
Riester-Rente. Entspannt im Ruhestand - wenn bloß der Kostenärger bei der Riester-Auszahlung nicht wäre. © Getty Images / Daniel Allan
Kunden mit Riester-Banksparplan werden zum Rentenbeginn hohe Kosten in Rechnung gestellt. Das sollten sie sich nicht gefallen lassen. Die Stiftung Warentest gibt Tipps.

Gegen „exorbitant“ hohe Kosten. Cäcilia Breu wehrt sich mit einer Beschwerde beim Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken. © Petra Homeier
Stress mit der Riester-Auszahlung
Viele Kundinnen und Kunden mit einem Riester-Vertrag stehen entweder kurz vor der Rente oder deren Auszahlung hat bereits begonnen. Doch die Freude darüber ist nicht immer ungetrübt. Das zeigt das lebhafte Leser-Echo auf unsere Berichterstattung über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Auszahlung der Riester-Rente und über die hohen Abschluss- und Vertriebskosten zu Beginn der Rentenphase eines Riester-Banksparplans.
Auszahlplan und Rentenversicherung
Vor Beginn der Rentenphase können sich Kundinnen und Kunden mit einem Riester-Banksparplan für eine von zwei Varianten entscheiden: eine Rentenversicherung sofort ab Rentenbeginn oder ein Bankauszahlungsplan mit anschließender Rentenversicherung, die spätestens ab dem 85. Lebensjahr die Monatszahlung übernimmt. Banksparplan-Kunden kommen also nicht an der Versicherung vorbei:
- Bei allen, die gleich eine Auszahlung per Versicherung wollen, zahlt ihre Bank ihr gesamtes Vorsorgevermögen in eine Rentenversicherung. Sie übernimmt die Rentenzahlung.
- Bei jenen, die sich für den Auszahlungsplan entscheiden, wird zu Ruhestandsbeginn ein Teil des Angesparten für eine Rentenversicherung abgezwackt. Sie übernimmt die Rentenzahlung ab dem 85. Geburtstag.
Zuerst kassiert die Versicherungsgesellschaft
In beiden Fällen zahlt der Kunde für die Versicherung Abschluss- und Vertriebskosten, die sofort von seinem Angesparten abgezogen werden, obwohl dies die Bedingungen des einst abgeschlossenen Banksparplans nicht hergeben. Das ärgert viele Riester-Sparer, wie wir aus zahlreichen Zuschriften wissen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt deshalb drei Gerichtsverfahren gegen Sparkassen: Eins hat sie verloren, eins gewonnen, das dritte steht noch an.
Anbieterwechsel kurz vor Rentenbeginn nicht möglich
Finanztest-Leser Olaf Henkel hat seinen Riester-Vertrag 2002 bei der Kreissparkasse Bersenbrück abgeschlossen. Er soll für die Rentenversicherung, aus der die monatliche Zahlung fließt, gleich bei Rentenbeginn fünf Prozent für Kosten zahlen. Das Geld geht an die VGH, bei der die Sparkasse einen Rentenversicherungsvertrag für Henkel abgeschlossen hat. Zwar hat er theoretisch die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlphase zu einem anderen Versicherer zu wechseln, doch dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist kein Versicherungsunternehmen bekannt, das neue Kunden kurz vor der Auszahlphase noch annimmt.
Sparkassen-Schlichter entscheidet hart
Henkel reichte bei seiner Sparkasse Widerspruch ein – vergeblich. Auch sein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle der Sparkassen hatte keinen Erfolg. Sie übernahm im Juli 2022 die ablehnende Haltung der Sparkasse. Die Kosten seien „marktüblich“. Doch ein Markt für neu abzuschließende Produkte kurz vor Rentenbeginn existiert faktisch nicht. Dies sei zwar „unerfreulich“, so Sparkassen-Schlichter Hans-Peter Schmieszek, „diese Situation ist aber nicht der Sphäre der Sparkassen zuzuordnen und eröffnet deshalb keinen zusätzlichen Spielraum für das Schlichtungsverfahren“. In einem anderen Fall hatte Schmieszek der Sparkasse Kaiserslautern bereits im Juni 2021 vorgeschlagen, dem Kunden 25 Prozent der einmaligen Abschlusskosten zu erstatten. Aufgrund eines Urteils des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 6. Juli 2022 (Az. 7 U 106/20) sehe er nun jedoch „keine Veranlassung mehr, der Sparkasse zu einem Nachgeben zu raten“, so Schmieszek auf Anfrage von Finanztest. Die Richter in Zweibrücken werten die Kosten-Klausel im ursprünglichen Banksparplan-Vertrag nicht als verbindliche Klausel, sondern nur als bloßen „Hinweis“.
