Der organisatorische Aufwand für eine APO-Weiterbildung inklusive Personenzertifizierung ist ungleich höher als der, sich ein herkömmliches Seminar aus dem Weiterbildungsangebot herauszusuchen, zu buchen und daran teilzunehmen. Dementsprechend wichtig ist es, sich gut beraten zu lassen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Die wichtigste Beratungsstelle für angehende IT-Spezialisten ist das Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerke (Kibnet). Kibnet unterstützt die Aus- und Weiterbildung in der IT-Branche durch Information und Beratung. Zum IT-Weiterbildungssystem (ITWS) hat Kibnet eine kostenlose Telefon-Hotline eingerichtet. Dort können Weiterbildungs-Interessierte unter der Rufnummer 080 0/4 46 46 36 jeden Freitag von 15 bis 17 Uhr Fragen zum ITWS stellen. Mehr steht im Internet unter www.kib-net.de.
Informativ ist zum Beispiel auch der Internetauftritt Wilfried Willkers: Unter der Internetadresse www.willkernet.de hat Willker, Projektleiter bei der Deutschen Telekom während der Entwicklung des ITWS, eine lesenswerte, private Informationsseite über das ITWS ins Netz gestellt.
Folgende Bedingungen müssen angehende IT-Spezialisten nachweisen, um die Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung zu erfüllen:
- einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem Beruf des IT-Bereichs
- oder einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Beruf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im IT-Bereich
- oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis im IT-Bereich
- oder durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhafte Qualifikationen, die die Zulassung rechtfertigen
Hat sich der Weiterbildungs-Interessierte für ein Berufsprofil entschieden, kann er die APO-Weiterbildung beginnen: Er stellt bei einer Zertifizierungsstelle einen Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung. Die beiden derzeit tätigen Zertifizierungsstellen sind Cert-IT und gps-cert. Nach der Antragannahme erhält der angehende IT-Spezialist ein so genanntes Template (Schablone) von der Zertifizierungsstelle, die als Strukturvorgabe für die Dokumentation des betrieblichen Projekts dient.
Das Qualifizierungsprojekt sollte dem betrieblichen Arbeitszusammenhang des Antragstellers entstammen und von der Zertifizierungsstelle als fachlich geeignet eingestuft werden. Hierfür muss der Stelle eine Projektskizze vorgelegt werden, die neben einer formalen und einer inhaltlichen Planung auch Angaben zum organisatorischen Umfeld, zum Beispiel dem Arbeitsplatz, enthält.
Für die Betreuung während der Weiterbildung müssen ein Fachberater und ein Lernprozessbegleiter gefunden und benannt werden. Die Unterstützung eines Fachberaters, der möglichst aus der eigenen Firma kommen sollte, ist eine obligatorische Anforderung im Apo-Konzept. Fachberater sollten das fachliche Know how und die Kommunikationsfähigkeit mitbringen, um den Lernenden auf Wunsch zur Seite zu stehen, wenn er nicht weiterkommt. Zudem steht dem Lernenden normalerweise ein Lernprozessbegleiter zur Seite: Er ist die Person, die den Lernenden von der Antragstellung bis zum Ende der Weiterbildung begleitet. Lernprozessbegleiter beraten zum Beispiel bei der Planung des betrieblichen Projekts und führen regelmäßige Reflexionsgespräche mit dem Teilnehmer. „Er ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle außerfachlichen Problemlagen, die den Lernprozess oder den Verlauf der Weiterbildung behindern“, schreibt etwa Wilfried Willker auf seiner oben genannten Website.
Mit dem Fachberater, dem Lernprozessbegleiter und dem Verantwortlichen der Qualifizierung – in aller Regel dem Arbeitgeber – muss der Lerner dann im Rahmen der Projektskizze eine „Vereinbarung zur Weiterbildung“ abschließen. Diese sollte die Anforderungen an das Qualifizierungsprojekt festhalten und die Rahmenbedingungen, die für das Lernen notwendig sind, festschreiben.
Nach der Abgabe der Dokumentation des betrieblichen Projektes steht die mündliche Prüfung, die aus einer Präsentation der eigenen Arbeit und einem anschließenden Fachgespräch mit den Prüfern besteht. Nach der erfolgreichen Prüfung erhält der IT-Spezialist sein Zertifikat. Fünf Jahre später steht dann die Rezertifizierung an, in der der IT-Spezialist dokumentieren muss, dass er sich in der Zwischenzeit aktiv um seine Kompetenzerhaltung – zum Beispiel durch regelmäßige Weiterbildungen – bemüht hat.
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