Pfleg­etagegeld­versicherungen im Vergleich

Antworten auf Ihre Fragen rund um die Pflege

Pfleg­etagegeld­versicherungen im Vergleich - Die besten Tarife für den Pflegefall

Pflege. Wie soll sie organisiert werden, wie viel kostet sie, was zahlt die Pflege­versicherung? Es gibt viele Fragen, wir antworten. © mauritius images / André Pöhlmann / Volume5

Wird ein Mensch ein Pflegefall, zahlt die Pflege­versicherung Zuschüsse zur Pflege. Ob Pfle­gegrade, Pflege­gut­achten oder Gesund­heits­prüfung: Antworten auf Ihre Fragen.

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Pflege-Ratgeber der Stiftung Warentest

Sie wollen schritt­weise die Pflege organisieren, wissen, wie Sie finanzielle Ansprüche regeln und Informationen zum Eltern­unterhalt bekommen? Antworten liefert unser Spezial Pflege-Set. Auf 144 Seiten erklären die Gesund­heits­experten von Finanztest das System der Pfle­gegrade und wie Sie Schritt für Schritt alle Formalitäten bewältigen. Der Ratgeber ist für 16,90 Euro im test.de-Shop erhältlich.

Alle Fragen im Überblick

Der Pflegebedürftig­keits­begriff

Woran orientiert sich Pflegebedürftig­keit?

Die Einstufung in die Pflegebedürftig­keit in den Graden eins bis fünf orientiert sich daran, wie selbst­ständig ein Mensch in seinem Alltag noch ist: Kann er allein aufstehen, sich duschen und auch seinen Tag sinn­voll strukturieren? Daraus ergibt sich der Pfle­gegrad, und dieser bestimmt, wie viele Leistungen der Pflegebedürftige erhält. Welche Leistungen es in den einzelnen Pfle­gegraden gibt, erfahren Sie in unserem Special gesetzliche Pflegeversicherung.

Wie werden Pflegebedürftige begut­achtet?

Die Begut­achtung schließt neben körperlichen heute auch psychische und geistige Beein­trächtigungen ein. Ein Gutachter erfasst anhand von 64 Kriterien in sechs Lebens­bereichen, wie viel Unterstüt­zung jemand braucht. Wie das Gutachter­verfahren abläuft, lesen Sie in unserem Special gesetzliche Pflegeversicherung.

Unterscheiden Gutachter zwischen gesetzlich und privat Versicherten?

Der Pflegebedürftig­keits­begriff gilt für alle gesetzlich und privat Kranken­versicherten. Beide werden bei Pflegebedürftig­keit nach den Begut­achtungs­regeln in Pfle­gegrade einge­stuft. Auch die Leistungen für jeden Pfle­gegrad sind für gesetzlich und privat Versicherte dieselben.

Muss ich mir Gedanken über die Finanzierung meiner Pflege machen?

Ja. Für eine gute Pflege durch Pfle­gekräfte zu Hause oder im Heim ist viel Geld nötig. Vor allem, wenn es keine Hilfe von Familien­mitgliedern gibt. Die gesetzliche Pflegeversicherung über­nimmt nur einen Teil der Kosten. Den anderen Teil müssen Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Wenn Rente und Erspartes nicht reichen, leistet das Sozial­amt „Hilfe zur Pflege“. Die Behörde prüft dann, ob unterhaltspflichtige Kinder einen Teil der Kosten über­nehmen können.

Seit 2020 gilt eine sehr hohe Einkommens­grenze, so dass Kinder in diesen Fällen nur noch selten zuzahlen müssen. Wer sichere und auch als Rentner ausreichend hohe Einkünfte hat, kann eine Pflege­zusatz­versicherung abschließen. Die Versicherer zahlen hier je nach Pfle­gegrad einen vereinbarten Betrag. Mehr Infos in unserem Pflege-Set.