Gericht: Kosten sind „völlig unklar“
Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterlag somit zwar vor dem OLG Zweibrücken, erreichte vor dem Oberlandesgericht Hamm aber einen Erfolg (Az. I-31 U 251/20). Dort nahm die beklagte Sparkasse Westmünsterland in der Verhandlung am 24. August 2022 die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund (Az. 5 O 8/20) zurück.
„Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig“, so OLG-Sprecher Jörg Feldmann auf Anfrage. Die Kosten-Klausel für Riester-Banksparkunden der Sparkasse Westmünsterland sei „unwirksam, weil sie intransparent ist“, so das Dortmunder Urteil. Für die Kunden bleibe es „völlig unklar, unter welchen Umständen genau Kosten in welcher Höhe entstehen können“.
Die Verbraucherzentrale war also mit einer Verbandsklage erfolgreich, mit einer anderen nicht. Das dritte Verfahren vor dem Oberlandesgericht München steht noch aus.
Kunden können sich wehren
Doch Kunden können sich weiterhin auch außerhalb der Gerichte wehren. Cäcilia Breu sollte knapp 599 Euro für „Abschluss- und Vertriebskosten“ plus rund 270 Euro für „übrige einkalkulierte Kosten“ zahlen. Dies entspricht 5,8 Prozent des von Breu angesparten Vorsorgevermögens, das ihre Raiffeisenbank bei der R+V eingezahlt hat. Dazu kommen noch laufende Verwaltungskosten in der gesamten Rentenlaufzeit.
Ulrich Veltgens, Kunde der Volksbank Gronau-Ahaus, bekam bei Rentenbeginn 2018 ebenfalls auf einen Schlag 5,8 Prozent Kosten abgezogen. Beide Obengenannten erhoben bei ihrer Bank Widerspruch gegen diese Kosten.
Volksbank-Schlichter: Kosten „exorbitant hoch“
Finanztest-Abonnentin Breu hat sich nach der Ablehnung beim Ombudsmann der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken beschwert. Sein Schlichtungsvorschlag ist eine Klatsche für Raiffeisenbank und R+V: „Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 598,93 Euro stellen meines Erachtens den wirtschaftlichen Sinn des Altersvorsorgevertrages ernsthaft in Zweifel. Sie sind nach meiner Einschätzung exorbitant hoch“, schreibt Ombudsmann Gerhard Götz.
Auch für die „einmalig übrigen kalkulierten Kosten“ findet er klare Worte: „Einmal abgesehen davon, was sich hinter dem Sprachmonster ‚einmalig übrige einkalkulierte Kosten‘ überhaupt verbirgt, gibt der Altersvorsorgevertrag für den Anfall solcher Kosten nichts her, nicht einmal ansatzweise.“ Bei Veltgens gab die Volksbank Gronau-Ahaus gleich nach und erstattete ihm und weiteren Kunden die Abschlusskosten.
Tipp: Rücken Sie Ihrer Bank oder Sparkasse ruhig mit einer Beschwerde bei der jeweiligen Schlichtungsstelle auf den Leib. Ob Sie Erfolg haben, ist aber nicht sicher. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie in unserem Special Schlichtung und Mediation (Tabelle „Schlichtungseinrichtungen der Banken im Überblick“).
