Jeder zweite Angestellte wird mittlerweile befristet eingestellt. Aber nicht jede Befristung ist zulässig. test.de erklärt, wie oft und für welche Dauer Befristungen erlaubt sind, welche Sachgründe für Befristungen Gerichte bislang akzeptiert haben und was sich hinter den Begriffen Zweckbefristung und Befristungsabrede verbirgt.
Stimmt es, dass ich mich nach drei befristeten Arbeitsverträgen einklagen kann?
Das hängt davon ab, ob Ihr Vertrag mit einem Grund befristet wird oder nur durch ein Datum. Die Regel, an die Sie denken, bezieht sich auf Verträge, die nur zeitlich – ohne Sachgrund – befristet werden: Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) steht, dass eine „kalendermäßige“ Befristung nur dreimal aufeinanderfolgend zulässig ist – und das nur innerhalb von zwei Jahren. In der Praxis heißt das: Ein Vertrag, der ohne Grund begrenzt wird, darf nicht länger als zwei Jahre laufen. Wenn er kürzer ist, etwa ein Jahr, darf er noch zwei Mal verlängert werden, aber nur so, dass die Laufzeit insgesamt nicht mehr als zwei Jahre ergibt. Eine zulässige Variante wäre diese: Der erste Vertrag läuft zwölf Monate, darauf folgt eine achtmonatige Verlängerung und eine weitere Verlängerung um vier Monate. Wenn Verträge mit einem sachlichen Grund – etwa einer Krankheitsvertretung – befristet werden, sind auch mehr als drei hintereinander zulässig. Solche Verträge überwiegen in der Praxis.
Wann der Arbeitgeber befristen darf
Welche Sachgründe gibt es, um einen Arbeitsvertrag zu befristen?
Zulässige Gründe für eine Befristung können zum Beispiel sein:
- Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, etwa weil dieser länger krank oder in Elternzeit ist.
- Vorübergehender Mehrbedarf an Leuten im Unternehmen, beispielsweise für die Spargelernte, auf dem Bau oder für den Paketversand vor Weihnachten.
Ein Vertrag auf Probe statt eines Arbeitsvertrags mit Probezeit. Dieser Probevertrag darf aber im Normalfall nicht länger als sechs Monate laufen (Bundesarbeitsgericht, Az. 7 AZR 85/09).
Der erste Vertrag nach der Ausbildung im Unternehmen. Ein Vertrag, der übergangsweise nach der Ausbildung oder dem Studium geschlossen wird, kann befristet werden, sollte aber in der Regel eine Laufzeit von höchstens einem Jahr nicht überschreiten.
Gut für Arbeitnehmer: Gibt es Streit, ob ein sachlicher Grund für eine Befristung vorlag oder nicht, muss der Arbeitgeber den Beweis dafür liefern.
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Wenn ich jedes Jahr für vier Monate für den gleichen Job eingestellt werde, habe ich nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ein Recht auf den Job?
Nein. Wenn der Arbeitgeber immer einen Sachgrund für die Befristung anführt, sind wiederholt befristete Verträge zulässig.
Sind dauerhafte Vertretungsbefristungen zulässig?
Befristete Vertretungsverträge können von Gerichten als „sachgrundmäßige Befristungen“ angesehen werden. Arbeitnehmer haben es hier oft schwer. Eine Frau, die beim Amtsgericht Köln in elf Jahren 13 befristete Arbeitsverträge bekam, klagte bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az. C-586/10). Sie argumentierte: Bei 13 Verträgen in elf Jahren könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Der EuGH stellte klar, dass ein Arbeitgeber sehr wohl gezwungen sein könne, dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen. Gleichwohl machte er klar, dass die nationalen Gerichte in Streitfragen „stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen haben, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen“. Die Frau aus Köln bekam letztlich einen unbefristeten Vertrag, aber nicht per Urteil, sondern weil ihr Arbeitgeber ihr „freiwillig“ eine unbefristete Stelle anbot und das Verfahren damit von beiden Seiten als erledigt erklärt wurde.
Wann Befristungen unzulässig sind
Was sind häufige Fälle, in denen eine Befristung unwirksam ist?
Bei Projektverträgen stellt sich oft heraus, dass ein angegebener Befristungsgrund eigentlich gar keiner ist. Bei der im Rahmen des Projekts zu bewältigenden Aufgabe muss es sich wirklich um eine Zusatzaufgabe handeln, die sich von üblichen Aufgaben des Arbeitgebers unterscheidet. Es kommt aber immer wieder vor, dass dem nicht so ist und Arbeitnehmer für Projekte und Arbeiten befristet angestellt werden, die eigentlich Daueraufgaben bei einem Arbeitgeber sind. Es gibt auch formale Fehler, die eine Befristung unwirksam machen: Ein befristeter Arbeitsvertrag muss bei Arbeitsbeginn schriftlich vorliegen und von beiden Seiten unterschrieben sein. Das gilt auch für Folgeverträge. Doch es kommt vor, dass ein befristeter Vertrag ausläuft und der Folgevertrag nur mündlich vereinbart wird. Kommt der Mitarbeiter dann nach Ablauf des ersten Vertrags in die Firma und nimmt seine Arbeit wie gewohnt auf, ohne dass es eine schriftliche Befristungsabrede gibt, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Bundesarbeitsgericht, Az. 7 AZR 198/04). Übrigens: E-Mail oder Fax zählen nicht als Schriftform! Auch eine Befristung auf diesem Wege wäre unzulässig.
