Viele Kunden bezahlen ihre Einkäufe nicht mehr mit Bargeld, sondern mit der ec-Karte. Die Händler bieten ihnen dafür unterschiedlich sichere Verfahren an.
Rund ein Viertel des Einzelhandelsumsatzes in Deutschland begleichen die Kunden mit der ec-Karte. Sie hat mittlerweile ganz verschiedene Namen – je nachdem, welches Kreditinstitut sie herausgibt. Sie heißt VR-BankCard, S-Card oder BankCard.
Aber egal wie die Karten heißen, sie tragen alle das ec-Zeichen: blaues e, rotes c, darunter der Schriftzug electronic cash. Manchmal ist statt „ec“ auch die Tastatur einer elektronischen Kasse abgebildet.
Verschiedene Zahlungsverfahren
Das Bezahlen mit ec-Karte beginnt immer damit, dass sie an der Kasse in ein Lesegerät gesteckt oder durchgezogen wird. Doch was danach geschieht, ist von Händler zu Händler verschieden.
Beim Discounter Lidl muss der Kunde an einem kleinen Gerät seine Geheimnummer (Pin) eingeben. Im Supermarkt Kaiser's muss er nur einen Kassenbeleg unterschreiben.
Die beiden Ketten arbeiten mit verschiedenen elektronischen Zahlungsverfahren. Davon gibt es in Deutschland drei. In allen Fällen wird das Girokonto des Kunden sofort belastet. Wenn auf der Karte zusätzlich der Geldkartenchip ist, können die Kunden auch damit beim Händler zahlen.
Lidl nutzt electronic cash. Das Verfahren ist für den Kunden und den Händler sehr sicher. Denn ein Betrüger müsste nicht nur die ec-Karte, sondern auch die Pin haben.
Unterschiede bei Sicherheit ...
Für den Händler hat electronic cash den Vorteil, dass geprüft wird, ob die Pin korrekt, das Konto gedeckt und die Karte nicht gesperrt ist. Er bekommt garantiert sein Geld. Dafür muss er einen Anteil vom Umsatz an die Bank des Kunden zahlen.
Kaiser's nutzt dass elektronische Lastschriftverfahren (ELV). Das ist zwar nicht so sicher, aber billiger. Denn das Verfahren hat der Handel ohne die Kreditwirtschaft eingeführt, er muss an sie nichts bezahlen.
... und Preis
Bei diesem Verfahren prüfen die Händler höchstens anhand einer internen Datei, ob die Karte schon einmal auffällig war – mehr nicht. Die Händler riskieren, dass sie auf der Rechnung sitzen bleiben, wenn der Kunde die Lastschrift nachträglich storniert oder sein Konto nicht gedeckt ist.
Für den Kunden ist ELV kostenlos, aber nicht so sicher wie electronic cash. Ein Betrüger kann die ec-Karte stehlen und die Unterschrift einfach fälschen.
Das dritte Verfahren – POZ (Point of sale ohne Zahlungsgarantie) – ist auf den ersten Blick mit ELV identisch. Aber hier wird immerhin online bei der Bank geprüft, ob die Karte gesperrt ist.
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@pwb123: Vielen Dank für den Hinweis. Solche Fälle sind uns nicht bekannt. Wir leiten Ihren Kommentar gern an die Fachabteilung weiter. Eine Stellungnahme hierzu können wir nicht abgeben. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen. Bei Missbrauch empfehlen wir, die Karte sofort sperren zu lassen. (TK)
Ich habe mehrfach erlebt, dass Händler den Eingabevorgang des Zahlbetrags nicht abgeschlossen hatten und den Kunden um PIN-Eingabe baten. In diesem Fall wird die PIN-Nummer hinter dem Zahlbetrag aufgeführt. In der Regel erfolgt danach ein Abbruch, weil der Betrag (ergänzt durch die PIN-Ziffer) in der Regel den zulässigen Höchstbetrag übersteigt. Der anschließende Ausdruck enthält aber trotzdem die Ziffern der PIN und könnte vom Händler oder Bediener missbraucht werden. Ich halte das für einen ungeheuren Mangel; und ich wundere mich, dass dieser Mangel noch nicht an die Öffentlichkeit gekommen ist.
Dem letzten Händler, bei dem heute dieser Vorgang - wie oben beschrieben - auftrat, war bekannt, dass er so den PIN hätte notieren können. Er verzichtete darauf, eine Kopie des Ausdrucks zurückzuhalten.
Ich wäre Ihnen für eine Stellungnahme sehr dankbar.