Die Preise steigen, unser Vergleich der Kfz-Versicherung hilft: Er zeigt günstige Top-Tarife für Verbrenner und E-Autos. Ein Wechsel bringt oft Hunderte Euro Ersparnis.
Kfz-Versicherung im Vergleich
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Die Preise der Kfz-Versicherung sind 2025 deutlich gestiegen. Für das Jahr 2026 ist mit weiteren Prämienerhöhungen zu rechnen. Die Stiftung Warentest hat 161 Tarife verglichen. Das sind fast alle Tarife, die am Markt verfügbar sind, etwa von ADAC, Huk oder VHV. Dabei sind Internettarife und Tarife mit Werkstattbindung – für Verbrenner und E-Autos. Wir haben für jeweils drei Altersgruppen ermittelt, wie viel Autohaftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung kosten.
Wenn Sie Ihren Wagen neu versichern wollen und können, sollten Sie unbedingt Preise vergleichen, um den für Sie besten und günstigsten Schutz zu finden. Es lohnt sich. Das gilt sogar, wenn Sie erst kürzlich den Anbieter gewechselt haben. guten und günstigen Versicherungsschutz. Den finden Sie bei der Stiftung Warentest.
Warum sich der Kfz-Versicherungs-Vergleich für Sie lohnt
Testergebnisse
Wir zeigen die Leistungen von 161 Tarifen der Kfz-Versicherung und das Preisniveau anhand verschiedener Modellkunden. Alle wichtigen Anbieter von Allianz über Europa, Huk-Coburg, VHV und WGV sind im Vergleich enthalten, Sie bekommen Informationen für fast alle Angebote am deutschen Markt. Sie können nach Beitragsniveau und besonderen Leistungen für Teil- und Vollkasko filtern.
Die beste Kfz-Versicherung für Sie
Zusätzlich bieten wir Ihnen einen individuellen Tarifvergleich. Machen Sie Vorgaben zu Ihren persönliche Leistungsvorstellungen und Ihrem privaten Fahrzeug – ob Verbrenner oder Elektroauto! Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen günstige geeignete Angebote für Kfz-Versicherungen auf stets aktuellem Stand. So können auch Fahranfänger und Senioren schnell eine günstige Kfz-Versicherung für sich ermitteln.
Riesige Preisunterschiede
Die Preisunterschiede zwischen den Kfz-Versicherungen sind zum Teil sehr groß. Wer aktuell bei einem sehr teuren Anbieter versichert ist, kann durch einen Wechsel teilweise mehr als 1 000 Euro pro Jahr sparen. Wer seine Autoversicherung trotzdem nicht wechseln will, bekommt nach Freischalten der Testergebnisse viele Tipps, wie er seine bestehende Versicherung optimiert und günstiger macht.
Wie die Schadenregulierung klappt
Schäden am eigenen Fahrzeug trägt die Kaskoversicherung. Wir haben 2 000 Kaskokunden, die einen Schaden hatten, gefragt, wie zufrieden sie mit der Regulierung waren. Die Ergebnisse zeigen große Unterschiede zwischen den Versicherern.
Heftartikel als PDF
Nach dem Freischalten erhalten Sie den Heftartikel aus Stiftung Warentest Finanzen 11/25 zum Download.
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Auswahl der Autoversicherung nach Preis oder Leistung
Wollen Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, können Sie bei der Auswahl vor allem nach dem Preis gehen. Alle Haftpflichtangebote bieten im Wesentlichen den gleichen Schutz.
Bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind die Leistungsunterschiede enorm. Die Stiftung Warentest bietet zwei Wege zum günstigen Tarif: über unsere Vergleichstabelle und über unseren individuellen Kfz-Tarifvergleich (nach Freischaltung verfügbar), der auf der Basis Ihrer Angaben den individuellen Beitrag errechnet. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision und behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten keine Werbemails von Versicherern.
