Burkhard W. (44) aus H., 14.04.2015
Zehn Jahre lang hat sich mein Versicherungsverein geweigert, mir Berufsunfähigkeitsleistungen zu gewähren. Das letzte, was ich vom Leiter der Leistungsprüfung gehört habe, war die Aussage: Nur weil die staatliche Rentenversicherung bei einem Akademiker die vollständige Erwerbsunfähigkeit anerkannt hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass dieser für uns berufsunfähig ist. Wir sehen daher keinen Grund für weitere Gespräche.
Zuvor hatte das Unternehmen Leistungen unter Berufung auf ein Gutachten eines Professors der Universität zu K. verweigert, das so schlecht war, dass es das Unternehmen im späteren Prozess nie eingereicht hat. Der Gutachter übte sich in Spekulationen und sparte auch nicht mit Verleumdungen und persönlichen Angriffen gegen mich. Mir blieb nichts anders übrig, als Klage einzureichen, weil nach damaligem Recht sonst nach sechs Monaten alle Ansprüche verfallen wären. Vor Gericht begann die S.-Versicherung, vertreten durch die Ehefrau des leitenden Leistungsprüfers, eine Schlammschlacht, die nur haarscharf an Beleidigung und Verleumdung vorbei ging. Man behauptete zum Beispiel, ich hätte Probleme mit meiner Arbeit gehabt. Belege blieb man schuldig und zog die Behauptungen später kommentarlos zurück. Man entwickelte erstaunliche Kreativität darin, Nachfragen an die medizinischen Sachverständigen zu stellen und die Sache so weiter zu verzögern.
Der größte Coup gelang der Versicherung jedoch gleich zu Anfang des Prozesses: Sie machte eine Nebentätigkeit, die ich während einer Arbeitslosigkeit hatte (als meine Berufsunfähigkeit offiziell begann), zur Grundlage für die Frage danach, ob ich meinen Beruf noch 50 Prozent oder mehr ausüben kann. Der Verein hat die damals vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hierfür empfohlenen Vertragsbedingungen genutzt. Diese Nebentätigkeit war ein Entgegenkommen meines früheren Chefs und Anerkennung für meine zuvor geleistete Arbeit, weil er meine befristete Stelle nicht mehr verlängern konnte.
Am Ende kam die Versicherung jedoch nicht um Zahlungen an mich herum. Die S.Versicherung hat immense Gerichts- und Anwaltskosten produziert und ihrem Kunden das Leben jahrelang zur Hölle gemacht.
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- Bei der Berufsunfähigkeitsrente geht es meist um sehr viel Geld. Nicht überraschend, dass Versicherer hier genau prüfen. Finanztest sagt, was beim Antrag zu beachten ist.
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- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
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- Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
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