Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich

Diese Kosten über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

Gut vorgesorgt. Mit der richtigen Versicherung ist sogar ein Implantat für über 4 000 Euro kein Problem. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur; Fotos: Getty Images (M)

Die Rechenbei­spiele zeigen, was die Kasse zahlt und welche Kosten Patienten tragen. Wie viel davon die einzelnen Tarife erstatten, steht im Test Zahnzusatzversicherung.

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 289 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

Kassenkrone für 350 Euro

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

© Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

(Voll­guss­krone aus edel­metall­freier Legierung)

Für den Befund „1.1 Erhaltungs­würdiger Zahn mit weit­gehender Zerstörung der ­klinischen Krone“ ist als Regel­versorgung eine Krone aus ­einer Nicht­edel­metall­legierung (NEM) vorgesehen. Dieses Material kostet weniger als gold­haltige Legierungen. Da es sich um einen Seiten­zahn im nicht sicht­baren Bereich ­(Unterkiefer, Zahn 5) handelt, über­nimmt die Kasse keine Kosten für eine zahn­farbene Verblendung. Die Regel­versorgung wird nach den kassenzahn­ärzt­lichen Abrechnungs­regeln für Zahn­arzt­leistungen (Bema) und für Labor­leistungen (BEL) abge­rechnet.

Gesamt­kosten: 350 Euro

  • Kassen­zuschuss: 263 Euro (Fest­zuschuss 2023 mit Höchst­bonus)
  • Eigen­anteil: 87 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 0 bis 87 Euro

Krone plus privates Extra für 700 Euro

(Voll­verblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sicht­baren Bereich)

Hierbei handelt sich um eine optisch ansprechendere Versorgung für den Befund links. Die Metall­krone wird dazu mit zahn­farbener Keramik über­zogen. Der Zahn­arzt rechnet fast voll­ständig nach der privatzahn­ärzt­lichen Gebühren­ordnung (GOZ) ab. In der GOZ können Zahn­ärzte den Gebühren­satz nach Schwierig­keit der Behand­lung anheben.

Zusammenset­zung der Kosten:

  • Material- und Labor­kosten: 350 Euro
    (davon 175 Euro für die Verblendung)
  • Zahn­ärzt­liche Leistungen: 350 Euro (davon 26 Euro ­Regel­versorgung nach Bema, 324 Euro private Leistungen, ­berechnet nach GOZ mit dem 2,7-­fachen Gebühren­satz)

Gesamt­kosten: 700 Euro

  • Kassen­zuschuss: 263 Euro (Fest­zuschuss 2023 mit Höchst­bonus)
  • Eigen­anteil: 437 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 44 bis 437 Euro

Inlay für 724 Euro

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

© Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

(Dreiflächiges Keramik-Inlay)

Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normaler­weise mit Amalgam gefüllt würde. Der Zahn­techniker fertigt es nach einem Abdruck­modell zum Beispiel aus einer Gold­legierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Fest­zuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahn­arzt rechnet hier voll­ständig nach dem teureren privatzahn­ärzt­lichen System ab.

Zusammenset­zung der Kosten:

  • Material- und Labor­kosten: 362 Euro
  • Zahn­ärzt­liche Leistungen: 362 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebühren­satz)

Gesamt­kosten: 724 Euro

  • Kassen­zuschuss: 51 Euro (Kosten ­einer dreiflächigen Amalgamfüllung)
  • Eigen­anteil: 673 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 0 bis 673 Euro

Krone auf Implantat für 4 456 Euro

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© Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

(Implantat mit voll­ständig verblendeter Metall-Keramik-Krone)

Der Befund heißt hier „2.1 Zahn­begrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, einen Seiten­zahn im nicht sicht­baren Bereich. Die Regel­versorgung wäre eine unver­blendete Brücke aus einer Metall­legierung ohne Gold­anteil, die an den Nach­barzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künst­liche Zahnwurzel, meist aus Metall, einge­schraubt in den Kieferknochen. Darauf wird der Zahn­ersatz (Supra­konstruktion) befestigt. Der Zahn­arzt rechnet seine Leistungen komplett nach der für privatzahn­ärzt­liche Abrechnung gültigen Gebühren­ordnung (GOZ) ab. Wir gehen hier von einer teuren Behand­lung aus, bei der zunächst ein Knochen­aufbau erforderlich ist, bevor der Zahn­arzt das Implantat einsetzen kann.

