Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Auslandskrankenversicherungen im Test
Wir prüften weltweit geltende Jahresverträge von Auslandskrankenversicherungen für Familien und Einzelpersonen anhand ihrer Versicherungsbedingungen. Versichert sind beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr. Wir untersuchten nur Tarife, die Interessierte ohne vorherige Gesundheitsprüfung direkt bei Versicherern und nicht nur kombiniert mit anderen Reiseversicherungen wie etwa Reiserücktrittsversicherungen abschließen können.
Allgemeine Bedingungen (20 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Beträgt die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
- Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
- Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend wie schulmedizinische Methoden bewährt haben? Übernimmt er die Kosten für die Behandlung durch alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die Behandlung länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
- Zahlt der Versicherer über die versicherte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, die der Versicherte nicht zu vertreten hat?
Medizinische Leistungen (35 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung? Sind nur diejenigen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose schon bei Reiseantritt feststanden? Dieser Ausschluss sollte zudem nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalls antreten muss.
- Ist eine Behandlung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrücklich mitversichert?
- Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behandlung einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
- Ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen eingeschlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psychoanalyse und -therapie?
- Sind Sportverletzungen versichert (außer bei Berufssportlern)?
- Wird neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Und auch nicht nur nach Unfällen?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage, übernommen?
- Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet und nicht nur „unaufschiebbare“ Behandlungen oder Operationen?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland ohne Zusatzbeitrag übernimmt?
Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung, Bestattung (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
- Sieht es der Versicherer nicht als Obliegenheitsverletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rücktransports ohne einen Abzug vor?
- Übernimmt er außerdem Kosten für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
- Werden Rooming-in-Kosten und Kosten für Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahre erstattet?
- Werden Rückreisekosten für Kinder erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligte?
- Verzichtet der Versicherer auf starre Fristen, um das Land zu verlassen, wenn im Reiseland überraschend Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationsinhalte enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeitsindex“.
- Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Versicherungsabschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
- Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinausgehenden Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
- Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen?
- Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig? Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertung setzen wir ein: Lautet eines der Urteile „Allgemeine Bedingungen“, „Medizinische Leistungen“, „Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung und Bestattung“ oder „Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie“ mangelhaft, werten wir das Finanztest-Qualitätsurteil um eine Note ab.
Weitere Tarifmerkmale
Grundbeitrag. Der ausgewiesene Beitrag gilt für Neuverträge von zumeist jüngeren Kunden, die ein bestimmtes Alter (oft 65 oder 70 Jahre) noch nicht erreicht haben.
Kunden zahlen mehr ab dem Alter von ... Ab diesem Alter zahlen Kunden mehr als den Grundbeitrag für die Versicherung.
Höherer Beitrag. Diesen Beitrag zahlen Versicherte ab Erreichen einer Altersgrenze oder Familien, wenn eine Person diese Grenze erreicht (siehe „Kunden zahlen mehr …“). Steht hier ein +, zahlt die Familie für jede Person, die diese Altersgrenze erreicht hat, den hier angegebenen Beitrag zusätzlich zum Grundbeitrag.
Höchstalter bei Eintritt. Personen über dieser Altersgrenze können sich nicht in diesem Tarif versichern.
Ombudsmann. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Versicherte kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV-Verband sein (pkv-ombudsmann.de).
Onlineabschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungskunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.
Bedingungslose Mitversicherung von Erwachsenen. Im Familientarif ist die Mitversicherung eines zweiten Erwachsenen nicht davon abhängig, ob dieser einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten hat oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm steht (wie etwa Ehe-, Lebenspartner, Lebensgefährte).
Bedingungslose Mitversicherung von Kindern. Im Familientarif ist die Mitversicherung von Kindern nicht davon abhängig, ob diese einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten haben oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm stehen (wie etwa eigene Kinder, Pflege-/Adoptiv-/Stief- beziehungsweise unterhaltsberechtigte Kinder).
Modellkunden
Modellbeitrag Seniorin, 70 Jahre. Angegeben ist der Beitrag für eine einzelne Person im Alter von 70 Jahren.
