Dieter J. (61) aus Hochheim, 08.04.2015:
„Mich hat ein Autofahrer mit seinem Geländewagen absichtlich gerammt, nachdem ich mich bei ihm vor einer roten Ampel über knappes Überholen beschwert hatte. Ich erlitt multiple schwere Verletzungen. Ich musste inzwischen in Rente gehen und bin schwerstbehindert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung berief sich auf das VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Sie müsse nicht zahlen, weil der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Der Fahrer wurde später zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das sonst für die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten geltende Opferentschädigungsgesetz springt nicht ein, wenn die Tat mit einem Auto ausgeführt wurde. Mein Fall lag dann bei der Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg. Die zahlte aber auch nicht und gab den Fall wieder zurück an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Nun musste die Haftpflichtversicherung aufgrund der Betriebsgefahr des Wagens doch noch zahlen. Die Deckungssumme lag aber nur bei 600 000 Euro. Außerdem regulierte der Versicherer nur sehr zögerlich und spielte auf Zeit. Erst eine Rechtsanwalts-Kanzlei, die die Machenschaften der Versicherungen gut kennt, konnte mir helfen. Sie handelte für mich einen Vergleich aus. Sieben Jahre hat es gedauert, bis ich annähernd die Leistungen der Versicherung erhalten habe.“
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- Bei der Berufsunfähigkeitsrente geht es meist um sehr viel Geld. Nicht überraschend, dass Versicherer hier genau prüfen. Finanztest sagt, was beim Antrag zu beachten ist.
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- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
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- Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
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