Medizi­nische Hilfs­mittel Was die Kasse zahlt

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Wo menschliche Kraft oder Sinne nicht mehr ausreichen, kann ein medizi­nisches Hilfs­mittel das Leben erleichtern. Dazu gehören etwa ein Roll­stuhl, eine stützende Beinschiene oder auch ein Hörgerät. Der Arzt verordnet und die Krankenkasse genehmigt es in der Regel. Wollen Versicherte jedoch eine höher­wertige als die Stan­dard­versorgung, stellt sich die Kasse oft quer. In dieser Situation kann ein Wider­spruch weiterhelfen.

Finanztest sagt, wer wofür zahlt, wie Sie Wider­spruch bei Ihrer Kasse einlegen und gibt weitere Tipps zum Thema.

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