Riester-Neuabschluss

Was Vorsorgende tun müssen, um die volle Förderung zu erhalten

Riester-Neuabschluss - Ist eine Riester-Rente jetzt noch sinn­voll?

Rechnen. Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt stark von der Höhe der Förderung ab. Beim Rechnen hilft unser Eigenbeitragsrechner. © Getty Images / sturti

Rund 30 Prozent der Sparer erhalten keine oder nur anteilig eine Förderung für ihren Vertrag. Meist liegt es daran, dass sie nicht genug einzahlen.

Derzeit ist oft allein die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuer­vorteilen, die einen Riester-Vertrag zu einer halb­wegs lohnenden Anlage macht. Darauf zu achten, diese in vollem Umfang mitzunehmen, ist deshalb erste Vorsorge-Pflicht.

Oft kürzt die bei der Deutschen Renten­versicherung angesiedelte zentrale Zulagen­stelle Förderung, weil Sparende nicht genug in Ihren Vertrag einzahlen. Mindestens 4 Prozent des renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr muss auf den Riester-Vertrag fließen.

Ist es weniger, streicht die Zulagen­stelle die Förderung anteilig zusammen. Zahlt ein Sparer nur 2 Prozent seines renten­versicherungs­pflichtigen Vorjahres­einkommens ein, erhält er auch nur die Hälfte der maximalen Zulagen.

Bei der Berechnung des Eigen­beitrags zählen die Zulagen mit. Vorsorgende können sie von ihrem Eigenbeitrag abziehen. Wer es bequem will, nutzt unseren Eigenbeitragsrechner.

So viel müssen Sie für die volle Förderung einzahlen

Beispiel: Allein­stehende ohne Kinder

Eine allein­stehende Kinder­lose hatte 2023 ein sozial­versicherungs­pflichtiges Einkommen von 42 000 Euro. 4 Prozent von 42 000 sind 1 680. Insgesamt müssen 2024 also 1 680 Euro in ihren Vertrag fließen, damit die Förderung nicht gekürzt wird. Die kinder­lose Frau bekommt eine Grund­zulage von 175 Euro. Die kann sie von den 1 680 abziehen. Insgesamt muss sie selbst 2024 deshalb 1 505 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Beispiel: Vater mit zwei kleinen Kindern

Ein Vater mit zwei kleinen Kindern hat ebenfalls 2023 ein sozial­versicherungs­pflichtiges Einkommen von 42 000 Euro. Insgesamt müssen 2024 auch bei ihm 1 680 Euro in seinen Vertrag fließen. Ihm stehen insgesamt Zulagen in Höhe von 775 Euro zu – eine Grund­zulage in Höhe von 175 Euro und zwei Kinder­zulagen in Höhe von jeweils 300 Euro. Er selbst muss 2024 deshalb 905 Euro in seinen Vertrag einzahlen (1 680 Euro - 775 Euro), um die volle Förderung zu erhalten.

Kinder­lose profitieren von Steuer­erleichterungen

Vorsorgende können ihre Riester-Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Gerade für Gutverdiener ohne Kinder ist die steuerliche Förderung wichtiger als die Zulagen. Die Steuerersparnis kann schnell mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.

Allerdings zieht das Finanz­amt von der Steuerersparnis, die Vorsorgende durch den Sonder­ausgaben­abzug haben, die Summe der bereits erhaltenen Zulagen ab. Betrüge der Steuer­vorteil beispiels­weise 500 Euro, blieben der Allein­stehenden aus dem Beispiel oben 325 Euro Steuerersparnis (500 Euro - 175 Euro Grund­zulage). Der Beispiel­vater könnte vom Steuer­vorteil nicht profitieren.

Tipp: Steuerlich kann es sich für Sie unter Umständen lohnen, den Höchst­beitrag von 2 100 Euro einzuzahlen, auch wenn das mehr als 4 Prozent Ihres renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens sind. Klären Sie das mithilfe von Steuersoftware oder Steuerfachleuten. Ein großer Vorteil: Sie ersparen sich ständiges Anpassen des Spar­betrags.

Eigenbeitrag bei Gutverdienern nied­riger

Es gibt auch Ausnahmen von der 4-Prozent-Regel für die volle Förderung. Wenn bei Gutverdienenden weniger auf dem Riester-Vertrag landet, hat das nicht zwangs­läufig zur Folge, dass ihnen die Förderung gekürzt wird.

