Medizi­nische Hilfs­mittel

Unser Rat

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Genehmigung. Für medizi­nische Hilfs­mittel brauchen Sie das Rezept ­Ihres Arztes. Der sagt Ihnen auch, ob Sie zusätzlich eine Genehmigung der Kasse benötigen.

Verordnung. Auf dem Rezept muss das Hilfs­mittel mit der Hilfs­mittel­nummer genannt sein. Spezial­funk­tionen müssen extra beschrieben sein und der Arzt sollte die medizi­nische Notwendig­keit kurz schriftlich erläutern.

Erstattung. Wollen Sie vorab wissen, wie viel die Kasse vom Preis Ihres Hilfs­mittel erstatten wird, fragen Sie direkt bei der Kasse nach. Sie zahlen 10 Prozent des Preises, den die Kasse erstattet, selbst – mindestens 5 Euro, höchs­tens 10 Euro und nicht mehr als das Hilfs­mittel kostet. Möchten Sie ein höher­wertiges Produkt, zahlen Sie zusätzlich die Differenz zwischen tatsäch­lichem und erstattungs­fähigem Preis.

Lieferanten. Die Krankenkasse muss Ihnen den Lieferanten nennen, bei dem Sie Ihr Hilfs­mittel bekommen. Das kann ein Sanitäts­haus, eine Apotheke, ein Hörgeräte­akustiker oder eine Hilfs­mittel­firma sein. Viele Kassen verleihen Hilfs­mittel auch an ihre Versicherten.

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