Kfz-Versicherung im Vergleich Auto­versicherung wird teurer – hier finden Sie Top-Schutz güns­tiger

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Wissenschaftliche Leitung: Julian Chudoba
  • Test­assistenz: Justin Reichard
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Kfz-Versicherung im Vergleich - Auto­versicherung wird teurer – hier finden Sie Top-Schutz güns­tiger

Auto­versicherung. Bekomme ich guten Schutz auch billiger? Mit unserem Kfz-Versicherungs­vergleich finden Auto­fahrer raus, was ihnen ein Wechsel bringt. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Die Preise steigen, unser Vergleich der Kfz-Versicherung hilft: Er zeigt güns­tige Top-Tarife für Verbrenner und E-Autos. Ein Wechsel bringt oft Hunderte Euro Ersparnis.

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Die Preise der Kfz-Versicherung sind 2025 deutlich gestiegen. Für das Jahr 2026 ist mit weiteren Prämien­erhöhungen zu rechnen. Die Stiftung Warentest hat 161 Tarife verglichen. Das sind fast alle Tarife, die am Markt verfügbar sind, etwa von ADAC, Huk oder VHV. Dabei sind Internet­tarife und Tarife mit Werk­statt­bindung – für Verbrenner und E-Autos. Wir haben für jeweils drei Alters­gruppen ermittelt, wie viel Auto­haft­pflicht­versicherung, Teilkasko­versicherung und Voll­kasko­versicherung kosten.

Wenn Sie Ihren Wagen neu versichern wollen und können, sollten Sie unbe­dingt Preise vergleichen, um den für Sie besten und güns­tigsten Schutz zu finden. Es lohnt sich. Das gilt sogar, wenn Sie erst kürzlich den Anbieter gewechselt haben. guten und güns­tigen Versicherungs­schutz. Den finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Warum sich der Kfz-Versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Wir zeigen die Leistungen von 161 Tarifen der Kfz-Versicherung und das Preis­niveau anhand verschiedener Modell­kunden. Alle wichtigen Anbieter von Allianz über Europa, Huk-Coburg, VHV und WGV sind im Vergleich enthalten, Sie bekommen Informationen für fast alle Angebote am deutschen Markt. Sie können nach Beitrags­niveau und besonderen Leistungen für Teil- und Voll­kasko filtern.

Die beste Kfz-Versicherung für Sie

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen individuellen Tarif­vergleich. Machen Sie Vorgaben zu Ihren persönliche Leistungs­vorstel­lungen und Ihrem privaten Fahr­zeug – ob Verbrenner oder Elektro­auto! Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen güns­tige geeignete Angebote für Kfz-Versicherungen auf stets aktuellem Stand. So können auch Fahr­anfänger und Senioren schnell eine güns­tige Kfz-Versicherung für sich ermitteln.

Riesige Preis­unterschiede

Die Preis­unterschiede zwischen den Kfz-Versicherungen sind zum Teil sehr groß. Wer aktuell bei einem sehr teuren Anbieter versichert ist, kann durch einen Wechsel teil­weise mehr als 1 000 Euro pro Jahr sparen. Wer seine Auto­versicherung trotzdem nicht wechseln will, bekommt nach Frei­schalten der Test­ergeb­nisse viele Tipps, wie er seine bestehende Versicherung optimiert und güns­tiger macht.

Wie die Schaden­regulierung klappt

Schäden am eigenen Fahr­zeug trägt die Kasko­versicherung. Wir haben 2 000 Kasko­kunden, die einen Schaden hatten, gefragt, wie zufrieden sie mit der Regulierung waren. Die Ergeb­nisse zeigen große Unterschiede zwischen den Versicherern.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Stiftung Warentest Finanzen 11/25 zum Download.

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Auswahl der Auto­versicherung nach Preis oder Leistung

Wollen Sie nur eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung haben, können Sie bei der Auswahl vor allem nach dem Preis gehen. Alle Haft­pflicht­angebote bieten im Wesentlichen den gleichen Schutz.

Bei Teilkasko- und Voll­kasko­versicherung sind die Leistungs­unterschiede enorm. Die Stiftung Warentest bietet zwei Wege zum güns­tigen Tarif: über unsere Vergleichstabelle und über unseren individuellen Kfz-Tarifvergleich (nach Frei­schaltung verfügbar), der auf der Basis Ihrer Angaben den individuellen Beitrag errechnet. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision und behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten keine Werbemails von Versicherern.

Sie können Ihre Kfz-Versicherung immer zum Jahres­ende ordentlich kündigen, Kündigungs­frist: ein Monat. Außerdem dürfen Sie bei Beitrags­erhöhung oder Fahr­zeugwechsel kündigen.