Die verschiedenen Versicherungs­typen

Was unterscheidet die Pfleg­etagegeld­versicherung von der Pflege­kosten- und der Pflegerenten­versicherung?

Eine Pflegetagegeldversicherung lässt dem Versicherten die Wahl, wofür er im Pflegefall das Geld ausgibt. Beispiels­weise kann er damit die Nach­barin, die ihn unterstützt, genauso bezahlen wie den professionellen Pflege­dienst. Sie ist die am weitesten verbreitete private Versicherung für den Pflegefall.

Bei einer Pflege­kosten­versicherung verlangt der Versicherer in manchen Tarifen Nach­weise wie Rechnungen für Pflege­leistungen, die der Pflegebedürftige bezahlt hat. Für die häusliche Pflege durch Verwandte oder Freunde werden deutlich geringere Beträge gezahlt als für die professionelle Pflege durch Pfle­gekräfte.

Bei der Pflegerenten­versicherung zahlt der Versicherer im Pflegefall eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Ausmaß der Pflegebedürftig­keit, nicht aber danach, ob jemand zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Die Pflegerenten­versicherung ist etwa doppelt so teuer wie eine Pfleg­etagegeld­versicherung. Dafür können Kunden hier die Verträge beitrags­frei stellen und bekommen einen Teil ihrer einge­zahlten Beiträge zurück, falls sie kündigen müssen.

Worauf sollte ich beim Abschluss der Pfleg­etagegeld­versicherung achten?

Wichtig ist, dass die Versicherung in ausreichender Höhe in allen Pfle­gegraden leistet. Um die Pfle­gekräfte im Fall der Pflege bezahlen zu können, ist viel Geld notwendig. Ein weiterer Punkt sind die Vertrags­bedingungen. Sie geben darüber Auskunft, was der Versicherer unabhängig von der monatlichen Geldzahlung noch bietet. So ist es beispiels­weise positiv, wenn Versicherte keinen Beitrag mehr zahlen müssen, wenn sie pflegebedürftig werden – und die Leistungen selbst dann noch regel­mäßig steigen.

Welche Tarif­arten gibt es bei der Pfleg­etagegeld­versicherung über­haupt?

Es gibt unge­förderte Tarife, staatlich geförderte Tarife („Pflege-Bahr“; siehe unten) und Kombitarife, die sich aus einem unge­förderten und einem geförderten Teil zusammensetzen. Für die geförderten Tarife erhält jeder eine Zulage von 5 Euro bei einem Mindest­beitrag von 10 Euro im Monat.

Staatlich geförderte Angebote („Pflege-Bahr“)

Lohnt sich ein staatlich geförderter Tarif („Pflege-Bahr“)?

In der Regel nicht. Wenn Sie bereits Mitte 60 oder älter sind oder gesundheitlich ange­schlagen sind, ist dies zwar wahr­scheinlich die einzige Möglich­keit, noch eine Pflege­zusatz­versicherung abzu­schließen. Denn die Versicherer müssen in diesen Verträgen auch Kunden mit Vorerkrankungen annehmen.

Doch diese Verträge sind für ältere Menschen ebenfalls nicht empfehlens­wert, da die Beiträge im Verhältnis zur Leistung relativ hoch sind. Wenn der Beitrag in Zukunft steigt, zahlt der Kunde in diesem Fall drauf, denn er muss auch im Pflegefall die Beiträge weiterzahlen. Viele Tarife sehen keine Leistungs­erhöhung im Verlauf der Jahre vor.

Für ältere oder bereits erkrankte Menschen außerdem wichtig: In den ersten fünf Vertrags­jahren haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dieser Versicherung.

Was bedeutet eine Warte­zeit von 5 Jahren beim Pflege-Bahr?

Die Warte­zeit bedeutet, dass man in den ersten fünf Vertrags­jahren keine Leistungen bekommt, auch wenn man während dieser Zeit pflegebedürftig wird. In den unge­förderten Tarifen verzichten die Versicherer oft auf Warte­zeiten.

