Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubstage abzwacken. Dafür gibt es Sonderurlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Freistellung in Frage kommt.
Ist es für einen Arbeitnehmer unmöglich oder nicht zumutbar, zur Arbeit zu kommen, hat er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können dieses Recht aber eingrenzen oder ausschließen. Ein Blick in die Unterlagen klärt auf.
Bahnstreik kein Grund.
Kann ein Arbeitnehmer wegen eines Unwetters oder eines Bahnstreiks nicht am Arbeitsplatz erscheinen, ist das kein Grund für Sonderurlaub. Ein Grund wäre aber zum Beispiel, wenn sein Haus durch eine Naturkatastrophe unbewohnbar würde.
Sonderurlaub Kinderbetreuung.
Wird das Kind krank, darf ein Elternteil zur Betreuung zu Hause bleiben. Dafür können Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren. Meistens brauchen Mitarbeiter dafür ein ärztliches Attest.
Pflege von Angehörigen.
Wird ein Angehöriger plötzlich Pflegefall, können Arbeitnehmer einen Tag Sonderurlaub nehmen. Für kurzzeitige Pflege können bis zu zehn Tage frei genommen werden, meistens unbezahlt. Dann kann ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse gestellt werden.
Feierlichkeiten.
Wer heiratet, bekommt am Hochzeitstag Sonderurlaub. Dasselbe gilt für die Trauung der Eltern, des eigenen Kindes oder die Goldene Hochzeit der Eltern.
Sonderurlaub Todesfall.
Stirbt ein naher Angehöriger, Lebenspartner, Eltern, Geschwister oder das eigene Kind, haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf zwei freie Tage, am Todestag selbst und am Tag der Beerdigung.
Grundregeln für den Sonderurlaub
Die Partnerin bekommt ein Kind, ein Arbeitnehmer zieht aus betriebsbedingten Gründen um, ein naher Verwandter stirbt – mit Entspannung hat all das nichts zu tun. Arbeitnehmer müssen dafür keinen regulären Urlaubstag in Anspruch nehmen, sondern bekommen bezahlten Sonderurlaub. Denn der reguläre Urlaub soll der Erholung dienen.
Sonderurlaub bei vorübergehender Verhinderung
Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass Arbeitnehmer bei Bezahlung freigestellt werden müssen, wenn sie unverschuldet nicht zur Arbeit kommen können, weil sie vorübergehend verhindert sind. Eine Erkrankung des Arbeitnehmers ist damit nicht gemeint (zum Special Krankengeld). Für diese Fälle gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Paragraf 616 BGB erfasst vielmehr solche Situationen, in denen es dem Arbeitnehmer nicht möglich oder zumutbar ist, bei der Arbeit zu erscheinen: die eigene Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen gehören dazu. Arbeitgeber können dieses Recht vertraglich ausschließen oder eingrenzen. Dann gilt die Regelung im Arbeitsvertrag.
Bezahlten Sonderurlaub gibt es nicht, wenn äußere Umstände dazu führen, dass der Arbeitnehmer nicht bei der Arbeit erscheinen kann, beispielsweise wegen einer Naturkatastrophe oder eines Bahn-Streiks. Anders ist es, wenn der Beschäftigte direkt von dem äußeren Umstand betroffen ist, weil zum Beispiel sein Haus überschwemmt wurde. „Sonderurlaub gibt es dann für ein bis zwei Tage“, meint Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Offenburg. „Wer mehr Zeit für die Aufräumarbeiten braucht, müsste das mit seinem Arbeitgeber klären.“
Dauer des Sonderurlaubs im BGB nicht geregelt
Die Dauer des bezahlten Sonderurlaubs ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht festgelegt. In der Regel sind es ein oder mehrere Tage. „Es hängt häufig davon ab, in welchem Arbeitsverhältnis sich der Arbeitnehmer befindet. Jemand, der für ein halbes Jahr befristet beschäftigt ist, wird für einzelne Ereignisse weniger Sonderurlaubstage bekommen als jemand, der seit zwanzig Jahren in einem Betrieb arbeitet“, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Harald Klinke aus Bonn.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt trotz des Sonderurlaubs bestehen und kann nicht gekürzt werden. Tritt ein Ereignis wie ein plötzlicher Todesfall ein, während der Arbeitnehmer sich gerade im Urlaub befindet, hat er aber keinen Anspruch auf Sonderurlaub.