Was kann ich tun, wenn meine Befristung unzulässig ist?
Wenn ein Vertrag unzulässig befristet wurde, gilt der befristete Arbeitsvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, das heißt: der Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Vertrag. Um diesen durchzusetzen, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen und sich auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen. Spätestens drei Wochen nach dem Ablauf des unzulässig befristeten Arbeitsvertrags muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (Paragraf 17 Satz 1 TzBfG). Wird diese Frist nicht eingehalten, sondern die Entfristungsklage erst später erhoben, gilt die Befristung als wirksam und das Arbeitsverhältnis als beendet. Es ist auch möglich, schon während des Arbeitsverhältnisses die Entfristungsklage zu erheben. Das ist eine Abwägungssache, die jeder für sich selbst entscheiden muss.
Wenn ich immer wieder befristet angestellt werde, wie lange muss die Pause zwischen den Verträgen sein, damit ich nicht als durchgehend beschäftigt gelte?
Das hat weniger mit der Pause zu tun als mit den Gründen für die Befristung. Wenn der Arbeitgeber einen Sachgrund anführt, können wiederholte befristete Verträge mit und ohne Pausen dazwischen rechtens sein. Wird ein Arbeitnehmer aber ohne Sachgrund nach einiger Zeit vom Arbeitgeber erneut befristet angestellt, ist das unzulässig. Es sei denn, zwischen dem ersten und dem zweiten Vertrag sind mehr als drei Jahre vergangen (BAG, Az. 7 AZR 375/10).
Zweckbefristung und Befristungsabrede
Was ist gemeint, wenn von einer Zweckbefristung die Rede ist?
Bei einer Zweckbefristung endet der Vertrag nicht mit einem bestimmten Datum, sondern, wenn ein Zweck erfüllt ist, beispielsweise ein Projekt abgeschlossen ist. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer schrift- lich zwei Wochen vor Erreichen des Ziels die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen. Wird ein Vertrag aufgrund eines Zwecks befristet, muss dieser im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sein.
Muss in meinem Arbeitsvertrag stehen, warum er befristet ist?
Nein, nicht unbedingt. Nur wenn es sich um eine Zweckbefristung handelt, muss der Grund der Befristung schriftlich formuliert sein. Ein Zeitraum ist dann nicht nötig. In allen anderen Fällen muss zumindest der Befristungszeitraum, die sogenannte Befristungsabrede, schriftlich festgehalten werden. Die Inhalte des Arbeitsvertrags können dann aber auch mündlich vereinbart werden.
Was genau muss in einer Befristungsabrede drinstehen?
In der Befristungsabrede müssen Anfangs- und Enddatum des Vertrags stehen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Papier unterschreiben. Jede Verlängerung oder Änderung der Vertragslaufzeit muss ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
Ausnahmeregelungen für ältere Arbeitnehmer
Für welche Laufzeit darf ein Arbeitsvertrag maximal befristet sein?
Wenn ein Vertrag ohne Sachgrund befristet wird, darf er maximal zwei Jahren laufen. Ausnahmen gelten in neugegründeten Unternehmen und für manche Arbeitnehmer ab dem 52. Geburtstag. Wenn das Unternehmen neugegründet ist, sind Befristungen bis zu vier Jahre zulässig. Innerhalb dieser vier Jahre kann der Vertrag mehrmals ohne Angabe von Gründen verlängert werden. Als „neugegründet“ gilt ein Unternehmen übrigens in den ersten vier Jahren. Existenzgründer können aufgrund dieser Regel auch am letzten Tag des vierten Jahres einen Mitarbeiter neu einstellen und seinen Vertrag ohne Angabe von Gründen für vier Jahre befristen. Arbeitnehmer, die bei Antritt des Vertrags älter als 52 Jahre und bereits vier Monate arbeitslos sind, können ohne Angabe von Gründen für bis zu fünf Jahre befristet angestellt werden.
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Stimmt es, dass ich mich nach drei befristeten Arbeitsverträgen einklagen kann? Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt sind daher 4 (und nicht 3) befristete Verträge ohne Sachgrund in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren zulässig.
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@samgri: Danke für Ihren Hinweis. Sie haben Recht. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert. (maa)
Stimmt es, dass ich mich nach drei befristeten Arbeitsverträgen einklagen kann? Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt sind daher 4 (und nicht 3) befristete Verträge ohne Sachgrund in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren zulässig.