Einkommens­steuer Steuer­progression – einfach erklärt

Datum:
  • Text: Anja Harden­berg, Isabell Pohlmann
Einkommens­steuer - Steuer­progression – einfach erklärt

Steuer­progression. Nicht jeder verdiente Euro wird gleich besteuert – das macht das Steuer­system kompliziert. © picture alliance / Westend61 / Erwin Wodicka

Spitzen­steu­ersatz, Reichen­steuer, Durch­schnitts­steu­ersatz, Steuer­progression – wer zahlt wie viel? Sie verstehen nur Bahnhof? Wir verschaffen Ihnen den Durch­blick.

Das sollten Sie wissen

  • Wer wenig verdient, zahlt nied­rigere Steuern. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wer richtig viel verdient, zahlt einen noch höheren Anteil.
  • Bis zum Grund­frei­betrag – auch einkommens­steuerliches Existenz­minimum genannt – muss niemand Steuern zahlen. 2025 beträgt dieser Frei­betrag 12 096 Euro für Ledige, 24 192 Euro für Verheiratete.
  • Die Besteuerung verläuft schritt­weise: Für verschiedene Teile Ihres Einkommens wird jeweils eine eigene Einkommens­steuer berechnet. Insgesamt gibt es fünf Tarifzonen.
  • Als Voraus­zahlung auf die fällige Einkommens­steuer wird Arbeitnehmenden vom Brutto­verdienst Lohn­steuer abge­zogen. Die Höhe ergibt sich je nach Lohn­steuerklasse. Mehr dazu lesen Sie in unserem Special zur Lohnabrechnung.

Tipp: Ihre persönliche Steuerlast können Sie mit unserem Steuersparrechner ermitteln. Wichtige Tipps und Ausfüll­hilfen, um das vergangene Steuer­jahr beim Finanz­amt abzu­rechnen, finden Sie in unserem „Finanztest Spezial Steuern 2025“, erhältlich in unserem Online-Shop. Steuern sparen können Sie mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen.

Wer mehr verdient, zahlt auch mehr

Einkommens­steuer - Steuer­progression – einfach erklärt

Der Grund­gedanke ist einfach: Jeder soll zum Gemeinwesen so viel beitragen, wie er kann. Wer mehr verdient, muss deshalb mehr abgeben. Das Einkommen wird aber nicht als Ganzes versteuert. Statt­dessen staffelt das Finanz­amt das Einkommen. Für die verschiedenen Teile des Einkommens setzt es einen anderen Steu­ersatz an. Die so einzeln ermittelten Steuer­beträge ergeben summiert Ihre konkrete Steuerlast. Die Summe, die Sie zahlen müssen, wächst kontinuierlich (siehe Grafik).

Einkommens­steuer - Steuer­progression – einfach erklärt

© Stiftung Warentest

So rechnet das Finanz­amt

Von Ihrem Jahres­brutto zieht das Amt zum Beispiel Frei­beträge, Verluste und absetz­bare Ausgaben ab. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen. Davon sind 2025 die ersten 12 096 Euro steuerfrei (Tarifzone 1). Dieser Grund­frei­betrag gilt für alle – auch für Millionäre. Er wird jähr­lich angepasst. Den Wert für 2025 haben Bundes­tag und Bundes­rat nach dem Bruch der Ampel-Koalition erst kurz vor Weih­nachten 2024 verabschiedet.

Über 12 096 Euro zahlen Sie in der darauf­folgenden Tarifzone 2 bis 17 443 Euro den Einstiegs­steu­ersatz. Er liegt zwischen 14 Prozent bis 24 Prozent und steigt mit dem Einkommen in kleinen Schritten an.

In der nächsten Tarifzone 3 bis 68 480 Euro wächst der Steu­ersatz von 24 auf bis zu 42 Prozent an. Er steigt aber nicht unendlich.

Ab 68 481 Euro zu versteuerndem Einkommen befinden Sie sich in Tarifzone 4. Hier gilt der Spitzen­steu­ersatz von 42 Prozent. Höher ist mit 45 Prozent ab 277 826 Euro nur noch die Reichen­steuer.

