Kinder­wagen im Test

So haben wir Kinder­wagen 2023 getestet

Datum:
  • Text: Anne Mandt
  • Wissenschaftliche Leitung: Dr. Axel Neisser
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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Die Prüfungen orientieren sich an der europäischen Norm für Kinder­wagen Din EN 1888–1:2019–05 und 1888–2:2019–05 (Trans­port­mittel auf Rädern für Kinder; Teil 1 bis 15 kg Kindgewicht und Teil 2 mit einem Kindgewicht von über 15 bis zu 22 kg) und der jeweils aktuellen Norm für Sicherheit von Kinder­spielzeug sowie den aktuellen Kriterien für geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen).

Kindgerechte Gestaltung: 45 %

Zwei Experten beur­teilten die alters­bezogene Eignung von Liegewanne und Sitz für das Kind. Sie berück­sichtigen dabei das durch­schnitt­liche Wachs­tum der Kinder in Deutsch­land und ziehen dabei auch in Betracht, dass die Kinder Windeln tragen und im Winter dick einge­packt sind. Bei der Liegewanne bewerteten wir die nutz­bare Länge und Breite, beim Sitz unter anderem seine Abmessungen und Gestaltung – auch mit Dummys, die Kindern bestimmter Alters­gruppen entsprechen. Wir bewerteten, ob die Kinder nahtlos von der Babywanne in den Sitz wechseln können und komfortabel darin sitzen (gesamte Nutzungs­zeit lückenlos einsetz­bar). Zudem prüften wir die Sicht­verhält­nisse des Kindes, die Luft­zirkulation, die Federung, das Gurt­system, den Sonnen­schutz sowie den Regen­schutz mit den verfügbaren Regen­verdecken. Die passenden Regen­verdecke kauf­ten wir hinzu, wenn sie nicht im Liefer­umfang vorhanden waren.

Kinder­wagen im Test - Babys erste Karre

Unbe­quemes Nickerchen. Viele Sitze lassen sich nur nach hinten kippen. Die Beine bleiben angewinkelt. Gesunder Schlaf braucht eine gerade Liegefläche und Bewegungs­freiheit. © Stiftung Warentest

Hand­habung: 35 %

Ein Experte prüfte die Gebrauchs­anleitungen unter anderem auf Warnhin­weise. Drei Mütter und zwei Väter beur­teilten unter anderem Verständlich­keit und Über­sicht­lich­keit der Anleitungen. Sie montierten die Wagen erst­mals, klappten sie auf und zu, bauten sie um, verstellten Rückenlehne und Sitz­richtung. Wir bewerteten beim Schieben etwa die Schritt­freiheit, die Schieberhöhe und die Schiebe­kraft.

Zudem bremsten die Test­personen mit den Wagen und fuhren auf verschiedenen Untergründen wie Wald- und Feld­wegen, Kopf­stein­pflaster. Sie über­wanden auch Stufen, Bord­steine, Steigungen und enge Gänge. Die Eltern trugen die Wagen und trans­portierten sie in zusammen­geklapptem Zustand per Hand und verstauten sie im Kofferraum eines Kleinwagens. Zudem bewerteten wir den Trans­port im ÖPNV. Die Eltern prüften, wie leicht sich Gepäck im Korb verstauen lässt. Zudem bewertete ein Experte unter anderem die Trans­portsicherung und das Trans­portvolumen sowie das Reinigen von Bezügen und Rädern.

Halt­barkeit: 5 %

Wir prüften in Anlehnung an die oben genannte Norm unter anderem die Halt­barkeit der Schieber, von Fest­stell­bremsen, Falt­mecha­nismus, die Festig­keit der Räder, Rück­halte­systeme und Verschlüsse. Zudem fuhren die Kinder­wagen mit maximal zugelassener Beladung auf einem Laufband mit fünf Kilo­meter pro Stunde 72 000 Mal über nach Norm einge­baute Stolper­stellen.

Sicherheit: 5 %

Wir prüften nach Norm unter anderem, ob die Wagen sicher stehen, Quetsch- und Klemm­stellen oder scharfe Kanten aufweisen. Darüber hinaus bewerteten wir, wie gut sie im Dunkeln sicht­bar sind.

