Blütenhonig im Test

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Ina Bock­holt
  • Testleitung: Julia Schwietering
  • Produkt­auswahl: Sylvia Keske
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens.

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Im Test: 24 Blütenhonige, davon 10 mit Bio-Siegel, 2 mit Etikett des Deutschen Imkerbunds. Wir kauf­ten die Honige im September und Oktober 2024 ein. Preise ermittelten wir per Anbieterbefragung im Januar 2025.

Sensorisches Urteil: 30 %

Fünf geschulte Prüf­personen beschrieben das Aussehen der anonymisierten Produkte im Glas/in der Flasche, danach Geruch, Geschmack, Konsistenz, Mund­gefühl. Jede Person verkostete die Proben bei Raum­temperatur unter gleichen Bedingungen, aber in unterschiedlicher Reihen­folge. Bei unterschiedlichen Beschreibungen erarbeitete die Gruppe einen Konsens. Zudem flossen sensorische Beschreibungen aus der Pollen­analyse ein, die eine Person mit Expertise durch­führte. Aus alledem ergab sich die Bewertung.

Die sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an Methode L 00.90–22 (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils) der ASU durch­geführt. Die Abkür­zung ASU steht für Amtliche Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren nach Paragraf 64 Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (LFGB).

Authentizität: 30 %

Das Gruppen­urteil Authentizität besteht aus folgenden Unter­urteilen:

Pollenspektrum: Für das Pollenspektrum ließen wir in Anlehnung an die Methode Din 10760 jeweils 500 Pollen pro Produkt unter dem Mikroskop auszählen und diese bota­nisch sowie geografisch zuordnen. Darüber hinaus wurden Honigtau­bestand­teile, Hefen, Stärke und sons­tige Bestand­teile mikroskopisch erfasst und mengen­mäßig abge­schätzt.

Physika­lisch-chemische Beschaffenheit: Hierunter fallen viele verschiedene physika­lisch-chemische Para­meter. Wir werteten deren Einhaltung laut Honig­ver­ordnung und Leitsätzen aus.

  • Zuckerspektrum: mittels Kern­magnetresonanz (Nuclear magnetic resonance, NMR).
  • Wasser: refraktome­trisch in Anlehnung an Din 10752–2.
  • Freie Säuren: mittels potentiome­trischem Verfahren in Anlehnung an Din 10756.
  • Elektrische Leit­fähig­keit: mittels Widerstands­messung in Anlehnung an Din 10753.
  • Hydroxy­methylfurfural (HMF): mittels NMR. Absicherung bei hohen Gehalten mittels Hoch­leistungs­flüssig­keit­schromato­graphie (HPLC) in Anlehnung an Din 10751 Teil 3.
  • Prolin: mittels NMR. Bei Matrix­störungen: in Anlehnung an Din 10754.
  • Diastasezahl: photome­trisch in Anlehnung an Din 10750 Teil 2.
  • Inver­tasezahl (Saccharasezahl): Verfahren nach Siegen­thaler in Anlehnung an Din 10759–1.
  • Farbe: UV-photome­trische Messung in Anlehnung an Methode nach HANNA.
  • Ethanol: mittels NMR.
  • Glyzerin: enzymatisch in Anlehnung an Din 10763.

Hinweise auf Verfälschungen. Hinter diesem Unter­urteil stehen mehrere wissenschaftlich anerkannte und etablierte Methoden, die etwa Verfälschungen mit Fremd­zucker oder Enzymen aufdecken können.

Verfälschung mit Fremd­zuckern:

  • Hoch­auflösende Massenspektrometrie gekoppelt an Flüssig­chromato­graphie (LC-HRMS).
  • Prüfung der delta-13C-Werte von Honig, Honig­protein und der Zucker per Elementar­analysator-Isotopen­verhältnis-Massenspektrometrie (δ13C EA/LC-IRMS).
  • Scree­ning mittels Kern­magnetresonanz Protonen-NMR (1H-NMR).

