Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Auslandskrankenversicherungen im Test
Wir prüften weltweit geltende Jahresverträge von Auslandskrankenversicherungen für Familien und Einzelpersonen anhand ihrer Versicherungsbedingungen. Versichert sind beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr. Wir untersuchten nur Tarife, die Interessierte ohne vorherige Gesundheitsprüfung direkt bei Versicherern und nicht nur kombiniert mit anderen Reiseversicherungen wie etwa Reiserücktrittsversicherungen abschließen können.
Allgemeine Bedingungen (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Beträgt die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
- Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
- Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend wie schulmedizinische Methoden bewährt haben? Übernimmt er die Kosten für die Behandlung durch alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die Behandlung länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
Medizinische Leistungen (35 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung? Sind nur diejenigen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose schon bei Reiseantritt feststanden? Dieser Ausschluss sollte zudem nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalls antreten muss.
- Ist eine Behandlung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrücklich mitversichert?
- Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behandlung einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
- Ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen eingeschlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psychoanalyse und -therapie?
- Sind Sportverletzungen versichert (außer bei Berufssportlern)?
- Wird neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Und auch nicht nur nach Unfällen?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage, übernommen?
- Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet und nicht nur „unaufschiebbare“ Behandlungen oder Operationen?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland ohne Zusatzbeitrag übernimmt?
Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung, Bestattung (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
- Sieht es der Versicherer nicht als Obliegenheitsverletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rücktransports ohne einen Abzug vor?
- Übernimmt er außerdem Kosten für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
- Werden Rooming-in-Kosten und Kosten für Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahre erstattet?
- Werden Rückreisekosten für Kinder erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie (5 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligte?
- Verzichtet der Versicherer auf starre Fristen, um das Land zu verlassen, wenn im Reiseland überraschend Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationsinhalte enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeitsindex“.
- Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Versicherungsabschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
- Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinausgehenden Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
- Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen?
- Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig? Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertung setzen wir ein: Lautet eines der Urteile „Allgemeine Bedingungen“, „Medizinische Leistungen“, „Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung und Bestattung“ oder „Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie“ mangelhaft, werten wir das Finanztest-Qualitätsurteil um eine Note ab.
Weitere Tarifmerkmale
Grundbeitrag. Der ausgewiesene Beitrag gilt für Neuverträge von zumeist jüngeren Kunden, die ein bestimmtes Alter (oft 65 oder 70 Jahre) noch nicht erreicht haben.
Kunden zahlen mehr ab dem Alter von ... Ab diesem Alter zahlen Kunden mehr als den Grundbeitrag für die Versicherung.
Höherer Beitrag. Diesen Beitrag zahlen Versicherte ab Erreichen einer Altersgrenze oder Familien, wenn eine Person diese Grenze erreicht (siehe „Kunden zahlen mehr …“). Steht hier ein +, zahlt die Familie für jede Person, die diese Altersgrenze erreicht hat, den hier angegebenen Beitrag zusätzlich zum Grundbeitrag.
Höchstalter bei Eintritt. Personen über dieser Altersgrenze können sich nicht in diesem Tarif versichern.
Ombudsmann. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Versicherte kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV-Verband sein (pkv-ombudsmann.de).
Onlineabschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungskunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.
Bedingungslose Mitversicherung von Erwachsenen. Im Familientarif ist die Mitversicherung eines zweiten Erwachsenen nicht davon abhängig, ob dieser einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten hat oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm steht (wie etwa Ehe-, Lebenspartner, Lebensgefährte).
Bedingungslose Mitversicherung von Kindern. Im Familientarif ist die Mitversicherung von Kindern nicht davon abhängig, ob diese einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten haben oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm stehen (wie etwa eigene Kinder, Pflege-/Adoptiv-/Stief- beziehungsweise unterhaltsberechtigte Kinder).
Modellkunden
Modellbeitrag Seniorin, 70 Jahre. Angegeben ist der Beitrag für eine einzelne Person im Alter von 70 Jahren.
Modellbeitrag junges Paar ohne Kinder, beide 25 Jahre. Angegeben ist hier bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Modellbeitrag Seniorenpaar, beide 70 Jahre. Angegeben ist hier bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
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- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@LunarIX: Vielen Dank für den Hinweis. Der Stand der untersuchten Tarife ist der 01.02.2022. Änderungen in den Bedingungen können wir erst bei einer erneuten Untersuchung berücksichtigen. Die Tarife werden zwei Mal jährlich aktualisiert. Möglicherweise hat sich auch gar nichts geändert und die AVB haben „nur“ eine neue Nummer und einen neuen Stand bekommen. Bei der nächsten Untersuchung ist dann wieder das jeweils aktuelle Produkt dabei.
Hallo Test Team,
die AVB der DKV: ReiseMed Tarif RD Familienversicherung wurde geändert, zu sehen an der von euch getesteten Druckstücknummer 50071879 B 546 (1.22) und der aktuellen 50071879 B 546 (4.22).
Könnt ihr die aktuelle AVB denn in die Bewertung einfließen lassen?
Nun bin ich mir unsicher was sich zu der von euch testeten AVB geändert hat :/
Herzliche Grüße
Lukas
@tobias-air: Die Frage für unsere Bewertung lautete: Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
Bei der LVM heißt es: "Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts." Da in den Versicherungsbedingungen nicht näher bestimmt ist, wer zu welchen Bedingungen über den Zielort des Rücktransportes entscheidet und damit das genannte Kriterium nicht vollständig erfüllt ist, gab es hier Punktabzug
Hallo Test Team,
Eine Frage zu der Beurteilung " Rücktransport in geeignetes Krankenhaus in Deutschland".
Der DKV Tarif bekommt hier einen grünen Haken. Der LVM Tarif bekommt ein Graues Kästchen (weil eingeschränkte Leistung).
Was führt zu der Abstufung bei der LVM?
In den Versicherungsleistungen finde ich als Laie nicht den Unterschied. Zwar anders formuliert aber für mich das gleiche Ergebnis. Können Sie mir hier helfen was bei Ihrer Bewertung bei der LVM zu der Einschränkung führt?
LVM:
Wir erstatten die Aufwendungen für
Ihren Krankenrücktransport, wenn
• er medizinisch sinnvoll ist oder
• Ihre medizinisch notwendige statio-
näre Heilbehandlung voraussichtlich
länger als 2 Wochen dauern würde
oder
• [...]
Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
DKV:
Wir erstatten auch folgende Aufwendungen für
· den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Der Rücktransport erfolgt an den unmittelbar vor Antrit
@dermosi: Wenn Sie sicher gehen wollen, dass die DKV Ihnen die aktuellen Bedingungen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie, den Anbieter zu kontaktieren. Verbraucher:innen können nicht davon ausgehen, dass ihre Versicherer ihnen automatisch die besten Bedingungen gewähren.