Wichtige Begriffe

Durch­schnitts­steu­ersatz. Das ist Ihr persönlicher Steu­ersatz. Er zeigt an, wie viel Prozent Ihres Jahres­einkommens Sie ans Finanz­amt abtreten müssen. Um ihn zu berechnen, nehmen Sie die von Ihnen gezahlte Einkommens­steuer mal Hundert und teilen das Ergebnis durch Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Spitzen­steu­ersatz. Besserverdiener zahlen derzeit 42 Prozent für den Teil ihres Einkommens, der im Jahr 2025 über 68 480 Euro liegt.

Grenz­steu­ersatz. Das ist Ihr individueller Spitzen­steu­ersatz. Der Grenz­steu­ersatz gibt an, zu wie viel Prozent der letzte Euro Ihres zu versteuernden Einkommens belastet wird. Mit diesem Satz wird zum Beispiel eine Lohn­erhöhung besteuert.

Spitzen­steu­ersatz nicht für alles

Für die Tarifzone, in die Ihr Einkommen fällt, gibt es eine eigene Rechenformel, die den Anstieg des Steu­ersatzes berück­sichtigt. Selbst wenn Ihr Einkommen zum Beispiel Tarifzone 3 über­schreitet, zahlen Sie also nicht auf alles den Spitzen­steu­ersatz von 42 Prozent. Liegt Ihr Einkommen etwa bei 72 000 Euro, beträgt Ihre durch­schnitt­liche Belastung nur knapp 27 Prozent. Das ist Ihr persönlicher Steu­ersatz oder auch Durch­schnitts­steu­ersatz (siehe Wichtige Begriffe oben).

Wo die Steuer­progression eine Rolle spielt

Die Steuer­progression kommt unter anderem auch bei der Berechnung von Lohn­ersatz­leistungen zum Tragen. Mehr dazu lesen Sie zum Beispiel in unseren Specials zu den Themen Elterngeld und Kurzarbeitergeld.

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3 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Loveandpeace am 23.02.2024 um 06:30 Uhr
    Jup !

    Dann nicht noch die Mwst vergessen .Die nach ausgezahltem Nettolohn nochmals in die Tasche greift. Oder nach Rentenbeginn ..wenn der andere Ehepartner noch in Arbeit ist.
    Das nochmalige Versteuern von Teilen der Rente bei gemeinsamer Veranlagung.
    Ach ,da ist ja noch die Kraftstoffsteuer. Und die Kfz Steuer.

  • Frank0604 am 17.04.2022 um 12:23 Uhr
    Auch die Politik will es nicht einfacher

    Mit einem Diagramm Brutto-Netto würde auch auffallen, wie gering die Auswirkung eines linear verlaufenden Grenzsteuersatzes (in den Tarifzonen 2 und 3) gegenüber eines konstanten Grenzsteuersatzes (wie in den Tarifzonen 1, 4 und 5) auf den Brutto-Netto-Verlauf ist. Es macht den Verlauf ohne Rechtfertigung nur komplizierter und erschwert es, den eigenen Steuerbetrag nachzurechnen. Es ist damit nicht sehr bürgernah. Aus gutem Grund hat kaum ein anderes Land Tarifzonen mit einem linearen Grenzsteuersatzverlauf. Die Stiftung Warentest hätte hierzu - im Interesse der Verbraucher - gerne eine kritische Bemerkung schreiben können.

  • Frank0604 am 17.04.2022 um 11:56 Uhr
    Doch nicht so einfach erklärt

    Doch nicht so einfach erklärt
    Den Verlauf der Einkommenssteuer zu erklären anhand des Grenzsteuersatzes halte ich für wenig helfreich. So ist es kein wunder, dass etwas das im Grunde einfach ist, als kompliziert empfunden wird.
    Besser wäre es gewesen, diesen Verlauf zunächst anhand eines simplen Diagramms von Bruttoeinkommen (horizontal) versus Nettoeinkommen (vertikal) zu erklären. Das gäbe ein viel besseres Bild des tatsächlichen Verlaufs der Einkommenssteuer. Eine Verwechslung von Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz würde gar nicht aufkommen. Im zweiten Schritt könnte man dan erklären, wie der Unterschied Brutto-Netto berechnet wird.
    Gut an dem Artikel finde ich die Erklärung der Begriffe. Insgesamt wird der Artikel dem Titel "einfach erklärt" aber nicht gerecht.