Mängel an ihrer Wohnung nehmen Mieter oft stillschweigend hin. Das ist ein Fehler, denn Mieter müssen zum Beispiel eine unterkühlte Wohnung nicht hinnehmen, auch keine zugigen Fenster, feuchte Wände, Lärm, Geruchsbelästigungen, die die Nutzung ihrer Wohnung spürbar beeinträchtigen. Sie dürfen die Miete in solchen Fällen mindern. Vermietern von Wohnraum ist es untersagt, das Minderungsrecht im Mietvertrag auszuschließen. Entsprechende Vereinbarungen sind nichtig. Einige Punkte sind bei einer Minderung der Miete zu beachten. Finanztest klärt auf.
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- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang von Mieterhöhungen und Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Ist die Wohnung kleiner als vereinbart, kann die Miete sinken.
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- Rauchen ist laut Bundesregierung eine „der größten Risikofaktoren für die Gesundheit“. Darum bemüht sich der Staat die Raucherquote zu senken.
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- Schimmel in der Wohnung führt oft zu Krach mit dem Vermieter. Wir sagen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben.
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