Alternativen zur Pflege­zusatz­versicherung

Ich bin 35 Jahre alt und will selbst Vorsorge betreiben. Wie viel Geld muss ich für den Pflegefall ungefähr ansparen?

Wenn man jung ist, haben andere Themen Priorität. Erst einmal sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Altersvorsorge, die Privathaftpflicht und die Berufsunfähigkeit abge­sichert sind. Erst wenn Ihr Gehalt sicher ist und Sie wissen, dass Sie den Beitrag auch dauer­haft bezahlen kann, lohnt es sich für Sie, über eine Absicherung für den Pflegefall nach­zudenken. Eine individuelle Geld­anlage ist natürlich ebenfalls möglich.

Das Problem ist, dass niemand im Voraus wissen kann, ob und in welchem Pfle­gegrad er pflegebedürftig wird und wie viele Jahre er dann noch leben wird. Als Anhalts­punkt kann ein Wert aus dem Pflegereport der Barmer GEK dienen. Demnach mussten Frauen vom Beginn der Pflegebedürftig­keit bis zu ihrem Tod im Durch­schnitt etwa 45 000 Euro aus eigener Tasche für ihre Pflege bezahlen. Im Einzel­fall können die Pflege­kosten jedoch auch mehrere Hundert­tausend Euro betragen.

Habe ich als über 60-Jähriger oder als chro­nisch Kranker andere Möglich­keiten, für den Pflegefall vorzusorgen?

Informieren Sie sich auch über Vorsorge für den Pflegefall ohne Versicherung: Es gibt verschiedene Wege, Rück­lagen zu bilden, auf die Sie im Pflegefall zurück­greifen können. Haben Sie Wohn­eigentum, können Sie früh­zeitig in den barrierefreien Umbau investieren. Außerdem gibt es in vielen Städten und Gemeinden Möglich­keiten der „sozialen Vorsorge“, zum Beispiel über Nach­barschafts­hilfe, Tauschringe, Kirchen­gemeinden oder Mehr­generationen-Wohn­projekte.

Ich bin Rentner und kann mir keine Pfle­ge­tagegeld­versicherung leisten. Was tun?

In diesem Alter können Sie sich immer noch entscheiden, wo Sie alt werden wollen. Etwa in einer Wohn­anlage, die gleich­zeitig Hilfe­leistungen anbietet oder in der Menschen wohnen, deren Konzept es ist, sich gegen­seitig zu unterstützen – unabhängig von der verwandt­schaftlichen Nähe. So können Sie vorbeugen für den Fall, dass Sie irgend­wann einmal schwächer werden und sich teure Hilfs­leistungen von außen einkaufen müssen. Auch wenn Sie pflegebedürftig werden sollten, kann dadurch so einiges abge­federt werden.

Pflege finanzieren

Ich habe sehr wenig Geld und kann nichts fürs Alter zurück­legen. Falls ich später gepflegt werden muss, kommt die Pflege­versicherung doch trotzdem für alles auf?

Nein. Je nach Pfle­gegrad bekommen Sie Leistungen aus der Pflege­versicherung ausbezahlt. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt die Pflegekasse, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Sind Sie privat versichert, ist die private Pflege­pflicht­versicherung dran. Das reicht aber meist nicht, um alle Kosten für die Pflege zu decken. Wenn Sie nichts zurück­gelegt haben, springt das Sozial­amt mit „Hilfe zur Pflege“ ein. Wenn möglich, holt es sich aber Geld von Ihren Kindern zurück, allerdings gelten inzwischen sehr hohe Einkommens­grenzen.

Brauche ich als beihilfeberechtigte Beamtin noch eine weitere Absicherung?

