Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich Die besten Tarife für schöne Zähne

Datum:
  • Text: Alisa Kostenow, Ulrike Steck­könig
  • Testleitung: Michael Nischalke
  • Faktencheck: Angela Ortega Stülper
Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

Schöne Zähne. Die besten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen die Kosten auch für ästhetischen Zahn­ersatz voll. © Getty Images / Visual Generation

Zahn­ersatz ist teuer, eine gute Zahn­versicherung kostet nicht viel, wie unser Vergleich von Zahn­zusatz­versicherungen zeigt – mit individuellem Tarif­rechner.

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Eine Zahn­zusatz­versicherung kann sich in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind. Sie zahlt je nach Tarif ganz oder teil­weise für teure Zahnsanierungen – sofern bei Abschluss der Police noch nicht diagnostiziert war, dass für einen betroffenen Zahn eine Behand­lung nötig ist. Versichern Sie sich also möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist!

Unser Test zeigt: Güns­tige Zahn­zusatz­versicherungen gibt es schon für unter 10 Euro im Monat. Auch wer schon eine Police hat, kann hier oft eine bessere oder güns­tige finden. Denn sehr gute neue Verträge bieten heute in der Regel viel höhere Leistungen als noch vor einigen Jahren angeboten – vor allem für Implantate und Inlays. Vergleichen lohnt also!

Warum sich unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von Sehr gut bis Mangelhaft für mehr als 280 Zahn­zusatz­versicherungs­tarife nahezu aller Versicherer, die in Deutsch­land Zahn­zusatz­versicherungen anbieten, etwa Allianz, Barmenia, Ergo oder Ottonova. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahn­ersatz: Regel­versorgung – die Behand­lungs­variante, für die die gesetzliche Krankenkasse anteilig zahlt; privat zu zahlenden Zahn­ersatz; Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jähr­lichen Leistungs­begrenzungen.

Beiträge für Testsieger

Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modell­kunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 50 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monats­beitrag.

Rechner nutzen

Mit unserem individuellen Rechner (nach Frei­schaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchst­betrag fest­legen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.

Infos über Zusatz­leistungen

Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahn­reinigung oder Kunst­stoff­füllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter Weitere Leistungen: Füllungen, Prophylaxe und Co (nach Frei­schaltung verfügbar) eine Größen­ordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungs­schutz selbst zahlen müssten, etwa für Wurzelbe­hand­lungen. Bei ansonsten gleich guten Zahn­zusatz­versicherungen können Zusatz­leistungen eine wichtige Entscheidungs­hilfe sein.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Stiftung Warentest Finanzen 7/25 zum Download.

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Zahn­zusatz­versicherungen im Vergleich

Schon vor dem Frei­schalten können Sie einige Inhalte aus unserem Zahnversicherungs-Vergleich sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Wir nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglich­keiten ab.

Übrigens: Privat Kranken­versicherte können keine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahn­leistungen vom jeweiligen Versicherungs­vertrag ab.

Blick in die Tabelle

Huk-Coburg ZZ Pro Inter Z70 Universa uni-dent Komfort R+V Zahn comfort (Z2U) + Zahn­Vorsorge (ZV) VRK ZZ Start
Qualitäts­urteil

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Regel­versorgung

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Privatversorgung (ohne Inlays und Implantate)

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Inlays

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Implantat­versorgung

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

So viel kostet Zahn­ersatz

Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse über­nimmt – je nachdem, ob es sich zum Beispiel um eine Krone oder ein Inlay handelt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochen­aufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel gut 4 000 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Einige Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.

Passende Tarife für Ihren Bedarf

Unsere drei Kunden­typen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kasse genügt“ sollen Ihnen ­helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie eine möglichst voll­ständige Kosten­über­nahme auch bei sehr teuren Zahn­ersatz­versorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kunden­typ „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Wollen Sie es gut und günstig, finden Sie für Ihren Kunden­typ die besten Angebote für maximal 30 Euro im Monat. Reicht Ihnen die Stan­dard-Versorgung von der Kasse, können Sie noch deutlich güns­tiger einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.

Leistungs­grenzen in den ersten Vertrags­jahren

Ohne Warte­zeit. Viele Versicherer werben mitt­lerweile damit, dass sie auf die reguläre Warte­zeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erst­mals eine Zahn­ersatz­rechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungs­leistungen. Mit einem sofortigen Leistungs­anspruch in voller Höhe sollte also niemand rechnen.

Staffelung in den ersten Jahren. Vorher gelten jähr­liche Ober­grenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertrags­schluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahn­ersatz wird wegen eines Unfalls nötig.

Tipp: Wenn Sie schon eine Police haben und einen Wechsel erwägen, wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungs­anspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahn­zusatz­versicherung. Suchen Sie lieber nach einer güns­tigeren Police bei Ihrem Versicherer.

