Vergleich Auslands­kranken­versicherung

So prüfen Sie, ob Ihr Reise­schutz reicht

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Vergleich Auslands­kranken­versicherung - Diese Tarife sichern Sie auf Reisen gut und günstig ab

Reise­versicherung. Hält Ihre Versicherung allen Belastungen stand? Unsere Fünf-Punkte-Liste hilft. © Getty Images / Alexander Spatari

Reicht der Schutz Ihrer bisherigen Auslands­kranken­versicherung? Lassen Sie sich die Bedingungen zuschi­cken und machen Sie den Reisekranken­versicherungs-Check.

Vergleich Auslands­kranken­versicherung Testergebnisse für 97 Auslands­kranken­ver­sicherungen für Urlaubs­reisen

Check 1: Allgemeine Bedingungen

So prüfen Sie den Leistungs­umfang in jedem Auslands­kranken­versicherungs­vertrag:

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Zahlt er unbe­fristet bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn die versicherte Reisedauer über­schritten ist?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche gegen­über anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern geltend gemacht werden?
  • Verzichtet der Versicherer auf Ober­grenzen für eine Erstattung der Krank­heits­kosten?

Check 2: Krankenrück­trans­port

  • Zahlt der Versicherer bereits, wenn ein Rück­trans­port „medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar“ ist, mindestens aber, sobald der Kranken­haus­auf­enthalt im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert?
  • Lässt er Sie für eine stationäre Behand­lung sowohl im Urlaubs­land als auch am Wohn­ort in das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus bringen?
  • Wird im Falle des Todes während der Reise entweder die Über­führung oder die Bestattung vor Ort bezahlt, mindestens in Höhe von bis zu 10 000 Euro?

Check 3: Medizi­nische Leistungen

  • Sind die Klauseln verständlich und verwendet der Versicherer keine schwammigen Begriffe, wonach nur „unvor­hersehbare“ oder „akute“ Erkrankungen versichert sind?
  • Schließt er die Leistung nur aus, wenn eine Behand­lung aufgrund ärzt­licher Diagnose bereits vor der Reise fest­stand?
  • Wird die Behand­lung von Vorerkrankungen und chro­nischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen und bezahlt der Versicherer mindestens die Behand­lung einer akuten Verschlechterung?
  • Verzichtet der Versicherer auf den generellen Ausschluss einzelner Erkrankungen?
  • Ist die Behand­lung psychischer Erkrankungen nicht generell ausgeschlossen, außer Psycho­therapie und Psycho­analyse?
  • Sind Sport­verletzungen mitversichert?
  • Zahlt der Versicherer für notwendige Hilfs­mittel wie etwa Krücken?
  • Bezahlt er die Behand­lung von akuten Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten?
  • Über­nimmt er neben schmerz­stillender Zahnbe­hand­lung auch die Kosten für einen provisorischen Zahn­ersatz?

Check 4: Leistungen für Schäden durch Krieg, Unruhen, Pandemien, Kern­energie

  • Verweigert der Versicherer die Leistungen ausschließ­lich, wenn es vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn Versicherte sich aktiv an den Unruhen beteiligen?
  • Setzt er keine starren Fristen zum Verlassen des Landes, wenn über­raschend Unruhen ausbrechen?
  • Leistet der Versicherer auch bei Pandemien wie Corona?
  • Leistet er nach einem Atom­unfall?

Check 5: Schutz über die Kreditkarte

Sie haben eine Auslands­kranken­versicherung über die Kreditkarte? Klären Sie am besten folgende Fragen:

  • Beinhaltet die Kreditkarte über­haupt eine Auslands­reisekranken­versicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reise­ver­anstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfäng­lichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiser­ücktritt versichert.
  • Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karten­inhaber oder auch Familien­mitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karten­inhaber verreisen?
  • Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?