Sonderurlaub zur Geburt des Kindes
Eine Geburt ist ein klassischer Fall, bei dem einem Vater Sonderurlaub zusteht. „Sitzt ein Mann im Büro und bekommt von seiner Frau den Anruf, dass sein Kind im Anmarsch ist, kann er natürlich nicht alles sofort stehen und liegen lassen“, erklärt Steffan Schwerin, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. „Ein Gemüsehändler kann seinen Laden ebenso wenig verlassen wie ein Lehrer seine Klasse.“ Der Chef muss rechtzeitig von der bevorstehenden Geburt informiert werden, ebenso die Kollegen. So können sich alle absprechen und die Vertretung regeln. Das geht in einer großen Firma meist leichter als in einem Zwei-Mann-Unternehmen.
Meist gibt es den Sonderurlaub unabhängig vom Familienstand, einige Tarifverträge beschränken dieses Anrecht jedoch immer noch auf eheliche Kinder. Dann wäre ein Gespräch mit dem Chef nötig. Gleichgeschlechtliche Ehen dürfen nicht benachteiligt werden. „Das Gesetz bezweckt die Freistellung des Partners für die Niederkunft der Ehefrau. Damit bekommt auch eine Beschäftigte frei, wenn ihre Ehefrau ein Kind zur Welt bringt“, so Anwalt Markowski.
Sonderurlaub für den Arztbesuch
Zahnarzt-Behandlungen und Vorsorge-Untersuchungen rechtfertigen keine bezahlte Freistellung. In Betrieben, in denen flexibel gearbeitet wird, müssen Beschäftigte sie in ihre Freizeit legen. Sind jedoch nur Termine während der Arbeitszeit zu bekommen, können sie dafür Sonderurlaub beantragen – für die Zeitspanne, die inklusive Hin- und Rückfahrt dafür benötigt wird.
Kein Sonderurlaub für Schönheits-OP
Für Schönheits-OPs oder Kurzsichtigkeits-OPs und die anschließende Rekonvaleszenzzeit gibt es keinen Sonderurlaub.
Bei akuter Erkrankung Lohnfortzahlung
Wer dagegen akut erkrankt und krankgeschrieben wird, erhält die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
Sonderurlaub – das gilt bei Impfungen
Impfungen sollten Beschäftigte in ihre Freizeit legen. Ausnahme: Für Corona-Impfungen müssen Firmen ihre Angestellten freistellen. So steht es in der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung, die zunächst bis 24. November 2021 gilt.
Sonderurlaub für die Kinderbetreuung
Krankenkasse springt ein
Ist das Kind krank, erhalten Vater oder Mutter jeweils bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Ab dem sechsten Tag gibt es kein Gehalt mehr. Eltern können dann mit dem Attest vom Kinderarzt einen Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse stellen. Die zahlt 67 Prozent des Nettogehalts. Manche Arbeitgeber zahlen generell nicht, wenn Beschäftigte wegen kranker Kinder zu Hause bleiben. In dem Fall wenden sich die Eltern gleich am ersten Tag an die Krankenkasse.
Freie Tage für die Eltern
Voraussetzung: Eltern und Kind sind gesetzlich krankenversichert. Nach Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V darf jeder beschäftigte Elternteil für die Betreuung seines kranken Kindes im Jahr 2021 insgesamt 30 Tage im Jahr freinehmen, Alleinerziehende 60 Tage. Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Arbeitstage je Elternteil, bei Alleinerziehenden 130 Tage.
Kinderkrankengeld, wenn die Schule geschlossen ist
Sind Schule oder Kita wegen Corona oder Unwetterschäden geschlossen, können Eltern ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen, um die Kinder daheim zu betreuen
Zahlungen nur, wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wenn der Arzt bescheinigt, dass das Kind zu Hause betreut werden muss. Es muss jünger als 12 Jahre alt sein und darf keine im Haushalt lebende Person geben, die diese Aufgabe übernehmen kann. Bei Schul- oder Kita-Schließungen muss die jeweilige Einrichtung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Erkrankt ein Familienmitglied und benötigt Pflege oder wird plötzlich zum Pflegefall, kann der Arbeitnehmer dafür einen Tag Sonderurlaub nehmen. Auch zehn Tage kurzzeitige Pflege - zum Beispiel um eine dauerhafte Pflege zu organisieren - sind möglich, dann meist unbezahlt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen, das bescheinigt, dass die betreffende Person die Hilfe des Angehörigen benötigt. So durfte ein Polizeibeamter wiederholt Sonderurlaub für die Aufnahme seiner schwerkranken Tochter in einem Kinderhospiz nehmen (Verwaltungsgericht Osnabrück 3 B 8/16).
