Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Auslandskrankenversicherungen im Test
Wir prüften weltweit geltende Jahresverträge von Auslandskrankenversicherungen für Familien und Einzelpersonen anhand ihrer Versicherungsbedingungen. Versichert sind beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr. Wir untersuchten nur Tarife, die Interessierte ohne vorherige Gesundheitsprüfung direkt bei Versicherern und nicht nur kombiniert mit anderen Reiseversicherungen wie etwa Reiserücktrittsversicherungen abschließen können.
Allgemeine Bedingungen (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Beträgt die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
- Darf die Reise mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen, dauern?
- Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend wie schulmedizinische Methoden bewährt haben? Übernimmt er die Kosten für die Behandlung durch alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn die Behandlung länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
Medizinische Leistungen (35 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Vorerkrankungen: Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen wie „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung? Sind nur diejenigen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose schon bei Reiseantritt feststanden? Dieser Ausschluss sollte zudem nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalls antreten muss.
- Ist eine Behandlung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrücklich mitversichert?
- Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behandlung einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen, oder für Folgen von Organspenden generell auszuschließen?
- Ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen eingeschlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psychoanalyse und -therapie?
- Sind Sportverletzungen versichert (außer bei Berufssportlern)?
- Wird neben schmerzstillender Zahnbehandlung auch provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Und auch nicht nur nach Unfällen?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage, übernommen?
- Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet und nicht nur „unaufschiebbare“ Behandlungen oder Operationen?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, dass der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland ohne Zusatzbeitrag übernimmt?
Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung, Bestattung (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
- Sieht es der Versicherer nicht als Obliegenheitsverletzung an, wenn sich der Versicherte trotz seiner Weisung nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Sieht der Versicherer die Erstattung der Kosten des Rücktransports ohne einen Abzug vor?
- Übernimmt er außerdem Kosten für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
- Werden Rooming-in-Kosten und Kosten für Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahre erstattet?
- Werden Rückreisekosten für Kinder erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie (5 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligte?
- Verzichtet der Versicherer auf starre Fristen, um das Land zu verlassen, wenn im Reiseland überraschend Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze ohne Verschachtelung verwendet, die nicht zu viele Informationsinhalte enthalten? Bewertet wurde unter anderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeitsindex“.
- Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Versicherungsabschluss notwendigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
- Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinausgehenden Bestimmungen für andere Produkte, die gar nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
- Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen?
- Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig? Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertung setzen wir ein: Lautet eines der Urteile „Allgemeine Bedingungen“, „Medizinische Leistungen“, „Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung und Bestattung“ oder „Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie“ mangelhaft, werten wir das Finanztest-Qualitätsurteil um eine Note ab.
Weitere Tarifmerkmale
Grundbeitrag. Der ausgewiesene Beitrag gilt für Neuverträge von zumeist jüngeren Kunden, die ein bestimmtes Alter (oft 65 oder 70 Jahre) noch nicht erreicht haben.
Kunden zahlen mehr ab dem Alter von ... Ab diesem Alter zahlen Kunden mehr als den Grundbeitrag für die Versicherung.
Höherer Beitrag. Diesen Beitrag zahlen Versicherte ab Erreichen einer Altersgrenze oder Familien, wenn eine Person diese Grenze erreicht (siehe „Kunden zahlen mehr …“). Steht hier ein +, zahlt die Familie für jede Person, die diese Altersgrenze erreicht hat, den hier angegebenen Beitrag zusätzlich zum Grundbeitrag.
Höchstalter bei Eintritt. Personen über dieser Altersgrenze können sich nicht in diesem Tarif versichern.
Ombudsmann. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Versicherte kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV-Verband sein (pkv-ombudsmann.de).
Onlineabschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungskunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.
Bedingungslose Mitversicherung von Erwachsenen. Im Familientarif ist die Mitversicherung eines zweiten Erwachsenen nicht davon abhängig, ob dieser einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten hat oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm steht (wie etwa Ehe-, Lebenspartner, Lebensgefährte).
Bedingungslose Mitversicherung von Kindern. Im Familientarif ist die Mitversicherung von Kindern nicht davon abhängig, ob diese einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Versicherten haben oder in einem bestimmten Verhältnis zu ihm stehen (wie etwa eigene Kinder, Pflege-/Adoptiv-/Stief- beziehungsweise unterhaltsberechtigte Kinder).
Modellkunden
Modellbeitrag Seniorin, 70 Jahre. Angegeben ist der Beitrag für eine einzelne Person im Alter von 70 Jahren.