Sie können Ihre Kfz-Versicherung immer zum Jahresende ordentlich kündigen, Kündigungsfrist: ein Monat. Außerdem dürfen Sie bei Beitragserhöhung oder Fahrzeugwechsel kündigen.
Günstige Kfz-Versicherung für Sie
Manche Vergleichsportale zeigen nur ausgewählte Angebote – unser individueller Kfz-Tarifvergleich ermittelt nach Ihren Vorgaben eine günstige Kfz-Versicherung aus dem Angebot fast aller am Markt verfügbaren Tarife – für Kundinnen und Kunden der Stiftung Warentest. So können Sie sehen, wie viel Einsparpotenzial ein Tarifwechsel in Ihrem Fall hat.
Kfz-Versicherungsvergleich: Diese Leistungen sind wichtig
Bei der Suche nach einer passenden Autoversicherung sind einige Leistungen besonders wichtig. Die Stiftung Warentest zeigt, worauf die Autobesitzer bei der Auswahl eines Tarifs auf jeden Fall achten sollten.
100 Millionen Euro Deckungssumme
Durch einen schweren Autounfall können Millionenschäden entstehen. Der Haftpflichtschutz muss deshalb weitreichend sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt für die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro als Maximaldeckung pro geschädigter Person.
Gleichzeitig ist es sinnvoll, in der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, weil das erheblich Beitrag spart.
Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist für Halter eines Autos gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht der Fahrer einen Unfallschaden, übernimmt die Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners. Für Unfallschäden am eigenen Auto zahlt sie bei selbst verschuldete Unfällen allerdings nicht. Das tut die Vollkaskoversicherung.
Vollkaskoversicherung. Für Neuwagen und hochwertige Gebrauchtwagen empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkasko-Police. Sie übernimmt Schäden am eigenen Auto, die durch eigene Fahrfehler entstanden sind. Außerdem enthält sie alle Teilkaskoleistungen und deckt Schäden durch Vandalismus ab.
Teilkaskoversicherung. Auch die Teilkaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Ereignisse wie Brand, Hagel oder einen Zusammenstoß mit Wildtieren entstehen. Versichert ist das eigene Auto auch gegen Diebstahl. Die Entscheidung für oder gegen einen Teilkaskoschutz hängt zum Beispiel vom Alter des Autos ab. Wer ein noch recht junges, wertvolles Auto fährt, das bei Dieben beliebt ist, für den ist der in der Teilkasko enthaltene Diebstahlschutz oft sinnvoll.
Kommt es zu einem Schaden an Ihrem Auto, weil Sie beim Fahren nicht vorsichtig genug waren, kann Ihre Vollkaskoversicherung die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, in Extremfällen sogar runter bis auf 0 Euro. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn Sie beim Linksabbiegen unachtsam sind und mit einem geradeaus fahrenden Auto der Gegenfahrbahn zusammenstoßen.
Gute Vollkaskotarife heben sich von der Konkurrenz ab und verzichten bei solchen Unfällen auf eine Zahlungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit.
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Für Neuwagenbesitzer ist es ärgerlich, wenn sie kurz nach dem Autokauf ein vollkaskoversichertes Auto zu Schrott fahren und nur noch den Zeitwert ersetzt bekommen. Neuwagen verlieren sofort nach Zulassung schnell an Wert. Einige Kaskoversicherungen bieten bis zu drei Jahre nach Kauf einen Neuwertersatz an, sodass der Autofahrer den Wagen neu kaufen kann.
Wer in unserer Datenbank mit den Testergebnissen die Suche auf Kaskoangebote mit dem Stiftung-Warentest-Mindestschutz beschränkt, bekommt Tarife angeboten, die mindestens 24 Monate nach Autokauf Neuwertentschädigung beinhalten.
