
E-Auto-Prämie ausgelaufen. Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden – und Autos mit Verbrennermotoren ersetzen. Doch Kaufzuschüsse gibt es jetzt keine mehr. © Getty Images / iStockphoto
Der Kauf eines E-Autos wird nicht mehr staatlich gefördert. Neues Geld für Zuschüsse kommt 2024 für die Installation einer Ladestation mit PV-Anlage und Stromspeicher.
Die Bedingungen für den Wechsel zum E-Auto sind seit dem 18. Dezember 2023 deutlich schlechter geworden. Seither gibt es keine Kaufzuschüsse vom Staat mehr. Geld lässt sich noch bei der Anschaffung einer einzelnen Wallbox sparen. Seit 26. September 2023 gibt es theoretisch außerdem einen Zuschuss für die Installation einer Photovoltaik-Anlage im Kombination mit der Installation einer Ladestation für Elektroautos und einem Solarstromspeicher. Er beträgt maximal 10 200 Euro. Hier allerdings war der Fördertopf für 2023 nach kurzer Zeit bereits ausgeschöpft.
Diese Fördermöglichkeiten fürs E-Auto gibt es noch
- Kombi-Förderung von Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher (wieder ab 2024)
- THG-Quote
- Steuervorteile
- Lokale und regionale Förderung
Bafa-Innovationsprämie gestrichen
Von fast einem Tag zum anderen ab dem 18. Dezember 2023 gestrichen worden ist die E-Autoprämie, die Eigentümer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragen konnten. Die Förderung konnte einmalig bis zu 4 500 Euro betragen, je nach Nettolistenpreis des Basismodells. Hinzu kam ein Herstelleranteil, den der Händler beim Kauf mit dem Neupreis verrechnete. Bis zum 17. Dezember 2023 bewilligte Anträge sind nicht vom Förderstopp betroffen.
Für Anträge seit Anfang 2023 bis 17. Dezember 2023 galt:
- Förderung für E-Autos mit einem Listenpreis bis 40 000 Euro: 4 500 Euro (plus 2 250 Euro Herstellernachlass)
- Förderung für E-Autos bis mit einem Listenpreis bis 65 000 Euro: 3 000 Euro (plus 1 500 Euro Herstellernachlass).
- Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 12 Monate. Das gilt auch für Leasing-Autos. Wichtig: Nur für Leasing-Verträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten gibt es die komplette Fördersumme.
- Auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge gab es den Bonus: Ihre Erstzulassung musste nach dem 4. November 2019 erfolgt sein. Das Fahrzeug durfte nicht aus einem Privatkauf stammen, sondern musste beim Fahrzeughändler gekauft worden sein.
- Seit dem 1. September 2023 konnten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen.
Tipp: Welche Auto-Modelle gefördert wurden, erfahren Sie auf der Website des Bafa. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Bafa-Hotline wenden (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).
Herstellernachlass erfragen
Auf den Absatz von Elektroautos dürfte sich der gestrichene staatliche Umweltbonus negativ auswirken. Einige Hersteller haben angekündigt, ihren Anteil am Zuschuss dennoch aufrecht zu erhalten, auch im nächsten Jahr. Interessenten sollten bei ihrem Autohändler nachfragen und gut verhandeln.
Bis zu 10 200 Euro für Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher
Mit einem anderen Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung E-Autobesitzer, sofern sie ihr Fahrzeug mit selbst erzeugtem Strom laden. Antragsberechtigt sind Eigentümer eines selbst genutzten Hauses, die eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher installieren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung der PV-Anlage, der Wallbox und des Speichers ab. Bei höherer Leistung steigt die Förderung. Maximal sind 10 200 Euro möglich: Hierfür muss die PV-Anlage eine Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kwP) haben und die Ladestation bidirektional ladbar sein, also dafür sorgen, dass das E-Auto Strom speichern und bei Bedarf wieder abgeben kann. Um die Förderung zu erhalten, muss das E-Auto bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
Fördermittel für 2023 ausgeschöpft
Für das Programm stellte die Regierung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, 300 Millionen davon für 2023. Allerdings war der Fördertopf schnell ausgeschöpft. Für diese Förderung gilt das „Windhund-Prinzip“: Anträge werden hier nur solange angenommen, wie Geld im Topf ist. Danach kommt ein Förderstopp. Das war bereits einen Tag nach Eröffnung des Programms der Fall. 2024 sollen weitere 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Tipp: Mehr Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier können Sie sich in einen Newsletter eintragen, der Sie darüber informiert, wann wieder neue Anträge gestellt werden können.
