Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Eine Auslandskrankenversicherung bezahlt nicht automatisch jede Behandlung oder jedes Medikament. Vor allem chronisch Kranke, Schwangere oder Sportler haben häufiger Probleme, wenn sie eine Police abschließen oder Leistungen in Anspruch nehmen wollen.
Tipp: Im FAQ Reiseversicherung finden Sie weitere wichtige Informationen zur Absicherung von Reisen ins Ausland. Lange Reisen und Aufenthalte bis zu fünf Jahren lassen sich mit Langzeit-Auslandskrankenversicherungen abdecken.
Das zahlen andere Versicherungen bei Reisen
- Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn die Reise wegen Erkrankung oder Unfall nicht angetreten werden kann.
- Eine mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierte Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, wenn der Urlauber vorzeitig abreisen oder ungeplant verlängern muss. Bei einigen Anbietern kann man gegen Aufpreis einen Corona-Zusatz-Schutz abschließen. Der leistet, wenn der Grund für die Verlängerung eine Quarantäne ist.
- Die Gepäckversicherung lohnt sich nur in speziellen Fällen.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen.
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und manchmal provisorischen Zahnersatz.
- Meist unfallbedingt erstmals notwendige Hilfsmittel wie beispielsweise Krücken – zum Teil auch gegen Leihgebühr.
- Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste.
- Den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland – teilweise auch schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
- Im Todesfall Kosten für die Überführung oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht
- Für eine Quarantäne ohne Covid-19-Erkrankung oder eine Isolation mit symptomfreier Covid-19-Erkrankung.
- Keinen Schutz bekommen Versicherte, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist.
- Für Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen.
- Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen.
- Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
- Für Entzugsbehandlungen.
- Für Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch. Ausnahme sind akut auftretende Komplikationen.
- Für die Neuanfertigung von Zahnersatz wie Kronen oder Implantate sowie Kieferorthopädie.
- Für Nähr- und Stärkungspräparate.
- Für bestimmte Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte.
- Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation.
- Für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit.
Für wen es problematisch werden kann
Die Auslandskrankenversicherer behandeln nicht alle Kunden gleich. Bei einigen kann es bei Abschluss oder Regulierung zu Problemen kommen.
- Schwangere. In den Versicherungsbedingungen wird die Übernahme von Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz manchmal nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er für solche Kosten aufkommt.
- Sportler. Einige Versicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzt. Manchmal gilt der Ausschluss nur für bestimmte Sportarten. Sportliche Aktivitäten von Berufssportlern sind meist gar nicht versichert.
- Beruflich Reisende. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende gar keinen Schutz, andere begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen.
- Ältere Reisende. Einige Versicherer haben Höchstaltersgrenzen für bestimmte Tarife. Ältere bekommen dort keinen Schutz mehr. Teurer wird es für Senioren fast immer, sie müssen höhere Beiträge zahlen. Auch eine Familien-Police kostet mehr, wenn ein Älterer mitversichert ist.
- Chronisch Kranke. Die Versicherer kommen in der Regel nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit auf, für Behandlungen aufgrund anderer Erkrankungen schon. Bei chronischen Krankheiten springt nach Vorabsprache die gesetzliche Krankenkasse ein – auch in Ländern, die nicht zur EU gehören und mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat wie die USA, Thailand oder Australien. Die Kosten werden maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur bis zu sechs Wochen.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
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- Für Reisen im In- und Ausland gelten wegen der Pandemie weiterhin Sonderregeln. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@osterhaesken: Wenn ich das richtig sehe, lässt sich der Anbieter u.a. die folgenden Angaben bestätigen: "...Ich bestätige, dass ich meine Angaben inkl. der Angaben zur Gesundheit - soweit für den Abschluss erforderlich - überprüft und nichts hinzuzufügen oder zu korrigieren habe...."
In der Bestätigung wird der Fall, dass Gesundheitsfragen zum Abschluss nicht ausgefüllt werden müssen, mit einbezogen.
Zur Sicherheit können Sie Scrennshots von den ausgefüllten Online-Formularen anlegen.
Guten Tag,
ich versuche seit geraumer Zeit die o.g. Reisekrankenversicherung der DKV abzuschließen.
Als letzter Punkt beim Abschluss dieser Versicherung wird um Bestätigung gebeten, dass alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Das Problem ist, dass im ganzen Prozess nicht eine Gesundheitsfrage gestellt wurde. Trotz mehrfacher Nachfrage bei der DKV habe ich bis zum heutigen Tag keine Antwort auf diese Frage erhalten.
Damit ich im Notfall auch den Versicherungsanspruch habe, den ich abschließen möchte, kann ich unter diesen Voraussetzungen diese Versicherung nicht abschließen.
Ist Ihnen dieser Sachverhalt beim "Testsieger" bekannt?
Vielen Dank.
@FiWar: Bei kleineren Behandlungen müssen die Versicherten in der Regel und bei Krankenhausaufenthalten manchmal in Vorleistung gehen und die Rechnung dann beim Versicherer einreichen. Dabei ist es sehr wichtig, auf korrekte Belege zu achten.
Es ist nicht die Regel, dass Versicherte für die Kosten einer Operation in Vorleistung gehen müssen. In der Regel geben die Versicherer gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie ab, die oft auch akzeptiert wird. Die Abrechnung findet dann direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer statt.
@Abo-Kunde: Es geht hier um Auslandsreisekrankenversicherungen. Der Test von Reiserücktrittversicherungen erschien auf test.de am 7.12.2021. Die zugehörige PDF-Datei entspricht dem Artikel, der in der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 1/2022 veröffentlicht wurde, die am 8.12.2021 im Zeitschriftenhandel erschien. Eine Versicherungsberatung erhalten Sie in den Verbraucherzentralen.
Hallo,
klasse Kundenbetreuung hier. Ich habe mich vertan. Ich habe eine ERGO Auslandskrankenversicherung RD FB von 2018 bei der ERGO laufen. Macht es Sinn zu kündigen und zu neuen Konditionen abzuschließen?
Die Hanse Merkur ist bei der Reiserücktrittsversicherung 1/2022 Testsieger geworden. Bei der ERGO daher die Reiserücktrittversicherung gekündigt und wollte jetzt zum 25.05.2022 zur Hanse Merkur wechseln. Die Online-Ausgabe Finanztest1/2022 verweist beim Klick (https://www.test.de/Reiseruecktrittversicherungen-im-Vergleich-5015691-0/) auf einen Artikel vom 07.12.2021. Obwohl das Heft von 1/2022 ist. Der Artikel passt aber zum Heft 1/2022 - oder?
Ich würde dann jetzt die Familien Reiserücktrittsversicherung bei der Hanse Merkur abschliessen.