
Verschätzt, verletzt, verbeult. Die richtigen Tarife schützen Sportler und Sportgeräte bei Schäden vor finanziellen Folgen. Das gilt je nach Tarif und Kleingedrucktem für Verletzungen und Schäden bei den Hobbysportlern selbst sowie bei anderen und bei Sportgeräten. © Getty Images / master1305
Ein Hobby hat jeder. Doch während stricken auf der Couch eher ungefährlich ist, passiert bei Basketball oder Springreiten schnell mal etwas. Versicherungen federn die finanziellen Folgen ab. Ob verletztes Knie oder geklautes Surfbrett: Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest sagen, welche Policen wann leisten – und worauf Hobbysportler in Sachen Versicherungsschutz achten müssen.
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@Tomte73: Ehrenamtliche HelferInnen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie selber einen Schaden bei Ausübung ihrer Tätigkeit erleiden. Wenn Sie aber selbst jemandem einen Schaden zufügen, muss die Vereins-Haftpflichtversicherung des Vereins eintreten. Hat der Verein keine solche Versicherung, können Sie das Risiko auch über eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung abdecken. In unserer letzten Untersuchung finden Sie Tarife, die Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei ehrenamtlichen Engagements ohne besondere Verantwortlichkeit und Kassenvollmacht mitversichern (bei allen Tarifen mit dem Ergebnis „sehr gut“ ist das der Fall). Einige Bundesländer bieten freiwillig ehrenamtlich Engagierten einen zusätzlichen Versicherungsschutz im Bereich Unfall und Haftpflicht an. Ihr Verein sollte darüber informiert sein. (PH)
Spannend wäre ev. auch, ob und wie man sich als Übungsleiter*in absichern sollte. Ich habe z.B. einen Übungsleitervertrag nicht unterschrieben, da folgende interessante Satz auftauchte: "Für die evtl. Versteuerung der Vergütung, sowie für Versicherungen jedweder Art, hat der Mitarbeiter selbst zu sorgen. "
Niemand im Verein konnte mir sagen, was das denn genau für Versicherungen sein sollen & bzw. gegen was ich mich denn konkret absichern sollte.