Long Covid

Wie Sie den Wieder­einstieg in den Job schaffen

Nach langer Krankheit und Arbeits­unfähigkeit kann eine stufen­weise Wieder­einglie­derung den Weg zurück in den Job ebnen, auch bekannt als „Hamburger Modell“.

Damit Sie am Hamburger Modell teilnehmen können, muss der behandelnde Arzt Ihnen bescheinigen, dass Sie nun wieder teil­weise belast­bar sind und es wahr­scheinlich ist, dass Sie am Ende der Maßnahme in Ihren Beruf voll einsteigen können. Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollten Sie während der gesamten Maßnahme als arbeits­unfähig gelten. So verläuft das Verfahren im einzelnen ab:

Zustimmung einholen. Alle Beteiligten müssen dem Modell zustimmen: der Arbeit­geber, Arzt oder Ärztin und Sie selbst. Gibt es eine ärzt­liche Empfehlung für die Rück­kehr in den Beruf, sind Arbeit­geber verpflichtet, einer Wieder­einglie­derung zuzu­stimmen.

Stufenplan erstellen. Der Weg zurück findet in mehreren Stufen statt. In einem Stufenplan legen Sie und der behandelnde Arzt fest, wie viele Wochen­stunden und welche Aufgaben Sie pro Stufe absol­vieren können sowie wann die Maßnahme insgesamt beginnen und enden soll. Dem Plan muss der Arbeit­geber zustimmen.

Planung anpassen. Im Verlauf der Wieder­einglie­derung muss die Planung ­immer wieder an die Realität angepasst werden. Für manche Stufe braucht man länger als gedacht, andere gehen schneller. Wichtig: Krankenkasse oder Renten­versicherung informieren, falls sich Beginn und Ende der Maßnahme verschieben.

Antrag stellen. Der Antrag geht an die Renten­versicherung, wenn die Wieder­einglie­derung direkt an eine Reha-Maßnahme anschließt (Beginn nicht später als vier Wochen nach der Reha). Stimmt die Reha-Stelle dem Stufenmodell nicht zu, wenden Sie sich inner­halb von zwei Wochen an Ihre Krankenkasse. Die prüft, ob sie die Wieder­einglie­derung für sinn­voll hält und trägt gegebenenfalls die Kosten.

Finanzen klären. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Teilnehmende des Hamburger Modells 70 Prozent ihres Brutto­lohnes, solange sie als arbeits­unfähig gelten. Zahlt statt­dessen die Renten­versicherung während der Wieder­einglie­derung, gibt es ein Über­gangs­geld in Höhe von 68 bis 75 Prozent des Brutto­lohnes. Der Arbeit­geber kann freiwil­lig Lohn zahlen. Lohn und Versicherungs­geld werden verrechnet.

Unterstüt­zung suchen. Für den Antrag und Folge­bescheinigungen sind viele Stellen zu koor­dinieren – Arzt, Arbeit­geber, Kranken- oder Renten­versicherung. Hilfe bieten beispiels­weise die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unter teilhabeberatung.de oder unabhängige Sozial­verbände.

Mehr zum Thema

6 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Bezzi am 21.08.2024 um 07:52 Uhr
    Long-Covid-Syndrom

    Hallo in die Runde,
    Ich habe hier gelesen, dass "Long-Covid" auf die Impfung geschoben wird. Dazu wollte ich nur anmerken: Long-Covid gab es schon, bevor es die Impfungen gab. Und dass Laien sich erlauben, Menschen zu unterstellen, sie würden Long-Covid ausnutzen um in Rente gehen zu können, ist unverschämt.

  • Bezzi am 21.08.2024 um 07:31 Uhr
    Post-Covid-Syndrom: AG, Ärzte und BGW

    Hallo in die Runde,
    Meine Tochter ist seit einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig seit 03.2022.
    Da AG den Verdacht nicht gemeldet hat, wie ich letztes Jahr erst herausgefunden habe und schriftlich gelogen hat nichts davon zu wissen, lief über die BGW auch keine Behandlung. Auch keine finanzielle Unterstützung. Ich hatte selbst melden müssen, da sogar der damalige Hausarzt keine Meldung gemacht hat. Wie ich jetzt weiß, hätte er das aber tun müssen. Das schlimmste ist aber: Nach mehreren Arztwechseln, wurde sie zu versch. Fachärzten überwiesen. Was fast ein Jahr durch Wartezeiten gedauert hat. Die Diagnosen: Enzephalitis, noch nicht ganz abgeklärt. Herzinsuffiziens, chron. C-Gastritis, Lunge: Dispnoe noch in Abklärung, Immumdysregulation: wird noch abgeklärt. Haarausfall andauernd, Verdacht auf POTS und PEM und Fatique, Brainfog bestätigt. Sie ist mittlerweile 36 Jahre.
    Finanziell geht es bergab und keine Rechtsschutzversicherung. Anwälte zweifeln an Krankheit. Was tun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.08.2024 um 12:02 Uhr
    Long Covid

    @Thorsten.Maverick: Diese Veröffentlichung beschäftigt sich mit dem Thema: Was Betroffenen helfen kann.

  • Thorsten.Maverick am 03.08.2024 um 12:05 Uhr
    Schaden durch die modRNA Therapie?

    Warum wird nicht erwähnt, daß die Long Covid Patienten fast ausschließlich mehrfach die modRNA-Spritzen vor der Infektion bekommen haben? Es gibt WWW-Seiten, auf denen man nachsehen kann, ob die eigene Charge auch bei anderen Leuten Probleme verursacht hat.

  • marotoma am 11.07.2024 um 11:51 Uhr
    Pseudo Long-Covid

    Dass man vermeintliche Long-Covid-Leiden auch zum eigenen Vorteil nutzen kann, erlebe ich gerade bei einem Mannschaftskollegen meines Tennisvereins. Dieser Mann, ein verbeamteter Lehrer in den 40ern, hatte Covid und setzte eine zeitlang mit dem Sport aus, war nach Abklingen der Beschwerden aber wieder voll aktiv, spielte in Mannschaftsbewerben, bei Turnieren und war auf jeder Feier dabei. Zugleich war er aber krankgeschrieben wegen seiner angeblichen Covid-Symptome (Schlafstörungen, Schwindelanfälle usw). Nach über einem Jahr fortgesetzter Krankschreibung wurde er jetzt auf Antrag frühpensioniert und kann sich nun ganz seiner sporlichen Karriere widmen.