Riester-Bank­sparpläne Wie Sie Kosten vermeiden können

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Riester-Bank­sparpläne - Wie Sie Kosten vermeiden können

Riester-Rente. Entspannt im Ruhe­stand - wenn bloß der Kosten­ärger bei der Riester-Auszahlung nicht wäre. © Getty Images / Daniel Allan

Kunden mit Riester-Bank­sparplan werden zum Renten­beginn hohe Kosten in Rechnung gestellt. Das sollten sie sich nicht gefallen lassen. Die Stiftung Warentest gibt Tipps.

Riester-Bank­sparpläne - Wie Sie Kosten vermeiden können

Gegen „exorbitant“ hohe Kosten. Cäcilia Breu wehrt sich mit einer Beschwerde beim Ombuds­mann der Volks- und Raiff­eisen­banken. © Petra Homeier

Stress mit der Riester-Auszahlung

Viele Kundinnen und Kunden mit einem Riester-Vertrag stehen entweder kurz vor der Rente oder deren Auszahlung hat bereits begonnen. Doch die Freude darüber ist nicht immer ungetrübt. Das zeigt das lebhafte Leser-Echo auf unsere Bericht­erstattung über die verschiedenen Möglich­keiten bei der Auszahlung der Riester-Rente und über die hohen Abschluss- und Vertriebs­kosten zu ­Beginn der Renten­phase eines Riester-Bank­sparplans.

Auszahl­plan und Renten­versicherung

Vor Beginn der Renten­phase können sich Kundinnen und Kunden mit einem Riester-Bank­sparplan für eine von zwei Varianten entscheiden: eine Renten­versicherung sofort ab Renten­beginn oder ein Bank­auszahlungs­plan mit anschließender Renten­versiche­rung, die spätestens ab dem 85. Lebens­jahr die Monats­zahlung über­nimmt. Bank­spar­plan-Kunden kommen also nicht an der Versicherung vorbei:

  • Bei allen, die gleich eine Auszahlung per Versicherung wollen, zahlt ihre Bank ihr gesamtes Vorsorgever­mögen in eine Renten­versicherung. Sie über­nimmt die Rentenzahlung.
  • Bei jenen, die sich für den Auszahlungs­plan entscheiden, wird zu Ruhe­stands­beginn ein Teil des Angesparten für eine Rentenver­sicherung abge­zwackt. Sie über­nimmt die Rentenzahlung ab dem 85. Geburts­tag.

Zuerst kassiert die Versicherungs­gesell­schaft

In beiden Fällen zahlt der Kunde für die Versicherung Abschluss- und Vertriebs­kosten, die sofort von seinem Angesparten abge­zogen werden, obwohl dies die Bedingungen des einst abge­schlossenen Bank­sparplans nicht hergeben. Das ärgert viele Riester-Sparer, wie wir aus zahlreichen Zuschriften wissen. Die ­Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg führt deshalb drei Gerichts­verfahren gegen Sparkassen: Eins hat sie verloren, eins gewonnen, das dritte steht noch an.

Anbieter­wechsel kurz vor Renten­beginn nicht möglich

Finanztest-Leser Olaf Henkel hat seinen Riester-Vertrag 2002 bei der Kreissparkasse Bersenbrück abge­schlossen. Er soll für die Renten­versicherung, aus der die monatliche Zahlung fließt, gleich bei Renten­beginn fünf Prozent für Kosten zahlen. Das Geld geht an die VGH, bei der die Sparkasse einen Renten­versicherungs­vertrag für Henkel abge­schlossen hat. Zwar hat er theoretisch die Möglich­keit, zu Beginn der Auszahl­phase zu einem anderen Versicherer zu wechseln, doch dem Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) ist kein Ver­sicherungs­unternehmen bekannt, das neue Kunden kurz vor der Auszahl­phase noch annimmt.

