Zwar behält das geplante neue Schadenersatzrecht, das im August in Kraft treten soll, die fiktive Abrechnung bei: Der Geschädigte kann also auch weiterhin ein Schätzgutachten vorlegen, sich den dort genannten Betrag auszahlen und den Schaden unrepariert lassen – anstatt den Wagen auf Kosten des Schädigers in einer Werkstatt zu reparieren. Doch in diesem Fall soll er künftig nur noch die tatsächliche Schadenssumme ausgezahlt bekommen, im Gegensatz zu heute also nicht auch noch die Mehrwertsteuer.
Denn wer sein Auto nicht reparieren lässt, zahlt diese Steuer nicht und soll sie daher auch – anders als bisher – nicht mehr ersetzt bekommen. Nur wer sich stattdessen für die Werkstattreparatur entscheidet, bekommt auch die dort fällige Mehrwertsteuer erstattet.
-
- Manchmal lohnt es sich nach einem Autounfall, den Schaden selbst zu begleichen und so den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Unser Rechner sagt wann.
-
- Autoversicherer kürzen Unfallgeschädigten immer wieder die Werkstattrechnung. Das dürfen sie fast nie, bekräftigte in diesem Jahr der Bundesgerichtshof.
-
- Vollkaskoversicherte verschenken nach Unfall oft bares Geld. Gibt es eine Mitschuld, holen sie per Quotenvorrecht leicht über 1 000 Euro mehr raus. So funktioniert es.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.