Wer keine Versicherung für Zahn­ersatz­kosten braucht

Menschen mit sehr geringen Einkünften sollten besser keine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Bei ihnen zahlt die Krankenkasse auf Antrag die gesamten Kosten für die Regel­versorgung. Diese Härtefall­regelung gilt für alle, die Bürgergeld, Grund­sicherung oder Bafög beziehen oder als Allein­stehende ein monatliches Brutto­einkommen von 1 498 Euro oder weniger haben. Für ein Paar mit einem Kind gilt die Härtefall­regelung bis zu einem Haus­halts­einkommen von 2 433,50 Euro brutto im Monat. Auch wer etwas höhere Einkünfte hat, sollte sich von seiner Krankenkasse ausrechnen lassen, ob ein höherer Zuschuss möglich ist. Kassen sind verpflichtet, zu diesem Thema zu beraten.

So haben wir getestet

Im Test: Die Stiftung Warentest vergleicht regel­mäßig die Zahn­zusatz­versicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offen­stehen. Neue Angebote nehmen wir laufend in unseren Test auf.

Alle Tarife im Test bieten Kosten­erstattung für Zahn­ersatz und enthalten ausschließ­lich Zahn­leistungen. Kunden können sie einzeln ohne weitere Vertrags­bausteine abschließen.

Im Test berück­sichtigt haben wir aktuell mehr als 280 Tarife, davon

  • etwa drei Viertel nach Art der Schaden­versicherung kalkulierte Tarife, bei denen die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten in der Regel steigen,
  • etwa ein Viertel Tarife ohne alters­bedingte Beitrags­anpassung, davon einzelne nach Art der Schaden­versicherung und die Mehr­zahl nach Art der Lebens­versicherung kalkuliert. Der Beitrag richtet sich hier in der Regel nach dem Eintritts­alter des Kunden.

Unter­suchungen

Die Tarif­leistungen werden jeweils separat für die drei möglichen Bonus­stufen des Versicherten ermittelt und dann zu einem gewichteten Durch­schnitt zusammengefasst. Die Bonus­stufen beein­flussen den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse und hängen davon ab, wie regel­mäßig Versicherte in der Vergangenheit beim Zahn­arzt waren.

Für vier Versorgungs­varianten bewerten wir den Anteil der Zahn­arzt­rechnung, der jeweils im Durch­schnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Hierfür haben wir Modell­annahmen getroffen. Bei der Bewertung der Zahn­ersatz­leistungen werden die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungs­bedingungen in ihrem Zusammen­wirken berück­sichtigt.

Regel­versorgung (10 %)

Der Rechnungs­betrag der Regel­versorgung entspricht genau dem für die Regel­versorgung fest­gelegten Fest­zuschuss von 100 Prozent. Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • den Erstattungs­prozent­satz und den Basisbetrag (in Abhängig­keit von der Bonus­stufe),
  • die Höhe der Anrechnung, wenn die Kassen­leistung ange­rechnet wird (je nach Tarif rechnen Versicherer die tatsäch­liche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Kassenbonus an),
  • die Ober­grenze für die Gesamt­leistung von Tarif- und Kassen­leistung, wenn die Kassen­leistung nicht auf die Tarif­leistung ange­rechnet wird (zum Beispiel 100, 90, 80 Prozent des erstattungs­fähigen Rechnungs­betrags).

Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %)

Der Rechnungs­betrag der Versorgung mit privatzahn­ärzt­lichen Gebühren­anteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungs­betrag der Regel­versorgung. Er verteilt sich je zur Hälfte auf Zahn­arzt­honorar und Material- und Labor­kosten; 93 Prozent des Zahn­arzt­honorars sind mit dem 2,7-fachen Satz der für Privat­abrechnung gültigen Gebühren­ordnung für Zahn­ärzte (GOZ) berechnet, der Rest wird nach BEMA abge­rechnet.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­leistung genannten Kriterien,
  • zusätzlich die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz.

Inlay­versorgung (10 %)

Der Rechnungs­betrag der Inlay­versorgung beträgt 852 Euro. Er verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahn­arzt­honorar und die Material- und Labor­kosten; das Zahn­arzt­honorar ist mit dem 3,0-fachen GOZ-Satz berechnet.

In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollten mindestens drei Inlays im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Kriterien,
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz,
  • Höchst­erstattungs­beträge pro Inlay und Höchst­erstattungs­beträge für alle Inlays im Kalender­jahr.

Implantat­versorgung (30 %)

Der Rechnungs­betrag der Implantat­versorgung beträgt insgesamt 4 847 Euro. Er setzt sich so zusammen:

  • 1 563,16 Euro für einen Knochen­aufbau (ausschließ­lich Zahn­arzt­honorar),
  • 1 017,87 Euro für implantologische Leistungen,
  • 1 054,22 Euro für Material­kosten und
  • 1 211,75 Euro für den Zahn­ersatz auf dem Implantat, die sogenannte Supra­konstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Labor­kosten).
  • Das Zahn­arzt­honorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

In unserem Modell fordern wir außerdem: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalender­jahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertrags­lauf­zeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden.

