Pfleg­etagegeld­versicherungen im Vergleich Die besten Tarife für den Pflegefall

70 Pfleg­eta­gegeld­ver­sicherungen

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Pfleg­eta­ge­geld­ver­si­che­run­gen 07/2023 - 45-jäh­rige

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Legende

sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
gut
gut (1,6 - 2,5)
befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
ja
ja
nein
nein
eingeschränkt
Eingeschränkt.
Minuszeichen
Entfällt.

Reihenfolge: Nach Anbieter und Produkt.

1
Stationär und ambulant müssen gleich hoch ver­sichert werden.
2
Auch einzelne Pfle­gegrade können ver­sichert werden.
3
Flexibler Tarif. Die angegebene monatliche oder tägliche Leis­tung bezieht sich auf stationäre Pflege in Pfle­gegrad 5. Das Leis­tungs­niveau bezieht sich nur auf die hier angegebene Ver­tei­lung der Leis­tung auf die jeweiligen Pfle­gegrade.
4
Höhere Pfle­gegrade dürfen nicht geringer ver­sichert werden als nied­rigere. Stationär und ambulant müssen gleich hoch ver­sichert werden.
5
Jedem Dynamisierungs­angebot kann wider­sprochen werden, ohne das Recht auf wei­tere Erhöhungen ohne Gesund­heits­prüfung zu ver­lieren.
6
1,5-fache Leis­tung bei Pflegebedürftig­keit nach Pfle­gegrad 4 oder 5 auf Grund eines Unfalls.
7
Höhere Pfle­gegrade dürfen nicht geringer ver­sichert werden als darunter liegende.
8
Sofort­leis­tung in Höhe der Leis­tung des Pfle­gegrad 2 für maximal 6 Monate möglich, wenn Pflegebedürftig­keit durch behandelnde Ärzte fest­gestellt wird, aber noch kein Gut­achten der Pflegekasse vor­liegt.
9
Leis­tung kann für jeden Pfle­gegrad frei gewählt oder nicht abge­sichert werden. Stationär können höhere Pfle­gegrade nicht geringer ver­sichert werden als nied­rigere.
10
Beitrags­erhöhung im Mai 2023, hier nicht berück­sicht. Der Beitrag für 45-Jäh­rige liegt jetzt bei 81,78 Euro, das Leis­tungs­niveau sinkt somit auf 62 Pro­zent. Der Beitrag für 55-Jäh­rige liegt jetzt bei 124,08 Euro, das Leis­tung­niveau sinkt somit auf 60 Pro­zent.
11
Ambulant und stationäre Leis­tung können unabhängig von­einander ver­ein­bart werden. Hier ist für die ambulante Pflege eine höhere Leis­tung ver­ein­bart als für die stationäre.
12
Die Leis­tung ab Pfle­gegrad 2 für die ersten sechs Monate ist auch als Voraus­zahlung möglich.
13
Höhere Pfle­gegrade dürfen nicht geringer ver­sichert werden als nied­rigere. Leis­tungen für ambulante Pflege können höher ver­ein­bart werden als für stationäre.
14
Höhere Pfle­gegrade dürfen nicht geringer ver­sichert werden als nied­rigere. Die Leis­tung darf stationär nicht geringer als ambulant sein.
Stand:
01.04.2023

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