
Gepäckband am Flughafen. Nicht jeder Koffer landet mit seinem Besitzer am Reiseziel. Geht ein Koffer verloren, haben Reisende Anspruch auf Schadensersatz. © picture alliance / imageBROKER / Arnulf Hettrich
Endet die Gepäckausgabe am Flughafen ohne den eigenen Koffer, gilt: Wer richtig handelt, bekommt Schadensersatz. Für Komplettverlust gibt es seit Januar mehr.
Probleme mit dem Gepäck sind für Flugreisende leider keine Seltenheit. An vielen Flughäfen stapeln sich Koffer, deren Besitzer ihren Urlaub ohne ihr Gepäck verbringen müssen. Das ist nicht nur ärgerlich und lästig, sondern für Flugreisende auch an wichtige Fristen gebunden, wenn es um Schadensersatz geht. Die gute Nachricht: Die Obergrenze des Schadensersatzes für dauerhaft verschwundenes Gepäck liegt jetzt etwas höher als bisher.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest klären auf, worauf Flugpassagiere jetzt achten müssen.
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@Bob31: Wird der Koffer auf der Flugreise beschädigt, muss die Airline ihren Kunden den Zeitwert des Koffers erstatten. Die Fluglinie muss nur bis zu einer begrenzten Höhe Schadensersatz leisten.
Es gibt keine Verpflichtung für den geschädigten Kunden, ein Verkaufsangebot der Airline / deren Auftragsunternehmen anzunehmen. Die Reisenden können anstelle des Neukaufes eines Koffers unter Anrechnung eines Guthabens auch den Schadensersatz in voller Höhe verlangen und sich einen anderen Koffer kaufen. In diesem Fall müssen die Kunden die Höhe Ihres Schadensersatzanspruches belegen, zum Beispiel durch die Vorlage eine Kaufquittung. Vom Neupreis ist ein Abzug zu machen, da nur der Zeitwert ersetzt wird.
Hallo,
ich habe eine Frage zur Schadensregulierung.
Bei Eurowings wurde mir ein Koffer beschädigt. Davon abgesehen das die gleichen Informationen sowohl bei Eurowings als auch bei deren Dienstleister Dolfi angezeigt werden muss (umfangreich und nicht gerade kundenfreudlich) wurde mir eine prozentuale Entschädigung vonca. 35 € angeboten.
Nun kommt der Haken. Laut email von Dolfi kann ich diesen betrag aber nur nutzen wenn ich in deren "Online-Shop" einen neuen Koffer kaufe. Davon abgesehen das es dort nur überteuerte Ware gibt bekomme ich für 35 € keinen gleichwertigen Ersatz, d.h. ich muss zu meiner "Entschädigung" auf jeden Fall zwangsweise zuzahlen. Außerdem stand in dieser Email das wenn ich binnen 30 Tagen nichts bestelle das mir dann automatisch "etwas Passendes" zugeschickt wird.
Ist so eine Schadensabwicklung rechtlich zulässig? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen
Viele Grüße
@DennisFrick: Die Fluglinie muss nur bis zur Höhe von ca. 1400 € Schadensersatz leisten.
Hallo,
eine Frage:
Falls der Koffer auf dem Hinflug nicht ankommt, man die ganze Prozedur des Meldens diesbezüglich bei der Airline gemacht hat und der Koffer nach 21 Tagen Verschwinden offiziel als verloren gilt:
Hat man da Anspruch auf eine Erstattung von den Notkäufe (Zahnbürste, Kleidung etc.) , sowie auf Schadenersatz , d.h Kostenrückerstattung der Notkäufe von einem bestimmten Eurowert für die Ersazprodukte plus die ca. 1400 Euro Schadenersatz? Oder hat man dann nur Anpruch auf die ca. 1400 Euro Schadenersatz?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Meine Koffer gekommen züruck nach der drei Woche gekratzt ganz ist mit Kratze komplett neu Koffer teuer Koffer