Auszahlung Riester-Rente Geld oder Rente? Entscheiden Sie klug

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Auszahlung Riester-Rente - Geld oder Rente? Entscheiden Sie klug

Durch­rechnen. Wer die Riester-Rente kündigt, muss die staatliche Förderung zurück­zahlen. © Getty Images PA

Riester-Sparer müssen vor Renten­beginn entscheiden, wie sie sich ihr Kapital auszahlen lassen. Eine lebens­lange Rente ist nicht immer die beste Option.

Vor Renten­beginn müssen Riester-Spare­rinnen und -Sparer eine wichtige Entscheidung treffen: Sie müssen eine von fünf Möglich­keiten wählen, wie sie sich ihr Kapital auszahlen lassen. Nicht für alle ist die klassische Riester-Rente der beste Weg. Neben der Verrentung des Angesparten gibt es noch weitere Optionen - sogar eine Kündigung kann sinn­voll sein. Welche Variante sich für wen lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Vor der Entscheidung heißt es daher rechnen. Wie das geht, zeigen die Experten der Stiftung Warentest für alle fünf Auszahl­varianten – inklusive der steuerlichen Auswirkungen.

Fünf Alternativen: Welche ist die richtige für mich?

Angehende Rentne­rinnen und Rentner müssen früh­zeitig über­legen, welche der folgenden fünf Auszahl­varianten sich am ehesten für sie rechnet und am besten zu ihnen passt:

  • eine lebens­lange monatliche Rente,
  • eine Teil­kapital­auszahlung in Höhe von 30 Prozent kombiniert mit lebens­langer Rente,
  • die Auszahlung des Kapitals nach einer Kündigung
  • selbst genutztes Wohn­eigentum: Tilgung, Bau, Kauf oder alters­gerechter Umbau oder
  • die Abfindung bei kleinen Renten, wenn die Riester-Rente kleiner ist als 32,90 Euro monatlich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Hedli am 09.12.2023 um 16:40 Uhr
    Scheiß Riester Rente

    Die Riesterrente ist der größte Betrug des Landes an kleinen Leuten. Ich bin seit August 2021 Rentner und habe vorgesorgt. Dies fällt mir jetzt auf die Füße, es wird alles zum dritten (wenn nicht gar zum vierten Mal)besteuert. Für die 2 Jahre als RENTNER bin ich jetzt bei 6300 € Steuernachzahlung, rund. Da ich kein reicher Mann bin, kann ich eigentlich nur noch vom Balkon springen. Und die Politik braucht sich nicht zu wundern über das Wahlverhalten der Gesellschaft, insbesonderen der Ostdeutschen. In meinen Urlauben ist mir die Arroganz vieler Westdeuscher begegnet, aber auch sehr aufgeschlossene, mit denen ich sehr gute Gespräche hatte. Letzt endlich alles Scheiß egal, Hauptsache wir unterstützen viele Leute, die nicht arbeiten wollen!Ich habe 47 Jahre gearbeitet (14 Tage arbeitslos).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.11.2023 um 14:52 Uhr
    Kündigung Riester: Steuer auf ungeförderten Anteil

    @Portscheller: Die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag ist genauso hoch zu versteuern wie die gesetzliche Rente, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Wer in 2023 erstmals eine gesetzlichen Rente oder Riester-Rente bezieht, bei dem unterliegt 83% der Auszahlung der Regelbesteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.
    Wird der Vertrag zum Ende der Anspardauer gekündigt, gelten die Regelungen zur Besteuerung eines ungeförderten Vertrages. Hier spielt es dann keine Rolle mehr, ob ursprünglich das Kapital gefördert oder ungefördert aufgebaut wurde. Der Gewinn aus der förderschädlichen Kündigung einer Riester-Rentenversicherung wird in der Regel zu 50% besteuert, siehe im Artikel von Finanztest 05/2021, S. 37 unter Nr. 6. (Punkt 4: Download Heftartikel).

  • Portscheller am 02.11.2023 um 13:35 Uhr
    Kündigung Riester: Steuer auf ungeförderter Anteil

    Frage zur Kündigung eines in 2006 abgeschlossenen Riestervertrages:
    Der aus dem geförderten Eigenbeitrag erzielte Ertrag ist meines Wissens bei Eintrittsalter 63 zu 50% mitg dem pers. Steuersatz zu versteuern. Ist das korrekt?
    Was gilt für den Ertrag, der aus ungeförderten Eigenbeiträgen erzielt wurde? Ist dafür nur der Ertragsanteil entsprechend Renteneintrittsalter (bei 63 Jhren) zu versteuern oder auch 50%?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.07.2023 um 15:00 Uhr
    Keine Reinvestition in neue Immobilie

    @Sabine1111: Eine Pflicht zur Reinvestition besteht nicht. Einzelheiten dazu können Sie bei der Zulagenstelle erfahren. Die Rentenversicherung bietet dazu auch ein FAQ, Sie finden Antworten zu Ihrer Frage ab Seite 24:
    www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Inhalt/public/1_ZfA/99_FAQ/1_99_301_FAQ_WohnRiester.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Sabine1111 am 22.06.2023 um 15:27 Uhr
    Keine Reinvestition in neue Immobilie

    Ich habe die geförderte Immobilie verkauft und eine neue Immobilie gekauft. Muss der Betrag vom Wohnförderkonto reinvestiert werden? Ich würde gerne jetzt schon aus dem Riester(-unsinn) raus, damit ich mich nicht später damit beschäftigen muss, wenn ich noch weniger durchblicke. Danke für eine Antwort