Auch für Sie als Beamtin ist es sinn­voll, für den Pflegefall vorzusorgen. Denn die Beihilfe deckt zusammen mit den Leistungen Ihrer Pflege­pflicht­versicherung nur so viel ab, wie die gesetzliche Pflegekasse zum Beispiel einem Arbeitnehmer zahlen würde. Die tatsäch­lichen Kosten sind jedoch oft deutlich höher. Ein Teil der Beamten hat für den Fall einer Pflege im Heim jedoch einen Vorteil: Wenn die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitions­kosten im Pfle­geheim einen bestimmten Prozent­satz ihres Einkommens über­steigen, erhalten sie zusätzliches Geld von der Beihilfe.

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Tests der Stiftung Warentest

Gibt es einen Test der Pflege­zusatz­versicherung?

Finanztest hat Pflegetagegeldversicherungen 2023 untersucht. Diese Variante ist die mit Abstand am weitesten verbreitete private Pflege­zusatz­versicherung. Nur wenige Angebote gibt es für die sehr teure Pflegerenten­versicherung. Über­schaubar ist auch das Angebot an Pflege­kosten­tarifen. Die beiden anderen Varianten haben wir aktuell nicht untersucht.

Beim Test vermisse ich meinen Versicherer. Warum fehlt er?

Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produkt­informationen zu schi­cken. Nicht immer erhalten wir eine Rück­meldung.

Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer über­arbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffent­lichungs­zeit­punkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.

In jedem Fall über­prüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen zu beschaffen. Das gelingt nicht immer. Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahl­kriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.

Der richtige Zeit­punkt

In welchem Alter sollte man eine Zusatz­versicherung abschließen?

Die Frage ist nicht leicht zu beant­worten. Einer­seits gilt: Je jünger jemand ist, desto güns­tiger ist der Beitrag und desto größer ist die Chance, einen Vertrag ohne Risiko­zuschläge zu erhalten. Anderer­seits sollte sich jeder erst einmal um wichtigere Versicherungen kümmern – wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge.

Oft ist erst mit Anfang, Mitte 50 absehbar, ob man sich eine private Pflege­zusatz­versicherung und die in Zukunft wahr­scheinlich weiter steigenden Beiträge über Jahr­zehnte auf Dauer leisten kann. Wer den Vertrag kündigen muss, verliert damit das bis dahin gezahlte Geld und seinen Versicherungs­schutz.

Ich bin 70. Lohnt sich da noch der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung?

In so einem Fall dürfte es schwierig werden, über­haupt eine Versicherung zu bekommen. Außerdem werden die Beiträge höher, je älter jemand beim Abschluss des Vertrags bereits ist. In höherem Alter sind auch gesundheitliche Probleme wahr­scheinlich, die einem Vertrag im Weg stehen können.

Leistungen

Wie viel sollte meine Versicherung im Fall des Falles zahlen?

Die Finanztest-Experten haben den Finanzbedarf für eine professionelle, gute Pflege geschätzt und die Lücke ermittelt, die trotz Leistung der gesetzlichen Pflege­versicherung aktuell zu schließen ist. Für die Pflege zu Hause durch Pfle­gekräfte ergeben sich zum Beispiel folgende zusätzliche Kosten im Monat:

Pfle­gegrad 1 – 150 Euro

Pfle­gegrad 2 – 600 Euro

Pfle­gegrad 3 – 1 300 Euro

Pfle­gegrad 4 – 2 600 Euro

Pfle­gegrad 5 – 2 600 Euro

Ein weiterer Punkt, den Sie bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes bedacht werden sollte, sind die Vertrags­bedingungen. So ist es beispiels­weise positiv, wenn der Kunde von der Beitrags­zahlung frei­gestellt ist, sobald er Leistungen aus der privaten Versicherung erhält. Sehen die Bedingungen das nicht vor, frisst der Beitrag einen Teil der Leistungen auf.

Reichen die heute vereinbarten Leistungen auch in Zukunft aus?