Schutz für Schäden am eigenen Wagen durch Tiere
Wer eine gute Autoversicherung mit Teilkaskoschutz abschließen möchte, sollte ein Angebot wählen, das Schäden am eigenen Wagen durch Tierbisse ganz allgemein abdeckt. Es gibt auch einige wenige Angebote, die nur von Mardern verursachte Bissschäden versichern. Außerdem sollten Unfälle mit allen Tieren, zumindest allen Wirbeltieren versichert sein, nicht nur Kollisionen mit Haarwild.
Rabattschutz gegen Preisanstieg nach Unfall
Vielen Autofahrern ist es wichtig, dass ihre Versicherung einen Rabattschutz enthält. Darunter versteht man einen Schutz gegen die Verteuerung der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall („Rückstufung im Schadensfall“).
Wer eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen hat, ist gegen einen Preisanstieg wegen der Rückstufung geschützt. Der aktuelle Autoversicherer berechnet den Versicherungsbeitrag also so, als sei der Unfall nicht passiert.
Der Rabattschutz kostet in der Regel einen Aufpreis. Über den individuellen Kfz-Tarifvergleich können Sie sich Angebote für Ihre Vorgaben zu Autotyp, Alter, Fahrerkreis und jährlicher Kilometerfahrleistung mit und ohne Rabattschutz ausrechnen lassen. So ermitteln Sie den Preisaufschlag für den Rabattschutz.
Versicherungsschutz fürs E-Auto
Die Reparatur eines Schadens an einem Elektroauto ist immer noch teurer als bei einem Verbrenner. Für ein wertvolles E-Auto sollten Besitzer daher eine Vollkaskoversicherung abschließen. Auch dafür finden sie über unseren individuellen Kfz-Tarifvergleich mit ihren Vorgaben leistungsstarke Angeboten. Nach dem Freischalten der Testergebnisse finden Sie auch Tipps, worauf Sie beim Abschluss einer Autoversicherung fürs E-Auto besonders achten sollten.
So haben wir getestet
Im Test. Insgesamt 161 Angebote für Kfz-Haftpflicht- und Kaskotarife von 66 Versicherern, die mindestens in Europa und den außereuropäischen EU-Gebieten leisten.
Berechnung des Beitragsniveaus
In der Haftpflicht gilt das Beitragsniveau für sechs verschiedene zehn Jahre alte Gebrauchtwagen und die maximale Deckungssumme (meist 50 oder 100 Millionen Euro). In der Teilkasko gilt das Beitragsniveau für sechs verschiedene sechs Jahre alte Gebrauchtwagen, in der Vollkasko gilt es für sechs Neuwagentypen, die im ersten Halbjahr 2024 oft verkauft wurden. Die Pfeile in den Testergebnissen online und in der Komplettübersicht als PDF zeigen, wie hoch das Beitragsniveau eines Tarifs im Vergleich zum Durchschnitt der untersuchten Tarife ist.
Modellkunden. Abgefragt haben wir die Jahresbeiträge für Modellkunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren. Unsere Modellkunden sind alleinige Fahrer des Pkw und je nach Alter in den Schadenfreiheitsklassen 2, 15 oder 35. Kein Haus, keine Garage, keine weiteren Verträge beim Versicherer, 12 000 Kilometer im Jahr. Wohnort: ein Postleitzahlenbezirk mit mittlerer Regionalklasse.
Selbstbehalt. Teilkasko 150 Euro, Vollkasko 300 Euro. Die Vollkasko umfasst Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt.
Mindestschutz von Stiftung Warentest empfohlen
Von uns empfohlene Mindestleistungen:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Deckungssumme 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximaldeckung pro geschädigter Person.
Erweiterte Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police).
Kaskoversicherung
Teilkasko: Tierbisse an Leitungen, Schläuchen, Kabeln; Folgeschäden mindestens bis 5 000 Euro. Kollisionen versichert mit „Tieren aller Art“ oder „allen Wirbeltieren“.
Vollkasko: Neupreiserstattung mindestens 24 Monate, Schadenrückkauf und Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Erläuterungen zu den Produktmerkmalen
Ein Ja‑Häkchenin den Ergebnissen bedeutet, dass der Tarif diesen Punkt erfüllt.
