Auslandskrankenversicherung. Das Kostenbeispiel zeigt, wie teuer ein Skiunfall im europäischen Nachbarland Österreich für Urlauber sein kann. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Eine Auslandskrankenversicherung zahlt nicht automatisch jede Behandlung oder jedes Medikament. Leistungen und Lücken im Überblick.
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Das zahlt die Auslandskrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen.
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und teilweise auch provisorischen Zahnersatz.
- Meist unfallbedingt erstmals notwendige Hilfsmittel wie beispielsweise Krücken – zum Teil auch gegen Leihgebühr.
- Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste.
- Den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland – teilweise auch schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
- Oft auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten in begrenzter Höhe.
- Im Todesfall Kosten für die Überführung oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht
- Keinen Schutz bekommen Versicherte, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist.
- Für Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen.
- Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen.
- Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
- Für Entzugsbehandlungen.
- Für Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch. Ausnahme sind akut auftretende Komplikationen wie eine Fehl- oder Frühgeburt.
- Für die Neuanfertigung von Zahnersatz wie Kronen oder Implantate sowie Kieferorthopädie.
- Für Nähr- und Stärkungspräparate.
- Für bestimmte Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte.
- Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation.
- Für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit.
Für wen es problematisch werden kann
Die Auslandskrankenversicherer behandeln nicht alle Kunden gleich. Bei einigen kann es bei Abschluss oder Regulierung zu Problemen kommen.
- Schwangere. In den Versicherungsbedingungen wird die Übernahme von Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz manchmal nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er für solche Kosten aufkommt.
- Sportler. Einige Versicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzt. Manchmal gilt der Ausschluss nur für bestimmte Sportarten. Sportliche Aktivitäten von Berufssportlern sind meist gar nicht versichert.
- Beruflich Reisende. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende keinen Schutz, andere begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen.
- Ältere Reisende. Einige Versicherer haben Höchstaltersgrenzen für bestimmte Tarife. Ältere bekommen dort keinen Schutz mehr. Teurer wird es für Senioren fast immer, sie müssen höhere Beiträge zahlen. Auch eine Familien-Police kostet mehr, wenn ein Älterer mitversichert ist.
- Chronisch Kranke. Die Versicherer kommen in der Regel nicht für die laufende Behandlung einer chronischen Krankheit auf, für Behandlungen aufgrund anderer Erkrankungen schon. Bei chronischen Krankheiten springt nach Vorabsprache die gesetzliche Krankenkasse ein – auch in Ländern, die nicht zur EU gehören und mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat wie die USA, Thailand oder Australien. Die Kosten werden maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur bis zu sechs Wochen im Jahr.
Tipp: Im FAQ Reiseversicherung finden Sie weitere wichtige Informationen zur Absicherung von Reisen ins Ausland. Lange Reisen und Aufenthalte bis zu fünf Jahren lassen sich mit Langzeit-Auslandskrankenversicherungen abdecken.
Das zahlen andere Versicherungen bei Reisen
- Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn die Reise wegen einer Erkrankung oder eines Unfall nicht angetreten werden kann.
- Eine mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierte Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, wenn der Urlauber vorzeitig abreisen, die Reise unterbrechen oder ungeplant verlängern muss.
- Die Gepäckversicherung lohnt sich nur in speziellen Fällen.
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Welche Versicherungen Sie auf Reisen benötigen – und welche nicht
- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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Gut abgesichert auf langen Reisen
- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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Das sind Ihre Rechte
- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Kommentarliste
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@SKL_Berlin: Das wird unter "So haben wir getestet" erklärt: Hier wird geschaut, ob der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus zahlt, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann.
Hallo!
Was ist mit "Verlängerte Leistungspflicht bei Abreisehinderung" genau gemeint?
Ich kann leider keine Erklärung finden.
Danke!
Guten Tag, unsere Debeka Auslandsversicherung Tarif AR (sehr gut getestet in 2024) hat in 2025 die Versicherungskosten um satte 50% erhöht!!
Das ist schon ein echt starkes Stück......
@atango: Ja, es ist schon schwer nachvollziehbar, warum die ERGO es ihren Kunden so schwer macht, den Tarif abzuschließen.
Nach unseren Informationen bekommen Sie ihn über die Hotline 0800 3746190, wenn Sie darauf bestehen, dass Sie nur diesen Tarif wünschen.
Weiterhin wird der Tarif über das Portal Check24 verkauft.
Nach Information der Ergo sollten auch die Ergo-Geschäftsstellen vor Ort den Abschluss ermöglichen, aber dort weiß man anscheinend auch nicht immer, wie das geht.
Der ERGO-Tarif RD (laut Heft nicht online erhältlich) ist ein Mysterium. Der ERGO-Berater, den ich extra aufsuchte, zeigte mir in seinem System, dass er nur den DKV-Tarif abschließen kann (günstiger, weniger Leistung). Im Kundenservice-Chat auf der Homepage verwies man erst auch auf den DKV-Tarif (online abschließbar). Meine Frage nach Reisedauer 70 Tage ergab einen Verweis auf die ERV. Als ich explizit nach einem ERGO-Tarif fragte, verwies man mich an den Außendienst. Als ich schrieb, dass ich dort schon war, er mir nicht helfen konnte und ich genau den Tarif aus dem Test-Heft haben wolle, hieß es, die Kundenberaterin habe den Chat verlassen. Im Chat-Protokoll (kann man runterladen) stand dann doch noch eine Antwort: Der DKV-Tarif sei der Richtige. Das ist er aber nicht!
Handelt es sich um einen Tarif, mit dem man Tests/Rankings gewinnen kann, aber den man als Kunde gar nicht abschließen kann? Für mich spricht nun viel dafür.
Und hat man ihn, läuft es dann im Schadenfall auch so?