Das liegt daran, dass die Förderhöchst­grenze bei 2 100 Euro im Jahr liegt (bei Ehepaaren mit einem mittel­bar Förderberechtigten bei 2 160 Eruo). Bei einem jähr­lichen 60 000-Euro-Einkommen ergeben 4 Prozent aber bereits 2 400 Euro. Eine solche Sparerin würde die volle Förderung halten, wenn sie 2 100 Euro einzahlt, also nur 3,5 Prozent ihres Einkommens in den Vertrag fließen. Bei renten­versicherungs­pflichtigen Einkommen über 52 500 Euro nimmt der Eigenbeitrag anteilig ab.

Mindest­eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr

Auch bei Gering­verdienenden gelten Sonder­regeln. Sie müssen mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, selbst wenn ihre Zulagen so hoch sind, dass sie 4 Prozent ihres Einkommens über­steigen. Arbeitet beispiels­weise ein Vater im Minijob und verdient 6 456 Euro, über­steigen die Grund- und eine Kinder­zulage (475 Euro) bereits 4 Prozent seines Einkommens (258,24 Euro). Er muss trotzdem den Mindest­eigenbeitrag von 60 Euro einzahlen, um die Förderung zu erhalten.

Änderungen melden

Es ist wichtig, dass Sie Veränderungen im Einkommen, die Ihre Förderung beein­flussen, Ihrem Anbieter mitteilen. Dazu gehört vor allem:

  • Ihr Einkommen verändert sich, etwa durch Gehalts­erhöhung, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elternzeit.
  • Sie werden Mutter oder Vater eines Kindes, für das Sie kinder­geldberechtigt sind oder ihr Kind wird erwachsen und Sie erhalten kein Kindergeld mehr.
  • Sie sind nicht mehr gesetzlich renten­versicherungs­pflichtig, etwa weil Sie anfangen, selbst­ständig zu arbeiten. Ihnen steht dann keine Förderung mehr zu.

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170 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.02.2025 um 12:00 Uhr
    Riester / Angebot / Auszahlungsphase

    @Klippenland: Ja, Riester-Sparende stellen immer wieder fest, dass die (garantierte) Rente weit unter der bei Vertragsabschluss prognostizierten Rente lag. Gern können Sie uns Ihr Angebot zusenden. Für uns ist das immer wieder interessant:
    finanzest@stiftung-warentest.de

    Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht dazu, wie Sie die Auszahlungsphase gestalten können:
    www.test.de/riester-auszahlung

  • Klippenland am 14.02.2025 um 16:34 Uhr
    Riester ist schlicht sinnlos.

    Vor vielen Jahren schloss ich einen Riestervertrag ab. Jetzt kann dieser genutzt werden. Das Ergebnis hat mich schockiert. Geld unter dem Kopfkissen gelegt, hätte auch nicht viele weniger gebracht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2025 um 11:13 Uhr
    Klassische Riester-Rente oder fondsgebundene

    @jannni: Wer noch 30 Jahre oder mehr bis zur Rente hat, kann sein Riester-Kapital auch in Fonds anlegen (mit oder ohne Versicherungsmantel) anlegen. Da gibt es dann keine garantierte Mindestverzinsung mehr, aber dafür die Chance durch die Teilnahme am Kapitalmarkt, eine Rendite über der Mindestverzinsung einer klassischen Riester-Rentenversicherung zu bekommen. Ob das am Ende gelingt, hängt von der tatsächlichen Rendite der besparten Fonds ab, sowie vom Ablaufmanagement der Versicherung, bzw. Fondsgesellschaft.
    Beim Kauf von Fonds im Versicherungsmantel fallen in der Regel höhere Abschluss- und Vermittlungskosten an. Dafür bekommen aktive Anlegegerinnen die Möglichkeit der freien Fondsauswahl (bei einigen Versicherungen), und können dann ihr Riester-Kapital in Aktien-ETF der 1. Wahl oder nachhaltige Fonds anlegen. Reine Riester-Fondssparpläne sind oft günstiger zu bekommen, aber die Anlegerinnen können dann nicht mehr bestimmen, in welche Fonds das Geld fließt.

  • jannni am 05.02.2025 um 22:34 Uhr
    Neuer Höchstrechnungszins von 1% - Auswirkungen?

    Was ändert sich durch die Erhöhung des Höchstrechnungszins von 0,25% auf 1%? Lohnt sich die Riesterrente jetzt wieder (mehr) oder ist eine fondbasierte Rentenversicherung die besser/effektivere Wahl? Vor allem im Bezug zu Gutverdienern und Berufsanfänger, die noch viel Zeit zum Einzahlen vor sich haben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2024 um 15:10 Uhr
    Neues Riestersystem

    @Spitzohr: Wie das neue Zulagen­system letztendlich ausgestaltet sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.