Nicht alle Vorsorgenden haben Anrecht auf die Riester-Förderung. Sie ist vor allem für gesetzlich Rentenversicherte gedacht.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Vorsorgende vor allem eine Voraussetzung erfüllen: Sie oder der Ehepartner müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Das rührt daher, dass Riester ursprünglich konzipiert wurde, um Kürzungen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen.
Eine Ausnahme sind Beamte. Die haben zwar ein eigenes, komplett steuerfinanziertes Alterssicherungssystem. Ihnen steht aber trotzdem die Förderung zu.
Freiberufler mit einer Altersversorgung über ein berufsständisches Versorgungswerk oder nicht pflichtversicherte Selbstständige haben dagegen keinen direkten Anspruch auf Förderung. Sind sie aber mit einem Pflichtversicherten oder Beamten verheiratet, können sie über diesen Förderung erhalten.
Arbeitnehmende, Beamte, Soldaten, Richter
Arbeitnehmende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und sind unmittelbar förderberechtigt. Sie sind quasi der Prototyp des Riester-Vorsorgenden.
Nicht gesetzlich rentenversichert, aber den Arbeitnehmenden gleichgestellt sind:
- Beamte
- Berufssoldaten
- Richter
- Pfarrer
- Kirchenbeamte
Ehepartner von Riester-Vorsorgenden
Wer wie Hausfrauen und -männer oder selbstständig Arbeitende keinen unmittelbaren Förderanspruch hat, kann die Zulagen für einen eigenen Riester-Vertrag über einen förderberechtigten Ehepartner erhalten. Voraussetzung: Der Ehepartner riestert selbst. Nur wenn dieser den Mindest-Eigenbeitrag für die volle Förderung in seinen Vertrag zahlt, bekommen auch die mittelbar Förderberechtigten die staatlichen Zulagen.
Überweist er aber zum Beispiel nur die Hälfte des nötigen Betrags, erhalten beide Ehepartner auch nur Zulagen in halber Höhe – und zwar unabhängig davon, ob der mittelbar Förderberechtigte seinen vollen Beitrag geleistet hat.
Solche Ehepaare können zusammen nur bis 2 160 Euro als Sonderausgaben im Jahr geltend machen. Sie profitieren steuerlich also weniger als ein vergleichbares Paar, bei dem jeder Partner sozialversicherungspflichtig ist. Hier können beide jeweils Sonderausgaben bis 2 100 Euro im Jahr geltend machen.
Auszubildende und Studierende
Mit einem Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro zur Grundzulage versucht der Gesetzgeber Unter-25-Jährige zur Vorsorge zu animieren. Früh mit dem Sparen anzufangen, ist durchaus sinnvoll. Mithilfe des Zinseszinseffekts können Vorsorgende über einen langen Zeitraum auch mit kleineren Raten viel erreichen.
Auszubildende sind in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sind also unmittelbar förderberechtigt. Studierende können dagegen nur riestern, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob haben.
Tipp: Bei einem Minijob können Sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien. Tun Sie das nicht, wenn Sie von der Riester-Förderung profitieren wollen.
Im Detail: Wen der Staat fördert
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sozialversicherungspflichtige Selbstständige und Auszubildende.
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit.
- Pflegende Angehörige, die sich mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche um eine pflegebedürftige Person kümmern.
- Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit.
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren.
- Versicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber.
- Landwirtinnen und Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind.
- Pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten.
- Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit.
- Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst.
- Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten.
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@Klippenland: Ja, Riester-Sparende stellen immer wieder fest, dass die (garantierte) Rente weit unter der bei Vertragsabschluss prognostizierten Rente lag. Gern können Sie uns Ihr Angebot zusenden. Für uns ist das immer wieder interessant:
finanzest@stiftung-warentest.de
Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht dazu, wie Sie die Auszahlungsphase gestalten können:
www.test.de/riester-auszahlung
Vor vielen Jahren schloss ich einen Riestervertrag ab. Jetzt kann dieser genutzt werden. Das Ergebnis hat mich schockiert. Geld unter dem Kopfkissen gelegt, hätte auch nicht viele weniger gebracht.
@jannni: Wer noch 30 Jahre oder mehr bis zur Rente hat, kann sein Riester-Kapital auch in Fonds anlegen (mit oder ohne Versicherungsmantel) anlegen. Da gibt es dann keine garantierte Mindestverzinsung mehr, aber dafür die Chance durch die Teilnahme am Kapitalmarkt, eine Rendite über der Mindestverzinsung einer klassischen Riester-Rentenversicherung zu bekommen. Ob das am Ende gelingt, hängt von der tatsächlichen Rendite der besparten Fonds ab, sowie vom Ablaufmanagement der Versicherung, bzw. Fondsgesellschaft.
Beim Kauf von Fonds im Versicherungsmantel fallen in der Regel höhere Abschluss- und Vermittlungskosten an. Dafür bekommen aktive Anlegegerinnen die Möglichkeit der freien Fondsauswahl (bei einigen Versicherungen), und können dann ihr Riester-Kapital in Aktien-ETF der 1. Wahl oder nachhaltige Fonds anlegen. Reine Riester-Fondssparpläne sind oft günstiger zu bekommen, aber die Anlegerinnen können dann nicht mehr bestimmen, in welche Fonds das Geld fließt.
Was ändert sich durch die Erhöhung des Höchstrechnungszins von 0,25% auf 1%? Lohnt sich die Riesterrente jetzt wieder (mehr) oder ist eine fondbasierte Rentenversicherung die besser/effektivere Wahl? Vor allem im Bezug zu Gutverdienern und Berufsanfänger, die noch viel Zeit zum Einzahlen vor sich haben.
@Spitzohr: Wie das neue Zulagensystem letztendlich ausgestaltet sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.