Anne S. (40) aus F., 07.03.2014:
Ich berichte über drei voneinander unabhängige Fälle. Es handelte sich jeweils um Verkehrsunfälle mit zum Teil schweren Verletzungen. Zweimal wurde ich von Autofahrern (2006, 2013), einmal von einem Radfahrer (2011) zu Fall gebracht. Ich selbst war jeweils mit dem Fahrrad unterwegs. In allen Fällen war die Polizei vor Ort, die Schuldfrage juristisch immer zweifelsfrei klar: Fahrlässige Körperverletzung des anderen ohne eigene Mitschuld. Eine spezialisierte Fachanwältin für Verkehrsrecht hat für mich jeweils Regressforderungen, Dienstausfälle, Haushaltsführungsschäden und Schmerzensgeld durchgesetzt. Die Rechtsschutzversicherung brauchte noch nicht beansprucht werden. Die Regulierungen dauerten bei dem Unfall 2006 fünf Jahre und sind bei dem Unfall 2011 noch in vollem Gange. 2013 dauerte es sieben Monate. Bei letzterem betrug der Schaden allerdings auch nur ca. 5 500 Euro. Der Unfall 2011 verursachte Folgeschäden mit 50-prozentiger Berufsunfähigkeit wegen beidseitiger Handgelenksdauerschäden. Im Nachhinein betrachtet, läuft die Regulierung relativ reibungslos und zeitnah. Drei Faktoren waren wohl entscheidend: Wegen Behandlungsvorschriften und medizinischer Gutachten hat mir meine Expertise als Ärztin den nötigen Respekt bei den Gegnern eingebracht und diese haben schnell akzeptiert, dass ich mich adäquat und zielgenau habe behandeln lassen. Die Unfälle, die Schäden und die Folgen habe ich jeweils sorgfältig dokumentiert und habe stets Beweise: Fotos und Originalrechnungen der beschädigten Gegenstände, Rechnungen für alle Auslagen für Hilfsmittel, um zuhause klar zu kommen, Fahrkarten und sogar die Portokosten. Ich achte bei Polizei und Ärzten immer darauf, alles genau zu dokumentieren. Wenn etwas fehlt oder ungenau ist, bestehe ich stets auf einer präzisen und vollständigen Dokumentation. So können wir die von den Versicherungen erfundenen Kausalitätszweifel widerlegen. Ich habe gelernt: Der beste Anwalt kann nicht besser sein als die Zuarbeit, die ich selbst ihm liefere. Dennoch ist es mit schier unermesslichem, teilweise unerträglichem bürokratischen Aufwand und psychischer Belastung verbunden, die andauernde Zermürbungspolitik auszuhalten und seit bisher acht Jahren Paroli zu bieten!
Allerdings ist der Kampf mit meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung viel schwieriger. Das Unternehmen weist meine Ansprüche kategorisch zurück, und ich werde klagen.
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- Bei der Berufsunfähigkeitsrente geht es meist um sehr viel Geld. Nicht überraschend, dass Versicherer hier genau prüfen. Finanztest sagt, was beim Antrag zu beachten ist.
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- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
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- Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
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