
Mängel an ihrer Wohnung nehmen Mieter oft stillschweigend hin. Das ist ein Fehler, denn Mieter müssen zum Beispiel eine unterkühlte Wohnung nicht hinnehmen, auch keine zugigen Fenster, feuchte Wände, Lärm, Geruchsbelästigungen, die die Nutzung ihrer Wohnung spürbar beeinträchtigen. Sie dürfen die Miete in solchen Fällen mindern. Vermietern von Wohnraum ist es untersagt, das Minderungsrecht im Mietvertrag auszuschließen. Entsprechende Vereinbarungen sind nichtig. Einige Punkte sind bei einer Minderung der Miete zu beachten. Finanztest klärt auf.
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- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang einer Mieterhöhung und die Höhe der Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Ist die Wohnung kleiner als vereinbart, kann die Miete sinken.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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