
Hochzeit. Für den Tag der Trauung kann es Sonderurlaub geben. © plainpicture / Marie Docher
Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür nicht zwingend Urlaubstage abzwacken. Es kann Sonderurlaub geben, also eine bezahlte Freistellung – wann dies infrage kommt.
Die Partnerin bringt ein Kind zur Welt, ein Umzug aus betriebsbedingten Gründen steht an, ein naher Verwandter stirbt – wer an solch einem Tag nicht zur Arbeit kommen kann und möchte, muss dafür keinen Urlaubstag nehmen. Denn der reguläre Urlaub dient der Entspannung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können stattdessen bezahlten Sonderurlaub beantragen. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie müssen bei Bezahlung freigestellt werden, wenn sie unverschuldet nicht zur Arbeit erscheinen können, weil sie vorübergehend verhindert sind. Konkrete Anlässe nennt der Gesetzestext allerdings nicht. Hinzu kommt: Arbeitgeber können in ihrem Betrieb die Gültigkeit des Paragrafen eingrenzen oder vollständig aufheben.
Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, wann es in der Regel wie viel Sonderurlaub gibt.
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@Buje1: Ist es für einen Arbeitnehmer unmöglich oder nicht zumutbar, zur Arbeit zu kommen, hat er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können dieses Recht aber eingrenzen oder ausschließen. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, dass Sie keinen Sonderurlaub im Todesfall naher Angehöriger haben, so gilt das, was im Arbeitsvertrag steht.
Hallo
Bei mir im Arbeitsvertrag ist der Sonderurlaub geregelt. So bekomme ich zB kein Sonderurlaub im Todesfall der Eltern. Was zählt für mich ?Das BGB oder der Arbeitsvertrag?
@fragerin: Die gesetzliche Grundlage zu unserer Aussage finden Sie in § 44a SGB XI i.V. mit §§ 3 und 7 Pflegezeitgesetz.
Einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 44a Abs. 3 SGB XI haben alle Beschäftigten, die für diesen Zeitraum weder Entgeltfortzahlung von der Arbeitgeberin, noch Kranken- oder Verletztengeld bekommen. Wer zum Kreis der Beschäftigten gehört, steht in § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes. Das sind Arbeitnehmende, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Und die Aussage, dass zum Kreis der zu pflegenden Angehörigen auch Partner einer eheähnlichen gehören, steht wieder in § 7 Pflegezeitgesetz:
www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html
(maa)
"Kurzzeitpflegezeit. Als nahe Angehörige gelten Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft."
Verwirrenderweise wurde mir beim Anruf bei meiner zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, unverheiratete Lebensgefährten wären nicht zur Beantragung der Kurzpflegezeit bzw. zum Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes berechtigt. Falsch oder richtig???
@antimatter: Die Regelung des BGB § 616 findet generell Anwendung, kann aber vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Schweigt der Arbeitgeber zu diesem Paragrafen, dann gilt, was im Gesetz steht. (AK)