THG-Prämie: Jährlich 200 bis 300 Euro extra
Geld sparen können E-Autofahrer und -fahrerinnen noch mithilfe der sogenannten THG-Prämie. Dazu verkaufen sie den Gegenwert der von ihnen vermiedenen Emissionen an Mineralölunternehmen. Das ist mit wenig Aufwand verbunden. Mit ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I registrieren sie sich bei einem Dienstleister. Er kümmert sich dann um die Registrierung des Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und den Verkauf der CO2-Einsparung. Je nach Anbieter landen so zwischen 200 und 300 Euro pro Jahr auf dem Bankkonto.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen.
Steuervorteile dank E-Auto
Kfz-Steuerbefreiung. Wer noch bis Ende 2025 ein E-Auto anmeldet, ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Gebrauchtwagenkäufer, die die Steuerbefreiung vom Vorbesitzer übernehmen können. Falls E-Autofahrer bei ihrem Arbeitgeber kostenlos Strom zapfen können, müssen sie dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern (siehe auch Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Beispiel 12). Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Anders als etwa auf Essensgutscheine müssen sie auf den Strompreis keine Lohnsteuer bezahlen. Wer einen Dienstwagen privat nutzt und auflädt, erhält ebenfalls Steuervergünstigungen.
Handwerkerkosten. Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind von der Steuer absetzbar. Das gilt für Arbeits- und Anfahrtskosten, die mit dem Einbau im Zusammenhang stehen. Absetzbar sind höchstens 6 000 Euro pro Jahr, das Finanzamt zieht 20 Prozent des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1 200 Euro. Weitere Informationen gibt es kostenlos in unserem Special Handwerker und Haushaltshilfen steuerlich absetzen.
Tipp: Auch mit einem günstigen Autostromtarif können Sie beim Betrieb der Wallbox sparen. Regionale Anbieter sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der Stiftung Warentest zeigt. Wie Sie Ihr Elektroauto versichern, erklären wir in unserem Special zur Kfz-Versicherung.
Lokale und regionale Förderung
Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für E-Autos und Walboxen an. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Baden-Württemberg zum Beispiel Mitbürgern, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben oder anschaffen wollen, 1 000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wallbox.
Tipp: Informieren Sie sich online über Fördermöglichkeiten in Ihrer Nähe! Eine Auswahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene bietet Ihnen die Förderdatenbank des Bundes.
Tests und Tipps rund ums Thema Elektromobilität
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- E-Auto-Fahrer können eine THG-Prämie erhalten. Dafür nutzen sie am besten Dienstleister. Achtung: Die Registrierung für dieses Jahr endet am 15. November.
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- Für E-Autos gibt es eigene Stromtarife. 57 dieser Autostrom-Tarife zeigt unser Vergleich. Interessant: Regionale Anbieter sind oft deutlich günstiger als überregionale.
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@guidobre: Eine Liste mit Dienstanbietern finden Sie bei uns nicht, aber eine Checkliste für die Anbieterauswahl: www.test.de/THG-Quote-mit-dem-E-Auto-Geld-verdienen-5848186-0/
Hallo liebes Redaktionsteam,
Wo finde ich denn bitte die Liste der "getesteten" Dienstleister ?
Im Artikel ist ja leider kein link.
Gruss
GB
@testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.
Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen?
Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)
Guten Tag,
ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listenpreis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Autohersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.