Sparkassen-Schlichter entscheidet hart

Henkel reichte bei seiner Sparkasse Wider­spruch ein – vergeblich. Auch sein Schlichtungs­antrag bei der Schlichtungsstelle der Sparkassen hatte keinen Erfolg. Sie über­nahm im Juli 2022 die ablehnende Haltung der Sparkasse. Die Kosten seien „markt­üblich“. Doch ein Markt für neu abzu­schließende Produkte kurz vor Renten­beginn existiert faktisch nicht. Dies sei zwar „unerfreulich“, so Sparkassen-Schlichter Hans-Peter Schmieszek, „diese Situation ist aber nicht der Sphäre der Sparkassen zuzu­ordnen und eröffnet deshalb keinen zusätzlichen Spielraum für das Schlichtungs­verfahren“. In einem anderen Fall hatte Schmieszek der Sparkasse Kaisers­lautern bereits im Juni 2021 vorgeschlagen, dem Kunden 25 Prozent der einmaligen Abschluss­kosten zu erstatten. Aufgrund eines Urteils des Pfäl­zischen Ober­landes­gerichts Zweibrü­cken vom 6. Juli 2022 (Az. 7 U 106/20) sehe er nun jedoch „keine Veranlassung mehr, der Sparkasse zu einem Nachgeben zu raten“, so Schmieszek auf Anfrage von Finanztest. Die Richter in Zweibrü­cken werten die Kosten-Klausel im ursprüng­lichen Bank­sparplan-Vertrag nicht als verbindliche Klausel, sondern nur als bloßen „Hinweis“.

Gericht: Kosten sind „völlig unklar“

Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterlag somit zwar vor dem OLG Zweibrü­cken, erreichte vor dem Ober­landes­gericht Hamm aber einen Erfolg (Az. I-31 U 251/20). Dort nahm die beklagte Sparkasse West­müns­terland in der Verhand­lung am 24. August 2022 die Berufung gegen ein Urteil des Land­gerichts Dort­mund (Az. 5 O 8/20) zurück.

„Das Urteil des Land­gerichts ist damit rechts­kräftig“, so OLG-Sprecher Jörg Feld­mann auf Anfrage. Die Kosten-Klausel für Riester-Bank­spar­kunden der Sparkasse West­müns­terland sei „unwirk­sam, weil sie intrans­parent ist“, so das Dort­munder Urteil. Für die Kunden bleibe es „völlig unklar, unter welchen Umständen genau Kosten in welcher Höhe entstehen können“.

Die Verbraucherzentrale war also mit einer Verbands­klage erfolg­reich, mit einer anderen nicht. Das dritte Verfahren vor dem Ober­landes­gericht München steht noch aus.

Kunden können sich wehren

Doch Kunden können sich weiterhin auch außer­halb der Gerichte wehren. Cäcilia Breu sollte knapp 599 Euro für „Abschluss- und Vertriebs­kosten“ plus rund 270 Euro für „übrige einkalkulierte Kosten“ zahlen. Dies entspricht 5,8 Prozent des von Breu angesparten Vorsorgever­mögens, das ihre Raiff­eisen­bank bei der R+V einge­zahlt hat. Dazu kommen noch laufende Verwaltungs­kosten in der gesamten Renten­lauf­zeit.

Ulrich Veltgens, Kunde der Volks­bank Gronau-Ahaus, bekam bei Renten­beginn 2018 ebenfalls auf einen Schlag 5,8 Prozent Kosten abge­zogen. Beide Oben­genannten erhoben bei ihrer Bank Wider­spruch gegen diese Kosten.

Volks­bank-Schlichter: Kosten „exorbitant hoch“

Finanztest-Abonnentin Breu hat sich nach der Ablehnung beim Ombudsmann der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken beschwert. Sein Schlichtungs­vorschlag ist eine Klatsche für Raiff­eisen­bank und R+V: „Abschluss- und Vertriebs­kosten in Höhe von 598,93 Euro stellen meines Erachtens den wirt­schaftlichen Sinn des Alters­vorsorgever­trages ernst­haft in Zweifel. Sie sind nach meiner Einschät­zung exorbitant hoch“, schreibt Ombuds­mann Gerhard Götz.

Auch für die „einmalig übrigen kalkulierten Kosten“ findet er klare Worte: „Einmal abge­sehen davon, was sich hinter dem Sprach­monster ‚einmalig übrige einkalkulierte Kosten‘ über­haupt verbirgt, gibt der Alters­vorsorgever­trag für den Anfall solcher Kosten nichts her, nicht einmal ansatz­weise.“ Bei Veltgens gab die Volks­bank Gronau-Ahaus gleich nach und erstattete ihm und weiteren Kunden die Abschluss­kosten.

