Gewusst wie Last­schrift zurück­holen

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Gewusst wie - Last­schrift zurück­holen

Falsche Abbuchung? So holen Sie sich Ihr Geld zurück. © Getty Images

Ein Zahlendreher in der IBAN, ein Komma zu wenig beim Über­weisungs­betrag oder auf einen Betrug reingefallen: Ist es möglich, eine Last­schrift zurück­zuziehen?

Eine Last­schrift vereinfacht vor allem wieder­kehrende Zahlungen, bei denen die Beträge sich häufiger ändern – etwa Abschläge bei der Strom­rechnung. Mit einer Einzugs­ermächtigung gewähren Sie einem Vertrags­partner das Recht, den geschuldeten Betrag von Ihrem Konto abzu­buchen. Läuft etwas falsch, können Sie sich das Geld zurück­holen.

Sie benötigen

  • Kontakt­daten Ihrer Bank

Schritt 1

Ein Komma zu wenig beim Über­weisungs­betrag oder gar Betrug – eine falsche Abbuchung auf Ihrem Konto­auszug ist kein Grund zur Panik. Prüfen Sie zunächst den Betrag. Vergleichen Sie, ob der Rechnungs­betrag mit dem vom Konto abge­buchten Betrag über­einstimmt. Eine Rechnung erhalten Sie, wenn die Last­schrift für monatlich wechselnde Beträge gilt, etwa die Telefon­kosten. Für regel­mäßig fällige feste Beträge, wie die monatliche Gebühr fürs Fitness­studio oder die Klavierstunde Ihres Kindes, bekommen Sie meist gar keine Rechnung. Der Dienst­leister bucht das Geld am vereinbarten Tag eines jeden Monats ab.

Schritt 2

Ist ein Betrag tatsäch­lich falsch abge­bucht, können Sie die Last­schrift zurück­buchen lassen und sich so den Betrag zurück­holen. Sie haben dafür acht Wochen Zeit – ab dem Tag, an dem die Buchung Ihr Konto belastet. Die Acht-Wochen-Frist gilt für genehmigte Last­schriften, also Abbuchungen, für die Sie als Konto­inhaber eine Einzugs­ermächtigung erteilt haben. Davon zu unterscheiden sind ungenehmigte Last­schriften, für die Sie keine Ermächtigung erteilt haben. Eine solche widerrecht­liche Last­schrift können Sie bis zu 13 Monate lang zurück­buchen lassen.

Schritt 3

Beauftragen Sie Ihre Bank schriftlich, den falsch oder unbe­rechtigt abge­buchten Betrag zurück­zuholen. Geben Sie dafür den Betrag an, das Datum der Abbuchung und den Beteiligten der Last­schrift. Bei vielen Anbietern können Sie die Rück­buchung im Online­banking direkt selbst auslösen. Erkennen und melden Sie die unauto­risierte Abbuchung inner­halb der genannten Fristen, erhalten Sie den Betrag von Ihrer Bank gutgeschrieben. Durch den Widerruf einer Last­schrift werden keine Kosten verursacht.

Wichtig: Haben Sie einen Fehler gemacht und die Last­schrift zu Unrecht zurück­buchen lassen, kann die Gegen­seite diese erneut auslösen und in Rechnung stellen. Eine Rück­gabe ist nur beim Last­schrift­verfahren möglich, nicht bei Abbuchungs­aufträgen und Über­weisungen.

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Mariam5 am 08.02.2023 um 21:43 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.10.2021 um 15:30 Uhr
Rückbuchung nicht gleich Widerspruch des Mandats

@WebM: Nein. Indem Kunden sich über ihre Bank das Geld aus einer Sepa-Lastschrift zurückholen erklären sie nicht automatisch den Widerruf zur Erteilung des Sepa-Lastschriftmandates.
Wer sicher gehen möchte, dass der Einzug der Kosten per Sepa-Lastschrift auch in Zukunft nie wieder erfolgt, wendet sich direkt (schriftlich) an das Unternehmen und teilt diesem mit, dass das Sepa-Lastschriftmandat entzogen wird. Lassen Sie sich den Zugang des Schreibens bestätigen, wenn Sie sich die Kosten für ein Einschreibe-Brief sparen wollen.
Auf der anderen Seite können Verbraucher und Verbraucherinnen sich jedoch absolut sicher sein, dass ein Unternehmen nach dem Platzen einer Sepa-Lastschrift zukünftige Rechnungsbeträge auf jeden Fall wieder per Lastschrift einziehen wird. Bei manchen Unternehmen müssen Sie dafür ein neues Mandat erteilen, andere verlangen die Hinterlegung eines anderen Zahlungsmittels. Fragen Sie bitte immer konkret nach, wie zukünftige Rechnungen bezahlt werden können.

WebM am 14.10.2021 um 16:26 Uhr
Rückbuchung gleich Widerspruch des Mandats?

Liebes Test.de-Team,
wenn ich eine Lastschrift zurückholen möchte, ist das ein Widerspruch des Mandates?
Wenn ich z.B. die Abbuchung für Oktober rückgängig machen möchte (über das Online-Banking), erfolgt dann im November die nächste Abbuchung?
Oder gibt es eine Zahl, z.B. drei aufeinander folgende Male habe ich die Abbuchung rückgängig gemacht, dann wird in Zukunft nichts mehr abgebucht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.