Güns­tige Kfz-Versicherung für Sie

Manche Vergleichs­portale zeigen nur ausgewählte Angebote – unser individueller Kfz-Tarif­vergleich ermittelt nach Ihren Vorgaben eine güns­tige Kfz-Versicherung aus dem Angebot fast aller am Markt verfügbaren Tarife – für Kundinnen und Kunden der Stiftung Warentest. So können Sie sehen, wie viel Einspar­potenzial ein Tarifwechsel in Ihrem Fall hat.

Kfz-Versicherungs­vergleich: Diese Leistungen sind wichtig

Bei der Suche nach einer passenden Auto­versicherung sind einige Leistungen besonders wichtig. Die Stiftung Warentest zeigt, worauf die Auto­besitzer bei der Auswahl eines Tarifs auf jeden Fall achten sollten.

100 Millionen Euro Deckungs­summe

Durch einen schweren Auto­unfall können Millionenschäden entstehen. Der Haft­pflicht­schutz muss deshalb weitreichend sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung eine Deckungs­summe von 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Gleich­zeitig ist es sinn­voll, in der Kasko­versicherung eine Selbst­beteiligung zu vereinbaren, weil das erheblich Beitrag spart.

Haft­pflicht, Teilkasko- und Voll­kasko­versicherung

Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Die Haft­pflicht­versicherung ist für Halter eines Autos gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht der Fahrer einen Unfall­schaden, über­nimmt die Haft­pflicht den Schaden des Unfall­gegners. Für Unfall­schäden am eigenen Auto zahlt sie bei selbst verschuldete Unfällen allerdings nicht. Das tut die Voll­kasko­versicherung.

Voll­kasko­versicherung. Für Neuwagen und hoch­wertige Gebraucht­wagen empfiehlt sich der Abschluss einer Voll­kasko-Police. Sie über­nimmt Schäden am eigenen Auto, die durch eigene Fahr­fehler entstanden sind. Außerdem enthält sie alle Teilkasko­leistungen und deckt Schäden durch Vandalismus ab.

Teilkasko­versicherung. Auch die Teilkasko­versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie über­nimmt Schäden am eigenen Fahr­zeug, die durch Ereig­nisse wie Brand, Hagel oder einen Zusammen­stoß mit Wildtieren entstehen. Versichert ist das eigene Auto auch gegen Diebstahl. Die Entscheidung für oder gegen einen Teilkasko­schutz hängt zum Beispiel vom Alter des Autos ab. Wer ein noch recht junges, wert­volles Auto fährt, das bei Dieben beliebt ist, für den ist der in der Teilkasko enthaltene Diebstahl­schutz oft sinn­voll.

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© Stiftung Warentest

Schutz bei grober Fahr­lässig­keit

Kommt es zu einem Schaden an Ihrem Auto, weil Sie beim Fahren nicht vorsichtig genug waren, kann Ihre Voll­kasko­versicherung die Zahlung wegen grober Fahr­lässig­keit kürzen, in Extremfällen sogar runter bis auf 0 Euro. Grob fahr­lässig wäre es zum Beispiel, wenn Sie beim Links­abbiegen unacht­sam sind und mit einem gerade­aus fahrenden Auto der Gegen­fahr­bahn zusammen­stoßen.

Gute Voll­kaskotarife heben sich von der Konkurrenz ab und verzichten bei solchen Unfällen auf eine Zahlungs­kürzung wegen grober Fahr­lässig­keit.

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Neuwert­entschädigung fürs neue Auto

Für Neuwagen­besitzer ist es ärgerlich, wenn sie kurz nach dem Auto­kauf ein voll­kasko­versichertes Auto zu Schrott fahren und nur noch den Zeit­wert ersetzt bekommen. Neuwagen verlieren sofort nach Zulassung schnell an Wert. Einige Kasko­versicherungen bieten bis zu drei Jahre nach Kauf einen Neuwert­ersatz an, sodass der Auto­fahrer den Wagen neu kaufen kann.

Wer in unserer Daten­bank mit den Test­ergeb­nissen die Suche auf Kasko­angebote mit dem Stiftung-Warentest-Mindest­schutz beschränkt, bekommt Tarife angeboten, die mindestens 24 Monate nach Auto­kauf Neuwert­entschädigung beinhalten.

