E-Auto-Förderung Zuschuss fürs E-Auto gestrichen

E-Auto-Förderung - Zuschuss fürs E-Auto gestrichen

E-Auto-Prämie ausgelaufen. Damit Deutsch­land bis 2045 klima­neutral wird, sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahr­zeuge zugelassen werden – und Autos mit Verbrenner­motoren ersetzen. Doch Kauf­zuschüsse gibt es jetzt keine mehr. © Getty Images / iStockphoto

Der Kauf eines E-Autos wird nicht mehr staatlich gefördert. Neues Geld für Zuschüsse kommt 2024 für die Installation einer Lade­station mit PV-Anlage und Stromspeicher.

Die Bedingungen für den Wechsel zum E-Auto sind seit dem 18. Dezember 2023 deutlich schlechter geworden. Seither gibt es keine Kauf­zuschüsse vom Staat mehr. Geld lässt sich noch bei der Anschaffung einer einzelnen Wallbox sparen. Seit 26. September 2023 gibt es theoretisch außerdem einen Zuschuss für die Installation einer Photovoltaik-Anlage im Kombination mit der Installation einer Lade­station für Elektro­autos und einem Solar­stromspeicher. Er beträgt maximal 10 200 Euro. Hier allerdings war der Fördertopf für 2023 nach kurzer Zeit bereits ausgeschöpft.

Diese Fördermöglich­keiten fürs E-Auto gibt es noch

  • Kombi-Förderung von Lade­station, PV-Anlage und Solar­stromspeicher (wieder ab 2024)
  • THG-Quote
  • Steuer­vorteile
  • Lokale und regionale Förderung

Bafa-Inno­vations­prämie gestrichen

Von fast einem Tag zum anderen ab dem 18. Dezember 2023 gestrichen worden ist die E-Auto­prämie, die Eigentümer beim Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) nach der Zulassung des Fahr­zeugs beantragen konnten. Die Förderung konnte einmalig bis zu 4 500 Euro betragen, je nach Nettolisten­preis des Basismodells. Hinzu kam ein Herstel­ler­anteil, den der Händler beim Kauf mit dem Neupreis verrechnete. Bis zum 17. Dezember 2023 bewil­ligte Anträge sind nicht vom Förderstopp betroffen.

Für Anträge seit Anfang 2023 bis 17. Dezember 2023 galt:

  • Förderung für E-Autos mit einem Listen­preis bis 40 000 Euro: 4 500 Euro (plus 2 250 Euro Herstel­lernach­lass)
  • Förderung für E-Autos bis mit einem Listen­preis bis 65 000 Euro: 3 000 Euro (plus 1 500 Euro Herstel­lernach­lass).
  • Die Mindest­haltedauer des Fahr­zeugs beträgt 12 Monate. Das gilt auch für Leasing-Autos. Wichtig: Nur für Leasing-Verträge mit einer Lauf­zeit ab 24 Monaten gibt es die komplette Fördersumme.
  • Auch für junge gebrauchte E-Fahr­zeuge gab es den Bonus: Ihre Erst­zulassung musste nach dem 4. November 2019 erfolgt sein. Das Fahr­zeug durfte nicht aus einem Privatkauf stammen, sondern musste beim Fahr­zeughändler gekauft worden sein.
  • Seit dem 1. September 2023 konnten nur noch Privatpersonen den Umwelt­bonus beantragen.

Tipp: Welche Auto-Modelle gefördert wurden, erfahren Sie auf der Website des Bafa. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Bafa-Hotline wenden (Tel. 061 96/ 9 08 10 09).

Herstel­lernach­lass erfragen

Auf den Absatz von Elektro­autos dürfte sich der gestrichene staatliche Umwelt­bonus negativ auswirken. Einige Hersteller haben angekündigt, ihren Anteil am Zuschuss dennoch aufrecht zu erhalten, auch im nächsten Jahr. Interes­senten sollten bei ihrem Auto­händler nach­fragen und gut verhandeln.

