
Stickstoffbelastung. In der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone in München gilt seit dem 1. Februar 2023 ein Fahrverbot für Diesel-Kfz mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter. Lieferverkehr und Anwohner sind davon ausgenommen. © picture alliance / dpa / Sven Hoppe
Umweltschützer erzwangen Fahrverbote für Dieselautos. Die Luft soll dadurch sauberer werden. Das hat geklappt. Hamburg hebt die Verbote jetzt wieder auf.
Aktuell
Hamburg hebt die beiden Diesel-Fahrverbote in der Hansestadt wieder auf, nachdem sowohl an der Max-Brauer-Allee als auch an der Stresemannstraße wieder zuverlässig weniger als 40 Milligramm giftigen Stickoxids je Kubikmeter in der Luft sind.
München wird vorerst doch kein Fahrverbote für Euro 5-Diesel in Kraft setzen. Das hat der Stadtrat beschlossen. Nachdem die Stickstoffkonzentration zuletzt oft unter 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft lag, soll die für Oktober geplante nächste Stufe des Luftreinhalteplans erst einmal nicht in Kraft treten. Ältere Autos mit Dieselmotoren, die nach der Norm Euro 4 oder schlechter zugelassen sind, dürfen allerdings weiter nicht in die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone fahren.
Anwohner einer Straße mit Dieselfahrverbot können bei Verstößen unter Umständen klagen und die Einhaltung erzwingen. Die Nachbarn einer Spedition in Stuttgart scheiterten jedoch mit ihrer Klage gegen fortgesetzte Verstöße gegen das Fahrverbot durch eine Spedition in ihrer Straße. Das gebe das flächendeckende Dieselfahrverbot in Stuttgart nicht her, urteilte der Bundesgerichtshof. Bei Verboten im Einzelfall sind aber Klagen möglich. Weitere Einzelheiten in der Antwort auf die Frage Wenn die Polizei nicht einschreitet: Kann ich als Anwohner Verstöße gegen ein Dieselfahrverbot unterbinden?
Alle Fragen im Überblick
- Wie kam es zu Dieselfahrverboten?
- Wo gelten aktuell noch Dieselfahrverbote?
- Warum sind die weiteren von Umweltschützern und Gerichten geforderten Fahrverbote nicht gekommen?
- Wie haben sich die Behörden verhalten?
- Haben sich die EU-Gerichte inzwischen zu Fahrverboten geäußert?
- Wie hatte sich die damalige Bundesregierung verhalten?
- Was ist mit der damals beschlossenen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Fahrverbote nur zulässig sind, wenn 50 oder mehr Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft gemessen werden?
- Was passiert, wenn ich gegen ein Fahrverbot verstoße?
- Wie groß ist das Risiko, erwischt zu werden?
- Wenn die Polizei nicht einschreitet: Kann ich als Anwohner Verstöße gegen ein Dieselfahrverbot unterbinden?
- Was kann ich tun, wenn ich aufs Auto angewiesen bin und wichtige Ziele nicht mehr erreiche?
- Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich in vielen Innenstädten nicht mehr fahren darf?
Fahrverbote – wo, ab wann, für wen
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Wie kam es zu Dieselfahrverboten?
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Auf Klagen der Deutschen Umwelt-Hilfe hin urteilte das Bundesverwaltungsgericht: Wo die Stickoxidkonzentration in der Luft die EU-Grenzwerte überschreitet, müssen die Länder ihre Luftreinhaltepläne verschärfen und solche Gebiete für Autos und Lastwagen mit hohem Ausstoß des giftigen Gases sperren. Die beiden Grundsatzurteile vom 27. Februar 2018 (Aktenzeichen 7 C 26.16 und Aktenzeichen 7 C 30.17) verpflichten die Behörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die Luftreinhaltepläne für Stuttgart und Düsseldorf so zu verschärfen, dass die Grenzwerte vor allem für Stickoxid und Feinstaub so bald als möglich eingehalten werden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt entsprechende Maßnahmen vor, wenn die Schadstoffgrenzwerte in der Luft überschritten werden. Unstrittig ist, dass ein Großteil der Stickoxide und des Feinstaubs in stark belasteten Innenstädten aus Dieselmotoren von Autos und Lastwagen stammen. Deshalb werden die verschärften Luftreinhaltepläne nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts auch Fahrverbote enthalten müssen.