Tipp: Rücken Sie Ihrer Bank oder Sparkasse ruhig mit einer Beschwerde bei der jeweiligen Schlichtungs­stelle auf den Leib. Ob Sie Erfolg haben, ist aber nicht sicher. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie in unserem Special Schlichtung und Mediation (Tabelle „Schlichtungs­einrich­tungen der Banken im Über­blick“).

Kosten bei Vertrags­schluss nicht absehbar

Bei unseren Tests der Angebote konnten wir uns seiner­zeit nicht vorstellen, dass bei Beginn des Auszahl­phase diese hohen Kosten anfallen. So heißt es etwa in den Bedingungen der Sparkasse West­holstein: „Für den Alters­vorsorgever­trag VorsorgePlus werden während der gesamten Vertrags­lauf­zeit keine [im Original fett gedruckt] Abschluss- und Vertriebs­kosten… berechnet. Im Falle der Vereinbarung einer Leib­rente in der Auszahlungs­phase wird der Sparer ggf, mit angemessenen Abschluss- und/oder Vermitt­lungs­kosten belastet.“

Aus Klauseln werden „Hinweise“

In ihrer Kommunikation mit den Kunden berufen sich Sparkassen inzwischen gar nicht mehr auf die Kosten-Klauseln in den ursprüng­lichen Bank­sparplan-Verträgen. So schreibt die Sparkasse West­müns­terland an Kunden, es handele sich gar nicht um Klauseln, sondern lediglich um unver­bindliche „Hinweise“.

Kunden erfahren Kosten erst nach Renten­beginn

Sparkassen berufen sich nun auf das Alters­vorsorgever­träge-Zertifizierungs­gesetz, das eine Kosteninformation spätestens drei Monate vor Beginn des Auszahl­phase vorsieht. Davon wussten die Kunden bei Vertrags­beginn jedoch noch nichts.

Und selbst kurz vor der Rente bleiben Kunden im Ungewissen. So schreibt die Sparkasse Kaisers­lautern ihrem Kunden Rainer Gilbert: „Die Auszahl­phase ist jedoch … mit Kosten verbunden. Diese haben wir Ihnen in unseren Angeboten vom 17.05.2022 ausdrück­lich, wie gesetzlich nach Alters­vorsorgever­träge-Zertifizierungs­gesetz vorgeschrieben, offen gelegt.“

Diese Kostendar­stellung bekam der Kunde den Unterlagen zufolge allerdings andert­halb Monate später als gesetzlich vorgeschrieben. Denn die geplante Rente sollte am 1. Juli 2022 beginnen.

Kunden erfahren Kosten gar nicht

Andere Kunden haben nach eigenen Angaben von Bank oder Versicherungs­gesell­schaft nie eine Kostendar­stellung bekommen. So haben Riester-Sparer Heike und Uwe Helbig ebenso wie Willi Komes erst im Nach­hinein von den Kosten erfahren: Durch die bei Riester vorgeschriebene Bescheinigung der Bank fürs Finanz­amt über die Höhe des Vorsorgekapitals (Paragraf 92 Einkommensteuergesetz). Dort wurden die Kosten erwähnt.

Leser­aufruf – Schreiben Sie uns!

Welche Erfahrungen haben Sie als Kundin oder Kunde mit einem Riester-Bank­sparplan kurz vor oder in der Renten­phase gemacht? Haben Sie sich über die Abschluss- und Vertriebs­kosten beschwert – bei der Finanz­aufsicht Bafin, Ihrer Bank, bei der Beschwerde­stelle Ihrer Bank? Schildern Sie uns bitte Ihre Erfahrungen: Schi­cken Sie eine E-Mail an riestervertrag@stiftung-warentest.de! Ihre Daten behandeln wir selbst­verständlich vertraulich.

Das Geld bleibt in der „Familie“

Dabei ist völlig unklar, wofür die Kunden eigentlich zahlen sollen. Die Banken schließen den Versicherungs­vertrag direkt für den Kunden ab. Vermitt­lerprovisionen dürften also nicht anfallen. Auch andere Aufwendungen des Versicherers fallen weg.

Zudem können sich die Kunden die Versicherungs­gesell­schaft nicht aussuchen. Zwar haben sie das Recht, zu einem anderen Versicherer zu wechseln, doch weder der GDV noch die Stiftung Warentest kennt Gesell­schaften, die Kunden kurz vor dem Ruhe­stand noch ein Angebot machen.

