
Rauchverbot. Zum Schutz der Gesundheit gibt es immer mehr Rauchverbote, vor allem in Innenräumen. © Getty Images / Kanok Sulaiman
Rauchen ist laut Bundesregierung eine „der größten Risikofaktoren für die Gesundheit“. Darum bemüht sich der Staat die Raucherquote zu senken.
Im Jahr 2007 brachen harte Zeiten für Raucher an. Seitdem ist es nach dem Bundesrecht verboten, in Gebäuden des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zigarette greifen. Behörden, Gerichte und bundesweit zuständige Sozialversicherungsträger sollen qualmfrei sein, genau wie Busse, Straßenbahnen, Taxis, Flugzeuge und Fähren. Auch die Deutsche Bahn verhängte ein generelles Rauchverbot in Zügen. Auf den Bahnhöfen ist das Qualmen nur noch in speziellen Zonen erlaubt. Dieses Rauchverbot gilt inzwischen auch für elektrische Zigaretten. 2007 wurde zudem die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakprodukten auf 18 Jahre fest gesetzt.
In vielen Gaststätten ist das Rauchen verboten
Im selben Jahr hielt die damalige Bundesregierung außerdem die Bundesländer an, Regeln für das Rauchen in Kneipen aufzustellen. Ab dem 1. Januar 2008 war dann Schluss mit der vermeintlich gemütlichen Raucherei in Kneipen und anderen Gaststätten. Doch die Gesetze zum Nichtraucherschutz werden unterschiedlich streng ausgelegt. In Bayern, Saarland und in Nordrhein-Westfalen herrscht mittlerweile absolutes Rauchverbot in sämtlichen Kneipen und Gaststätten. In Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Sachsen darf in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und die kein Essen servieren, weiter geraucht werden. Größere Gaststätten können spezielle Raucherräume einrichten. Die Regel, dass in abgetrennten Bereichen das Rauchen erlaubt ist, gilt in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Tabakwerbung wird weitgehend verboten
Seit dem 31. Juli 2005 ist in den EU-Ländern Tabakwerbung in Printmedien, Rundfunk und Internet verboten. Das gleiche gilt für Sponsoring von grenzübergreifenden Kultur- und Sportveranstaltungen. Für Websites von Unternehmen gelten dabei die gleichen Regeln, wie der Bundesgerichtshof im Oktober 2017 entschieden hat. Auch Tabakunternehmen dürfen deshalb nicht mehr mit rauchenden Menschen auf ihren Websites werben.
Deutschland bildete zusammen mit Bulgarien europaweit lange das Schlusslicht in Sachen Tabakwerbungsverbote. Seit Januar 2021 gelten nun aber auch hierzulande strengere Regeln für Werbung von Zigaretten: Außenwerbung ist nur noch dem Fachhandel erlaubt und in Kinos ist Tabakwerbung nur noch eingeschränkt möglich. Für Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, gilt ein generelles Verbot von Tabakwerbung.
Die Verbote für Außenwerbung auf Plakatwänden oder Haltestellen gilt seit Januar 2022. Sie gelten aktuell für herkömmliche Tabakprodukte, sollen aber ab 2023 auch für sogenannte Tabakerhitzer und ab 2024 für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in Kraft treten.
Verpackungen mit Schockfotos
Schwarze Raucherlungen, verfaulte Zähne oder eine Frau, die Blut in ein Taschentuch hustet – seit Ende Mai 2016 werden sogenannte Schockfotos auf Zigaretten- und Drehtabakverpackungen gedruckt. Die Fotos und die dazugehörigen Warnhinweise wie „Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen“ müssen seitdem zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Warnhinweise auf Tabakverpackungen deutlich kleiner und auch dezenter. Der Hintergrund für dieses Gesetz: Studien haben ergeben, dass drastische Warnhinweise Nichtraucher abhalten können, mit dem Rauchen anzufangen. Weltweit nutzen mehr als 105 Länder bildliche Warnhinweise auf Zigarettenpackungen. Kanada war übrigens das erste Land, das im Jahr 2001 damit begann.
Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt daher ein allgemeines oder zumindest in einzelnen Bereichen des Betriebes gültiges Rauchverbot. Schließlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern. Er muss alles Zumutbare für den Nichtraucherschutz tun, wenn Mitarbeiter gesundheitlich besonders anfällig sind. Dazu zählen zum Beispiel schwangere Kolleginnen, für die das Mutterschutzgesetz gilt. Für sie wäre auch ein Raucherbüro in Flurnähe unzumutbar – selbst bei geschlossener Tür. Weitere Informationen zum rauchfreien Arbeitsplatz finden Sie auf test.de in der Meldung Rauchen am Arbeitsplatz sowie in der Broschüre Information für rauchende und nichtrauchende Arbeitnehmer.
Tabaksteuer wird schrittweise angehoben
Hohe Tabakpreise sind ein Mittel der Politik, um das Rauchen unattraktiv zu machen. Sie sollen vor allem Jugendliche davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen. 2016 lag der Preis für eine Packung mit 20 Zigaretten bei 6 Euro, heute sind für 20 Zigaretten rund 7,30 Euro fällig.
Im Januar 2022 gab es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in Deutschland. Die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten wurde um rund 10 Cent erhöht. 2023 werden weitere 10 Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 sollen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzukommen. Tatsächlich liegt der Anteil an Steuern bei knapp zwei Drittel eines Packungspreises. Der Mehrwertsteuersatz für eine Zigarettenpackung liegt bei rund 16 Prozent. Die Tabaksteuer ist mit etwa 14,5 Milliarden Euro weiterhin eine der wichtigsten Bundessteuern.
Am 1. Januar 2022 trat zudem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft. Auch Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak – die beide bislang niedriger, nämlich wie Pfeifentabak besteuert worden sind – werden damit höher besteuert. Die Steuerlast für E-Zigaretten wird ab Juli 2022 ebenfalls deutlich erhöht, damit sie der Besteuerung von Tabakzigaretten entspricht.
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Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile sind 6 Jahre nach dem Grundsatzurteil des BGH vergangen. Ich fände es sehr hilfreich, wenn Sie einige Urteile der letzten Jahre beispielhaft betr. 1. den situativen Bedingungen und 2. entspechend den konkreten Lösungen zu nennen; um als Betroffene daraus Anregungen und Informationen über den Spielraum und die Tendenz der Urteile zu ziehen. Bis auf die 2 Nennungen von 2017 (m.E. entschieden zu wenig) fand ich im gesamten Internet nur Urteile, die v o r dem BGH-Urteil datieren. Wie ist in 2018, 2019, 2020 entschieden worden?
Mit freundlichen Grüßen
IngridG
Leider werden die Leser des Artikels nicht darüber informiert, wie furchtbar rückschrittlich Deutschland in Sachen Nichtraucherschutz und Tabakkontrolle im europäischen Vergleich dasteht!
Die Association of European Cancer Leagues veröffentlicht etwa alle drei Jahre eine Tobacco Control Scale (siehe tobaccocontrolscale.org). Deutschland belegt in der TCS von 2016 unter 35 untersuchten europäischen Staaten nur einen beschämenden vorletzten Platz! Bereits 2013 gab es nur ein Land, das noch schlechter bewertet wurde als Deutschland.
Ich würde mich sehr freuen, wenn es möglich wäre, diese Information nach Überprüfung noch in den Artikel aufzunehmen!
Ich habe bei einer anderen rechtlichen Sache einen Rat bekommen, den ich hier auch anwenden würde:
1. erst reden
2. wenn reden nicht hilft, einen netten Brief schreiben, mit der Bitte die Taten bis Datum x zu unterlassen und den Dreck bis Datum y zu beseitigen, und mit dem Hinweis, dass Sie Hausverwaltung/Vermieter/Anwalt konsultieren werden, wenn es nicht wird. Kopie des Briefes geht an Hausverwaltung/Vermieter/Anwalt zur Info.
3. wenn sich ca. 2-3 Tage nach Datum x und y nichts getan hat, Versprechen halten und Hausverwaltung/Vermieter/Anwalt einschalten.
@subVert_skateboarding: Versuchen Sie zunächst in einem unverbindlichen, freundlichen Gespräch den Nachbarn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Das wirkt manchmal schon. (TK)
Was kann man tun, wenn Nachbarn aus dem 3. Stock immer wieder Zigarettenstummel in unseren Garten fallen lassen?