Gesetzlich krankenversichert. Die Kasse zahlt, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist.
Gesetzlich rentenversichert. Ist die Erwerbsfähigkeit ohne das Hilfsmittel gefährdet, kommt zusätzlich die gesetzliche Rentenversicherung als Kostenträger infrage.
Privat krankenversichert. Die Versorgung hängt vom einzelnen Versicherungsvertrag ab. Nur die Hilfsmittel, die im Vertrag aufgeführt sind, werden erstattet.
Arbeitsunfall. Nach einer Berufskrankheit oder einem Unfall am Arbeitsplatz übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.
Pflegestufe. Versicherte mit einer Pflegestufe bekommen Pflegehilfsmittel. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis sind auch Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel aufgeführt, die bei der Pflegekasse abgerechnet werden.
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