So bleibt das Geld in der „Familie“: Die R+V gehört zur Finanz­gruppe der Volks- und Raiff­eisen­banken. Die VGH ist Teil der Sparkassen-Finanz­gruppe. Auch andere Sparkassen und Volks­banken schließen Verträge bei Versicherern ihrer jeweiligen Finanz­gruppe ab.

Die Rente verschieben

Bernhard Schulze Langenhorst hat sich für eine andere Form des Widerstands entschieden: Der 69-Jährige hat seine Riester-Rente noch nicht abge­rufen. Er möchte die fast 1 883 Euro Kosten nicht bezahlen, die der von seiner Sparkasse mit der Renten­auszahlung beauftragte Versicherer Provinzial Nord­west vom Angesparten abziehen will. Dieser Versicherer ist ebenfalls Teil der Sparkassen-Finanz­gruppe. Schulze Langenhorst will warten, bis er ein besseres Angebot erhält. Mehr dazu in unserem Interview.

Auszahl­varianten sorgfältig prüfen

Vielen Lesern, die sich bei uns gemeldet haben, sind die beiden oben geschilderten Auszahl­varianten nicht klar – und manchen Geld­instituten offen­bar auch nicht. So schreibt die Sparkasse Günzburg-Krumbach ihrem Kunden Peter Herold: „Das von Ihnen erwähnte Produkt Auszahlungs­plan bieten wir seit vielen Jahren nicht mehr an. Daher können wir unseren Kundinnen und Kunden für die Auszahlungs­phase ausschließ­lich das Produkt S-Sofortrente unseres Verbund­part­ners Bayerische Versicherungs­kammer ­anbieten.“

Richtig ist: Alle Bank­sparplan-Kunden können wählen zwischen beiden Renten­varianten – auch jene der Sparkasse Günzburg-Krumbach.

Kundinnen und Kunden sollten beide Angebote prüfen und Rentenhöhe, Kosten und Todes­fall­leistung vergleichen. Stirbt der Versicherte kurz nach Beginn der monatlichen Zahlung aus der Renten­versicherung, ist das geförderte Vorsorgever­mögen für die Erben verloren, wie unser Leser Gerhard Foerder beklagt. Beim Auszahl­plan fällt das restliche Guthaben den Erben zu.

Sprach­lose Sparkassen

Wir haben 18 Sparkassen und Volks­banken, deren Kunden uns nach den Kosten gefragt hatten, ange­schrieben. Nur die Hälfte hat geant­wortet. „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Fragen nicht beant­worten werden“, teilte uns die Sprecherin der Sparkasse Günzburg-Krumbach mit.

Acht weitere Geld­institute antworteten nicht einmal. Dabei wollten wir nur wissen, bei welcher Versicherung die jeweilige Bank einen Versicherungs­vertrag abschließt, wie die Kunden seiner­zeit bei Abschluss des Bank­sparplans über die Kosten informiert wurden und wie sie darüber jetzt vor Renten­beginn in Kennt­nis gesetzt worden sind.

Gleichlautende Antworten

Sparkassen sowie Volks- und Raiff­eisen­banken nutzen zum Teil dieselbe Sprach­regelung für Ihre Antwort. So antworteten die Sparkasse Kaisers­lautern und die VR Bank Fulda wort­gleich: „Dem Kunden wird bei Über­gang in die Verrentungs­phase ein Angebot unterbreitet, welches gesetzes­konform alle Kosten ausweist. Die Kundin/der Kunde hat das Wahl­recht, das Angebot anzu­nehmen oder zu diesem Zeit­punkt einen Anbieter­wechsel vorzunehmen.“

Dabei wissen wohl auch die Geld­institute, dass ein solcher Anbieter­wechsel praktisch nicht möglich ist, weil wechselwil­lige Kunden kein Alternativ­angebot bekommen. Dies ist Markt­versagen bei der Riester-Rente.

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4 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2022 um 09:59 Uhr
Einzahlung reduzieren?

@muselmane: Überprüfen Sie Ihr Sparziel. Was wollen Sie mit der Anlage des Geldes erreichen?

Die Riester-Rente hat das Ziel, die Lücke, die die Riester-Reform in die Rente gerissen hat zu schließen.

