Medizi­nische Hilfs­mittel

Kosten­träger: Wer zahlt wann?

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Gesetzlich kranken­versichert. Die Kasse zahlt, wenn das Hilfs­mittel medizi­nisch notwendig ist.

Gesetzlich renten­versichert. Ist die Erwerbs­fähig­keit ohne das Hilfs­mittel gefährdet, kommt zusätzlich die gesetzliche Renten­versicherung als Kosten­träger infrage.

Privat kranken­versichert. Die Versorgung hängt vom einzelnen Ver­sicherungs­vertrag ab. Nur die Hilfs­mittel, die im Vertrag aufgeführt sind, werden erstattet.

Arbeits­unfall. Nach einer Berufs­krankheit oder einem Unfall am Arbeits­platz über­nimmt die Berufs­genossenschaft die Kosten.

Pfle­gestufe. Versicherte mit einer Pfle­gestufe bekommen Pfle­gehilfs­mittel. Im Pfle­gehilfs­mittel­verzeichnis sind auch Hilfs­mittel wie Desinfektions­mittel aufgeführt, die bei der Pflegekasse abge­rechnet werden.

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