Kosten bei Vertragsschluss nicht absehbar
Bei unseren Tests der Angebote konnten wir uns seinerzeit nicht vorstellen, dass bei Beginn des Auszahlphase diese hohen Kosten anfallen. So heißt es etwa in den Bedingungen der Sparkasse Westholstein: „Für den Altersvorsorgevertrag VorsorgePlus werden während der gesamten Vertragslaufzeit keine [im Original fett gedruckt] Abschluss- und Vertriebskosten… berechnet. Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente in der Auszahlungsphase wird der Sparer ggf, mit angemessenen Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“
Aus Klauseln werden „Hinweise“
In ihrer Kommunikation mit den Kunden berufen sich Sparkassen inzwischen gar nicht mehr auf die Kosten-Klauseln in den ursprünglichen Banksparplan-Verträgen. So schreibt die Sparkasse Westmünsterland an Kunden, es handele sich gar nicht um Klauseln, sondern lediglich um unverbindliche „Hinweise“.
Kunden erfahren Kosten erst nach Rentenbeginn
Sparkassen berufen sich nun auf das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, das eine Kosteninformation spätestens drei Monate vor Beginn des Auszahlphase vorsieht. Davon wussten die Kunden bei Vertragsbeginn jedoch noch nichts.
Und selbst kurz vor der Rente bleiben Kunden im Ungewissen. So schreibt die Sparkasse Kaiserslautern ihrem Kunden Rainer Gilbert: „Die Auszahlphase ist jedoch … mit Kosten verbunden. Diese haben wir Ihnen in unseren Angeboten vom 17.05.2022 ausdrücklich, wie gesetzlich nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz vorgeschrieben, offen gelegt.“
Diese Kostendarstellung bekam der Kunde den Unterlagen zufolge allerdings anderthalb Monate später als gesetzlich vorgeschrieben. Denn die geplante Rente sollte am 1. Juli 2022 beginnen.
Kunden erfahren Kosten gar nicht
Andere Kunden haben nach eigenen Angaben von Bank oder Versicherungsgesellschaft nie eine Kostendarstellung bekommen. So haben Riester-Sparer Heike und Uwe Helbig ebenso wie Willi Komes erst im Nachhinein von den Kosten erfahren: Durch die bei Riester vorgeschriebene Bescheinigung der Bank fürs Finanzamt über die Höhe des Vorsorgekapitals (Paragraf 92 Einkommensteuergesetz). Dort wurden die Kosten erwähnt.
Leseraufruf – Schreiben Sie uns!
Welche Erfahrungen haben Sie als Kundin oder Kunde mit einem Riester-Banksparplan kurz vor oder in der Rentenphase gemacht? Haben Sie sich über die Abschluss- und Vertriebskosten beschwert – bei der Finanzaufsicht Bafin, Ihrer Bank, bei der Beschwerdestelle Ihrer Bank? Schildern Sie uns bitte Ihre Erfahrungen: Schicken Sie eine E-Mail an riestervertrag@stiftung-warentest.de! Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Das Geld bleibt in der „Familie“
Dabei ist völlig unklar, wofür die Kunden eigentlich zahlen sollen. Die Banken schließen den Versicherungsvertrag direkt für den Kunden ab. Vermittlerprovisionen dürften also nicht anfallen. Auch andere Aufwendungen des Versicherers fallen weg.
Zudem können sich die Kunden die Versicherungsgesellschaft nicht aussuchen. Zwar haben sie das Recht, zu einem anderen Versicherer zu wechseln, doch weder der GDV noch die Stiftung Warentest kennt Gesellschaften, die Kunden kurz vor dem Ruhestand noch ein Angebot machen.
So bleibt das Geld in der „Familie“: Die R+V gehört zur Finanzgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken. Die VGH ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Auch andere Sparkassen und Volksbanken schließen Verträge bei Versicherern ihrer jeweiligen Finanzgruppe ab.