Bis zu 10 200 Euro für Lade­station, PV-Anlage und Stromspeicher

Mit einem anderen Förderprogramm ­unterstützt die Bundes­regierung E-Auto­besitzer, sofern sie ihr Fahr­zeug mit selbst erzeugtem Strom laden. Antrags­berechtigt sind Eigentümer eines selbst genutzten Hauses, die eine Lade­station in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solar­strom­speicher installieren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung der PV-Anlage, der Wall­box und des Speichers ab. Bei höherer Leistung steigt die Förderung. Maximal sind 10 200 Euro möglich: Hierfür muss die PV-Anlage eine Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kwP) haben und die Lade­station bidirek­tional ladbar sein, also dafür sorgen, dass das E-Auto Strom speichern und bei Bedarf wieder abgeben kann. Um die Förderung zu erhalten, muss das E-Auto bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein.

Fördermittel für 2023 ausgeschöpft

Für das Programm stellte die Regierung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, 300 Millionen davon für 2023. Allerdings war der Fördertopf schnell ausgeschöpft. Für diese Förderung gilt das „Wind­hund-Prinzip“: Anträge werden hier nur solange angenommen, wie Geld im Topf ist. Danach kommt ein Förderstopp. Das war bereits einen Tag nach Eröff­nung des Programms der Fall. 2024 sollen weitere 200 Millionen Euro bereit­gestellt werden.

Tipp: Mehr Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier können Sie sich in einen Newsletter eintragen, der Sie darüber informiert, wann wieder neue Anträge gestellt werden können.

THG-Prämie: Jähr­lich 200 bis 300 Euro extra

Geld sparen können E-Auto­fahrer und -fahre­rinnen noch mithilfe der sogenannten THG-Prämie. Dazu verkaufen sie den Gegen­wert der von ihnen vermiedenen Emissionen an Mineral­ölunternehmen. Das ist mit wenig Aufwand verbunden. Mit ihrer Zulassungs­bescheinigung Teil I registrieren sie sich bei einem Dienst­leister. Er kümmert sich dann um die Registrierung des Fahr­zeugs beim Umwelt­bundes­amt und den Verkauf der CO2-Einsparung. Je nach Anbieter landen so zwischen 200 und 300 Euro pro Jahr auf dem Bank­konto.

Tipp: Ausführ­liche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen.

Steuer­vorteile dank E-Auto

Kfz-Steuerbefreiung. Wer noch bis Ende 2025 ein E-Auto anmeldet, ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Gebraucht­wagenkäufer, die die Steuerbefreiung vom Vorbesitzer über­nehmen können. Falls E-Auto­fahrer bei ihrem Arbeit­geber kostenlos Strom zapfen können, müssen sie dies nicht als geld­werten Vorteil versteuern (siehe auch Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Beispiel 12). Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum Jahr 2030. Anders als etwa auf Essens­gutscheine müssen sie auf den Strom­preis keine Lohn­steuer bezahlen. Wer einen Dienst­wagen privat nutzt und auflädt, erhält ebenfalls Steuer­vergüns­tigungen.

Hand­werk­erkosten. Aufwendungen für die Installation der Wallbox sind von der Steuer absetz­bar. Das gilt für Arbeits- und Anfahrts­kosten, die mit dem Einbau im Zusammen­hang stehen. Absetz­bar sind höchs­tens 6 000 Euro pro Jahr, das Finanz­amt zieht 20 Prozent des Betrags dann direkt von der Steuerschuld ab, maximal also 1 200 Euro. Weitere Informationen gibt es kostenlos in unserem Special Handwerker und Haushaltshilfen steuerlich absetzen.

Tipp: Auch mit einem güns­tigen Auto­strom­tarif können Sie beim Betrieb der Wall­box sparen. Regionale Anbieter sind oft billiger, wie der Autostrom-Tarifvergleich der Stiftung Warentest zeigt. Wie Sie Ihr Elektro­auto versichern, erklären wir in unserem Special zur Kfz-Versicherung.