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • alle für die Regel­versorgung genannten Kriterien,
  • die Erstattung von Zahn­arzt­honoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebühren­satz,
  • Kosten­erstattung für Knochen­aufbau,
  • Höchst­erstattungs- und Höchst­rechnungs­beträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Supra­konstruktion),
  • Höchst­erstattungs- und Höchst­rechnungs­beträge für alle Implantate im Kalender­jahr,
  • Höchst­erstattungs­beträge für alle Implantate über die gesamte Vertrags­lauf­zeit,
  • Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertrags­lauf­zeit auf weniger als zehn.

Jähr­liche Summen­begrenzungen (10 %)

Für die Bewertung berück­sichtigen wir folgende Rege­lungen in den Versicherungs­bedingungen:

  • die Höhe der dauer­haften Begrenzung der Erstattungs­summen für das Kalender­jahr bis zur Höhe von 20 000 Euro,
  • die Höhe der Begrenzung der Erstattungs­summen in den ersten sechs Vertrags­jahren bis zur Höhe von 1 500 Euro im Jahr,
  • ob diese Begrenzungen der Erstattungs­summen bei unfall­bedingten Zahn­ersatz­kosten entfallen oder nicht.

Warte­zeit

Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss oft warten, bis der Versicherer erst­mals für Zahn­ersatz leistet. Wir geben die Warte­zeit in Monaten an. Für einige Leistungen gelten kürzere Warte­zeiten oder sie entfallen komplett, zum Beispiel für Prophylaxe.

Monats­beitrag

Für alle Tarife wird der gerundete Monats­beitrag für verschiedene Alter ausgewiesen.

Leistungs­beispiele

Die beispielhaften Erstattungen waren nicht maßgeblich für die Bewertung.

Weitere Leistungen (nicht bewertet)

Etliche Tarife enthalten weitere Leistungen, die nichts mit Zahn­ersatz zu tun haben. Diese Leistungen bewerten wir nicht.

Ein Ja‑Häkchenin der Tabelle bedeutet, dass sich der Versicherer in irgend­einer Form an den Kosten beteiligt. Bei professioneller Zahn­reinigung bedeutet

Ja‑Häkchen = Leistungen mindestens einmal im Jahr und mindestens 100 Euro.

eingeschränkt = weniger als 100 Euro im Jahr.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. In der Über­sicht aller Tarife (test.de/pdf-zahn­zusatz) sind diese mit einem *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzen wir ein:

  • Leistet ein Tarif bei einer der bewerteten Zahn­leistungen nur mangelhaft, kann das Qualitäts­urteil nicht besser sein als befriedigend.
  • Leistet ein Tarif für alle Zahn­ersatz­versorgungen eines Jahres weniger als 2 000 Euro und entfällt diese Begrenzung auch für unfall­bedingte Kosten nicht, kann das Qualitäts­urteil nicht besser sein als ausreichend.
  • Sofern ein Tarif eine Warte­zeit aufweist, wird das Qualitäts­urteil um 0,1 Noten­punkte abge­wertet.
  • Können Verbrauche­rinnen und Verbraucher bei einem Streit mit dem Versicherer keine kostenlose Schlichtungs­stelle nutzen (zum Beispiel den PKV-Ombudsmann), wird das Qualitäts­urteil um 0,5 Noten­punkte abge­wertet.

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414 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • clhue17 am 09.08.2025 um 09:50 Uhr
    Aufbisschiene bei Abschluss

    Aufbisschiene ist leider doch bei vielen Versicherern ein No Go beim Abschluss. Zum Beispiel Allianz und UKV.
    Schauen Sie sich das mal gerne an..

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.08.2025 um 15:31 Uhr
    Brücke, Aufbissschiene

    @clhue17: Soweit die Zahnlücke durch eine Brücke versorgt und kein aktueller Handlungsbedarf ist, werden die zukünftigen Behandlungskosten mit vom Tarif abgedeckt. Dass ein guter Tarif im Frontzahnbereich keine Füllungen erstatten sollte, ist uns nicht bekannt. Das Tragen einer Aufbiss-Schiene spricht nicht gegen einen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.08.2025 um 16:23 Uhr
    Dentolo

    @eddia: Die Dentolo Deutschland GmbH ist kein Versicherer, sondern ein Versicherungsvertreter, der Tarife der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft vermittelt. Dentolo gehört zum gleichen Mutterkonzern wie die DA Direkt. Die DA Direkt ist mit vier verschiedenen Tarifen im Test vertreten.

  • eddia am 31.07.2025 um 09:02 Uhr
    Dentolo fehlt

    Der Versicherer Dentolo fehlt in Ihrer Tabelle. Dabei wirbt Dentolo auf seiner Website https://www.dentolo.de/zahnzusatzversicherung-vergleich mit dem Testsieg bei Stiftung Warentest.

  • clhue17 am 25.07.2025 um 07:03 Uhr
    Was ist mit einer Brücke vor Abschluss?

    Wenn Frau, 30 Jahre eine aufwendige Brücke im Frontzahnbereich oben schon Jahre hat und man nun eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte mit 100%.. macht es überhaupt Sinn? Zahlt der Versicherer im Schadenfall überhaupt ? Die Schiene ist bis dato intakt und alles okay keine fehlenden Zähne also oder doch..?! Das würde mich interessieren..