Die Rente verschieben
Bernhard Schulze Langenhorst hat sich für eine andere Form des Widerstands entschieden: Der 69-Jährige hat seine Riester-Rente noch nicht abgerufen. Er möchte die fast 1 883 Euro Kosten nicht bezahlen, die der von seiner Sparkasse mit der Rentenauszahlung beauftragte Versicherer Provinzial Nordwest vom Angesparten abziehen will. Dieser Versicherer ist ebenfalls Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Schulze Langenhorst will warten, bis er ein besseres Angebot erhält. Mehr dazu in unserem Interview.
Auszahlvarianten sorgfältig prüfen
Vielen Lesern, die sich bei uns gemeldet haben, sind die beiden oben geschilderten Auszahlvarianten nicht klar – und manchen Geldinstituten offenbar auch nicht. So schreibt die Sparkasse Günzburg-Krumbach ihrem Kunden Peter Herold: „Das von Ihnen erwähnte Produkt Auszahlungsplan bieten wir seit vielen Jahren nicht mehr an. Daher können wir unseren Kundinnen und Kunden für die Auszahlungsphase ausschließlich das Produkt S-Sofortrente unseres Verbundpartners Bayerische Versicherungskammer anbieten.“
Richtig ist: Alle Banksparplan-Kunden können wählen zwischen beiden Rentenvarianten – auch jene der Sparkasse Günzburg-Krumbach.
Kundinnen und Kunden sollten beide Angebote prüfen und Rentenhöhe, Kosten und Todesfallleistung vergleichen. Stirbt der Versicherte kurz nach Beginn der monatlichen Zahlung aus der Rentenversicherung, ist das geförderte Vorsorgevermögen für die Erben verloren, wie unser Leser Gerhard Foerder beklagt. Beim Auszahlplan fällt das restliche Guthaben den Erben zu.
Sprachlose Sparkassen
Wir haben 18 Sparkassen und Volksbanken, deren Kunden uns nach den Kosten gefragt hatten, angeschrieben. Nur die Hälfte hat geantwortet. „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten werden“, teilte uns die Sprecherin der Sparkasse Günzburg-Krumbach mit.
Acht weitere Geldinstitute antworteten nicht einmal. Dabei wollten wir nur wissen, bei welcher Versicherung die jeweilige Bank einen Versicherungsvertrag abschließt, wie die Kunden seinerzeit bei Abschluss des Banksparplans über die Kosten informiert wurden und wie sie darüber jetzt vor Rentenbeginn in Kenntnis gesetzt worden sind.
Gleichlautende Antworten
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken nutzen zum Teil dieselbe Sprachregelung für Ihre Antwort. So antworteten die Sparkasse Kaiserslautern und die VR Bank Fulda wortgleich: „Dem Kunden wird bei Übergang in die Verrentungsphase ein Angebot unterbreitet, welches gesetzeskonform alle Kosten ausweist. Die Kundin/der Kunde hat das Wahlrecht, das Angebot anzunehmen oder zu diesem Zeitpunkt einen Anbieterwechsel vorzunehmen.“
Dabei wissen wohl auch die Geldinstitute, dass ein solcher Anbieterwechsel praktisch nicht möglich ist, weil wechselwillige Kunden kein Alternativangebot bekommen. Dies ist Marktversagen bei der Riester-Rente.
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- Der Ombudsmann gibt einem Kunden im Streit mit seiner Sparkasse recht. Dennoch muss der Kunde für sein Geld klagen.
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- Mehrere Versicherer haben von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten kassiert. Dazu gehört auch die Allianz...
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- Viele Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung ärgern sich über hohe Abschlusskosten. Eine Beschwerde kann helfen, Geld erstattet zu bekommen. Wir zeigen, wie Sie...
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@muselmane: Überprüfen Sie Ihr Sparziel. Was wollen Sie mit der Anlage des Geldes erreichen?
Die Riester-Rente hat das Ziel, die Lücke, die die Riester-Reform in die Rente gerissen hat zu schließen.