Tipp: Umfassende Informationen zur Angehörigen-Pflege finden Sie auf unserer Themenseite Pflege von Angehörigen.
Das ist die Kurzzeitpflegezeit
Als nahe Angehörige gelten Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Kinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder zählen ebenso dazu wie Adoptiv- und Pflegekinder. Pflegezeit gibt es auch, um pflegebedürftige Kinder oder Geschwister des Ehepartners oder Lebensgefährten zu betreuen.
Wird das Gehalt während der Kurzzeitpflegezeit nicht weiterbezahlt, kann der Beschäftigte bei der Pflegekasse des Familienmitglieds einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen, ebenfalls mit Attest. Abgedeckt werden 90 Prozent des Nettogehalts, der Höchstbetrag liegt bei 96,25 Euro pro Tag.
Das ist die Pflegezeit
Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 1 für eine längere Zeit pflegen möchte, kann dafür auch bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Das gilt in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Die Pflegezeit muss bis spätestens zehn Tage vor Beginn schriftlich beantragt werden. Dafür muss der Beschäftigte einen Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad des Betroffenen vorlegen. Der Arbeitgeber kann nicht Nein sagen. In der so genannten Pflegezeit genießt der Beschäftigte Kündigungsschutz. Er kann danach wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Es ist auch möglich, während der Pflegezeit weniger Stunden zu arbeiten. Der Chef kann das nur ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegen stehen. Um die Gehaltseinbußen zu kompensieren, kann das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen gewähren. Die Höhe liegt bei mindestens 50 Euro und maximal 50 Prozent des Nettogehalts.
Auf die Kranken- und Rentenversicherung achten
Wer in der sechsmonatigen Pflegezeit nicht arbeitet, muss sich um seine Krankenversicherung kümmern. Die läuft nicht automatisch weiter. Gesetzlich Krankenversicherte könnten sich in der Zeit beitragsfrei über die Familienversicherung des Ehepartners versichern. Alleinstehende versichern sich freiwillig bei der Krankenkasse, bekommen aber einen Zuschuss, der ihre Kosten deckt.
Einen Zuschuss für ihre Beiträge bekommen auch freiwillig Versicherte, die freiwillig versichert bleiben sowie privat Versicherte, die nicht von einer Familienversicherung profitieren können. Den Zuschuss zahlt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung der Pflegeperson auf Antrag. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Antrag von der jeweiligen Pflegekasse übernommen - sofern mindestens 10 Stunden pro Woche gepflegt wird. Die Arbeitslosenversicherung läuft beitragsfrei weiter.
Das ist die Familienpflegezeit
Wer mehr Zeit für die Betreuung eines Angehörigen braucht, kann im Rahmen der Familienpflegezeit für maximal 24 Monate seine Arbeitszeit reduzieren. Eine Freistellung gibt es nicht. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen, der Antrag muss bis acht Wochen vor Beginn vorliegen und die Firma muss mehr als 25 Beschäftigte haben. Die Familienpflegezeit endet, wenn der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist oder stationär gepflegt wird. Aber auch aus anderen Gründen kann der Pflegende vorzeitig auf die volle Stelle zurückkehren. Es ist möglich, von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit zu wechseln. Der Antrag muss 3 Monate davor gestellt werden.
Sonderurlaub für wichtige Termine
Manchmal ist es aus anderen Gründen unabdingbar, dass ein Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen kann. So wenn er als Zeuge oder Partei vor Gericht erscheinen muss. Dabei dürfen Beschäftigte nicht bummeln: Einem Mitarbeiter, der sich für einen Prozesstermin in einer anderen Stadt zwei Tage Zeit ließ, obwohl er dies mit Hin- und Rückfahrt an einem Tag hätte erledigen können, wurde der Lohn anteilig gestrichen. Erhält der Beschäftigte für den Aufwand eine Zeugenentschädigung und wird ihm der Verdienstausfall erstattet, muss der Arbeitgeber für den Tag keinen Lohn zahlen. Ehrenamtliche Schöffen oder Richter können ohne Lohnverzicht bei der Arbeit fehlen, wenn sich der anberaumte Gerichtstermin mit der Arbeitszeit überschneidet.
