- Schritt 1. Lehnt der Kostenträger Ihren Antrag auf ein Hilfsmittel ab, können Sie widersprechen. Beachten Sie die Frist: Sie haben einen Monat Zeit ab Eingang des Schreibens. Enthält der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, haben Sie ein Jahr Zeit.
- Schritt 2. Der Widerspruch ist formlos per Post möglich oder in der örtlichen Filiale, etwa bei der Krankenkasse. Begründen Sie, warum die Leistung nötig ist. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Unabhängige Patientenberatung unter der kostenfreien Telefonnummer 0 800 0/11 77 22 helfen Ihnen. Einige Rechtsschutzversicherer zahlen für einen Anwalt, der beim Widerspruch hilft.
- Schritt 3. Lässt der Kostenträger sich mit der Entscheidung Zeit, können Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Dann hat der Kostenträger für den Widerspruchsbescheid drei Monate Zeit.
- Schritt 4. Bleibt der Träger beim Nein, entscheidet ein Widerspruchsausschuss. Wird Ihr Antrag auch dort abgelehnt, können Sie zum Sozialgericht. Was Sie tun müssen, steht im Widerspruchsbescheid.
- Schritt 5. Sie haben einen Monat Zeit, Klage zu erheben. Die Vertretung durch einen Anwalt ist keine Pflicht. Wenn Sie aber ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen, bleiben Sie bei einer Niederlage auf den Kosten sitzen.
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