Wahr­scheinlich nicht. Vom Vertrags­beginn bis zur Pflegebedürftig­keit können gut 30 und mehr Jahre vergehen. Pflege wird dann teurer sein. Wählen Sie deshalb einen Tarif mit Dynamik. Das bedeutet, Sie haben regel­mäßig die Möglich­keit Leistungen und Beiträge zu erhöhen, oder es ist ein auto­matischer Anstieg im Vertrag vorgesehen. Maßstab kann die Inflations­rate sein.

Die Gesund­heits­prüfung

Muss ich meinen Herz­schritt­macher im Versicherungs­antrag angeben? Ist das ein Ablehnungs­grund?

Antrag­steller kommen nicht darum herum, einen Herz­schritt­macher anzu­geben. Denn sie müssen im Antrag alle Fragen zu Behand­lungen, Unter­suchungen und Diagnosen beant­worten und ihre Ärzte von der Schwei­gepflicht entbinden.

Für welche Krankheiten Versicherer Risiko­zuschläge verlangen und welche ein Ablehnungs­grund sind, geben sie nicht bekannt. Die Unternehmen hand­haben dies unterschiedlich. Eine Herz­krankheit wird die Suche nach einem Vertrag sicherlich erschweren.

Wer eine Police haben will, sollte deshalb gleich bei mehreren Versicherern parallel sein Glück versuchen. Denn wer bereits einmal abge­lehnt wurde, muss dies in folgenden Anträgen bei anderen Versicherern angeben. Das verschlechtert die Chancen.

Der Versicherer verweigert die Leistung, weil ich angeblich bei Antrag­stellung Gesund­heits­fragen falsch beant­wortet habe. Was tun?

Versicherungs­kunden können gegen sich gegen eine Ablehnung zur Wehr setzen. Sinn­voll ist, sich anwalt­liche Hilfe zu holen. In einem Fall, den das Ober­landes­gericht Karls­ruhe entschied, zog eine Frau gegen eine Ablehnung vor Gericht. Nach drei Jahren Rechts­streit sprach ihr das Gericht rund 26 600 Euro rück­wirkend aus ihrer privaten Pflege­tagegeld­versicherung zu.

Der Versicherer hatte der Frau – bei Vertrags­schluss 72 Jahre alt – drei Fragen gestellt, unter anderem, ob in den letzten fünf Jahren bei ihr Krankheiten, etwa ein Schlag­anfall, diagnostiziert worden seien. Die Frau antwortete mit Nein. Tatsäch­lich hatte sie in der Zeit aber eine „transitorische ischä­mische Attacke“ (ITA) gehabt, die medizi­nisch als Schlag­anfall einge­ordnet ist. Das war ihr jedoch nicht klar, auch die Haus­ärztin hatte nicht davon gesprochen.

Die Richter gaben der Frau Recht: Maßgeblich für die Bedeutung des Begriffs Schlag­anfall ist das Verständnis des durch­schnitt­lichen Versicherungs­nehmers (Aktenzeichen 9 U 165/16).

Wenn ich mehrere Anträge gleich­zeitig stelle, könnte ich mehrere Verträge bekommen. Wie verhindere ich, dass ich mehr­fach Beiträge zahle?

Versicherungs­kunden haben ein Widerrufs­recht. Sie können Verträge, die sie nicht behalten möchten, inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Police widerrufen.

Wie kann ich mich absichern, damit die Versicherung später nicht die Leistung verweigert, wenn ich eine Krankheit im Antrag nicht angegeben habe?

Dagegen können Sie sich nicht absichern. Sie sind verpflichtet, im Antrag alle Fragen voll­ständig und wahr­heits­gemäß zu beant­worten. Leider ist uns auch keine Pflege­tagegeld­versicherung bekannt, bei der auf Gesund­heits­fragen verzichtet wird und der Versicherer statt­dessen eine Eingangs­unter­suchung verlangt.

Beiträge steuerlich absetzen

Kann ich die Kosten für die Pflege­zusatz­versicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Beamte, Selbst­ständige, Pensionäre und Rentner bekommen auf diese Weise einen kleinen Steuer­vorteil. Angestellte haben meist nichts davon, weil sie ihren Höchst­betrag schon durch andere Versicherungs­beiträge ausschöpfen.