Sonderurlaub für Feuerwehr und THW
Wer ehrenamtlich für Freiwillige Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk bei Flutkatastrophen oder Waldbränden im Einsatz ist und deswegen bei der Arbeit fehlt, erhält bezahlten Sonderurlaub. Grundlage dafür sind das THW-Gesetz und die Feuerwehrgesetze der Länder. Das Gehalt für die Fehltage wird dem Arbeitgeber von Bund und Ländern erstattet.
Sonderurlaub anlässlich eines Dienstjubiläums
Im öffentlichen Dienst gibt es zum 25. und 40. Dienstjubiläum Sonderurlaub. Beschäftigte in anderen Unternehmen bekommen dafür in der Regel keine bezahlte Freistellung. Sie müssen an dem Tag arbeiten.
Sonderurlaub für die Jobsuche nach Kündigung
Ist ein Arbeitnehmer gekündigt, kann er sich innerhalb der Kündigungsfrist auf die Suche nach einem neuen Job machen. Der Arbeitgeber muss ihm nach § 629 BGB bezahlten Sonderurlaub zur Meldung bei der Agentur für Arbeit oder für Bewerbungsgespräche gewähren.
Tipp: Viele wertvolle Informationen rund um den Jobverlust bietet unser Special Jobkündigung.
Sonderurlaub für Hochzeiten und Feiern
Für die eigene Hochzeit gibt es einen Tag bezahlten Sonderurlaub. Dasselbe gilt für die Trauung der Eltern oder der Kinder, für die goldene Hochzeitsfeier der Eltern, für die Konfirmation oder Kommunion eines Kindes oder gleichrangige Feste anderer anerkannter Religionsgemeinschaften.
All diese Ereignisse wurden von der Rechtsprechung als Anlass für eine bezahlte Freistellung anerkannt. „Bei geplanten Ereignissen ist es ratsam, rechtzeitig mit dem Chef über den Sonderurlaub zu sprechen“, so der Arbeitsrechtler Schwerin.
Sonderurlaub anlässlich eines Todesfalls
Ein Sterbefall stellt den Alltag auf den Kopf. Stirbt ein naher Angehöriger wie zum Beispiel der Lebenspartner, Vater oder Mutter, Geschwister oder das eigene Kind, so hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub für den Todesfall, am Todestag selbst und am Tag der Beerdigung. Nach Absprache mit dem Chef können Angehörige auch mehr freie Tage erhalten – beispielsweise wenn sie für die Beerdigung eine weite Reise antreten müssen. Der Chef kann Hinterbliebene auch aus Kulanz unbezahlt freistellen, wenn sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Keinen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es, wenn Schwiegereltern oder Großeltern versterben.
Geht es um andere als die genannten Ereignisse, muss der Arbeitgeber Sonderurlaub nicht bewilligen, er kann es aber. Nachfragen schadet also nicht. „In der Privatwirtschaft ist es zum Beispiel durchaus üblich, dass Mitarbeiter für einen persönlichen Umzug einen Tag Sonderurlaub erhalten“, sagt Rechtsanwalt Schwerin. Ein Umzugstag oder Umzugsurlaub wird ansonsten meist nur gewährt, wenn der Wechsel des Wohnorts betriebliche Gründe hat.
Sonderurlaub wird abgelehnt: Was tun?
Was sagt die Betriebsvereinbarung?
Steht nichts zum Anspruch auf Sonderurlaub im Arbeitsvertrag, lohnt es sich, in den Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag nachzusehen. Für Beamte und Richter sind die Bestimmungen zum Sonderurlaub im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgehalten, für Bundes- und für Landesbedienstete. Wer sich unsicher ist, kann sich in der Personalstelle Rat holen.
Im Zweifel eine Feststellungsklage
Wenn der Chef die bezahlte Freistellung zu Unrecht verweigert und damit den gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub ignoriert, kann der Arbeitnehmer sein Recht mit einer Feststellungsklage gerichtlich einklagen. Hier empfiehlt sich ein Vorgespräch mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt. Hat der Arbeitgeber das Geld für die freien Tage vom Lohn abgezogen, können die Mitarbeiter ihn auf Zahlung des fehlenden Lohnes verklagen. „Grundsätzlich gilt: Wenn sich nichts Gegenteiliges oder Beschränkendes in den Verträgen zum Sonderurlaub findet, so kann sich jeder Dienstverpflichtete auf eine unverschuldete vorübergehende Verhinderung beziehen“, erklärt Anwalt Klinke.