Schutz für Schäden am eigenen Wagen durch Tiere

Wer eine gute Auto­versicherung mit Teilkasko­schutz abschließen möchte, sollte ein Angebot wählen, das Schäden am eigenen Wagen durch Tierbisse ganz allgemein abdeckt. Es gibt auch einige wenige Angebote, die nur von Mardern verursachte Biss­schäden versichern. Außerdem sollten Unfälle mit allen Tieren, zumindest allen Wirbeltieren versichert sein, nicht nur Kollisionen mit Haarwild.

Rabatt­schutz gegen Preis­anstieg nach Unfall

Vielen Auto­fahrern ist es wichtig, dass ihre Versicherung einen Rabatt­schutz enthält. Darunter versteht man einen Schutz gegen die Verteuerung der Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall („Rück­stufung im Schadens­fall“).

Wer eine Kfz-Versicherung mit Rabatt­schutz abge­schlossen hat, ist gegen einen Preis­anstieg wegen der Rück­stufung geschützt. Der aktuelle Auto­versicherer berechnet den Versicherungs­beitrag also so, als sei der Unfall nicht passiert.

Der Rabatt­schutz kostet in der Regel einen Aufpreis. Über den individuellen Kfz-Tarif­vergleich können Sie sich Angebote für Ihre Vorgaben zu Auto­typ, Alter, Fahrer­kreis und jähr­licher Kilo­meterfahr­leistung mit und ohne Rabatt­schutz ausrechnen lassen. So ermitteln Sie den Preis­aufschlag für den Rabatt­schutz.

Versicherungs­schutz fürs E-Auto

Die Reparatur eines Schadens an einem Elektro­auto ist immer noch teurer als bei einem Verbrenner. Für ein wert­volles E-Auto sollten Besitzer daher eine Voll­kasko­versicherung abschließen. Auch dafür finden sie über unseren individuellen Kfz-Tarif­vergleich mit ihren Vorgaben leistungs­starke Angeboten. Nach dem Frei­schalten der Test­ergeb­nisse finden Sie auch Tipps, worauf Sie beim Abschluss einer Auto­versicherung fürs E-Auto besonders achten sollten.

So haben wir getestet

Im Test. Insgesamt 161 Angebote für Kfz-Haft­pflicht- und Kaskotarife von 66 Versicherern, die mindestens in Europa und den außer­europäischen EU-Gebieten leisten.

Berechnung des Beitrags­niveaus

In der Haft­pflicht gilt das Beitrags­niveau für sechs verschiedene zehn Jahre alte Gebraucht­wagen und die maximale Deckungs­summe (meist 50 oder 100 Millionen Euro). In der Teilkasko gilt das Beitrags­niveau für sechs verschiedene sechs Jahre alte ­Gebraucht­wagen, in der Voll­kasko gilt es für sechs Neuwagen­typen, die im ersten Halb­jahr 2024 oft verkauft wurden. Die Pfeile in den Testergebnissen online und in der Komplettübersicht als PDF zeigen, wie hoch das Beitrags­niveau eines Tarifs im Vergleich zum Durch­schnitt der untersuchten Tarife ist.

Modell­kunden. Abge­fragt haben wir die Jahres­beiträge für Modell­kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren. Unsere Modell­kunden sind alleinige Fahrer des Pkw und je nach Alter in den Schadenfrei­heits­klassen 2, 15 oder 35. Kein Haus, keine Garage, keine weiteren Verträge beim Versicherer, 12 000 Kilo­meter im Jahr. Wohn­ort: ein Post­leitzahlenbezirk mit mitt­lerer Regionalklasse.

Selbst­behalt. Teilkasko 150 Euro, Voll­kasko 300 Euro. Die Voll­kasko umfasst Teilkasko mit 150 Euro Selbst­behalt.

Mindest­schutz von Stiftung Warentest empfohlen

Von uns empfohlene Mindest­leistungen:

Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Deckungs­summe 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Erweiterte Kfz-Haft­pflicht für Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police).

Kasko­versicherung

Teilkasko: Tierbisse an Leitungen, Schläuchen, Kabeln; Folgeschäden mindestens bis 5 000 Euro. Kollisionen versichert mit „Tieren aller Art“ oder „allen Wirbeltieren“.

Voll­kasko: Neupreis­erstattung mindestens 24 Monate, Schadenrück­kauf und Verzicht auf Einwand der groben Fahr­lässig­keit.

Erläuterungen zu den Produktmerkmalen

Ein Ja‑Häkchenin den Ergeb­nissen bedeutet, dass der Tarif diesen Punkt erfüllt.

Maximale Deckung. Dieser Tarif bietet mehr als die gesetz­liche Mindest­deckung, nämlich pauschal 50 oder 100 Millionen Euro. Die Deckung pro geschädigter Person ist aber auch dann auf kleinere Beträge begrenzt.

