Nach langer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit kann eine stufenweise Wiedereingliederung den Weg zurück in den Job ebnen, auch bekannt als „Hamburger Modell“.
Damit Sie am Hamburger Modell teilnehmen können, muss der behandelnde Arzt Ihnen bescheinigen, dass Sie nun wieder teilweise belastbar sind und es wahrscheinlich ist, dass Sie am Ende der Maßnahme in Ihren Beruf voll einsteigen können. Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollten Sie während der gesamten Maßnahme als arbeitsunfähig gelten. So verläuft das Verfahren im einzelnen ab:
Zustimmung einholen. Alle Beteiligten müssen dem Modell zustimmen: der Arbeitgeber, Arzt oder Ärztin und Sie selbst. Gibt es eine ärztliche Empfehlung für die Rückkehr in den Beruf, sind Arbeitgeber verpflichtet, einer Wiedereingliederung zuzustimmen.
Stufenplan erstellen. Der Weg zurück findet in mehreren Stufen statt. In einem Stufenplan legen Sie und der behandelnde Arzt fest, wie viele Wochenstunden und welche Aufgaben Sie pro Stufe absolvieren können sowie wann die Maßnahme insgesamt beginnen und enden soll. Dem Plan muss der Arbeitgeber zustimmen.
Planung anpassen. Im Verlauf der Wiedereingliederung muss die Planung immer wieder an die Realität angepasst werden. Für manche Stufe braucht man länger als gedacht, andere gehen schneller. Wichtig: Krankenkasse oder Rentenversicherung informieren, falls sich Beginn und Ende der Maßnahme verschieben.
Antrag stellen. Der Antrag geht an die Rentenversicherung, wenn die Wiedereingliederung direkt an eine Reha-Maßnahme anschließt (Beginn nicht später als vier Wochen nach der Reha). Stimmt die Reha-Stelle dem Stufenmodell nicht zu, wenden Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihre Krankenkasse. Die prüft, ob sie die Wiedereingliederung für sinnvoll hält und trägt gegebenenfalls die Kosten.
Finanzen klären. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Teilnehmende des Hamburger Modells 70 Prozent ihres Bruttolohnes, solange sie als arbeitsunfähig gelten. Zahlt stattdessen die Rentenversicherung während der Wiedereingliederung, gibt es ein Übergangsgeld in Höhe von 68 bis 75 Prozent des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber kann freiwillig Lohn zahlen. Lohn und Versicherungsgeld werden verrechnet.
Unterstützung suchen. Für den Antrag und Folgebescheinigungen sind viele Stellen zu koordinieren – Arzt, Arbeitgeber, Kranken- oder Rentenversicherung. Hilfe bieten beispielsweise die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unter teilhabeberatung.de oder unabhängige Sozialverbände.
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Hallo in die Runde,
Ich habe hier gelesen, dass "Long-Covid" auf die Impfung geschoben wird. Dazu wollte ich nur anmerken: Long-Covid gab es schon, bevor es die Impfungen gab. Und dass Laien sich erlauben, Menschen zu unterstellen, sie würden Long-Covid ausnutzen um in Rente gehen zu können, ist unverschämt.
Hallo in die Runde,
Meine Tochter ist seit einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig seit 03.2022.
Da AG den Verdacht nicht gemeldet hat, wie ich letztes Jahr erst herausgefunden habe und schriftlich gelogen hat nichts davon zu wissen, lief über die BGW auch keine Behandlung. Auch keine finanzielle Unterstützung. Ich hatte selbst melden müssen, da sogar der damalige Hausarzt keine Meldung gemacht hat. Wie ich jetzt weiß, hätte er das aber tun müssen. Das schlimmste ist aber: Nach mehreren Arztwechseln, wurde sie zu versch. Fachärzten überwiesen. Was fast ein Jahr durch Wartezeiten gedauert hat. Die Diagnosen: Enzephalitis, noch nicht ganz abgeklärt. Herzinsuffiziens, chron. C-Gastritis, Lunge: Dispnoe noch in Abklärung, Immumdysregulation: wird noch abgeklärt. Haarausfall andauernd, Verdacht auf POTS und PEM und Fatique, Brainfog bestätigt. Sie ist mittlerweile 36 Jahre.
Finanziell geht es bergab und keine Rechtsschutzversicherung. Anwälte zweifeln an Krankheit. Was tun?
@Thorsten.Maverick: Diese Veröffentlichung beschäftigt sich mit dem Thema: Was Betroffenen helfen kann.
Warum wird nicht erwähnt, daß die Long Covid Patienten fast ausschließlich mehrfach die modRNA-Spritzen vor der Infektion bekommen haben? Es gibt WWW-Seiten, auf denen man nachsehen kann, ob die eigene Charge auch bei anderen Leuten Probleme verursacht hat.
Dass man vermeintliche Long-Covid-Leiden auch zum eigenen Vorteil nutzen kann, erlebe ich gerade bei einem Mannschaftskollegen meines Tennisvereins. Dieser Mann, ein verbeamteter Lehrer in den 40ern, hatte Covid und setzte eine zeitlang mit dem Sport aus, war nach Abklingen der Beschwerden aber wieder voll aktiv, spielte in Mannschaftsbewerben, bei Turnieren und war auf jeder Feier dabei. Zugleich war er aber krankgeschrieben wegen seiner angeblichen Covid-Symptome (Schlafstörungen, Schwindelanfälle usw). Nach über einem Jahr fortgesetzter Krankschreibung wurde er jetzt auf Antrag frühpensioniert und kann sich nun ganz seiner sporlichen Karriere widmen.