Doppelt versichert ist nicht schlimm

Haben Sie ermittelt, dass Ihr alter Vertrag Lücken hat, kündigen Sie diesen und suchen in unserem Vergleich Auslandskrankenversicherung für Urlaubs­reisen – Jahres­verträge für Reisen mit einer Dauer von sechs bis zehn Wochen – einen neuen, besseren Tarif. Sind Sie ein paar Tage oder Wochen doppel­versichert, ist das nicht weiter schlimm. Im Schadens­fall muss Ihr neuer Versicherer das aber wissen. Bei einer Auslands­kranken­versicherung über Ihre Kreditkarte schließen Sie im Zweifel besser eine zusätzliche Police ab. Die besten finden Sie in unserem Vergleich Auslandskrankenversicherung. Für lange Aufenthalte – Dauer von drei Monaten bis zu einem Jahr – bietet test.de den Vergleich Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2023 um 10:38 Uhr
DKV Ergo

Fragender1: DKV und Ergo Krankenversicherung erstatten die Kosten für „den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport“. Dieses Leistungsversprechen umfasst auch einen Rücktransport, sofern ein Krankenhausaufenthalt längere Zeit dauert. Diese Regelung geht sogar darüber hinaus und betrifft auch Situationen, in denen der Versicherte, unabhängig von der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer im Krankenhaus, im gewohnten Umfeld besser genesen kann.

Fragender1 am 04.03.2023 um 11:03 Uhr
DKV Ergo

Sie schreiben oben bei Ihren Testkriterien: „ Besteht ein Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert?“
Ihr Testsieger, die DKV bzw. Ergo bietet laut Versicherungsbedingungen diesen sehr wichtigen Punkt nicht an. Auch der Bund der Versicherten legt Wert darauf. Daher verstehe ich nicht weshalb Sie hier die Bestbewertung vergeben haben. Eigentlich müsste dies zu einem Punktabzug führen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2023 um 15:40 Uhr
Ergebnisse noch aktuell?

@Tester421: Wann wir einen neuen Test veröffentlichen können, steht noch nicht fest. Sie können sich auf www.test.de/newsletter/ für unsere Newsletter anmelden.

Gelöschter Nutzer am 06.02.2023 um 11:29 Uhr
Ergebnisse noch aktuell?

@Stiftung_Warentest:
Vielen Dank für die Antwort :)
Gibt es denn schon ein (ungefähres) Datum, wann ein neuer Test dazu veröffentlicht wird? Und kann man sich dafür auf eine Art Benachrichtigungs-Newsletter setzen lassen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2023 um 09:53 Uhr
Ergebnisse noch aktuell?

@Tester421: Die Ergebnisse sind nicht mehr für alle Tarife aktuell, der Stichtag der Untersuchung war der 1.2.2020. Zu diesem Zeitpunkt gab es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten der beiden Anbieter.
Bei TravelSecure/Würzburger waren die Unterschiede besonders groß:
Die Bedingungen der TravelSecure Young-Tarife wiesen im Unterschied zum Auslandsreisekrankenversicherung 365-Tarif beispielsweise zahlreiche Ausschlüsse auf, hier ein paar Beispiele
- So waren unter anderem Erkrankungen, die 12 Monate vor der Reise behandelt wurden, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen (Geistes- und Gemütskrankheiten) war grundsätzlich ausgeschlossen.
- Einzelne Erkrankungen wie HIV-Infektionen und deren Folgen sowie Behandlungen wegen Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane waren ausgeschlossen.
- Erstattungen für Hilfsmittel gab es nur nach Unfall und auch in begrenzter Höhe.
- Es gab einen generellen Ausschluss für durch innere Unruhen oder Kriege entstandene Erkrankungen oder Unfälle, unabhängig von einer vorherigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Bei HanseMerkur gab es zum Stichtag unserer Untersuchung (1.2.2020) den von Ihnen aufgeführten Tarif RKL noch nicht. Die Unterschiede zwischen den Tarifen Young Travel (YT-Out) und dem besser bewerteten Tarif Reise-Krankenversicherung waren nicht ganz so groß, dennoch gab es sie zum genannten Stichtag, zum Beispiel:
- Ausschluss für Folgen von Organspenden sowie Ausschluss Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane.
- Provisorischen Zahnersatz gab es nur nach Unfall und nur in begrenzter Höhe.
- Es gab eine einschränkende Bedingung, die vorsah, dass nur "unaufschiebbare" stationäre Behandlungen und Operationen versichert sind.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Ob es diese Unterschiede nach wie vor gibt, wird eine neue Untersuchung der aktuelleren Tarife zeigen.