Wenn der Lehrer haftet, hilft die Berufshaftpflichtversicherung – meistens. |
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Immer versichert |
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Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte beim Experimentalunterricht (zum Beispiel Chemie) verschuldet. |
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Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte bei der Leitung oder Beaufsichtigung von Klassenfahrten, Ausflügen u. Ä. verschuldet. Dies gilt auch für Aufenthalte in Landschulheimen und Herbergen im Inland und bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr auch im Ausland. |
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Ansprüche aus Schäden beim Erteilen von Nachhilfeunterricht. |
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Ansprüche aus Schäden bei Elternversammlungen, Schulfesten, Schulfeiern und anderen Schulveranstaltungen, die nicht über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen. |
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Ansprüche aus Verletzungen, die Kinder, Schüler oder Studierende bei einem Schulunfall oder bei einem Unfall in anderen pädagogischen Einrichtungen erleiden. |
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Bei vielen Anbietern mitversichert |
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Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte beim Experimentalunterricht mit radioaktiven Stoffen verschuldet. |
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Ansprüche aus Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten, nicht motorisierten und nicht versicherungspflichtigen Ballonen und Drachen mit maximal fünf Kilo Gewicht. |
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Ansprüche aus Schäden durch den Gebrauch von Wassersportfahrzeugen. Nicht versicherte Ausnahme: eigene Segelboote und Windsurfbretter, eigene oder fremde Wasserfahrzeuge mit Motor. Versichert ist dagegen der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motor, die ohne behördliche Erlaubnis gefahren werden dürfen. |
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Ansprüche aus Schäden am Schuleigentum oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen. |
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Ansprüche aus Schäden durch den Verlust von Schulschlüsseln / Dienstschlüsseln (oft nur gegen Zuschlag). |
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Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte als Kantor oder Organist verursacht. |
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Nicht versichert |
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Ansprüche aus Schäden im Rahmen einer nebenberuflichen Forschungs- und Gutachtertätigkeit. |
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Ansprüche aus Verletzungen von Lehrerkollegen und anderen Beschäftigten der Schule, Kindertagesstätte o. Ä. |
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Ansprüche auf Ersatz verlorener oder gestohlener Sachen. Beispielsweise, wenn der Lehrer sie zur Aufbewahrung übernommen hat. |
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- Über eine Million Unfälle von Kindern zählt die gesetzliche Unfallversicherung pro Jahr. Wichtig ist, jeden Unfall in Kita, Schule oder auf dem Weg dorthin zu melden.
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- Ob Wohnungs-, Büro- oder Autoschlüssel – ein Verlust ist ärgerlich, oft auch teuer. Wir erklären, was bei Schlüsselverlust zu tun ist und wann welche Versicherung zahlt.