Maximale Deckung. Dieser Tarif bietet mehr als die gesetzliche Mindestdeckung, nämlich pauschal 50 oder 100 Millionen Euro. Die Deckung pro geschädigter Person ist aber auch dann auf kleinere Beträge begrenzt.
Deckung pro Person. Hier ist angegeben, welche Höchstgrenzen pro geschädigter Person gelten. Die gesetzliche Maximaldeckung bei Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Höhere Summen sind sinnvoll.
Mallorcapolice. Für Mietwagen im Ausland gelten die für das eigene Auto in Deutschland vereinbarten Deckungssummen (falls die Deckung durch den Mietwagenanbieter bei einem Unfall nicht ausreicht), aber nur in der Kfz-Haftpflicht, nicht in der Kasko. Das gilt in der Regel nur in Europa, nicht zum Beispiel in den USA oder in Asien. Hier ist ein Zusatzschutz ratsam.
Ja‑Häkchen = Hier gilt die volle, im Haftpflichtvertrag vereinbarte Deckung.
Verpflichtende Werkstattbindung im Kaskovertrag. Diese Tarife sind oft bis zu 20 Prozent günstiger als Tarife ohne. Bei anderen Tarifen hat der Kunde oft die Option, nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer vorgegebene Werkstatt zu wählen und hat dann Vorteile wie zum Beispiel einen reduzierten Selbstbehalt.
Ja‑Häkchen = In diesem Tarif darf der Kunde Kaskoschäden in Deutschland nur in Werkstätten reparieren lassen, die der Versicherer vorgibt.
Ausgewählte Leistungen in der Kasko
(Für Elektroautos können andere Bedingungen gelten, siehe Produktmerkmale weiter unten.)
Neupreisentschädigung. Versicherer ersetzt bei Neuwagen den Neupreis in dieser Zeit ab Erstzulassung (nur an Erstbesitzer).
Kaufpreisentschädigung. Bei Gebrauchten gibt es den Kaufpreis für diesen Zeitraum ab Kaufdatum.
Tierbissschäden. In Teilkasko sind direkte Schäden versichert, Folgeschäden in der genannten Höhe.
Ja‑Häkchen = An allen Teilen.
eingeschränkt = Begrenzt auf bestimmte Teile.
Erweiterter Wildschaden. Oft zahlt die Kasko nur für Unfälle mit Haarwild wie Rehe und Wildschweine, nicht mit Federwild (Fasane) oder mit Haus- und Nutztieren.
Ja‑Häkchen = Diese Tarife umfassen alle Tiere.
eingeschränkt = Haarwild und bestimmte weitere Tiere.
Neu für Alt. Wird das Auto nach einem Kaskoschaden mit Neuteilen repariert, kann es an Wert gewinnen. Dann kürzt die Kasko die Erstattung.
Ja‑Häkchen = Kein Abzug bei Neulackierung.
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Baut der Kunde grob fahrlässig einen Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen.
Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt voll, es sei denn bei Alkohol, Drogen, Diebstahl.
eingeschränkt = Weitere Ausnahmen, zum Beispiel Handy am Steuer, Raserei.
Schadenrückkauf. In Vollkasko kann der Kunde den Schaden selbst bezahlen und eine Hochstufung vermeiden.
Rabattschutz. Damit kommt der Kunde nach einem verschuldeten Unfall nicht in eine teurere Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Versichererwechsel muss diese „Sondereinstufung“ nicht akzeptiert werden.
Ja‑Häkchen = Inklusive.
optional = Gegen Mehrbeitrag.
Auslandsschadenschutz. Anbieter kümmert sich um Regulierung nach unverschuldetem Unfall im Ausland.
Ja‑Häkchen = Inklusive.
optional = Gegen Mehrbeitrag.
Fahrerunfallschutz. Verursacht der Fahrer einen Unfall, ist sein Schaden versichert, etwa bei Verletzungen.