Zusammenset­zung der Kosten:

  • Implantat: 3 342 Euro, davon Material­kosten: 969 Euro, ­implantologische Leistungen 936 Euro (je zur Hälfte ­berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz), Knochen­aufbau: 1 437 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
  • Supra­konstruktion: 1 114 Euro, davon Material- und ­Labor­kosten: 557 Euro (mit 167 Euro für Verblendung) und zahn­ärzt­liche Leistungen 557 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)

Gesamt­kosten: 4 456 Euro

  • Kassen­zuschuss: 609 Euro (Fest­zuschuss 2023 mit Höchst­bonus)
  • Eigen­anteil: 3 847 Euro
  • Zahn­zusatz­versicherung deckt 171 bis 3 847 Euro

Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 289 Tarife Zahn­zusatz­versicherung

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2023 um 09:53 Uhr
Sorgenfall Zähne nach Zahnspange

@AllDayPiano: Wir haben keine Informationen darüber, was genau jeder einzelne Versicherer in seinen Antragsformularen in solchen Fällen hierzu abfragt. Bei manchen wird ausschließlich nach fehlenden und nicht ersetzten Zähnen gefragt – also Zahnlücken. Denkbar ist, dass nach dem Alter bestehender Kronen oder eventuell auch nach großen Füllungen gefragt wird oder es eine allgemeine Frage zu angeratenen Behandlungen oder aktuellen Beschwerden gibt. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz. Fragen Sie Ihre Zahnärztin nach ihren Erfahrungen mit einzelnen Versicherern.

AllDayPiano am 25.09.2023 um 07:52 Uhr
Sorgenfall Zähne nach Zahnspange

Guten Tag,
ich habe mit 14 Jahren eine Zahnspange bekommen. Wie so oft wurde damals die Technik des Strippings angewendet, um Platz für die Zahnbewegung zu verschaffen. Seit etwa 15 Jahren (ich bin jetzt 36) fing ich an, Probleme mit einen Zähnen zu bekommen. Meine bisherige Zahnärztin ist ziemlich verärgert und sagt, dass sie eine deutliche Häufung meiner typischen Probleme (ausschließlich Interdentalkaries) auch bei anderen Patienten sieht, die von dem Kieferorthopäden eine Spange erhalten haben. Ihrer Auffassung nach hat der Orthopäde damals zu viel Zahlschmelz entfernt, und damit die Resistivität der Zähne zu stark reduziert. Ansonsten attestiert sie mir eine sehr gute Mundhygiene. Sie legt mir stark nahe, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da bei mir gewisse Problemzähne mittlerweile fast mehr Füllung als Zahnschmelz besitzen und bei diesen irgendwann ein Ersatz notwendig wird.
Welche Versicherung eignet sich dafür? Jährliche Zahnbehandlungen sind leider notwendig.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.08.2023 um 14:03 Uhr
Service/Versicherungsbedingungen

@tizian79: Es kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Die werden von uns detailliert verglichen und bewertet. Die Tarife sind aktuell. Wie wir die insgesamt 289 Tarife untersucht haben, beschreiben wir unter „So haben wir getestet“. Unsere Datenbank wird regelmäßig um neue Tarife ergänzt. Sie ist daher stets aktuell und enthält Angebote nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzpolicen anbieten. Außerdem haben Sie Zugriff auf das PDF zum Heftartikel aus Finanztest 06/23 (inklusive der Zusatztabellen mit Tarifen, die nur auf test.de veröffentlicht sind) und auf die interaktive Tabelle mit allen Testergebnissen. Wir haben den Kundenservice der Versicherer nicht untersucht. Zum Regulierungsverhalten von Versicherungen und der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Bewertung Folgendes: Wir haben noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher. Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben. Gute Bedingungen sind das A und O bei einem Vertrag. Sollte es Streit über die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten geben, benötigen Versicherte gute Vertragsbedingungen, in denen klar steht, dass die strittige Leistung zum Vertragsinhalt gehört.

tizian79 am 20.08.2023 um 19:16 Uhr
Wenig hilfreich - Kopie aus dem letzten Jahr

Man erfährt keine Details über die einzelnen Versicherer. Stattdessen eine Tabelle mit 30 gleich bewerteten Tarifen. Aber woher soll ich wissen, welche Versicherung ein verlässlicher Partner sein wird, wie die Kundenzufriedenheit und der Service sind.
Zumal hier einfach jedes Jahr mehr oder weniger derselbe Artikel veröffentlicht wird, ohne von Jahr zu Jahr tiefer in das Thema einzusteigen und solche Recherchen zu ergänzen.
So ist es ziemlich sinnlos. Die Aussage ist: Geh zu irgendeinem großen Onlineversicherer.

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.08.2023 um 12:07 Uhr
Summenbegrenzung

@Paule-Berlin: Wir führen die einzelnen Obergrenzen der Tarife betraglich nicht auf. Sie fließen jedoch in die Bewertung unter "Jährliche Obergrenzen" ein in "Höhe der Begrenzung der Erstattungs­summen in den ersten sechs Vertrags­jahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr". Siehe auch
www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-5309563/