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Wo gelten aktuell noch Dieselfahrverbote?
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Darmstadt:
Hügelstraße,
Heinrichstraße,jeweils für Autos mit Dieselmotoren bis Schadstoffklasse Euro 5 und für Autos mit Benzinmotoren bis Schadstoffklasse Euro 2.
Stuttgart:
Kern-Umweltzone für Autos mit Dieselmotoren bis Schadstoffklasse Euro 5, gesamte Umweltzone für Autos mit Dieselmotoren bis Schadstoffklasse Euro 4.
München:
Auf den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone für Autos mit Dieselmotoren bis Euro 4 mit bestimmten Ausnahmen für Anwohner und Handwerker.
Sofern die Stickoxid-Konzentration in der Luft nicht deutlich sinkt, wird das Verbot auch auf Euro 5-Diesel erweitert, vorerst aber nicht wie zunächst geplant ab diesem Oktober.
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Warum sind die weiteren von Umweltschützern und Gerichten geforderten Fahrverbote nicht gekommen?
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Die Konzentration von Stickoxid in der Luft ist inzwischen gesunken und liegt viel seltener als bisher über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft, berichtet das Umweltbundesamt. Neue Fahrverbote werden dadurch weniger dringend und entsprechend unwahrscheinlicher. Nach Einschätzung von test.de werden auch sie auch an etlichen Stellen nicht kommen, wo die Verwaltungsgerichte den Behörden rechtskräftig aufgegeben hatten, Fahrverbote konkret zu prüfen. An etlichen Stellen allerdings registrieren die Messstellen zeitweise immer noch Stickoxidkonzentrationen jenseits des Zulässigen. Klar: Wo der Stickoxid-Grenzwert inzwischen eingehalten wird, sind geltende Fahrverbote über kurz oder lang wieder aufzuheben.
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Wie haben sich die Behörden verhalten?
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Keine einzige Behörde hat von sich aus ein Dieselfahrverbot verhängt. Sie kamen nur dort, wo die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dies mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten erzwungen hat. Zuweilen half nicht mal das. Die Behörden in Baden-Württemberg und Bayern mussten sogar Zwangsgelder zahlen, weil sie die Verwaltungsgerichtsurteile nicht umsetzten. Das einzige Fahrverbot in Bayern kam erst, nachdem die Zuständigkeit für Fahrverbote für München vom Land auf die Stadt wechselte und sich diese mit der DUH einigte. Das Verbot ist aber noch nicht bestandskräftig. Medienberichten zufolge sind beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen gegen das Dieselfahrverbot anhängig. Nach Ansicht der test.de-Rechtsexperten haben sie aber erst Aussicht auf Erfolg, wenn die Stickoxid-Konzentration in der Luft auch an den Messtellen in der Münchener Innenstadt im Jahresmittel auf unter 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft fällt.
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Haben sich die EU-Gerichte inzwischen zu Fahrverboten geäußert?
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Ein Urteil direkt zu Fahrverboten hat bisher kein EU-Gericht gefällt. Allerdings hatte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg indirekt Stellung genommen. Nach dem im Dezember 2018 verkündeten Urteil waren selbstverständlich Fahrverbote zu verhängen, wenn es nötig ist, um die Schadstoffgrenzwerte in der Luft einzuhalten. Es erklärte auf eine Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid eine Verordnung der EU-Kommission für nichtig. Darin hatte die Kommission für den Schadstoffausstoß im Fahrbetrieb erheblich höhere Grenzwerte aufgestellt, als EU-Parlament und -Rat sie zuvor festgesetzt hatten.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
Aktenzeichen: T-339/16, T-352/16 und T-391/16Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof inzwischen aufgehoben. Zur Wirksamkeit der von EU-Kommission aufgeweichten Regeln äußerte sich das Gericht gar nicht mehr. Es urteilte: Die Städte waren nicht berechtigt, gegen die Regeländerung zu klagen. Grund: Sie können ja für Autos mit hohem Stickoxid-Ausstoß Fahrverbote verhängen. Mit anderen Worten: Auch der Europäische Gerichtshof hält Dieselfahrverbote für zulässig.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.01.2022
Aktenzeichen: C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P
Einzelheiten in der Pressemitteilung des Gerichts
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Wie hatte sich die damalige Bundesregierung verhalten?
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Die Bundesregierung wollte Fahrverbote verhindern. Sie beschloss dazu eine ganze Reihe von Maßnahmen. Im Einzelnen:
Kein Verbot. Autos mit Schadstoffklasse Euro 4 und Euro 5 werden von Fahrverboten verschont, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid je Kilometer Fahrt ausstoßen. Entsprechend nachgerüstete Autos dürfen auch in Fahrverbotszonen weiterfahren.
Tauschprämie. Besitzer von Autos mit Euro 4 oder Euro 5 und über 270 Milligramm Stickoxid-Ausstoß je Kilometer sollen eine Tauschprämie erhalten. Voraussetzungen: Sie wohnen in einer Stadt mit Dieselfahrverboten. Oder sie arbeiten dort und wohnen in einem angrenzenden Landkreis. Oder sie würden von einem Fahrverbot aus anderem Grund besonders hart getroffen. Die Tauschprämie soll den besonderen Wertverlust ausgleichen, den Autos mit Dieselmotor durch die Debatte um ihren Schadstoffausstoß erlitten haben. Sie soll auch für den Kauf eines sauberen Gebrauchtwagens eingesetzt werden können.
Nachrüstungsoption. Sofern es sich um einen Wagen mit Euro 5 handelt, soll der Besitzer zusätzlich die Option auf Nachrüstung haben. Die Hersteller selbst weigern sich, Nachrüsttechnik zu entwickeln. Mercedes, BMW und VW sind jedoch bereit, für Autofahrer in Dieselfahrverbots-Regionen die Kosten von bis zu 3 000 Euro zu übernehmen, wenn sie nicht bereits mit Tauschprämie einen neuen Wagen bekommen haben.
Busse und Müllwagen. Für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen wie Müllwagen oder Straßenreinigungsmaschinen und für Handwerker und Lieferfahrzeuge soll es einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten geben. Das Kraftfahrtbundesamt hat inzwischen eine ganze Reihe von Nachrüsttechniken zugelassen.
Begrenzter Wirkungskreis der Maßnahmen. Rechtlich gewagt: Die Maßnahmen galten nur für Städte, in denen die bisherigen Messungen eine Belastung der Luft mit über 50 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft ergeben haben. Die damalige Bundesregierung ging davon aus, dass Städte mit einer Belastung der Luft von durchschnittlich nicht mehr als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft den EU-Grenzwert ohne Verkehrsbeschränkungen einhalten können. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest konnten das damals nicht nachvollziehen. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft. Die Behörden in Brüssel haben ohnehin schon ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat bereits entschieden: Die Regelung, wonach Fahrverbote nur zulässig sind, wo 50 und mehr Mikrogramm Stickoxid in der Luft sind, verstößt gegen EU-Recht und ist deshalb unwirksam.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.07.2019
Aktenzeichen: 8 A 2851/18Kritik von Verbraucherschützern. „Leider bleiben wichtige Fragen weiterhin offen und zentrale Punkte vage“, hatte Klaus Müller moniert, damals noch Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Vor allem blieb unklar, ob es einen individuellen Anspruch auf Nachrüstung gibt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Regierungsplan sogar als „doppelte Nulllösung“ bezeichnet. Die Regelungen waren aus Sicht des Umweltverbands nicht ausreichend, um Gesundheit und Umwelt so zu schützen, wie die EU-Grenzwerte es verlangen.
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Was ist mit der damals beschlossenen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Fahrverbote nur zulässig sind, wenn 50 oder mehr Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft gemessen werden?
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Die Regelung des § 47 Absatz 4a Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, die der Bundestag verabschiedet hatte, um Fahrverbote zu verhindern, verstößt gegen EU-Recht und ist unwirksam. So hat es das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden. Zuvor hatten bereits zahlreiche Juristen das so gesehen. Gegen Deutschland läuft in Brüssel bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Luftreinhalte-Richtlinien. Gleichwohl: Die Regelung steht immer noch im Gesetz.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.07.2019
Aktenzeichen: 8 A 2851/18
Fahrverbote – weiterfahren mit Nachrüstung
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Kann ich meinen Euro 4- oder Euro 5-Diesel so nachrüsten lassen, dass ich trotz Fahrverbot weiterfahren darf?
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Für einige Euro 5-Diesel ist die Nachrüstung möglich, für Euro 4-Diesel generell nicht. Für etliche Audi-, BMW-, Mercedes-, Seat-, Skoda-, Volvo- und VW-Modelle mit TDI-Motoren hat das Kraftfahrtbundesamt inzwischen Bausätze genehmigt. Der Stickoxid-Ausstoß sinkt durch die Nachrüstung auf maximal noch 270 Milligramm je Kilometer Fahrt.
Beachten Sie: Das Gesetz, wonach nachgerüstete Diesel mit einem Ausstoß von bis zu 270 Mikrogramm Stickoxid je Kilometer trotz Dieselfahrverbot weiterfahren dürfen, könnte gegen EU-Recht verstoßen. Für die Regelung, wonach Dieselfahrverbote erst ab einer Belastung der Luft mit 50 und mehr Mikrogramm Stickoxid verhängt werden sollen, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits so entschieden (s. o. Antwort auf die Frage „Was ist mit der Regelung, wonach Fahrverbote erst ab 50 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft zulässig sind?“). Ob die Regelung mit der freien Fahrt für nachgerüstete Motoren trotz Überschreitung der EU-Abgasgrenzwerte für Stickoxid noch vor Gericht kommt, ist allerdings nicht absehbar. test.de glaubt inzwischen nicht mehr daran.
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Was kostet eine solche Nachrüstung?
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Laut ADAC kostet die Nachrüstung von Euro 5-Dieselmotoren mindestens knapp 1 500 Euro. Der Anbieter des für BMW-, Mercedes- und Volvo-Modelle zugelassenen Systems nennt durchschnittliche Kosten von 3 000 bis 3 600 Euro einschließlich Einbau. Für einen VW Passat nennt der Anbieter der bisher einzigen für diesen Autotyp zugelassenen Technik einen Preis von 1 479 Euro. Hinzu kommen noch rund 300 Euro, die für den Einbau an die Werkstatt zu zahlen sind. Zumindest alle Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers sollen ihn vornehmen können.
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Bekomme ich Geld vom Hersteller oder vom Händler für die Nachrüstung?
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Jenseits von Darmstadt, München und Stuttgart mit ihren Fahrverboten wohl kaum. BMW, Mercedes und VW haben versprochen, Besitzern betroffener Autos in Fahrverbotsregionen bis zu 3 000 Euro für die Nachrüstung zu zahlen. Die Förderung hängt aber von einer ganzen Reihe von Bedingungen ab.
Bei Autos mit illegaler Motorsteuerung oder bei Kreditfinanzierung haben Sie die Chance, rechtlich gegen Händler oder Hersteller vorzugehen, und so den Wagen komplett loszuwerden. Einzelheiten dazu unter test.de/abgasskandal. Haben Sie Ihren Wagen mit einem Kredit finanziert, können Sie den Wagen nicht selten über den Widerruf des Kreditvertrags noch wieder loswerden. Details dazu in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.
Fahrverbote – Durchsetzung, Strafen & Entschädigungen
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Was passiert, wenn ich gegen ein Fahrverbot verstoße?
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Die Buße für eine verbotene Fahrt in eine Umweltzone liegt seit Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im April 2020 inzwischen bei 100 Euro. Sogar 200 Euro sind fällig, wenn die zuständige Bußgeldbehörde oder Richter oder Richterin davon überzeugt sind, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, also bewusst gegen das Verbot verstoßen haben. Wer das Schild „Verbot für Kraftwagen“ nicht beachtet hat, zahlt dagegen stets nur 50 oder – mit Anhänger, Wohnmobil oder Bus 55 Euro und bei mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 100 Euro.
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Wie groß ist das Risiko, erwischt zu werden?
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Das sollte für Sie keine Rolle spielen. Verbote gelten auch dann, wenn Verstöße nicht verfolgt werden. Das Bußgeldrisiko lässt sich – wie bei Verstößen gegen Verkehrsregeln sonst auch – kaum einschätzen und wird von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Polizeibeamte haben im Vorfeld erklärt, sie sähen sich nicht in der Lage, Fahrverbote effektiv zu kontrollieren, da für sie oft nicht zu erkennen sei, ob ein Auto mit einem Dieselmotor neuester Bauart ausgestattet sei. Die Polizei in Hamburg hat Verkehrskontrollen vorgenommen und zahlreiche Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Wenn die Polizei nicht einschreitet: Kann ich als Anwohner Verstöße gegen ein Dieselfahrverbot unterbinden?
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Ja, das geht unter bestimmten Umständen. Die Klage von Nachbarn einer Stuttgarter Spedition im Fahrverbotsgebiet dort wies der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings ab. Das flächendeckende Fahrverbot in Stuttgart gebe ein solches Recht nicht her, argumentierten die Bundesrichter in Karlsruhe. Remo Klinger, renommierter Hochschullehrer und Rechtsanwalt unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH), ergänzt: „Das eigentlich Spannende an der Entscheidung ist jedoch, was der BGH damit im Umkehrschluss sagt: Wenn Verkehrsbeschränkungen individuell für bestimmte Straßen festgesetzt werden, können sie sehr wohl Schutzgesetze sein, die die Anwohner gegenüber den sich illegal verhaltenen Verkehrsteilnehmern durchsetzen können. Dies gilt etwa für Tempo 30-Straßen, vor allem vor Schulen. Das Urteil birgt daher erhebliches Potenzial, um Verkehrsverstöße, die von Behörden systematisch nicht geahndet werden, zu unterbinden.“ Danach können Anwohner von punktuellen Fahrverboten, wie sie aktuell noch in Darmstadt und in München gelten, gegen Nachbarn klagen, wenn diese trotz Verbots dort mit ihrem Diesel fahren und so giftiges Stickoxid produzieren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2022
Aktenzeichen: VI ZR 110/21 (Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des Gericht)
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Was kann ich tun, wenn ich aufs Auto angewiesen bin und wichtige Ziele nicht mehr erreiche?
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Wenn Sie nicht auf Fahrrad, Bus oder Bahn ausweichen können, sollten Sie nachfragen, ob die Behörde zu Ihren Gunsten eine Ausnahme macht oder Ihnen eine Übergangsfrist einräumt. Vielleicht werden Sie das Fahrverbot auch durch Nachrüstung Ihres Wagens abwenden können. Ansonsten bleibt Ihnen nur, sich ein anderes Auto anzuschaffen, für das kein Fahrverbot gilt. Vielleicht finden Sie in einer Gegend ohne Fahrverbote jemanden, der seinen Wagen mit Ihnen tauscht.
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Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich in vielen Innenstädten nicht mehr fahren darf?
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Mit Entschädigungen können Sie als Besitzer eines von Fahrverboten betroffenen Diesel-Autos nicht rechnen. Den mit Fahrverboten verbundenen Wertverlust müssen Sie hinnehmen. Das erklärten die Richter am Bundesverwaltungsgericht in ihrem Grundsatzurteil zum Thema (s. o. die Antwort zur Frage: Wie kam es zu Diesel-Fahrverboten?). Dafür dürfen Fahrverbotszonen erst für Autos verhängt werden, die mindestens vier Jahre alt sind. Vom Verkäufer und unter Umständen auch vom Hersteller des Wagens können Sie nur dann Erstattung vom Kaufpreis verlangen, wenn es sich um einen Wagen mit illegaler Motorsteuerung handelt. Einzelheiten erläutern wir in unseren FAQ zum Dieselskandal. Haben Sie Ihren Wagen mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert, können Sie den Wagen fast immer über den Widerruf des Kreditvertrags noch wieder loswerden. Details dazu in unserem Bericht Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.
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- Autohersteller haben illegal getrickst. Der Bundesgerichtshof entschied: Dafür haften sie – auch ohne Vorsatz. Auch ausländische Unternehmen wie Fiat müssen zahlen.
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- Reden ist Silber, Schweigen Gold. Das gilt vor allem, wenn Polizisten oder Staatsanwälte fragen. test.de sagt, wie Sie sich bei Verkehrskontrollen verhalten sollten.
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- Der Rechtsdienstleister Myright.de will europäischen Käufern von VW-Skandalautos zu Schadenersatz verhelfen. Myright.de hat wegen der Forderungen von 40 000...
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Ich habe vergeblich versucht, von Twintec/Baumot eine Info zu bekommen, OB ÜBERHAUPT speziell auch mein o.g. Modell freigegeben wird, ich erwarte nicht mal eine Terminaussage (was natürlich super wäre!). Macht Twintec/Baumot für alle 200 Fahrzeuge die Freigaben???
Vielleicht kann jemand was dazu sagen? Oder hat gute Connections zu Twintec/Baumot und fragt mal nach? Oder kann mir einen Tipp geben ?
freigegeben?
Ich habe aktuell den VW-Vergleich angenommen (den ich allerdings in den nächsten Tagen noch widerrufen kann), da ich meinen Audi A3 1,6l TDI gerne weiterfahren möchte, er hat nach 10 Jahren erst 140.000 Kilometer auf dem Tacho, außerdem habe ich ihn als Neuwagen gekauft und damals mit guter Ausstattung konfiguriert. Das macht für mich aber nur Sinn, wenn ich Nachrüsten lassen kann. Dazu kommt, dass ich in einer sog. Intensivstadt wohne, sodass ich dafür nach erfolgtem Einbau einen Zuschuss von Audi bekommen würde.
Nun gibt es ja die Listen der vom KBA freigegebenen Nachrüstsätze, für die VW-Konzern-Fahrzeuge sind dies 2 ABEs (17313 + 17318) mit insgesamt fast 200 Fahrzeug/Motoren Kombinationen, davon sind nach Auflistung auf der Twintec/Baumot Seite erst 15 Fahrzeuge (VW und Skoda) freigegeben.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston
... bestehend aus Politik, Autobauer und DUH. Dieses pervide System sorgt nur für eins, Verunsicherung und keine Möglichkeit einer Planung der Verbraucher.
Aus meiner Sicht müssten wir die Politik durch VERZICHT in die Knie zwingen. Ich habe 2017 einen neuen VW EU6 TDI gekauft. Der soll jetzt schon wieder alter sch.... sein. Bis dahin habe ich regelmäßig neue Autos gekauft. DAS ist jetzt vorbei. Dieses Auto fahre ich die nächsten 15-20 Jahre. Kein Geld mehr für die Autobauer. Ich lasse mich nicht mehr in diese Mühle knechten.
Heute ist es der Diesel, morgen der Benziner, übermorgen wird dann das E-Fahrzeug verteufelt und Wasserstoff ist der Heilsbringer.
Die heutige Politik steht nur noch für eins : Verunsicherung und Planlosigkeit.
Nicht mehr mit mir.
Sehr gern!