Derzeit sind Probleme mit Gepäck für Flugreisende leider keine Seltenheit. An vielen deutschen Flughäfen stapeln sich Koffer, deren Besitzer ihren Urlaub ohne ihr Gepäck verbringen müssen. Das ist nicht nur ärgerlich und lästig, sondern für Flugreisende auch an wichtige Fristen gebunden, wenn es um Schadensersatz geht.
Mit welcher Entschädigung zu rechnen ist, wenn sich ein Flieger verspätet oder ein Flug gestrichen wird, steht in unserem Special Fluggastrechte.
Schritt 1: Verlust direkt am Flughafen melden
Endet die Gepäckausgabe, ohne dass der eigene Koffer auftaucht, sollten Reisende dies direkt am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens melden. Dort erhalten sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR). Mit diesem Dokument können sie belegen, dass der Verlust des Gepäcks fristgerecht gemeldet wurde.
Außerdem enthält der PIR eine wichtige Vorgangsnummer, mit der das Flughafenpersonal oder – je nach Airline – der Reisende selbst, den Status des Koffers abfragen kann.
Pauschalreisende sollten zusätzlich dem Reiseveranstalter Bescheid geben. Ein fehlender Koffer ist Grund für eine Reisepreisminderung.
Schritt 2: Notwendigen Ersatz kaufen
Wer am Reiseziel ohne Koffer dasteht und wichtige Dinge wie Zahnbürste oder Unterwäsche braucht, kann sich Ersatz beschaffen. Die Airline muss die Kosten erstatten. Hierbei besteht allerdings eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Das heißt: Reisende müssen die Kosten so gering halten wie möglich und nur kaufen, was sie wirklich brauchen. Hierzu zählen Hygieneartikel und Unterwäsche, je nach Urlaubsland aber etwa auch Bikini oder Badehose.
Wichtig ist, dass Reisende alle Kaufbelege gut aufbewahren, um diese später bei der Fluggesellschaft einreichen zu können. Dennoch kann es passieren, dass die Airline nicht die kompletten Kosten erstattet. Das Argument: Die Ersatzkleidung kann auch nach dem Urlaub weiterhin getragen werden.
Achtung: Für Rückflüge sind die Auflagen strenger. Anders als am Urlaubsort kann hier notwendiger Ersatz oftmals im eigenen Kleiderschrank beschafft werden und muss nicht gekauft werden.
Schritt 3: Wichtige Fristen beachten
Taucht ein Koffer innerhalb von sieben Tagen nicht auf, muss zusätzlich zur Verlustmeldung am Flughafen auch der Airline schriftlich Bescheid gegeben werden. Neben den Passagier- und Flugdaten sollten bereits Scans oder Fotos des PIR-Dokuments, der Bordkarte sowie des Gepäckabschnitts (klebt oft an der Rückseite der Bordkarte) mitgeschickt werden.
Tipp: Reisende erkundigen sich am besten auf der Internetseite der Airline, ob es hierfür eine Mailadresse gibt und schauen, welche Informationen die Fluggesellschaft eventuell sonst noch verlangt.
Kommentarliste
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@K1st3n: Belege benötigen Sie für den notwendigen Ersatz, den Sie sich am Urlaubsort besorgen. Der Zeitwert des Koffers und des Inhalts kann nur geschätzt werden.
Hallo,
ich hätte eine kurze Frage, wie weiße ich denn nach was in dem Koffer drin war. Muss ich wirklich für jedes Kleidungsstück noch einen Beleg zuhause haben, da ich bei den meisten Sachen den Beleg nach ablauf der Rückgabefrist entsorge würde sich das wirklich eher schwierig gestalten.
Lieben Gruß