Lokale und regionale Förderung

Einige Bundes­länder und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für E-Autos und Walboxen an. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein spendiert das Land Baden-Württem­berg zum Beispiel Mitbürgern, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben oder anschaffen wollen, 1 000 Euro zum E-Neuwagen und 500 Euro zur Wall­box.

Tipp: Informieren Sie sich online über Fördermöglich­keiten in Ihrer Nähe! Eine Auswahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Landes­ebene bietet Ihnen die Förderdatenbank des Bundes.

Tests und Tipps rund ums Thema Elektromobilität

  • Wall­boxen. Gute Strom­tank­stellen für Ihr Heim zeigt der Wallboxen-Test
  • Auto­strom-Tarife. Mit unserem Vergleich finden Sie den passenden Autostrom-Tarif fürs Laden zu Hause.
  • Ladesäulen-Apps. Welche Apps sind am komfortabelsten und melde zuver­lässig verfügbare Strom­tank­stellen in der Nähe? Das verrät unser Test von Lade-Apps.
  • THG-Quote. Wir sagen, wie Sie mit dem E-Auto Geld verdienen und worauf Sie dabei achten sollten.
  • Kfz-Versicherung. Was zu beachten ist, wenn Sie ein Elektro­auto versichern, steht in unserem Special Kfz-Versicherung. Güns­tige und leistungs­starke Tarife für Ihr E-Auto ermittelt unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2025 um 13:46 Uhr
    Liste der THG-Prämien Dienstleister

    @guidobre: Eine Liste mit Dienstanbietern finden Sie bei uns nicht, aber eine Checkliste für die Anbieterauswahl: www.test.de/THG-Quote-mit-dem-E-Auto-Geld-verdienen-5848186-0/

  • guidobre am 13.01.2025 um 08:31 Uhr
    Liste der Thg Prämien Dienstleister

    Hallo liebes Redaktionsteam,
    Wo finde ich denn bitte die Liste der "getesteten" Dienstleister ?
    Im Artikel ist ja leider kein link.
    Gruss
    GB

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2022 um 15:49 Uhr
    Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?

    @testdxtat: Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mit solchen Berechnungen haben wir uns noch nicht befasst. Wir haben Ihre Nachricht aber an die Redaktion weitergeleitet. Es dürfte schwierig sein, hier einen objektiven Ratschlag zu geben, da laut Kollegen der Untersuchungsabteilung bei dem Thema verschiedene Gutachten zu verschiedenen Ergebnissen kommen und die Entscheidung, unter welchen Bedingungen der Weiterbetrieb eines gebrauchten Verbrenners wirtschaftlicher und umweltverträglicher ist im Vergleich zum Erwerb und Betrieb eines E-Fahrzeugs, stark von individuellen Faktoren abhängt.

  • testdxtat am 22.03.2022 um 10:41 Uhr
    Umweltbilanz - Berechnungen Austausch Verbrenner?

    Ist ein bissl neben dem Thema, aber gibt es seriöse Berechnungen, ab wann (ev. Schadstoffklasse?) es von der Umweltbilanz her Sinn macht, einen Verbrenner durch ein Elektroauto zu ersetzen?
    Stehe vor der Entscheidung, den Diesel weiterzufahren bis er auseinanderfällt, oder auf ein E-Auto umzusteigen. Ich vermute aber, jedes Auto (egal welche Art) das weniger "existiert" ist besser, daher ist vermutlich "solange fahren wie es geht" besser (vor allem weil ich kein Vielfahrer bin). Trotzdem wäre da mehr als der Hausverstand hilfreich :)

  • MM am 21.03.2022 um 11:00 Uhr
    Teil I

    Guten Tag,
    ich empfinde die Darstellung "Für neue E-Autos mit einem Listen­preis von weniger als 40 000 Euro gibt es die Maximalsumme von 9 000 Euro: 6 000 Euro vom Staat und 3 000 Euro vom Auto­hersteller." als zu ungenau. Zunächst gilt diese Aussage nur für Neuwagen, es gibt aber auch eine Förderung für junge Gebrauchtwagen.