Seit 2010 erkennt das Finanz­amt höhere Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an. Aber dazu gehören nur Beiträge, die zur Grund­versorgung gezahlt werden – also nur die Pfle­gepflicht­versicherung. In jedem Fall sollten die Ausgaben für die Versicherung in der Steuererklärung bei den Ausgaben für die Gesundheit angegeben werden.

Wenn ich Geld von der Pflege­versicherung bekomme, muss ich das versteuern?

Nein. Leistungen aus Kranken- und Pflege­versicherungen sind steuerfrei.

Beiträge steigen stark an

Wir können uns die Pfleg­etagegeld­versicherung nicht mehr leisten. Was tun?

Man kann in der Pfleg­etagegeld­versicherung leider nicht davon ausgehen, dass die Beiträge stabil bleiben. Wenn Sie die finanzielle Freiheit besitzen, auch erhebliche Beitrags­steigerungen mitzumachen, sollten Sie den Vertrag fortführen, eventuell in geänderter Form.

Sie haben das Recht, in andere Tarife Ihres Versicherers zu wechseln. Das kann zunächst etwas güns­tiger sein. Doch über kurz oder lang erhöhen sich die Beiträge aller Tarife und Versicherer wohl in ähnlichem Maße. Eine andere Alternative könnte eventuell die Senkung der Höhe des Pfleg­etagegelds sein.

Ist die Belastung trotzdem zu hoch, ist es besser zu kündigen und anderweitig für den Pflegefall zu sparen, als wenn Sie den Vertrag wegen zu hoher Beiträge erst in hohem Alter kündigen müssten. Ihre bisher bezahlten Beiträge sind in beiden Fällen verloren.

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161 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • kramerseele am 27.06.2025 um 16:19 Uhr
    DKV erhöht zum 01.07.25 die Pf-Zusatzvers. um 40%!

    Die KPET mit unverändert 40,-€ Tagegeld erhöht sich zum 01.07. um ca. 40%. Das ist unverschämt.

  • Ich900 am 21.06.2025 um 02:00 Uhr
    Nochmalhallo

    Gerne führe ich ausführlicher aus, wie ich es meinte im u.g. Kommentar mit der Verrechnung:
    in den AGB's der Bayerischen wird auf Verrechnung von vorrangigen Versicherungsleistungen, insbesondere die, der gesetzlichen Kassen, hingewiesen. Der Passus ist, wie der Rechtsanwalt sagte, für Pflegegelder eigentlich gar nicht vorgesehen, wurde aber vom Gesetzgeber als vorausgesetzt angesehen, was eine Gesetzeslücke zur Folge hatte, da die Versicherer immer alle Lücken nutzen, wenn es vom Gesetzgeber nicht ausführlich im Gesetz beachtet wurde. Die AGB's beziehen sich allgemein auf alle Zusatzversicherungen, ergo, es ist ein Passus, der eigentlicht für Zahnversicherungen, etc. gelten sollte aber nun für alle Pflegebahr und Pflegeversicherungen auch gilt, wie z.B. auch bei der Inter, bei der meine Tochter versichert ist. Die monatlichen Leistungen sind 1500 Euro in Stufe 5 und 4, 850 in 3. Pflegebahr ist bei 3 280 Euro. 1500-280 = 1220 Euro - 1363 Euro gesetz = -143 Euro.