Hier gibt es keinen Sonderurlaub
Für Hochzeiten von Freunden und Beerdigungen außerhalb des ganz engen Familienkreises (Großvater,Cousin,Tante) gibt es regulär keinen Sonderurlaub, auch nicht für Abitur- oder Studienabschluss-Feiern des Kindes. Ehrenamtliche Tätigkeiten in privaten Vereinen oder Kandidaturen für öffentliche Ämter zählen ebenfalls nicht, sagt Rechtsanwalt Klinke aus Bonn: „Auch im Rheinland wird das Prinzenpaar zu Karneval Erholungsurlaub opfern müssen, wenn es sich mit dem Arbeitgeber nicht auf eine unbezahlte Freistellung einigen kann.“
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@Buje1: Ist es für einen Arbeitnehmer unmöglich oder nicht zumutbar, zur Arbeit zu kommen, hat er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können dieses Recht aber eingrenzen oder ausschließen. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, dass Sie keinen Sonderurlaub im Todesfall naher Angehöriger haben, so gilt das, was im Arbeitsvertrag steht.
Hallo Bei mir im Arbeitsvertrag ist der Sonderurlaub geregelt. So bekomme ich zB kein Sonderurlaub im Todesfall der Eltern. Was zählt für mich ?Das BGB oder der Arbeitsvertrag?
@fragerin: Die gesetzliche Grundlage zu unserer Aussage finden Sie in § 44a SGB XI i.V. mit §§ 3 und 7 Pflegezeitgesetz. Einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 44a Abs. 3 SGB XI haben alle Beschäftigten, die für diesen Zeitraum weder Entgeltfortzahlung von der Arbeitgeberin, noch Kranken- oder Verletztengeld bekommen. Wer zum Kreis der Beschäftigten gehört, steht in § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes. Das sind Arbeitnehmende, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Und die Aussage, dass zum Kreis der zu pflegenden Angehörigen auch Partner einer eheähnlichen gehören, steht wieder in § 7 Pflegezeitgesetz: www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html (maa)
"Kurzzeitpflegezeit. Als nahe Angehörige gelten Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft." Verwirrenderweise wurde mir beim Anruf bei meiner zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, unverheiratete Lebensgefährten wären nicht zur Beantragung der Kurzpflegezeit bzw. zum Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes berechtigt. Falsch oder richtig???
@antimatter: Die Regelung des BGB § 616 findet generell Anwendung, kann aber vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Schweigt der Arbeitgeber zu diesem Paragrafen, dann gilt, was im Gesetz steht. (AK)
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@Buje1: Ist es für einen Arbeitnehmer unmöglich oder nicht zumutbar, zur Arbeit zu kommen, hat er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können dieses Recht aber eingrenzen oder ausschließen. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, dass Sie keinen Sonderurlaub im Todesfall naher Angehöriger haben, so gilt das, was im Arbeitsvertrag steht.
Hallo
Bei mir im Arbeitsvertrag ist der Sonderurlaub geregelt. So bekomme ich zB kein Sonderurlaub im Todesfall der Eltern. Was zählt für mich ?Das BGB oder der Arbeitsvertrag?
@fragerin: Die gesetzliche Grundlage zu unserer Aussage finden Sie in § 44a SGB XI i.V. mit §§ 3 und 7 Pflegezeitgesetz.
Einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 44a Abs. 3 SGB XI haben alle Beschäftigten, die für diesen Zeitraum weder Entgeltfortzahlung von der Arbeitgeberin, noch Kranken- oder Verletztengeld bekommen. Wer zum Kreis der Beschäftigten gehört, steht in § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes. Das sind Arbeitnehmende, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Und die Aussage, dass zum Kreis der zu pflegenden Angehörigen auch Partner einer eheähnlichen gehören, steht wieder in § 7 Pflegezeitgesetz:
www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html
(maa)
"Kurzzeitpflegezeit. Als nahe Angehörige gelten Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft."
Verwirrenderweise wurde mir beim Anruf bei meiner zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, unverheiratete Lebensgefährten wären nicht zur Beantragung der Kurzpflegezeit bzw. zum Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes berechtigt. Falsch oder richtig???
@antimatter: Die Regelung des BGB § 616 findet generell Anwendung, kann aber vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Schweigt der Arbeitgeber zu diesem Paragrafen, dann gilt, was im Gesetz steht. (AK)