Die Riester-Förderung bekommen Sie, um sich eine lebenslange Erhöhung Ihrer gesetzlichen Rente / Pension zu kaufen. Vergleichen Sie die Rendite einer Absicherung für ein (sehr) langes Leben nicht mit den Chancen eines Pantoffel-Portfolios oder anderen Rendite-Anlagen. Die Renditechancen aller Produkte (mit oder ohne Riester-Förderung), die mit einer lebenslangen Absicherung daherkommen, liegen regelmäßig (sehr weit) unter den Rendite-Chancen einer Anlage in Aktien-ETF Welt.

Wer keine Absicherung für ein (sehr) langes Leben benötigt oder wer mit einem kurzen Leben rechnet oder wem es vornehmlich auf die Rendite-Chancen ankommt, zu dessen Sparzielen passt die Pantoffel-Strategie besser. Die anvisierte Mindestlaufzeit ist hier viel kürzer (ca. 10 Jahre) und das Kapital kann vererbt werden. Im Gegenzug dafür gibt es ein Verlustrisiko.

Wer überlegt, seinen Riester-Vertag aufzugeben, findet unter dem folgenden Link eine weiterführende Berichterstattung:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0

Wer sich für die lebenslange Absicherung entscheidet und sich die Förderung erhalten will, optimiert seinen Vertrag, zum Beispiel durch die Anpassung der Einzahlungshöhe: Zahlen Sie kein "ungefördertes" Geld ein.

Wer keine Steuerförderung bekommt, sollte nicht mehr als 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen, die in den Vertrag fließen, einzahlen. Damit bekommen Sie die volle Förderung.

Wer die Steuerförderung genießt, hat es schwerer, auszurechnen, bis zu welcher Einzahlungshöhe sich noch lohnt. Doch mehr als 2100 € (inkl. der Zulagen) sollten auch hier in der Regel nicht in den Riester-Vertrag fließen.

Muselmane am 30.09.2022 um 21:44 Uhr
Geringe Auszahlung: Einzahlung reduzieren

Das Lesen ihres Artikel "Stress mit der Riester-Auszahlung" (9/22) hat mich etwas frustriert. Dass ein Leser beim Riester-Fondssparplan der DWS mindestens noch 31 Jahre leben muss, um nur seine Einzahlung zurück zu bekommen, hat mein bisher gutes Vertrauen in die Riester-Rente nun doch erschüttert.
Ich habe noch ein paar Jahre bis zur DWS-Rente, frage mich aber, ob es dann nicht sinnvoller wäre, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen (oder vielleicht sogar zu kündigen) und das gesparte Geld statt dessen in mein Pantoffel-Portfolio zu stecken. Klar geht einem dann die Förderung verloren aber davon hat man auch nicht mehr so viel, wenn später die Auszahlung dann doch eher niedrig ausfällt. Mit dem Pantoffel-Portfolio hat man dagegen noch eine Chance auf Rendite.
Gibt es von Finanztest-Seite dazu eine Einschätzung, Abwägung?
Einen gewissen Vorteil hat die Riester-Rente aber noch, falls man doch mal arbeitslos wird, ist dieses Kapital nicht angreifbar und muss nicht verbraucht werden.

Lampensepp am 23.07.2022 um 18:36 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2022 um 12:30 Uhr
Riester-Fondssparverträge

@cctfer: Auch Riester-Fondssparplan-Sparende sollten überprüfen, ob sich im ursprünglichen Vertrag zum Riester-Fondssparplan eine Klausel befindet, die den zusätzlichen Anfall von Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn / während der Auszahlphase erlaubt. Kostenpositionen, die dort nicht genannt wurden, sollten Riester-Sparende zurückfordern. Denn bei den Riester-Verträgen dürfen alle Anbieter nur Kosten in Rechnung stellen, auf die sie im Vertrag hingewiesen haben.

cctfer am 12.07.2022 um 10:50 Uhr
Gilt das nur für Banksparpläne?

Vielen Dank für Ihre Recherchen. Man sollte doch meinen, dass Sparkassen, die dem Gesetz nach einen öffentlichen Auftrag haben, zumindest antworten.

Verstehe ich es richtig, dass die Zusatzkosten nur für Bank­sparpläne anfallen können, und die von Ihnen empfohlenen Fondssparpläne (die man ja direkt mit der Versicherung abschließt) nicht davon betroffen sein können? Mir wurde seinerzeit ein Produktinformationsblatt gereicht, in dem hoffentlich inkl. Auszahlphase alle Kosten erfasst sind.