kontrolle über die Temperaturen auf dem Versandweg. Lediglich kühlpflichtige Artikel, die meist bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden müssen, werden auch gekühlt versendet. Der gesunde Menschenverstand sagt einem dann natürlich, dass man im Hochsommer bei sehr heißer Witterung vielleicht nur Medikamente online bestellt, die temperaturunkritisch sind. Wenn man dies im Einzelfall nicht weiß, sollte man bei solchen Seiten dann vielleicht auf die vor Ort Apotheke ausweichen.
@NaWInteressierter: Auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Regelungen (Arzneimittelgesetz, Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, Apothekenbetriebsordnung, Apothekengesetz) müssen in- und ausländische EU-Versandhändler, die für den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland berechtigt sind, dafür Sorge tragen, dass kühlkettenpflichtige Arzneimittel bis zur Übergabe an den Patienten ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden. Konkret heißt es etwa nach §17 2a der Apothekenbetriebsordnung:
„Bei dem nach § 11a des Apothekengesetzes erlaubten Versand hat der Apothekenleiter sicherzustellen, dass 1. das Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt; insbesondere müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden; die Einhaltung muss bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen valide nachgewiesen werden,…“
Hallo,
für viele Arzneimittel gelten Lagerbedingungen von 15-25 Grad Celsius. Wie wird das eigentlich auf dem Versandweg, der ja wohl 3-4 Tage in Anspruch nimmt und bei z.B. sommerlichen Temperaturen erfolgt, sicher gestellt, das die Qualität erhalten bleibt? Sind das temperaturgeführte Versandwege?
@verena155: Es freut uns sehr, dass Sie mit Ihrer Versand-Apotheke so gut zufrieden sind. Und ja, wir haben die fachliche Qualität von Online-Apotheken unter die Lupe genommen und leider war keine gut. Unter: „So haben wir getestet“ www.test.de/Online-Apotheke-Versandapotheke-Test-4695736-4695739/ finden Sie Hintergrundinformationen zu unseren Testmethoden.
Sie behaupten dass Online Apotheken fachlich nicht überzeugen. Das ist falsch. Meine Online Apotheke wird von einer Apothekerin betrieben und ist somit fachlich ausgebildet. Wenn Medikamente nicht zusammenpassen kommt ein Hinweis bereits bei der Bestellung und es wird eine Alternative angegeben. In der Apotheke am Ort wurde ich nie auf eine Wechselwirkung hingewiesen. Da hatte ich zuletzt das Gefühl das es denen nur um den höchstmöglichen Gewinn geht und der Patient nicht wichtig ist. Da bekam ich ein Medikament das ich als Asthmapatient gar nicht nehmen darf, steht im Beipackzettel. Ich hatte ein Arzt Rezept und nachdem ich darauf bestand dass diese Apotheke meinen Hausarzt anrief, ruderten sie dann zurück. Hätte ich nicht darauf bestanden, wer weiß was ich für Nebenwirkungen bekommen hätte. Fachliche Kompetenz hatte diese Apotheke am Ort nicht.