Weitere Prüfungen auf Verfälschungen unterschiedlicher Art:

  • Flüssig­chromato­graphische Trennung unter Detektion mittels Licht­streudetektor (Evaporative Light Scattering Detector, ELSD): honigfremde Oligosaccharide, β-/γ-Amylase, ß-Fructofuranosidase, Psicose.
  • Enzymatisch: honigfremde α-Amylase, hitze­stabile Amylase.

Schad­stoffe: 20 %

Wir prüften auf sehr unterschiedliche Substanz­gruppen und bewerteten sie auf Basis gesetzlicher Höchst­gehalte, auf Grund­lage toxikologischer Empfehlungen, aber auch nach den Kriterien einer guten imkerlichen Praxis. Geprüft wurde auf:

  • Pflanzen­schutz­mittel­rück­stände: Extraktion der Proben nach der QuEChERS-Methode, anschließend Flüssig­keit­schromato­graphie und Detektion über Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) sowie mittels Gaschromato­graphie und massenspektrome­trischer Detektion (GC-MS) in Anlehnung an Din En 15662.
  • Glyphosat, AMPA und Glufosinat: nach ionen­chromato­graphischer Trennung Detektion mittels MS/MS (IC-MS/MS).
  • Bee Repellents: mittels GC-MS.
  • Varroazide: Amit­raz, Coumaphos und Tau-Fluvalinat wurden mit den Pflanzen­schutz­mittel­rück­ständen erfasst.
  • Tier­arznei­mittel: mittels LC-MS/MS.
  • Blei: mittels induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS/MS).
  • Pyrrolizidinalkaloide und deren N-Oxide: Prüfung in Anlehnung an BfR-Methode mittels LC-MS/MS.
  • Poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK): Alle Proben, die in Geruch oder Geschmack eine leicht rauchige Note hatten, prüften wir mittels GC-MS/MS zusätzlich auf PAK gemäß VO (EU) 2005/108 (15+1).

Deklaration: 15 %

Wir begut­achteten, ob die Kenn­zeichnung dem Lebens­mittel­recht entsprach. Wir bewerteten Sorten-, Herkunfts-, Nähr­wert­angaben, Werbeaussagen, Lagerungs- und Verwendungs­hinweise. Drei Fach­kundige prüften Leserlich­keit und Über­sicht­lich­keit der Angaben.

Nutzungs­freundlich­keit der Verpackung: 5 %

Drei Experten prüften Öffnen, Entnehmen und Verschließen. Auch bewertet: Originalitäts­sicherung, Trennungs- und Entsorgungs­hinweise.

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Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Ab der Note Ausreichend für das Pollenspektrum oder die physika­lisch-chemische Beschaffenheit konnte das Urteil für die Authentizität nicht besser sein. Lautete die Note für das Urteil Authentizität Mangelhaft, konnte das Qualitäts­urteil nicht besser sein, bei Ausreichend werteten wir das Qualitäts­urteil um eine Noten­stufe ab. Lautete das sensorische Urteil Ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil maximal eine halbe Note besser sein. Ab der Note Ausreichend für Deklaration werteten wir das Qualitäts­urteil ab: Je schlechter die Deklarations­urteile, desto stärker die jeweiligen Abwertungs­effekte.

Weitere Unter­suchungen

  • Gentech­nisch veränderte Organismen (GVO): in Anlehnung an Methode L 00.00–122 der ASU, bei positivem Befund event­spezi­fischer Nach­weis zur Identifizierung der gentech­nisch veränderten Spezies.
  • Bern­stein-, Essig-, Milch- und Zitronensäure: mittels NMR.

