Bis zum 20. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Pille. Privat Versicherte sollten bei ihrer Kasse nachfragen. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt wie Studenten, Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose, kann nach dem Bundessozialhilfegesetz einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel stellen (meist im Sozial- oder Gesundheitsamt).
-
- Pille, Spirale, Spritze, Vaginalring und mehr – die Auswahl an Verhütungsmethoden ist groß. Alles Wissenswerte über die jeweiligen Unterschiede, Vor- und Nachteile.
-
- Gesetzlich Versicherte können viele Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel für Hautkrebs nutzen. Darmkrebsvorsorge können Kassenpatientinnen jetzt schon ab 50 Jahre machen.
-
- Die Zahl der Darmkrebsfälle ist rückläufig, auch dank Vorsorge. Neu: Frauen können nun wie Männer bereits ab 50 Jahren zum Screening. Wir informieren zu Möglichkeiten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.