Antje M. aus B., 09.04.2015:
Ich habe im November 2009 einen Verkehrsunfall als Radfahrerin erlitten. Der Insasse eines parkenden Fahrzeugs öffnete die Tür, ohne nach hinten zu schauen. Ich konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Anschließend fuhr ein Auto aus dem fließenden Verkehr über vier Finger meiner rechten Hand. Ich versuchte, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Zwischendrin war ein Anwaltswechsel erforderlich, weil der erste Anwalt mit der Problematik überfordert war.
Über die Jahre hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung die mir entstandenen körperlichen und psychischen Schäden kleingeredet und versucht, mir eine Mitschuld anzudichten. Immerhin konnte sich die Versicherung im November 2013 dazu durchringen, die Zeugin, die mir über die Hand gefahren ist, zur Klärung der Schuldfrage zu befragen. Sie hat meine Aussage bestätigt. Dass der Unfallverursacher bereits im Sommer 2010 wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt worden war, spielte für die Versicherung bei der Regulierung meines Schadens keine Rolle.
Anfang 2014 erfolgte ein Vergleichsangebot der gegnerischen Versicherungen, das etwa 25 Prozent des von meinem Anwalt ermittelten Schadens (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall) entsprach. Da ich die Hinhaltetaktik der Versicherung mittlerweile leid war, stand ich sehr kurz davor, meinen Anwalt zu beauftragen, Klage einzureichen. Nach einem Beratungsgespräch mit dem Anwalt wurde mir klar, dass ich ein sich über Jahre hinziehendes Gerichtsverfahren psychisch nicht mehr verkraften würde.
Dank weiteren Verhandlungen des Anwaltes habe ich mich Ende April 2014 letztendlich mit der Versicherung auf einen Vergleich geeinigt, der bei etwa einem Drittel des anwaltlich ermittelten Streitwerts liegt. Dank der Regulierungsverzögerung der Versicherung hat sich die Klärung eines aus meiner Sicht klaren Versicherungsfalls 4,5 Jahre hingezogen. Die Kraft, Zeit und Energie, die mich diese Zeit gekostet hat, lässt sich nicht in Geld beziffern. Mittlerweile habe ich mit dem Vorgang innerlich abgeschlossen und hoffe nur sehr, dass ich so etwas nicht noch mal erleben muss. Bei der gegnerischen Versicherung handelt es sich um die Generali.
Stellungnahme von Christian Krause, Unternehmenskommunikation der Generali Versicherungen, 05.05.2014: Die Generali Versicherungen haben sich mit Frau M. geeinigt. Der Fall ist abgeschlossen.
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