Garantien sind freiwillige Leistungen der Hersteller. Üblich sind Garantien gegen Durchrostung, Lackschäden oder die Kosten, die eine Panne hervorruft (Mobilitätsgarantie). Das Wort „Herstellergarantie“ steht für das Versprechen, dass das Auto eine gewisse Zeit hält. Anders als bei der Mängelhaftung spielt es keine Rolle, ob der Mangel schon beim Kauf vorlag oder sich erst später einstellt. Geht etwas innerhalb der oft dreijährigen Garantiefrist kaputt, haben Käufer das Recht auf kostenlose Reparatur. Preisminderung oder Rückabwicklung ist über Garantie nicht vorgesehen. Wichtig sind die Garantiebedingungen. Hersteller dürfen den Garantieumfang selber definieren. Oft sind bestimmte Mängel, etwa an verschleißträchtigen Teilen, ausgeschlossen. Positiv: Tritt ein Mangel auf, muss der Hersteller belegen, dass kein Garantiefall vorliegt, und nicht der Käufer, dass ein Garantiefall vorliegt.
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