Fernsehfilm:
Ich habe im Fernsehen kürzlich einen tollen Kinofilm aufgenommen und will ihn nun für meinen Freund noch mal brennen. Geht das?
- Ja. Frei ausgestrahlte TV-Filme dürfen auf analogen oder auch Digitalrekordern aufgezeichnet und für den privaten Gebrauch vervielfältigt werden – das heißt fürs enge soziale Umfeld und maximal sieben Stück.
Bezahlfernsehen:
Was ist mit verschlüsseltem Angebot im Bezahl-TV?
- Ja und Nein. Wer per Smartcard legal empfängt, hat Rechte wie bei Free-TV. Für hochwertige Digitalaufnahmen jedoch sind zertifizierte Festplattengeräte nötig. Pay-per-View hingegen ist kopiergeschützt.
HDTV:
Und HD-Fernsehprogramme?
- Nein. HDTV ist an einen Schutz gekoppelt, der Kopieren auf dem Signalweg verhindert. Ausnahmen bestimmt der Anbieter.
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- Filme kostenlos downloaden klingt verlockend. Aber ist Filesharing nicht illegal? Die Stiftung Warentest erklärt, worauf Sie beim Nutzen von Tauschbörsen achten müssen.
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- Neun Musik-Streaming-Dienste im Vergleich: Unser Test zeigt große Unterschiede beim Funktionsumfang und im Kleingedruckten. Es gibt einen klaren Testsieger.
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