Leistungsbeispiele: So viel zahlt die Kasse – so viel der Patient
Eine private Zusatzversicherung lohnt sich vor allem bei teurem Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt oft weniger als 20 Prozent der Kosten. An vier Beispielen zeigen wir, wie viel Geld Patienten jeweils von ihrer privaten Zusatzversicherung erhalten würden (Tabelle Tarife Zahnzusatzversicherung).
Kassenkrone für 324 Euro

Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung.
Für den Befund „1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“ ist als Regelversorgung eine Krone aus einer Nichtedelmetall-Legierung (NEM) vorgesehen. Dieses Material kostet weniger als goldhaltige Legierungen. Da es sich um einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 5) handelt, übernimmt die Kasse keine Kosten für eine zahnfarbene Verblendung. Die Regelversorgung wird nach den kassenzahnärztlichen Abrechnungsregeln für Zahnarztleistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL) abgerechnet.
Gesamtkosten: 324 Euro
Kassenzuschuss: 211 Euro (Festzuschuss 2020 mit Höchstbonus)
Eigenanteil: 113 Euro
Zahntarife decken 11 bis 113 Euro.
Krone plus privates Extra für 648 Euro
(Vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich)
Es handelt sich um eine optisch schönere Versorgung für den gleichen Befund wie oben. Die Metallkrone wird mit zahnfarbener Keramik überzogen. Der Zahnarzt rechnet seine Leistung fast vollständig nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. Bei privater Abrechnung können Zahnärzte den Gebührensatz je nach Schwierigkeit der Behandlung steigern.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 324 Euro (davon 162 Euro für die Verblendung)
- Zahnärztliche Leistungen: 324 Euro (davon 23 Euro Regelversorgung nach Bema, 301 Euro private Leistungen, berechnet nach GOZ mit dem 2,7-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 648 Euro
Kassenzuschuss: 211 Euro (Festzuschuss 2020 mit Höchstbonus)
Eigenanteil: 437 Euro
Zahntarife decken 44 bis 437 Euro.
Inlay für 660 Euro

Dreiflächiges Keramik-Inlay.
Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Der Zahntechniker fertigt es nach einem Abdruckmodell zum Beispiel aus einer Goldlegierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahnarzt rechnet hier vollständig nach dem teureren privatzahnärztlichen System ab.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 330 Euro
- Zahnärztliche Leistungen: 330 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 660 Euro
Kassenzuschuss: 50 Euro (Kosten einer dreiflächigen Amalgamfüllung)
Eigenanteil: 610 Euro
Zahntarife decken 0 bis 610 Euro.
Krone auf Implantat für 4 070 Euro

Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone.
Der Befund heißt in diesem Beispiel „2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Auch hier handelt es sich um Zahn 5 im Unterkiefer, also einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil, die an den Nachbarzähnen befestigt wird.
Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Metall, die in den Kieferknochen eingeschraubt wird. Darauf wird dann der Zahnersatz (Suprakonstruktion) befestigt. Bei einer Implantatversorgung rechnet der Zahnarzt alle seine Leistungen komplett nach der für eine privatzahnärztliche Abrechnung gültigen Gebührenordnung (GOZ) ab.
Wir gehen hier von einer teuren Behandlung aus, bei der zunächst ein Knochenaufbau erforderlich ist, bevor der Zahnarzt das Implantat einsetzen kann.
Zusammensetzung der Kosten:
- Implantat: 3 052 Euro, davon Materialkosten: 886 Euro, implantologische Leistungen 854 Euro (je zur Hälfte berechnet nach 2,3-fachem bzw. 3,5-fachem GOZ-Satz), Knochenaufbau: 1 312 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen bzw. dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
- Suprakonstruktion: 1 018 Euro, davon Material- und Laborkosten: 509 Euro (mit 155 Euro für Verblendung) und zahnärztliche Leistungen 509 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen bzw. dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
Gesamtkosten: 4 070 Euro
Kassenzuschuss: 487 Euro (Festzuschuss 2020 mit Höchstbonus)
Eigenanteil: 3 583 Euro
Zahntarife decken 226 bis 3 583 Euro.
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