  • Ich900 am 15.05.2025 um 17:36 Uhr
    Kann sich keiner leisten

    Hallo,
    ich habe hier gelesen, lese regelmäßig, kann mir leider Ihr Abo auch nicht mehr leisten, also, ich bin 86 Jahre alt, inzwischen mit Pflegegrad 3.
    Ich hatte nie eine Pflegeversicherung. Bei uns gab es dass noch nie.
    Im Jahr 2008 hat meine Tochter für mich und meinen Mann einen Pflegetagegeldtarif bei der Bayrischen abgeschlossen. Einer der ersten, die es gab. Damals gab es einen geringen Anteil ohne Gesundheitsfragen, d.h., ich und mein Mann waren damals noch laut Arzt gesund, obwohl mein Mann damals bereits Diabetiker war, was der Arzt nicht erkannt hat. Die Pflegetarife hat sie mit Dynamik abgeschlossen. Dann kam damals das Angebot der Demenzversicherung dazu. Ohne Gesundheitsprüfung. Das hat sie auch noch abgeschlossen. Als dann der Pflegebahr kam, hat sie auch abgeschlossen. 2009 erkrankte mein Mann an Krebs. Der Prozeß mit der Versicherung ist noch nicht abgeschlossen. PflegeBahr wurde abgezogen. Eine Befreiung gibt es nicht. Die Beiträge sind höher als die Auszahlungsgelder

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.11.2024 um 10:52 Uhr
    Ungewissheit der zukünftigen Beitragsentwicklung

    @clepper: Selbstverständlich liegen uns tatsächliche Beitragsverläufe zu einzelnen Tarifen vor. In 2016 hatten wir hierzu eine Leserumfrage gestartet und uns sehr viele Beitragsverläufe im Detail angeschaut. Auch bei jeder neuen Untersuchung schauen wir uns die Beitragsentwicklungen der Kosten beim Neuabschluss an. Obwohl so viele Informationen vorliegen, lassen sich daraus keine belastbaren Aussagen über die zukünftige Beitragsentwicklung in einzelnen Tarifen treffen.
    Beitragssteigerungen, wie wir sie heute kennen, kamen vor dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II in 2017, das den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definierte, nicht vor. Vor 2017 war die Beitragsentwicklung in den Tarifen noch relativ stabil. Mit der Einführung der fünf Pflegegrade erhielten viel mehr Menschen Zugang auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, was sich auch auf die Leistungen der Pflegezusatzversicherungen auswirkte.
    Die Pflegeversicherungen sind bei ihren Kalkulationen zwar verpflichtet, die Pflegehäufigkeiten, also die einzelnen Pflegefälle in den Altersstufen zu berücksichtigen. Doch es gibt zu viele andere Faktoren, die sich auf den Beitrag auswirken.
    Umstände, wie gesetzliche Neuregelungen, das lange Zinstief (und die damit verbundene Herabsetzung des Rechnungszinses) und Veränderungen hinsichtlich der zu erwartenden Lebenserwartung der Pflegebedürftigen haben einen großen Einfluss auf die Beitragsentwicklung, der sich nicht vorhersehen lässt.

  • clepper am 26.11.2024 um 08:08 Uhr
    Wieder keine zukünftige Beitragsentwicklung drin 2

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Das sehe ich auch so, vorhersehen kann man das nicht. Aber abfragen. Eine seriöse Versicherung sollte damit keine Probleme haben. In diesem Sinne vermisse ich auch in jeglichen Fundstellen, leider eben auch bei ihnen, ein Beispiel einer echten Beitragsentwicklung über einen Verlauf von z.B. 10 Jahren. Damit sich der potentielle Kunde vorher ein Bild machen kann, bevor er auf die Nase fällt. Denn das tut er mit dieser Art Versicherung definitiv. Wenn ich auf mein Beispiel zurück kommen darf: ca. 90 % mehr Beitrag im Verlauf von 10 Jahren OHNE DYNAMIK!! Und jetzt bin ich Rentner. D.h., ich habe ein geringeres Einkommen. In nochmal 10 Jahren kann ich wohl tatsächlich nicht mehr bezahlen und muss kündigen. Ein Fest für die Versicherung, die mir genau 0,00 € zurückzahlen muss. Und die "Unwägbarkeiten" sollten die Versicherungen von Anfang an in einem gewissen Maße einkalkulieren. Das sind sie ihren Kunden und hoffentlich auch der geltenden Rechtslage schuldig.