
Gut vorgesorgt. Mit der richtigen Versicherung ist sogar ein Implantat für über 4 000 Euro kein Problem. © Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur; Fotos: Getty Images (M)
Die Rechenbeispiele zeigen, was die Kasse zahlt und welche Kosten Patienten tragen. Wie viel davon die einzelnen Tarife erstatten, steht im Test Zahnzusatzversicherung.
Testergebnisse für 289 Tarife Zahnzusatzversicherung
Kassenkrone für 350 Euro

© Lucia Götz / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur
(Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung)
Für den Befund „1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“ ist als Regelversorgung eine Krone aus einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) vorgesehen. Dieses Material kostet weniger als goldhaltige Legierungen. Da es sich um einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 5) handelt, übernimmt die Kasse keine Kosten für eine zahnfarbene Verblendung. Die Regelversorgung wird nach den kassenzahnärztlichen Abrechnungsregeln für Zahnarztleistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL) abgerechnet.
Gesamtkosten: 350 Euro
- Kassenzuschuss: 263 Euro (Festzuschuss 2023 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 87 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 0 bis 87 Euro
Krone plus privates Extra für 700 Euro
(Vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich)
Hierbei handelt sich um eine optisch ansprechendere Versorgung für den Befund links. Die Metallkrone wird dazu mit zahnfarbener Keramik überzogen. Der Zahnarzt rechnet fast vollständig nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. In der GOZ können Zahnärzte den Gebührensatz nach Schwierigkeit der Behandlung anheben.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 350 Euro
(davon 175 Euro für die Verblendung) - Zahnärztliche Leistungen: 350 Euro (davon 26 Euro Regelversorgung nach Bema, 324 Euro private Leistungen, berechnet nach GOZ mit dem 2,7-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 700 Euro
- Kassenzuschuss: 263 Euro (Festzuschuss 2023 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 437 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 44 bis 437 Euro
Inlay für 724 Euro

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(Dreiflächiges Keramik-Inlay)
Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Der Zahntechniker fertigt es nach einem Abdruckmodell zum Beispiel aus einer Goldlegierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahnarzt rechnet hier vollständig nach dem teureren privatzahnärztlichen System ab.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 362 Euro
- Zahnärztliche Leistungen: 362 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 724 Euro
- Kassenzuschuss: 51 Euro (Kosten einer dreiflächigen Amalgamfüllung)
- Eigenanteil: 673 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 0 bis 673 Euro
Krone auf Implantat für 4 456 Euro

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(Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone)
Der Befund heißt hier „2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Metall, eingeschraubt in den Kieferknochen. Darauf wird der Zahnersatz (Suprakonstruktion) befestigt. Der Zahnarzt rechnet seine Leistungen komplett nach der für privatzahnärztliche Abrechnung gültigen Gebührenordnung (GOZ) ab. Wir gehen hier von einer teuren Behandlung aus, bei der zunächst ein Knochenaufbau erforderlich ist, bevor der Zahnarzt das Implantat einsetzen kann.
Zusammensetzung der Kosten:
- Implantat: 3 342 Euro, davon Materialkosten: 969 Euro, implantologische Leistungen 936 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz), Knochenaufbau: 1 437 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
- Suprakonstruktion: 1 114 Euro, davon Material- und Laborkosten: 557 Euro (mit 167 Euro für Verblendung) und zahnärztliche Leistungen 557 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
Gesamtkosten: 4 456 Euro
- Kassenzuschuss: 609 Euro (Festzuschuss 2023 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 3 847 Euro
- Zahnzusatzversicherung deckt 171 bis 3 847 Euro
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@AllDayPiano: Wir haben keine Informationen darüber, was genau jeder einzelne Versicherer in seinen Antragsformularen in solchen Fällen hierzu abfragt. Bei manchen wird ausschließlich nach fehlenden und nicht ersetzten Zähnen gefragt – also Zahnlücken. Denkbar ist, dass nach dem Alter bestehender Kronen oder eventuell auch nach großen Füllungen gefragt wird oder es eine allgemeine Frage zu angeratenen Behandlungen oder aktuellen Beschwerden gibt. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz. Fragen Sie Ihre Zahnärztin nach ihren Erfahrungen mit einzelnen Versicherern.
Guten Tag,
ich habe mit 14 Jahren eine Zahnspange bekommen. Wie so oft wurde damals die Technik des Strippings angewendet, um Platz für die Zahnbewegung zu verschaffen. Seit etwa 15 Jahren (ich bin jetzt 36) fing ich an, Probleme mit einen Zähnen zu bekommen. Meine bisherige Zahnärztin ist ziemlich verärgert und sagt, dass sie eine deutliche Häufung meiner typischen Probleme (ausschließlich Interdentalkaries) auch bei anderen Patienten sieht, die von dem Kieferorthopäden eine Spange erhalten haben. Ihrer Auffassung nach hat der Orthopäde damals zu viel Zahlschmelz entfernt, und damit die Resistivität der Zähne zu stark reduziert. Ansonsten attestiert sie mir eine sehr gute Mundhygiene. Sie legt mir stark nahe, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da bei mir gewisse Problemzähne mittlerweile fast mehr Füllung als Zahnschmelz besitzen und bei diesen irgendwann ein Ersatz notwendig wird.
Welche Versicherung eignet sich dafür? Jährliche Zahnbehandlungen sind leider notwendig.
@tizian79: Es kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Die werden von uns detailliert verglichen und bewertet. Die Tarife sind aktuell. Wie wir die insgesamt 289 Tarife untersucht haben, beschreiben wir unter „So haben wir getestet“. Unsere Datenbank wird regelmäßig um neue Tarife ergänzt. Sie ist daher stets aktuell und enthält Angebote nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzpolicen anbieten. Außerdem haben Sie Zugriff auf das PDF zum Heftartikel aus Finanztest 06/23 (inklusive der Zusatztabellen mit Tarifen, die nur auf test.de veröffentlicht sind) und auf die interaktive Tabelle mit allen Testergebnissen. Wir haben den Kundenservice der Versicherer nicht untersucht. Zum Regulierungsverhalten von Versicherungen und der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Bewertung Folgendes: Wir haben noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher. Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben. Gute Bedingungen sind das A und O bei einem Vertrag. Sollte es Streit über die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten geben, benötigen Versicherte gute Vertragsbedingungen, in denen klar steht, dass die strittige Leistung zum Vertragsinhalt gehört.
Man erfährt keine Details über die einzelnen Versicherer. Stattdessen eine Tabelle mit 30 gleich bewerteten Tarifen. Aber woher soll ich wissen, welche Versicherung ein verlässlicher Partner sein wird, wie die Kundenzufriedenheit und der Service sind.
Zumal hier einfach jedes Jahr mehr oder weniger derselbe Artikel veröffentlicht wird, ohne von Jahr zu Jahr tiefer in das Thema einzusteigen und solche Recherchen zu ergänzen.
So ist es ziemlich sinnlos. Die Aussage ist: Geh zu irgendeinem großen Onlineversicherer.
@Paule-Berlin: Wir führen die einzelnen Obergrenzen der Tarife betraglich nicht auf. Sie fließen jedoch in die Bewertung unter "Jährliche Obergrenzen" ein in "Höhe der Begrenzung der Erstattungssummen in den ersten sechs Vertragsjahren bis zur Höhe von 1 000 Euro im Jahr". Siehe auch
www.test.de/Zahnzusatzversicherung-im-Test-4730314-5309563/