Gewusst wie Patienten­daten anfordern

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Gewusst wie - Patienten­daten anfordern

Auskunft und Über­blick. Die Krankenkasse speichert viele Daten über ihre Mitglieder. © Getty Images

Sie wollen wissen, was Ihre Krankenkasse über Sie weiß? Welche Diagnosen und Befunde wer wann aus welchem Grund gespeichert hat? So kommen Sie an Ihre Patienten­daten.

Sie benötigen:

  • Computer
  • Versicherten­nummer
  • Personal­ausweis

Zwei Wege führen zum Ziel

Sie haben zwei Möglich­keiten, an Ihre Daten zu kommen: Entweder Sie beantragen einen Zugang zu Ihrer elektronischen Patienten­akte (ePA) oder Sie verlangen Auskunft nach Artikel 15 der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO). Beide Auskünfte sind kostenlos. Der zuver­lässigere Weg führt aktuell noch über die Auskunft nach DSGVO, denn die Umstellung auf die digitale Patienten­akte läuft aktuell noch nicht über­all rund (siehe test.de/e-pa).

Schritt 1

Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Krankenkasse und beziehen Sie sich auf die DSGVO: „Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO möchte ich Sie bitten, mir Auskunft zu geben über die Daten, die Sie über mich gespeichert haben.“ Geben Sie Ihren Namen und Ihre Versicherten­nummer an.

Schritt 2

In der Regel fordert die Kasse Sie nun auf, sich zu authentifizieren, also einen Identitäts­nach­weis zu senden. Das kann zum Beispiel eine Kopie Ihres Personal­ausweises sein. Manchmal will die Krankenkasse auch wissen, warum Sie die Daten anfordern. Sie müssen aber keine Auskunft geben, warum Sie Ihre Daten einsehen wollen (etwa weil Sie eine private Zusatz­versicherung abschließen möchten). Sie haben das Recht darauf, alle über Sie gespeicherten Daten zugesandt zu bekommen – auch ohne Angabe von Gründen. Wird ein Identitäts­nach­weis verlangt, können Sie alle für Ihre Anfrage unerheblichen Daten in der Kopie schwärzen.

Schritt 3

Nun müssen Sie etwas Geduld haben. In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen, bis Sie die Auskunft erhalten. Wünschen Sie nicht, dass Ihre Daten auf dem Postweg zu Ihnen geschickt werden, fragen Sie nach alternativen Möglich­keiten, an Ihre Daten zu kommen – Sie könnten das Auskunfts­schreiben zum Beispiel in einer Kassenfiliale abholen.

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