Auszahlung Riester-Rente Geld oder Rente? Entscheiden Sie klug

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Auszahlung Riester-Rente - Geld oder Rente? Entscheiden Sie klug

Durch­rechnen. Wer die Riester-Rente kündigt, muss die staatliche Förderung zurück­zahlen. © Getty Images PA

Riester-Sparer müssen vor Renten­beginn entscheiden, wie sie sich ihr Kapital auszahlen lassen. Eine lebens­lange Rente ist nicht immer die beste Option.

Vor Renten­beginn müssen Riester-Spare­rinnen und -Sparer eine wichtige Entscheidung treffen: Sie müssen eine von fünf Möglich­keiten wählen, wie sie sich ihr Kapital auszahlen lassen. Nicht für alle ist die klassische Riester-Rente der beste Weg. Neben der Verrentung des Angesparten gibt es noch weitere Optionen - sogar eine Kündigung kann sinn­voll sein. Welche Variante sich für wen lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Vor der Entscheidung heißt es daher rechnen. Wie das geht, zeigen die Experten der Stiftung Warentest für alle fünf Auszahl­varianten – inklusive der steuerlichen Auswirkungen.

Fünf Alternativen: Welche ist die richtige für mich?

Angehende Rentne­rinnen und Rentner müssen früh­zeitig über­legen, welche der folgenden fünf Auszahl­varianten sich am ehesten für sie rechnet und am besten zu ihnen passt:

  • eine lebens­lange monatliche Rente,
  • eine Teil­kapital­auszahlung in Höhe von 30 Prozent kombiniert mit lebens­langer Rente,
  • die Auszahlung des Kapitals nach einer Kündigung
  • selbst genutztes Wohn­eigentum: Tilgung, Bau, Kauf oder alters­gerechter Umbau oder
  • die Abfindung bei kleinen Renten, wenn die Riester-Rente kleiner ist als 32,90 Euro monatlich.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.03.2023 um 09:46 Uhr
Frustierendes Rentenangebot Banksparplan

@skyfall09: Ja, die Angebote, die die Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer enttäuschen und liegen weit weg, von dem, was Sparenden erwarten. Leider können wir Ihnen keinen Anbieter nennen, zu dem Sie kurz vor Rentenbeginn wechseln können.
Wer sich in der glücklichen Lage befindet, das Riester-Vorsorgevermögen nicht zur Existenzabsicherung im Alter zu benötigen, kann über die förderschädliche Kündigung und die Anlage des Geldes in einen ETF-Auszahlplan mehr herauszuholen. Ob das klappt hängt natürlich maßgeblich vom Verlauf an der Börse ab.
Wer die Riester-Rente wählt, sollte prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die erneuten Abschlussgebühren zurückzubekommen. Einzelnen ist die mit Unterstützung rechtsanwaltlicher Hilfe gelungen:
www.test.de/Riester-Versicherungen-Kosten

skyfall09 am 02.03.2023 um 12:30 Uhr
Frustierendes Rentenangebot Banksparplan

Auf besondere Empfehlung der Stiftung Warentest habe ich 12/2009 einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse abgeschlossen. Für die Auszahlung bietet die Bank einen Auszahlplan mit aufgeschobener Leibrentenversicherung oder eine S-Sofortrente über den Verbundpartner an. Beide Angebote sind mehr als frustrierend. Für den Abschluss eines Rentenvertrags zum Rentenbeginn 12/22 sind lt. Angebot für einen zu verrentenden Betrag von 18000€ fast 1100€ einmalige Abschluss- und Verwaltungsgebühren fällig und es wird eine garantierte monatliche Rente von 46€ angeboten. Ich müsste also fast 99 Jahre alt, um den Betrag von 18000€ bei einer monatliche Zahlung von 46€ zu verbrauchen. Hier scheint sich die quasi monopolartige Stellung des Anbieters im Angebot niederzuschlagen. Gibt es nach wie vor keine Alternativen in der Auszahlphase durch Anbieterwechsel, wie Sie im Heftartikel schreiben? Es muss doch Anbieter geben, die das besser können? Vielen Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 10:06 Uhr
Wohn-Riester

@Meyerhof: Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss das Wohnförderkonto in der Regel vorzeitig versteuern.
Ausnahmen:
- Das Wohnförderkonto befindet sich auf Null
- Der Riester-Sparer legt sich binnen fünf Jahren ein neues Eigenheim zu.
- Verkauf der geförderten Immobilie gegen ein lebenslanges Dauerwohnrecht nach § 33 Wohnungseigentumsgesetz, wenn der Betrag auf dem Wohnförderkonto zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung unter dem Wert des eingetragenen Dauerwohnrechts liegt.
Entscheidet sich ein Rentner für die Sofortbesteuerung von 70 Prozent des Wohnförderkontos (Auflösungsbetrags) und gibt anschließend die Selbstnutzung auf, muss er den noch nicht besteuerten Teil des Wohnförderkontos (also 30 Prozent des Wohnförderkontos) nachversteuern, in den ersten zehn Jahren nach Beginn der Auszahlungsphase sogar das 1,5-fache dieses Betrags, im 11. bis 20. Jahr das einfache (§ 22 Abs. 5 Satz 6 ESTG).
Mit der Entnahme des Altersvorsorgevermögen zur Finanzierung des Umbaus wird das Wohnförderkonto angelegt.
Lesetipp: www.test.de/wohnriestern

Meyerhof am 20.02.2023 um 19:34 Uhr
Riester-Auszahlung für altersgerechtes Wohnen

Ich plane, in 2025 bei Beginn meiner Rente (geb, 1960) einen Riester-Vertrag (bislang als Rentenversicherung genutzt) dergestalt zu nutzen, dass ich das gesamte Guthaben (ca. TEUR 50) für eine barrierefreie Umgestaltung zweier Bäder in meinem eigengenutzten Wohnhaus (Baujahr 1995) verwende.
Folgende Fragen:
1) Ich möchte im Jahr der Entnahme oder im Folgejahr in jedem Fall eine komplette Versteuerung des Wohnförderkontos vornehmen, um dadurch 30 % weniger zu versteuern. Ist danach – also auch vor dem 85. Lebensjahr , konkret nach Abgeltung der steuerlichen Verpflichtungen eine Veräußerung des Wohnhauses ohne schädliche Folgen in Bezug auf den Riestervertrag möglich?
2) Wie errechnet sich das Guthaben des Wohnförderkontos, wird hier rückwirkend ab Abschluss des Vertrages (2001), eine Berechnung vorgenommen? Die Wertentwick-lung der Versicherung war schlecht. Das errechnete fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto würde dann höher als das Kapital sein.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2022 um 14:05 Uhr
Kapitalerhalt

@vpn.rrr.de: Die Kapitalerhaltsgarantie von § 1 AltZertG gilt nur für Verträge, die nicht (förderschädlich) gekündigt werden. Das Gesetz gibt vor, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung (der ass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden.