Miete mindern

Unser Rat

Mängel­anzeige. Zeigen Sie jeden Mangel in Ihrer Miet­wohnung sofort beim Vermieter an – mit Ausnahme von Bagatellen. Nur so hat dieser die Chance, seine Aufgabe zu erfüllen und Abhilfe zu schaffen. Setzen Sie ihm eine Frist, die ihm genug Zeit lässt, um den Mangel zu beheben.

Miet­minderung. Sobald Sie den Mangel ange­zeigt haben, können Sie die Miete mindern, nicht erst, wenn die Frist zur Mängel­beseitigung abge­laufen ist. Informieren Sie den Vermieter am besten gleich mit der Mängel­anzeige, um wie viel Sie die Miete mindern.

Minderungs­betrag. Je stärker sich die Mängel auswirken, desto mehr dürfen Sie die Miete kürzen. Regeln sind schwer aufzustellen. Gerichts­urteile zur Minderung (siehe Tabelle) liefern Anhalts­punkte. Mieter und Vermieter können sich auch auf einen Minderungs­betrag verständigen.

Beweise. Vor Gericht müssen Sie als Mieter Wohnungs­mängel beweisen. Protokolle und Fotos sind wichtige Belege für Sie. Nach­barn und Freunde können Zeugen sein.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.