Die Riester-Förderung bekommen Sie, um sich eine lebenslange Erhöhung Ihrer gesetzlichen Rente / Pension zu kaufen. Vergleichen Sie die Rendite einer Absicherung für ein (sehr) langes Leben nicht mit den Chancen eines Pantoffel-Portfolios oder anderen Rendite-Anlagen. Die Renditechancen aller Produkte (mit oder ohne Riester-Förderung), die mit einer lebenslangen Absicherung daherkommen, liegen regelmäßig (sehr weit) unter den Rendite-Chancen einer Anlage in Aktien-ETF Welt.
Wer keine Absicherung für ein (sehr) langes Leben benötigt oder wer mit einem kurzen Leben rechnet oder wem es vornehmlich auf die Rendite-Chancen ankommt, zu dessen Sparzielen passt die Pantoffel-Strategie besser. Die anvisierte Mindestlaufzeit ist hier viel kürzer (ca. 10 Jahre) und das Kapital kann vererbt werden. Im Gegenzug dafür gibt es ein Verlustrisiko.
Wer überlegt, seinen Riester-Vertag aufzugeben, findet unter dem folgenden Link eine weiterführende Berichterstattung:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0
Wer sich für die lebenslange Absicherung entscheidet und sich die Förderung erhalten will, optimiert seinen Vertrag, zum Beispiel durch die Anpassung der Einzahlungshöhe: Zahlen Sie kein "ungefördertes" Geld ein.
Wer keine Steuerförderung bekommt, sollte nicht mehr als 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen, die in den Vertrag fließen, einzahlen. Damit bekommen Sie die volle Förderung.
Wer die Steuerförderung genießt, hat es schwerer, auszurechnen, bis zu welcher Einzahlungshöhe sich noch lohnt. Doch mehr als 2100 € (inkl. der Zulagen) sollten auch hier in der Regel nicht in den Riester-Vertrag fließen.
Das Lesen ihres Artikel "Stress mit der Riester-Auszahlung" (9/22) hat mich etwas frustriert. Dass ein Leser beim Riester-Fondssparplan der DWS mindestens noch 31 Jahre leben muss, um nur seine Einzahlung zurück zu bekommen, hat mein bisher gutes Vertrauen in die Riester-Rente nun doch erschüttert.
Ich habe noch ein paar Jahre bis zur DWS-Rente, frage mich aber, ob es dann nicht sinnvoller wäre, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen (oder vielleicht sogar zu kündigen) und das gesparte Geld statt dessen in mein Pantoffel-Portfolio zu stecken. Klar geht einem dann die Förderung verloren aber davon hat man auch nicht mehr so viel, wenn später die Auszahlung dann doch eher niedrig ausfällt. Mit dem Pantoffel-Portfolio hat man dagegen noch eine Chance auf Rendite.
Gibt es von Finanztest-Seite dazu eine Einschätzung, Abwägung?
Einen gewissen Vorteil hat die Riester-Rente aber noch, falls man doch mal arbeitslos wird, ist dieses Kapital nicht angreifbar und muss nicht verbraucht werden.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@cctfer: Auch Riester-Fondssparplan-Sparende sollten überprüfen, ob sich im ursprünglichen Vertrag zum Riester-Fondssparplan eine Klausel befindet, die den zusätzlichen Anfall von Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn / während der Auszahlphase erlaubt. Kostenpositionen, die dort nicht genannt wurden, sollten Riester-Sparende zurückfordern. Denn bei den Riester-Verträgen dürfen alle Anbieter nur Kosten in Rechnung stellen, auf die sie im Vertrag hingewiesen haben.
Vielen Dank für Ihre Recherchen. Man sollte doch meinen, dass Sparkassen, die dem Gesetz nach einen öffentlichen Auftrag haben, zumindest antworten.
Verstehe ich es richtig, dass die Zusatzkosten nur für Banksparpläne anfallen können, und die von Ihnen empfohlenen Fondssparpläne (die man ja direkt mit der Versicherung abschließt) nicht davon betroffen sein können? Mir wurde seinerzeit ein Produktinformationsblatt gereicht, in dem hoffentlich inkl. Auszahlphase alle Kosten erfasst sind.