Miete mindern Mieter müssen nicht frieren

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Mängel an ihrer Wohnung nehmen Mieter oft stillschweigend hin. Das ist ein Fehler, denn Mieter müssen zum Beispiel eine unterkühlte Wohnung nicht hinnehmen, auch keine zugigen Fenster, feuchte Wände, Lärm, Geruchsbelästigungen, die die Nutzung ihrer Wohnung spürbar beeinträchtigen. Sie dürfen die Miete in solchen Fällen mindern. Vermietern von Wohnraum ist es untersagt, das Minderungsrecht im Mietvertrag auszuschließen. Entsprechende Vereinbarungen sind nichtig. Einige Punkte sind bei einer Minderung der Miete zu beachten. Finanztest klärt auf.

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