Deckung pro Person. Hier ist an­gegeben, welche Höchst­grenzen pro geschädigter Person gelten. Die ­gesetzliche Maximal­deckung bei ­Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Höhere Summen sind ­sinn­voll.

Mallorca­police. Für Mietwagen im Ausland gelten die für das eigene ­Auto in Deutsch­land vereinbarten ­Deckungs­summen (falls die Deckung durch den Mietwagen­anbieter bei einem Unfall nicht ausreicht), aber nur in der Kfz-Haft­pflicht, nicht in der Kasko. Das gilt in der Regel nur in Europa, nicht zum Beispiel in den USA oder in Asien. Hier ist ein Zusatz­schutz ratsam.

Ja‑Häkchen = Hier gilt die volle, im Haft­pflicht­vertrag vereinbarte Deckung.

Verpflichtende Werk­statt­bindung im Kasko­vertrag. Diese Tarife sind oft bis zu 20 Prozent güns­tiger als Tarife ohne. Bei anderen Tarifen hat der Kunde oft die Option, nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer vorgegebene Werk­statt zu wählen und hat dann Vorteile wie zum Beispiel einen reduzierten Selbst­behalt.

Ja‑Häkchen = In diesem Tarif darf der Kunde Kaskoschäden in Deutsch­land nur in Werk­stätten re­parieren lassen, die der Versicherer vorgibt.

Ausgewählte Leistungen in der Kasko

(Für Elektro­autos können andere Bedingungen gelten, siehe Produktmerkmale weiter unten.)

Neupreis­entschädigung. Versicherer ersetzt bei Neuwagen den Neupreis in dieser Zeit ab Erst­zulassung (nur an Erst­besitzer).

Kauf­preis­entschädigung. Bei ­Gebrauchten gibt es den Kauf­preis für diesen Zeitraum ab Kauf­datum.

Tierbiss­schäden. In Teilkasko sind direkte Schäden versichert, Folgeschäden in der genannten Höhe.

Ja‑Häkchen = An allen Teilen.

eingeschränkt = Begrenzt auf bestimmte Teile.

Erweiterter Wild­schaden. Oft zahlt die Kasko nur für Un­fälle mit Haarwild wie Rehe und Wild­schweine, nicht mit Federwild (Fasane) oder mit Haus- und Nutztieren.

Ja‑Häkchen = Diese Tarife umfassen alle Tiere.

eingeschränkt = Haarwild und bestimmte weitere Tiere.

Neu für Alt. Wird das Auto nach ­einem Kaskoschaden mit Neuteilen repariert, kann es an Wert gewinnen. Dann kürzt die Kasko die Erstattung.

Ja‑Häkchen = Kein Abzug bei Neula­ckierung.

Verzicht auf grobe Fahr­lässig­keit. Baut der Kunde grob fahr­lässig einen Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen.

Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt voll, es sei denn bei Alkohol, Drogen, Diebstahl.

eingeschränkt = Weitere Ausnahmen, zum Beispiel Handy am Steuer, Raserei.

Schadenrück­kauf. In Voll­kasko kann der Kunde den Schaden selbst bezahlen und eine Hoch­stufung vermeiden.

Rabatt­schutz. Damit kommt der Kunde nach einem verschuldeten ­Unfall nicht in eine teurere Schadenfrei­heits­klasse. Bei einem Versicherer­wechsel muss diese „Sonder­einstufung“ nicht akzeptiert werden.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Auslands­schaden­schutz. Anbieter kümmert sich um Regulierung nach unver­schuldetem Unfall im Ausland.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Fahrer­unfall­schutz. Verursacht der Fahrer einen Unfall, ist sein Schaden versichert, etwa bei Verletzungen.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Besondere Leistungen für E-Autos

Die meisten Tarife gelten für Elektro- und Hybridfahr­zeuge (Plug-Ins).

Neupreis­erstattung Akku: Je nach Tarif wird unter bestimmten Voraus­setzungen (etwa: neues Fahr­zeug, Erst­besitz) eine Zeit lang der Neupreis des Akkus gezahlt. Anschließend werden in der Regel Abzüge vom Neupreis pro Betriebs­jahr (Abzug Neu für Alt) vorgenommen. In anderen Tarifen wird nicht explizit der Neupreis gezahlt, sondern im Schadens­fall werden die Reparatur­kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes gezahlt und für den genannten Zeitraum auf den Abzug „Neu für alt“ verzichtet. Es kann sein, dass die Gesamt­höhe der Erstattung limitiert ist.

Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurz­schluss: Diese sind in der Teilkasko versichert. Eine Schaden­regulierung durch den Versicherer zieht keine Rück­stufung des Vertrages nach sich. Manche – speziell für E-Autos erhöhten – Teilkasko­leistungen gibt es nur bei Abschluss einer Voll­kasko­versicherung.

Diebstahl­schutz für Lade­kabel, mobiles Ladegerät, Schaden­ersatz für Wall­box. Diese Leistungen – sofern aufgeführt – sind in der genannten Höhe versichert. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die genannten Gegen­stände unter Verschluss verwahrt sind.

Allgefahren­deckung in Voll­kasko: In der Regel keine feste Betrags­grenze, maximale Erstattung wäre dann die Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes. Bestimmte Schaden­arten sind in manchen Tarifen nur im Rahmen von ‚All-Risk‘ abge­sichert (z. B. Über­spannungs­schäden, Bedien­fehler am Akku).

Weitere Leistungen: Manche Tarife bieten weitere Leistungen wie Kosten für Wasser­container (Akku-Lösch­kosten).

Auto­schutz­brief: Kann gegen Mehr­beitrag zusätzlich zur Auto­versicherung abge­schlossen werden. Der Auto­schutz­brief über­nimmt die Kosten des Abschleppens zur nächsten Lade­station, wenn der Akku des Wagens versehentlich leer gefahren wurde. Ja‑Häkchen = Volle Kosten­über­nahme, wenn Versicherer das Abschleppen organisiert. Wenn der Kunde dies tut, Kosten­über­nahme nur bis zum angegebenen Maximal­betrag.

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1081 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • jiwon13 am 26.05.2025 um 16:21 Uhr
    Vorsicht beim Telematik-Tarif der HUK24

    Letztes Jahr haben wir den Telematik-Tarif bei der HUK24
    abgeschlossen, mit einem kleinen Sensor an der Windschutzscheibe.
    Laut Versicherungsbedingungen bestimmt der "Gesamtfahrwert" am
    Stichtag, 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, den Folgebonus.
    Wir sind über 3000km gefahren, und bei jeder Fahrt wurde angezeigt
    "Fahrt wird aufgezeichnet". Man kann sich unsere Überraschung
    vorstellen, als auf der Rechnung für das zweite Versicherungsjahr
    stand "Folge-Bonus nicht ermittelbar".
    Auf Rückfrage behauptet die HUK, es lägen keine Fahrtdaten vor. Und
    leider kann man nicht beweisen, dass vor dem Stichdatum Fahrten
    aufgezeichnet wurden, denn die App löscht die Fahrten nach vier
    Wochen!
    Ich kann jedem Telematik-Kunden bei der HUK nur raten: Machen Sie
    regelmäßig Screenshots der in der App angezeigten Fahrten und des
    Fahrtwertes! Nur so können Sie später beweisen, dass der Fehler bei
    der HUK liegt, wenn die behauptet, keine Fahrtdaten zu haben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2025 um 10:49 Uhr
    Online-Artikel

    @carmilita1991: Sie haben die Möglichkeit, unter Punkt 3: "Alle Details zur Kfz-Versicherung" einen Ausdruck oder die Speicherung vorzunehmen. Klicken Sie auf: "Hier finden Sie die güns­tigsten Tarife für Ihren Bedarf". Dieser Artikel ist nicht im Heft Stiftung Warentest veröffentlicht. Unser Rat: Nutzern sie den individuellen Versicherungsvergleich unter Punkt 6, um einen passgenauen Tarif zu finden: "Kfz-Tarifvergleich für Ihr passgenaues Angebot".

  • carmilita1991 am 01.04.2025 um 15:21 Uhr
    In welcher Stiftung Warentest Ausgabe nachlesbar?

    Kfz-Versicherung im Vergleich, Artikel vom Datum: 15.01.2025: In welcher Stiftung Warentest Ausgabe ist der Bericht gedruckt nachlesbar?
    Dankeschön!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 10:23 Uhr
    SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung

    Die "SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung" bedeutet in der Regel, dass der Versicherer den Selbstbehalt übernimmt, wenn die Versicherungsnehmer einen Schaden im Rahmen eines Car-Sharing oder einer Mietwagennutzung verursachen und der zugrunde liegenden Vertrag eine Eigenbeteiligung des Nutzers vorzieht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 10:20 Uhr
    Übernahme Havarie-Große-Risiken

    Unter Übernahme "Havarie-Große-Risiken" wird in der Regel Folgendes verstanden:
    Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren
    Bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren gibt es Ersatz, wenn
    das versicherte Fahrzeug
    • untergeht,
    • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird,
    • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit die Kunden nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden.
    Ferner gibt es Ersatz für Aufwendungen, die im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs entstehen.