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@gaevernitz: Sollten Sie sich aktuell in der Situation befinden, dass die Zeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses endet und Ihre Arbeitgeberin Sie per Mail wegen der Beendigung angeschrieben hat, bitten wir Sie, sich an Ihre Gewerkschaft zur Rechtsberatung zu wenden. Hier ist nicht der Ort, um sich individuell rechtlich beraten zu lassen.
Allgemein:
Die schriftliche Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses benötigt eine eigenhändige Unterschrift. Eine E-Mail stellt nur eine schriftliche Mitteilung in diesem Sinne dar, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
- Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet genau zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Ein wegen eines bestimmten Zwecks befristeter Vertrag endet mit dem Erlöschen des Zwecks (z.B. Krankheitsvertretung). In diesem Fall müsste der Arbeitgeber den Beschäftigten über das Erreichen des Zwecks offiziell unterrichten. Das Arbeitsverhältnis endet frühestens zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung.)
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine E-mail? Wäre die Mitteilung damit ungültig? Wie müsste der Arbeitgeber dies korrigieren? Wie sollte sich der Arbeitnehmer verhalten.
@gaevernitz: Eine E-Mail erfüllt nicht die vorgegebene Schriftform.
Sie schreiben zur Zweckbefristung: "Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer schriftlich zwei Wochen vor Erreichen des Ziels die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen.". Mich würde interessieren, in welcher Form solch eine Mitteilung gültig ist. Wäre sie beispielsweise per E-mail rechtens, und auch wenn die 14- tägige Frist nicht eingehalten wurde.
Befristete Verträge sollten in einem Sozialstaat grundsätzlich die Ausnahme sein. Mit befristeten Verträgen wird das hoch gelobte Unternehmerrisiko bereits bei der Einstellung auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Ich bin sicher, dass nur wenige Arbeitnehmer den Mut haben, bei rechtlich unzulässigen Befristungen gegen den Arbeitgeber zu klagen.