Modellbeitrag junges Paar ohne Kinder, beide 25 Jahre. Angegeben ist hier bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Modellbeitrag Seniorenpaar, beide 70 Jahre. Angegeben ist hier bei Verträgen für Einzelpersonen die Summe aus zwei Einzelverträgen, bei Familienverträgen der Beitrag für eine Familie.
Testergebnisse für 97 Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen
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- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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- Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Tester421: Wann wir einen neuen Test veröffentlichen können, steht noch nicht fest. Sie können sich auf www.test.de/newsletter/ für unsere Newsletter anmelden.
@Stiftung_Warentest:
Vielen Dank für die Antwort :)
Gibt es denn schon ein (ungefähres) Datum, wann ein neuer Test dazu veröffentlicht wird? Und kann man sich dafür auf eine Art Benachrichtigungs-Newsletter setzen lassen?
@Tester421: Die Ergebnisse sind nicht mehr für alle Tarife aktuell, der Stichtag der Untersuchung war der 1.2.2020. Zu diesem Zeitpunkt gab es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten der beiden Anbieter.
Bei TravelSecure/Würzburger waren die Unterschiede besonders groß:
Die Bedingungen der TravelSecure Young-Tarife wiesen im Unterschied zum Auslandsreisekrankenversicherung 365-Tarif beispielsweise zahlreiche Ausschlüsse auf, hier ein paar Beispiele
- So waren unter anderem Erkrankungen, die 12 Monate vor der Reise behandelt wurden, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen (Geistes- und Gemütskrankheiten) war grundsätzlich ausgeschlossen.
- Einzelne Erkrankungen wie HIV-Infektionen und deren Folgen sowie Behandlungen wegen Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane waren ausgeschlossen.
- Erstattungen für Hilfsmittel gab es nur nach Unfall und auch in begrenzter Höhe.
- Es gab einen generellen Ausschluss für durch innere Unruhen oder Kriege entstandene Erkrankungen oder Unfälle, unabhängig von einer vorherigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Bei HanseMerkur gab es zum Stichtag unserer Untersuchung (1.2.2020) den von Ihnen aufgeführten Tarif RKL noch nicht. Die Unterschiede zwischen den Tarifen Young Travel (YT-Out) und dem besser bewerteten Tarif Reise-Krankenversicherung waren nicht ganz so groß, dennoch gab es sie zum genannten Stichtag, zum Beispiel:
- Ausschluss für Folgen von Organspenden sowie Ausschluss Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane.
- Provisorischen Zahnersatz gab es nur nach Unfall und nur in begrenzter Höhe.
- Es gab eine einschränkende Bedingung, die vorsah, dass nur "unaufschiebbare" stationäre Behandlungen und Operationen versichert sind.
- Es gab einen generellen Ausschluss für Schäden durch Kernenergie.
Ob es diese Unterschiede nach wie vor gibt, wird eine neue Untersuchung der aktuelleren Tarife zeigen.
Zusatz zu meinem Kommentar von gerade eben:
TravelSecure:
(AVB-AR-365/02-2023) vs. (AVB TS Young 02/2023)
HanseMerkur:
VB-KV 2022 (B-RKL-D) Profi vs. VB-KV 2022 (B-YT-Out-D) Profi
Hallo.
Die Tabelle gibt eine gute Übersicht, jedoch kann ich einige Ihrer Bewertungen nicht nachvollziehen:
Bsp.1: Die Versicherungsbedingungen des Young-Tarif bei TravelSecure (Würzburger) sind wesentlich eindeutiger geschrieben und enthalten deutlich weniger Ausschlüsse als der normale ARKV 365-Tarif. Dem entgegengesetzt ist der Young-Tarif massiv schlechter bewertet als der normale Tarif.
Bsp.2: Der YT-Out Tarif der HanseMerkur und der normale ARKV 365-Tarif der HanseMerkur unterscheiden sich in den Versicherungsbedingungen bis auf winzige Details überhaupt nicht (Bsp. Länge des Heimaturlaubs), die Leistungsübersichten der beiden Tarife sind sogar identisch. Aber auch hier ist der Young-Tarif schlechter bewertet (auch wenn nicht ganz so massiv wie bei TravelSecure).
Können Sie Ihre Ergebnisse hierzu erklären? Eventuell haben sich auch die Versicherungsbedingungen seit ihrem Test geändert, aber gerade bei TravelSecure müssten die Ergebnisse eigentlich eher umgekehrt sein.