Wolfhart B. (69) aus S., 24.01.2014:
Ich habe vor drei Jahren einen sehr schweren Unfall erlitten. Eine unaufmerksame Autofahrerin hat mich auf einem Zebrastreifen ungebremst angefahren. Ich trug einen doppelten Genickbruch, einen Schädelbasisriss und einen Bruch des oberen Sprunggelenks davon und hatte viele weitere Verletzungen.
Trotz juristisch klarer Lage zahlt weder der Haftpflichtversicherer der Unfallgegnerin noch mein Unfallversicherer. Beide Versicherer taktieren und verzögern, der Unfallversicherer bringt laufend Gutachten, die er bei selbst ausgewählten Gutachtern angefordert hat. Vom Gericht bestellte Gutachter werden als unfähig diskriminiert.
Beide Gerichtsverfahren sind nunmehr vor dem Oberlandesgericht. Die Urteile fallen vermutlich im Frühjahr. Ohne den ADAC, der mich unterstützt, hätte ich wohl überhaupt keine Chance gegen die Versicherer.
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- Bei der Berufsunfähigkeitsrente geht es meist um sehr viel Geld. Nicht überraschend, dass Versicherer hier genau prüfen. Finanztest sagt, was beim Antrag zu beachten ist.
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- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
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- Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
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