
Reiseversicherung. Hält Ihre Versicherung allen Belastungen stand? Unsere Fünf-Punkte-Liste hilft. © Getty Images / Alexander Spatari
Reicht der Schutz Ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung? Lassen Sie sich die Bedingungen zuschicken und machen Sie den Reisekrankenversicherungs-Check.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Check 1: Allgemeine Bedingungen
So prüfen Sie den Leistungsumfang in jedem Auslandskrankenversicherungsvertrag:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Zahlt er unbefristet bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die versicherte Reisedauer überschritten ist?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Verzichtet der Versicherer auf Obergrenzen für eine Erstattung der Krankheitskosten?
Check 2: Krankenrücktransport
- Zahlt der Versicherer bereits, wenn ein Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, mindestens aber, sobald der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?
- Lässt er Sie für eine stationäre Behandlung sowohl im Urlaubsland als auch am Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus bringen?
- Wird im Falle des Todes während der Reise entweder die Überführung oder die Bestattung vor Ort bezahlt, mindestens in Höhe von bis zu 10 000 Euro?
Check 3: Medizinische Leistungen
- Sind die Klauseln verständlich und verwendet der Versicherer keine schwammigen Begriffe, wonach nur „unvorhersehbare“ oder „akute“ Erkrankungen versichert sind?
- Schließt er die Leistung nur aus, wenn eine Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor der Reise feststand?
- Wird die Behandlung von Vorerkrankungen und chronischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen und bezahlt der Versicherer mindestens die Behandlung einer akuten Verschlechterung?
- Verzichtet der Versicherer auf den generellen Ausschluss einzelner Erkrankungen?
- Ist die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht generell ausgeschlossen, außer Psychotherapie und Psychoanalyse?
- Sind Sportverletzungen mitversichert?
- Zahlt der Versicherer für notwendige Hilfsmittel wie etwa Krücken?
- Bezahlt er die Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten?
- Übernimmt er neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch die Kosten für einen provisorischen Zahnersatz?
Check 4: Leistungen für Schäden durch Krieg, Unruhen, Pandemien, Kernenergie
- Verweigert der Versicherer die Leistungen ausschließlich, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn Versicherte sich aktiv an den Unruhen beteiligen?
- Setzt er keine starren Fristen zum Verlassen des Landes, wenn überraschend Unruhen ausbrechen?
- Leistet der Versicherer auch bei Pandemien wie Corona?
- Leistet er nach einem Atomunfall?
Check 5: Schutz über die Kreditkarte
Sie haben eine Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte? Klären Sie am besten folgende Fragen:
- Beinhaltet die Kreditkarte überhaupt eine Auslandsreisekrankenversicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reiseveranstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfänglichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiserücktritt versichert.
- Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karteninhaber verreisen?
- Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
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Fragender1: DKV und Ergo Krankenversicherung erstatten die Kosten für „den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport“. Dieses Leistungsversprechen umfasst auch einen Rücktransport, sofern ein Krankenhausaufenthalt längere Zeit dauert. Diese Regelung geht sogar darüber hinaus und betrifft auch Situationen, in denen der Versicherte, unabhängig von der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer im Krankenhaus, im gewohnten Umfeld besser genesen kann.
Sie schreiben oben bei Ihren Testkriterien: „ Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert?“
Ihr Testsieger, die DKV bzw. Ergo bietet laut Versicherungsbedingungen diesen sehr wichtigen Punkt nicht an. Auch der Bund der Versicherten legt Wert darauf. Daher verstehe ich nicht weshalb Sie hier die Bestbewertung vergeben haben. Eigentlich müsste dies zu einem Punktabzug führen.
@Tester421: Wann wir einen neuen Test veröffentlichen können, steht noch nicht fest. Sie können sich auf www.test.de/newsletter/ für unsere Newsletter anmelden.
@Stiftung_Warentest:
Vielen Dank für die Antwort :)
Gibt es denn schon ein (ungefähres) Datum, wann ein neuer Test dazu veröffentlicht wird? Und kann man sich dafür auf eine Art Benachrichtigungs-Newsletter setzen lassen?
@Tester421: Die Ergebnisse sind nicht mehr für alle Tarife aktuell, der Stichtag der Untersuchung war der 1.2.2020. Zu diesem Zeitpunkt gab es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten der beiden Anbieter.
Bei TravelSecure/Würzburger waren die Unterschiede besonders groß:
Die Bedingungen der TravelSecure Young-Tarife wiesen im Unterschied zum Auslandsreisekrankenversicherung 365-Tarif beispielsweise zahlreiche Ausschlüsse auf, hier ein paar Beispiele
- So waren unter anderem Erkrankungen, die 12 Monate vor der Reise behandelt wurden, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen (Geistes- und Gemütskrankheiten) war grundsätzlich ausgeschlossen.
- Einzelne Erkrankungen wie HIV-Infektionen und deren Folgen sowie Behandlungen wegen Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane waren ausgeschlossen.
- Erstattungen für Hilfsmittel gab es nur nach Unfall und auch in begrenzter Höhe.
- Es gab einen generellen Ausschluss für durch innere Unruhen oder Kriege entstandene Erkrankungen oder Unfälle, unabhängig von einer vorherigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Bei HanseMerkur gab es zum Stichtag unserer Untersuchung (1.2.2020) den von Ihnen aufgeführten Tarif RKL noch nicht. Die Unterschiede zwischen den Tarifen Young Travel (YT-Out) und dem besser bewerteten Tarif Reise-Krankenversicherung waren nicht ganz so groß, dennoch gab es sie zum genannten Stichtag, zum Beispiel:
- Ausschluss für Folgen von Organspenden sowie Ausschluss Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane.
- Provisorischen Zahnersatz gab es nur nach Unfall und nur in begrenzter Höhe.
- Es gab eine einschränkende Bedingung, die vorsah, dass nur "unaufschiebbare" stationäre Behandlungen und Operationen versichert sind.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Ob es diese Unterschiede nach wie vor gibt, wird eine neue Untersuchung der aktuelleren Tarife zeigen.