Schad­stoffe: 10 %

Wir untersuchten Schie­begriffe und Materialien im Kontakt­bereich des Kindes auf poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK), Phthalat-Weichmacher, Flamm­schutz­mittel, kurz- und mittel­kettige Chlorparaf­fine, extrahier­bare Schwer­metalle und Form­aldehyd, 2020 noch auf Organozinn­verbindungen. Ab dem Test 8/23 bewerteten wir in der Schad­stoff­analyse auch das als krebs­erzeugend einge­stufte Chinolin.

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Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt:

  • Lautete das Urteil für Liegewanne, Sitz oder den komfort­ablen Einsatz über die gesamte Nutzungs­zeit ausreichend oder schlechter, konnte die kindgerechte Gestaltung nur eine halbe Note besser sein.
  • War kindgerechte Gestaltung ausreichend oder schlechter, konnte das Qualitäts­urteil nur eine halbe Note besser sein.
  • Lautete die Note für Sicherheit ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil höchs­tens eine halbe Note besser sein.
  • Lautete das Schad­stoff­urteil mangelhaft, konnte das Qualitäts­urteil nicht besser sein.

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680 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • gruener_birnbaum am 03.07.2025 um 22:14 Uhr
    Konsequenz aus Schadstoffbelastung

    Gibt es denn Stellungnahmen der Hersteller der belasteten Kinderwägen zu den Schadstoffresultaten? Wir besitzen den Versatrax noch vom großen Kind und ich frage mich nun, ob ich den Kinderwagen nun ausrangieren sollte oder ob mit einem Austausch oder zusätzlichen Bezügen für den Sicherheitsgurt hier noch eine nachhaltigere Option besteht? Herauswaschen scheint bei dieser in Wasser praktisch unlöslichen Substanz keine relevante Möglichkeit zu sein, soweit ich das dem Kommentarverlauf entnehmen kann.
    Danke und viele Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.01.2025 um 17:49 Uhr
    Schadstoffprüfung Kinderwagen

    @Haus1111: So ist es. In unserem vorherigen Kommentar haben wir bereits auf unser Vorgehen bei der Testdurchführung hingewiesen.

  • Haus1111 am 06.01.2025 um 19:43 Uhr
    Danke

    Gut um das Thema für mich abzuschließen- Sie haben auch alle Teile im Bereich der Erreichbarkeit des Kindes im Sitzbuggy getestet (also Sitz und Lehne des Buggys) und da kein Chinolin gefunden?
    Danke für Ihre Antworten

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.12.2024 um 11:05 Uhr
    Schadstoffprüfung Kinderwagen

    @Haus11111: Unter "So haben wir getestet" finden Sie detaillierte Informationen zu unserem Vorgehen bei der Untersuchung der Schadstoffe. Wir haben bei allen Kinderwagenmodellen im Test die Schie­begriffe und Materialien im Kontakt­bereich des Kindes auf die hier genannten Schadstoffe untersucht. Bei Bugaboo Donkey 5 Twin haben wir Chinolin im Matratzenbezug gefunden.

  • Haus1111 am 28.12.2024 um 14:47 Uhr
    Donkey 5

    Liebe Tester,
    in den Richtlinien für Kinderwägen finde ich Chinolin nicht aufgelistet- daher meine Frage- wurde hierfür die GS Richtlinie für Spielzeug herangezogen?
    Meine Matratze ist Sturmblau. Sie schreiben, die schwarze Matratze ist belastet. Wurden die anderen Farben nicht getestet oder waren sie nicht belastet?
    Und wurden andere Teile des Kinderwagens wie die Sitz und Rückenfläche des Sportsitzes nicht auf Chinolin getestet? Falls nicht, warum dann nur genau diese Matratze?
    Können Sie mir sagen wann der getestete Kinderwagen produziert wurde? Gekauft Ende 2022/ Anfang 2023 aber wann wurde er hergestellt?
    Vielen Dank für die Antwort, ich bin wirklich etwas in Panik. Ich habe zwar keinen Donkey 5 aber einen Fox 3 und nehme an es werden die gleichen Materialien verwendet