Modellbeitrag junges Paar ohne Kinder, beide 25 Jahre. Angegeben ist hier bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Modellbeitrag Seniorenpaar, beide 70 Jahre. Angegeben ist hier bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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Die Auslandskrankenversicherung Debeka hat sich jetzt überraschend gemeldet und nachdem meine Frau der Debeka Auszüge aus dem Beihilfeverordnungstext und den Nachweis über die mittlerweile erfolgte Zahlung eines Teilbetrages durch die private Krankenkasse Universa zugesandt hat, teilte die Debeka mit, dass es Kommunikationsmissverständnisse gegeben hätte und die Debeka jetzt die ausstehenden Kosten (bis auf Kosten für Währungsumrechnungen und Auslandsüberweisungskosten) zahlen würde und hat auch bereits gezahlt.
Es ist sicher ein glücklicher Zufall, dass eine Redakteurin von Stiftung Warentest zu Recherchezwecken mit der Debeka Kontakt aufgenommen hatte und die Debeka ihr Verhalten geändert hat. In einem Schreiben der Debeka dazu steht: "Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt und Rückzahlung etwaiger Leistungen anderer Kostenträger. Bitte senden Sie uns dazu...den Ablehnungsbescheid der Beihilfe".
(2) Auch geht aus § 10 Beihilfeverordnung zwar hervor, (bei einer abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung) "der Beihilfeberechtigte ist unabhängig von einer Beihilfengewährung nach Satz 1 verpflichtet, im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen; § 3 Absatz 4 Satz 1 gilt sinngemäß", aber es steht nicht darin, dass dies vorrangig erfolgen muss.
Die Beihilfeverordnung ist durch die Verpflichtung der Beamten, bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung diese in Anspruch nehmen zu müssen zum Nachteil der Beamten. Die Beihilfe müsste nach unserer Meinung auch bei Abschluss einer Auslandkrankenversicherung so zahlen wie ohne Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, und nur was an Kosten darüber hinaus geht, sollte die Auslandkrankenversicherung zahlen. In diesem Sinne müsste die Beihilfeverordnung NRW geändert werden, damit Konflikte nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden, wie bei meiner Frau geschehen.
Ich hatte im Mai 2023 über das Auslandspersonenunfalldesaster meiner Frau nach einem Unfall in der Schweiz berichtet.
Bisher hat die Beihilfe NRW es weiterhin - mit Hinweis auf eine Regelung der Beihilfeverordnung NRW- ablehnt, einen Bescheid zu erteilen, bevor die Auslandskrankenversicherung gezahlt hat und deren Zahlung der Beihilfe vorliegt. Nach meiner Meinung wird die Beihilfe NRW damit ihrer Fürsorgepflicht für ihre Beamtin nicht gerecht. Hätte meine Frau keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, wäre die Beihilfe verpflichtet gewesen, 70 % der Behandlungskosten zu zahlen, wie sie in einem deutschen Krankenhaus (z.B. in ca. 70 km Entfernung zum Unfallort in der Schweiz) angefallen wären.
(2)
@master19: Laut AVB beschränkt der Münchener Verein seine Leistung in diesem Punkt auf den Fall, dass nach dem Transport eine stationäre Behandlung erfolgt.
Der betroffene Patient weiß allerdings in der Regel noch nicht, ob er tatsächlich stationär aufgenommen wird, wenn er sich zu einem Krankenhaus transportieren lässt.
Das stellt sich meist erst vor Ort heraus. Möglicherweise reicht auch eine ambulante Behandlung bzw. der Patient benötigt z.B. einen Transport zu einem (Not)arzt, der keine stationäre Aufnahme veranlasst. Daher gab es hier Punktabzug bei der Bewertung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihre Empfehlung hin haben wir eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Leider ist der Fall des Falles eingetreten und meine Ehefrau hat einen Schlaganfall in der Türkei erlitten. Trotz einer Schweigepflichtentbindungserklärung würde die Allianz und ihre Generalvertretung in der Türkein keine Auskunft von den türkischen Krankenhäuser erhalten. Wir als Angehörige sind damit beschäftigt die ganze Zeit Befunde, Arztberichte der Allianz zu übermitteln und zu hoffen, dass der Krankenrücktransport durch die Allianz organisiert und übernommen wird. Nach zwei Operationen (Notfall 2 Aneurysmas) wurde ein weiterer Aneurysma entdeckt, dieser soll am 2.9.2023 entfernt werden. Jetzt sollen wir der Allianz beweisen, warum dieser 3. Aneurysma bei der zweiten Operation entdeckt wurde. Wie oben beschrieben, würden sie keine Informationen vom Krankenhaus erhalten. Was meine Frage wäre, wieso bietet die Allianz eine Auslandskrankenversicherung in der Türkei an?