Bankinvestments. Kreditvermittler belegen die Existenz der renditeträchtigen, geheimen Bankinvestments mit einem Aufsatz des ehemaligen Hamburger Jura-Professors Dr. Bernt Bühnemann. Tatsächlich hat der Professor den Aufsatz geschrieben, Belege liefert er aber nicht.
Anzeige. Geschädigte sollten Anzeige erstatten. So erhält man mitunter auch verlorenes Geld zurück. Die Ermittler können das Tätervermögen abschöpfen, die Ermittlungsergebnisse sind hilfreich bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche.
Bafin. Wer in Deutschland Darlehen vergibt, muss bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin, Tel. 02 28/4 10 80) registriert sein. Im Zweifel dort nachfragen.
Referenzen. Der Vermittler nennt Referenzpersonen („hat Kredit erhalten“). Das ist kein Beweis für Seriosität. Nicht selten sind die vermeintlich glücklichen Kunden Freunde oder Komplizen des Anbieters.
Information. Über Betrugsmaschen informieren die Verbraucherzentralen und Finanztest 8/2003 (siehe Kreditvermittler). Musterbriefe für Geschädigte bietet das Buch „Geschäfte mit der Armut“ vom Arbeitskreis Neue Armut.
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- Die Warnliste Geldanlage verschafft Ihnen einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, vor denen die Stiftung Warentest gewarnt hat.
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- Nach der Pleite einer Anlagefirma verlangen Insolvenzverwalter oft Ausschüttungen zurück, die Anleger erhalten haben. Das dürfen sie nicht immer, wie der Fall P&R zeigt.
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- Aufatmen für Anleger der insolventen P&R-Containergesellschaften: Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass sie Auszahlungen von P&R vor der Insolvenz behalten dürfen.
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