Ja‑Häkchen = Inklusive.
optional = Gegen Mehrbeitrag.
Besondere Leistungen für E-Autos
Die meisten Tarife gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Plug-Ins).
Neupreiserstattung Akku: Je nach Tarif wird unter bestimmten Voraussetzungen (etwa: neues Fahrzeug, Erstbesitz) eine Zeit lang der Neupreis des Akkus gezahlt. Anschließend werden in der Regel Abzüge vom Neupreis pro Betriebsjahr (Abzug Neu für Alt) vorgenommen. In anderen Tarifen wird nicht explizit der Neupreis gezahlt, sondern im Schadensfall werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gezahlt und für den genannten Zeitraum auf den Abzug „Neu für alt“ verzichtet. Es kann sein, dass die Gesamthöhe der Erstattung limitiert ist.
Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurzschluss: Diese sind in der Teilkasko versichert. Eine Schadenregulierung durch den Versicherer zieht keine Rückstufung des Vertrages nach sich. Manche – speziell für E-Autos erhöhten – Teilkaskoleistungen gibt es nur bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Diebstahlschutz für Ladekabel, mobiles Ladegerät, Schadenersatz für Wallbox. Diese Leistungen – sofern aufgeführt – sind in der genannten Höhe versichert. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die genannten Gegenstände unter Verschluss verwahrt sind.
Allgefahrendeckung in Vollkasko: In der Regel keine feste Betragsgrenze, maximale Erstattung wäre dann die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bestimmte Schadenarten sind in manchen Tarifen nur im Rahmen von ‚All-Risk‘ abgesichert (z. B. Überspannungsschäden, Bedienfehler am Akku).
Weitere Leistungen: Manche Tarife bieten weitere Leistungen wie Kosten für Wassercontainer (Akku-Löschkosten).
Autoschutzbrief: Kann gegen Mehrbeitrag zusätzlich zur Autoversicherung abgeschlossen werden. Der Autoschutzbrief übernimmt die Kosten des Abschleppens zur nächsten Ladestation, wenn der Akku des Wagens versehentlich leer gefahren wurde. Ja‑Häkchen = Volle Kostenübernahme, wenn Versicherer das Abschleppen organisiert. Wenn der Kunde dies tut, Kostenübernahme nur bis zum angegebenen Maximalbetrag.
- Autofahrer brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Teil- oder Voll-Kaskoschutz ist dagegen freiwillig. Lesen Sie hier, worauf es bei einer Autoversicherung ankommt.
- Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.
- E-Scooter gehören in Großstädten zum Straßenbild. Was viele nicht wissen: Bei E-Tretrollern gelten Promillegrenzen wie beim Pkw – hier die wichtigsten Regeln.
1081 Kommentare
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jiwon13 am 26.05.2025 um 16:21 Uhr
Vorsicht beim Telematik-Tarif der HUK24
Letztes Jahr haben wir den Telematik-Tarif bei der HUK24 abgeschlossen, mit einem kleinen Sensor an der Windschutzscheibe. Laut Versicherungsbedingungen bestimmt der "Gesamtfahrwert" am Stichtag, 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, den Folgebonus. Wir sind über 3000km gefahren, und bei jeder Fahrt wurde angezeigt "Fahrt wird aufgezeichnet". Man kann sich unsere Überraschung vorstellen, als auf der Rechnung für das zweite Versicherungsjahr stand "Folge-Bonus nicht ermittelbar". Auf Rückfrage behauptet die HUK, es lägen keine Fahrtdaten vor. Und leider kann man nicht beweisen, dass vor dem Stichdatum Fahrten aufgezeichnet wurden, denn die App löscht die Fahrten nach vier Wochen! Ich kann jedem Telematik-Kunden bei der HUK nur raten: Machen Sie regelmäßig Screenshots der in der App angezeigten Fahrten und des Fahrtwertes! Nur so können Sie später beweisen, dass der Fehler bei der HUK liegt, wenn die behauptet, keine Fahrtdaten zu haben.