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51 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.05.2025 um 09:56 Uhr
    So haben wir getestet

    @kavaBee: Wir haben weder auf die DNA-Analyse noch auf die hochauflösende NMR-Spektroskopie verzichtet (siehe: so haben wir getestet). Die angesprochene amtliche DNA-Analyse (BVL-Methode) ist eine Methode zur Extraktion von DNA aus Pollen in Honigen und zur anschließenden Überprüfung der Eignung der isolierten DNA für die GVO-Analytik – haben wir alles gemacht.
    Veraltete Prüfverfahren haben wir übrigens auch nicht eingesetzt: vor der Untersuchung wurden wir zu unserem Untersuchungsprogramm von einem eigens hierfür einberufenen Fachbeirat aus Unabhängigen, Verbraucher– sowie Anbietervertreter:innen umfänglich beraten. Die Kritik ist daher nicht zutreffend. Wie wir bei unseren Tests vorgehen, kann man auch hier nachlesen:
    www.test.de/unternehmen/testablauf-5017344-0/
    So richtig beeilen können wir uns also leider nicht. Die unspezifische Angabe der Herkunft „EU- und Nicht-EU-Länder" ist ab Mitte 2026 nicht mehr zulässig. Natürlich haben wir das auch im Deklarationsurteil negativ gewertet und spezifischere Angaben entsprechend positiv.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.05.2025 um 07:41 Uhr
    alter Test noch nachzulesen

    @GautyDie: Den Vorgängertest finden Sie unter "Inhalt". Klicken Sie auf Nr: 8 Download: Heftartikel als PDF. Es steht sowohl der aktuelle Test als auch der Vorgängertest 2/2019 als Printversion zur Verfügung

  • GautyDie am 06.05.2025 um 17:02 Uhr
    Alter Test verschwunden?

    Es wäre zu begrüßen wenn die alte Tests verfügbar bleiben. Ich bin schon über 5 Jahre bei euch Mitglied und verlasse mich auf die Online Artikeln, man kann ja nicht alles aufbewahren.

  • kavaBee am 24.04.2025 um 12:23 Uhr
    Tacheles!

    Ich meine: Stiftung Warentest (SW) hat im Honigtest 2025 keine Verfälschungen gefunden, weil sie bei der Untersuchung auf moderne und besonders fälschungssichere Methoden – wie die DNA-Analyse und die hochauflösende NMR-Spektroskopie – verzichtet hat. Stattdessen wurden teilweise veraltete Prüfverfahren eingesetzt, die Fälschungen oft nicht erkennen können. Kritiker werfen Stiftung Warentest deshalb vor, dass sie gezielt so getestet habe, dass keine Verfälschungen auffallen konnten. Die DNA-Analyse ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als amtliche Untersuchungsmethode gelistet. Das Ignorieren dieser Methode wird als wissenschaftlich nicht haltbar und als Zeichen von Voreingenommenheit gewertet. Ab Juni 2026 müssen auf Honigverpackungen alle Herkunftsländer, bei Mischungen auch der prozentuale Anteil des Honigs aus jedem Ursprungsland, auf dem Etikett stehen. Hat sich SW also extra beeilt, um uns noch schnell diesen grottenschlechten Honigtest zu liefern?

  • Stef76 am 15.04.2025 um 09:11 Uhr
    Fragliche Relevanz des Test

    Guten Tag!
    Die Informationen zu Honig zu Beginn sind informativ, allerdings erscheint mir die Relevanz des Produkttests für den Verbraucher sehr eingeschränkt zu sein. Weshalb? 11 der ersten 13 Produkte in der Rangliste haben die gleiche Note 2,0 beim sensorischen Urteil. Das ist mutmaßlich neben der Gesundheit das wichtigste Kriterium für die meisten Verbraucher. Wenn es hier vorwiegend um qualitative Unterschiede geht, weshalb verzichten Sie dann nicht auf die nur scheinbar objektive Note? Eine Ampel würde reichen. Es sagt nicht viel aus, außer, dass es einige schlechte zu geben scheint. Die Authentizität der Produkte unterscheidet sich noch weniger. Das ist für die Glaubwürdigkeit wichtig, aber hier kein relevantes Unterscheidungskriterium. Letztlich geht es bei den Schadstoffen und der Deklaration noch um geringfügige Nuancen bei den ersten zehn Honigen. Das sind 95% der Bewertungskriterien. Verstehen Sie den Einwand? Fragen sie besser Imker oder Honigtester als Techniker.