@carmilita1991: Sie haben die Möglichkeit, unter Punkt 3: "Alle Details zur Kfz-Versicherung" einen Ausdruck oder die Speicherung vorzunehmen. Klicken Sie auf: "Hier finden Sie die günstigsten Tarife für Ihren Bedarf". Dieser Artikel ist nicht im Heft Stiftung Warentest veröffentlicht. Unser Rat: Nutzern sie den individuellen Versicherungsvergleich unter Punkt 6, um einen passgenauen Tarif zu finden: "Kfz-Tarifvergleich für Ihr passgenaues Angebot".
Die "SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung" bedeutet in der Regel, dass der Versicherer den Selbstbehalt übernimmt, wenn die Versicherungsnehmer einen Schaden im Rahmen eines Car-Sharing oder einer Mietwagennutzung verursachen und der zugrunde liegenden Vertrag eine Eigenbeteiligung des Nutzers vorzieht.
Unter Übernahme "Havarie-Große-Risiken" wird in der Regel Folgendes verstanden: Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren Bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren gibt es Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug • untergeht, • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird, • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit die Kunden nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden. Ferner gibt es Ersatz für Aufwendungen, die im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs entstehen.
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Letztes Jahr haben wir den Telematik-Tarif bei der HUK24
abgeschlossen, mit einem kleinen Sensor an der Windschutzscheibe.
Laut Versicherungsbedingungen bestimmt der "Gesamtfahrwert" am
Stichtag, 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, den Folgebonus.
Wir sind über 3000km gefahren, und bei jeder Fahrt wurde angezeigt
"Fahrt wird aufgezeichnet". Man kann sich unsere Überraschung
vorstellen, als auf der Rechnung für das zweite Versicherungsjahr
stand "Folge-Bonus nicht ermittelbar".
Auf Rückfrage behauptet die HUK, es lägen keine Fahrtdaten vor. Und
leider kann man nicht beweisen, dass vor dem Stichdatum Fahrten
aufgezeichnet wurden, denn die App löscht die Fahrten nach vier
Wochen!
Ich kann jedem Telematik-Kunden bei der HUK nur raten: Machen Sie
regelmäßig Screenshots der in der App angezeigten Fahrten und des
Fahrtwertes! Nur so können Sie später beweisen, dass der Fehler bei
der HUK liegt, wenn die behauptet, keine Fahrtdaten zu haben.
@carmilita1991: Sie haben die Möglichkeit, unter Punkt 3: "Alle Details zur Kfz-Versicherung" einen Ausdruck oder die Speicherung vorzunehmen. Klicken Sie auf: "Hier finden Sie die günstigsten Tarife für Ihren Bedarf". Dieser Artikel ist nicht im Heft Stiftung Warentest veröffentlicht. Unser Rat: Nutzern sie den individuellen Versicherungsvergleich unter Punkt 6, um einen passgenauen Tarif zu finden: "Kfz-Tarifvergleich für Ihr passgenaues Angebot".
Kfz-Versicherung im Vergleich, Artikel vom Datum: 15.01.2025: In welcher Stiftung Warentest Ausgabe ist der Bericht gedruckt nachlesbar?
Dankeschön!
Die "SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung" bedeutet in der Regel, dass der Versicherer den Selbstbehalt übernimmt, wenn die Versicherungsnehmer einen Schaden im Rahmen eines Car-Sharing oder einer Mietwagennutzung verursachen und der zugrunde liegenden Vertrag eine Eigenbeteiligung des Nutzers vorzieht.
Unter Übernahme "Havarie-Große-Risiken" wird in der Regel Folgendes verstanden:
Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren
Bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren gibt es Ersatz, wenn
das versicherte Fahrzeug
• untergeht,
• durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird,
• durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit die Kunden nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden.
Ferner gibt es Ersatz für Aufwendungen, die im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs entstehen.